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Aktueller Stand: 20. August 2026

Zeiterfassungsgesetz 2026: Was gilt aktuell?

Arbeitgeber müssen Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit bereits erfassen. Hier finden Sie Rechtslage, geplante Änderungen und konkrete Umsetzungsschritte.

Die Zeiterfassungspflicht gilt bereits heute

Unternehmen sollten nicht auf ein separates Gesetz mit dem Namen „Zeiterfassungsgesetz“ warten. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber ein System einrichten und tatsächlich verwenden müssen, das Beginn und Ende und damit die Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfasst. Eine ausschließlich elektronische Form ist nach dem BAG-Beschluss nicht allgemein vorgeschrieben.

Die konkrete Lösung muss zum Betrieb passen und objektiv, verlässlich und zugänglich sein. Zusätzlich gelten besondere Aufzeichnungspflichten, etwa für bestimmte Beschäftigte nach Arbeitszeit- oder Mindestlohngesetz.

Was die Bundesregierung zusätzlich plant

Die Bundesregierung hat angekündigt, die elektronische Erfassung von Arbeitszeiten gesetzlich und möglichst unbürokratisch auszugestalten. Für kleine und mittlere Unternehmen sind Übergangsregelungen vorgesehen; auch die Vertrauensarbeitszeit soll im Einklang mit dem EU-Recht geregelt werden. Das ist ein Reformvorhaben. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung bleibt die bereits vom BAG festgestellte Organisationspflicht maßgeblich.

Primärquellen: BAG, 1 ABR 22/21 und BMAS-FAQ zur Arbeitszeiterfassung sowie der aktuelle Überblick der Bundesregierung zu geplanten Reformen.

Arbeitszeiterfassung in sieben Schritten einführen

Ein belastbares System beginnt mit klaren Regeln – nicht mit der Auswahl einer App.

  1. 1Betroffene Beschäftigte und besondere Aufzeichnungspflichten bestimmen
  2. 2Beginn, Ende, Pausen, Dienstreisen und Bereitschaftszeiten definieren
  3. 3Erfassungsweg und Verantwortlichkeit je Tätigkeit festlegen
  4. 4Betriebsrat, Datenschutz und Zugriffsrechte einbeziehen
  5. 5Korrekturen mit ursprünglichem Wert und Änderungsgrund protokollieren
  6. 6Arbeitszeitgrenzen und Auffälligkeiten regelmäßig kontrollieren
  7. 7Aufbewahrung, Export und automatische Löschung dokumentieren
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