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Zeiterfassung durch Arbeitnehmer: Delegation erlaubt?

Dürfen Arbeitnehmer selbst Zeiten erfassen? Rechtliche Grenzen und Pflichten bei der Selbsterfassung.

5 Min. Lesezeit
Mitarbeiter bei der eigenständigen Zeiterfassung

Zeiterfassung durch Arbeitnehmer: Delegation erlaubt?

Der Arbeitgeber ist zur Zeiterfassung verpflichtet – aber muss er sie auch selbst durchführen? Die Delegation an Mitarbeiter ist möglich, hat aber Grenzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitgeber trägt die Verantwortung für Zeiterfassung
  • Durchführung kann an Mitarbeiter delegiert werden
  • System muss vom Arbeitgeber bereitgestellt werden
  • Kontrollpflicht bleibt beim Arbeitgeber
  • Vollständige Übertragung der Verantwortung nicht möglich

Rechtliche Grundlage

Wer ist verpflichtet?

Nach dem BAG-Urteil vom September 2022:

AspektRegelung
PflichtträgerArbeitgeber
Rechtsgrundlage§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG
UmfangBeginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit
DokumentationNachweisbar und überprüfbar

Delegation nach § 13 ArbSchG

Der Arbeitgeber kann delegieren:

  • Praktische Durchführung der Erfassung
  • Bedienung des Zeiterfassungssystems
  • Eigenverantwortliche Buchung
  • Selbstkontrolle der Einträge
  • Bereitstellung des Systems
  • Sicherstellung der Erfassung
  • Kontrollpflicht
  • Gesamtverantwortung

Was bleibt beim Arbeitgeber?

Auch bei Delegation:

  • System muss vorhanden sein
  • Funktionstüchtigkeit sicherstellen
  • Stichprobenkontrollen durchführen
  • Bei Verstößen reagieren
  • Daten aufbewahren

System für Selbsterfassung

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Wie Delegation funktioniert

Praktische Umsetzung

Übliche Modelle der Selbsterfassung:

ModellBeschreibung
App-StempelnMitarbeiter stempeln per Smartphone
Web-PortalBuchung über Browser
TerminalStempeln am Gerät vor Ort
ZeitdialogManuelle Eingabe am PC

Voraussetzungen

Damit Delegation funktioniert:

  • Geeignetes System bereitstellen
  • Mitarbeiter einweisen
  • Klare Regeln kommunizieren
  • Nachbuchungsmöglichkeit definieren
  • Kontrollmechanismen einrichten

Schulung der Mitarbeiter

Was Mitarbeiter wissen müssen:

  • Wie funktioniert das System?
  • Wann muss gestempelt werden?
  • Was tun bei Fehlern/Vergessen?
  • Wie funktionieren Korrekturen?
  • Wer ist Ansprechpartner?
  • Welche Konsequenzen gibt es?

Grenzen der Delegation

Was nicht delegiert werden kann

AspektWarum nicht delegierbar
SystemauswahlArbeitgeber-Entscheidung
DatenschutzArbeitgeber ist Verantwortlicher
KontrolleArbeitgeber-Pflicht
SanktionenArbeitsrechtliche Befugnis
AufbewahrungDokumentationspflicht

Verantwortung bei Fehlern

Wenn Mitarbeiter falsch erfassen:

  • Arbeitgeber hat Kontrollpflicht versäumt
  • Arbeitgeber haftet bei Behördenprüfung
  • Bußgelder treffen den Arbeitgeber
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen möglich

Manipulationssicherheit

Das System muss verhindern:

  • Nachträgliche Änderungen ohne Freigabe
  • Erfassung für andere Mitarbeiter
  • Systematische Falschbuchungen
  • Löschung von Einträgen

Kontrollpflichten des Arbeitgebers

Art der Kontrolle

Empfohlene Maßnahmen:

KontrolleHäufigkeit
PlausibilitätsprüfungAutomatisch im System
StichprobenMonatlich
Führungskräfte-ReviewWöchentlich
Zeitkonten-CheckBei Auffälligkeiten

Warnzeichen erkennen

Auf diese Muster achten:

