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Das neue Zeiterfassungsgesetz

Das Urteil

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 bedeutet eine Zeitenwende für die Arbeitszeiterfassung in Deutschland und insbesondere für die Vertrauensarbeitszeit. Millionen Deutsche haben sich während der Corona-Pandemie ihr Büro zuhause eingerichtet und viele werden wohl auch, zumindest zeitweise, weiter auf das Homeoffice setzen. Nun könnte aber genau diese Errungenschaft wieder auf der Kippe stehen.

Auch das Landgericht München hat im Dezember 2022 unter Berufung auf das Betriebsverfassungsgesetz in einem anderen Fall entschieden (Aktenzeichen: 4 TaBV 9/22) und klar gestellt, dass Arbeitgeber auch bei Vertrauensarbeitszeit informiert sein müssen, wie viele Arbeitsstunden geleistet werden. Dies präzisiert das Urteil des BAG nochmal, da es insbesondere auf die Vertrauensarbeitszeit eingeht und feststellt, das Vertrauensarbeitszeit nicht bedeutet, dass keine Dokumentation vorgenommen werden muss.

Nun soll ein neues Gesetz Klarheit schaffen (ZDF 10.02.2023).

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Das Gesetz

Im Februar 2023 äußerte sich erstmals Bundesarbeitsminister Hubertus Heil prüfen – Ergebnis noch offen (WELT 02.03.2023). Es wird erwartet, dass eine Novelle das Arbeitsschutzgesetzes noch im ersten Quartal 2023 dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden könnte. Etwaige Ausnahmen für beispielsweise kleine Unternehmer werden aber wohl nicht in Betracht gezogen, so der Minister.

Was heißt das nun für Unternehmen? Es empfielt sich grundsätzlich eine Einführung eines digitalen Zeiterfassungssystems in Erwägung zu ziehen, da eine lückenlose und regelkonforme Erfassung aller Stunden, Pausen und möglicher Fehlzeiten wahrscheinlich nur dadurch umsetzbar sein wird. Allein die Manipulationssicherheit kann schon bei Exceltabellen oder Stundenzetteln auf Papier nicht vollends gewährleistet werden.

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