Zum Hauptinhalt springen

Aktueller Stand: 1. August 2026

Arbeitszeiterfassung und Zeiterfassungsgesetz: Was jetzt gilt

Arbeitgeber müssen Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfassen. Hier finden Sie die Rechtslage, konkrete Umsetzungsschritte und kostenlose Rechner und Vorlagen.

Die Zeiterfassungspflicht gilt bereits heute

Unternehmen sollten nicht auf ein separates Gesetz mit dem Namen „Zeiterfassungsgesetz“ warten. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber ein System einrichten und tatsächlich verwenden müssen, das Beginn und Ende und damit die Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfasst. Eine ausschließlich elektronische Form ist nach dem BAG-Beschluss nicht allgemein vorgeschrieben.

Die konkrete Lösung muss zum Betrieb passen und objektiv, verlässlich und zugänglich sein. Zusätzlich gelten besondere Aufzeichnungspflichten, etwa für bestimmte Beschäftigte nach Arbeitszeit- oder Mindestlohngesetz.

Primärquellen: BAG, 1 ABR 22/21 und BMAS-FAQ zur Arbeitszeiterfassung.

Arbeitszeiterfassung in sieben Schritten einführen

Ein belastbares System beginnt mit klaren Regeln – nicht mit der Auswahl einer App.

  1. 1Betroffene Beschäftigte und besondere Aufzeichnungspflichten bestimmen
  2. 2Beginn, Ende, Pausen, Dienstreisen und Bereitschaftszeiten definieren
  3. 3Erfassungsweg und Verantwortlichkeit je Tätigkeit festlegen
  4. 4Betriebsrat, Datenschutz und Zugriffsrechte einbeziehen
  5. 5Korrekturen mit ursprünglichem Wert und Änderungsgrund protokollieren
  6. 6Arbeitszeitgrenzen und Auffälligkeiten regelmäßig kontrollieren
  7. 7Aufbewahrung, Export und automatische Löschung dokumentieren
Zur Einführungs-Checkliste

Weitere Artikel