  • Immer exakt gleiche Zeiten
  • Minuten-genaue Sollzeit-Erfüllung
  • Keine Varianz über Wochen
  • Viele nachträgliche Korrekturen
  • Systematische Überstunden

Konsequenzen bei Verstößen

Bei Manipulation oder Falschangaben:

  • Abmahnung
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen
  • Bei Vorsatz: Kündigung möglich
  • Schadensersatzansprüche

Kontrolle leicht gemacht

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Vertrauensarbeitszeit

Selbsterfassung bei Vertrauen

Auch bei Vertrauensarbeitszeit:

  • Zeiterfassungspflicht gilt
  • Mitarbeiter erfassen selbstständig
  • Arbeitgeber muss System bereitstellen
  • Kontrolle nur bei Auffälligkeiten

Unterschied zur klassischen Erfassung

AspektKlassischVertrauensarbeitszeit
ErfassungPflichtPflicht
KontrolldichteHochGering
Korrektur-SpielraumBegrenztGrößer
EigenverantwortungMittelHoch

Balance finden

Vertrauen und Pflicht vereinen:

  • Mitarbeiter erfassen eigenverantwortlich
  • System prüft automatisch auf Verstöße
  • Führungskräfte reagieren nur bei Auffälligkeiten
  • Offene Kommunikation bei Problemen

Dokumentation der Delegation

Schriftliche Regelung

Empfehlenswert zu dokumentieren:

DokumentInhalt
BetriebsvereinbarungGrundsätzliche Regelung
ArbeitsanweisungWie wird erfasst
EinweisungSchulungsnachweis
BenutzerhandbuchTechnische Anleitung

Wichtige Klauseln

Die Regelung sollte enthalten:

  • Pflicht zur Selbsterfassung
  • Zeitpunkt der Erfassung
  • Korrekturverfahren
  • Konsequenzen bei Verstoß
  • Datenschutzhinweis

Führungskräfte einbinden

Rolle der Vorgesetzten

Führungskräfte sollten:

  • Zeiterfassung vorleben
  • Team-Zeiten überblicken
  • Auffälligkeiten erkennen
  • Feedback geben
  • Probleme eskalieren

Überwachung vs. Kontrolle

Die richtige Balance:

  • Stichproben statt Dauerüberwachung
  • Auf Muster achten, nicht Minuten
  • Gespräch vor Sanktion
  • Vertrauen als Grundhaltung
  • Jede Minute hinterfragen
  • Ständige Rechtfertigung verlangen
  • Misstrauen kommunizieren
  • Sofortige Sanktionen

Häufige Fragen

Nein. Der Arbeitgeber kann die praktische Durchführung delegieren, aber die Gesamtverantwortung bleibt bei ihm. Er muss das System bereitstellen und kontrollieren, dass die Erfassung funktioniert.
Der Mitarbeiter sollte Nachbuchungen vornehmen können. Häufiges Vergessen sollte angesprochen werden. Die Verantwortung für ein funktionierendes System bleibt beim Arbeitgeber.
Grundsätzlich ja, er darf die Zeiterfassungsdaten einsehen. Allerdings sollte die Kontrolle verhältnismäßig sein. Permanente Überwachung kann das Vertrauensverhältnis belasten.
Ja. Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Direktionsrechts festlegen, dass Mitarbeiter ihre Zeiten selbst erfassen müssen. Das gehört zu den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten.
Der Arbeitgeber haftet gegenüber Behörden für die korrekte Zeiterfassung. Bei vorsätzlich falschen Einträgen kann er aber arbeitsrechtlich gegen den Mitarbeiter vorgehen und ggf. Schadensersatz fordern.

Fazit

Die Delegation der Zeiterfassung an Mitarbeiter ist zulässig und in der Praxis üblich. Der Arbeitgeber muss jedoch das System bereitstellen, die Mitarbeiter schulen und die Erfassung kontrollieren. Die Gesamtverantwortung bleibt bei ihm – er kann sich nicht durch Delegation von seinen Pflichten befreien. Ein gutes System macht Selbsterfassung einfach und gibt dem Arbeitgeber die nötigen Kontrollmöglichkeiten.

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