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Gleitzeitregelung rechtssicher gestalten

Gleitzeitregelung rechtssicher: Kernarbeitszeit, Gleitzeitrahmen, Arbeitszeitkonto. Mit Muster-Gleitzeitvereinbarung und Fallstricken.

7 Min. Lesezeit
Mitarbeiter nutzt Gleitzeit flexibel

Gleitzeitregelung rechtssicher gestalten

Gleitzeit bietet Flexibilität für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Aber ohne klare Regelung drohen Streitigkeiten und rechtliche Probleme. Wie gestalten Sie eine rechtssichere Gleitzeitvereinbarung?

Das Wichtigste in Kürze

  • Gleitzeit muss schriftlich vereinbart werden (Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag)
  • Kernarbeitszeit und Gleitzeitrahmen klar definieren
  • Arbeitszeitkonto mit Ober-/Untergrenzen regeln
  • Zeiterfassung ist auch bei Gleitzeit Pflicht
  • Arbeitszeitgesetz (Höchstarbeitszeit) gilt trotz Flexibilität

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Was ist Gleitzeit?

Definition

Gleitzeit bedeutet, dass Arbeitnehmer Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit innerhalb eines festgelegten Rahmens selbst bestimmen können.

Bestandteile

ElementBeschreibung
GleitzeitrahmenZeitfenster, in dem gearbeitet werden kann
KernarbeitszeitZeitraum, in dem Anwesenheitspflicht besteht
SollarbeitszeitVertraglich vereinbarte Arbeitszeit
GleitsaldoPlus-/Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto

Beispiel

Gleitzeitrahmen: 6:00-20:00 Uhr Kernarbeitszeit: 10:00-15:00 Uhr Sollarbeitszeit: 8 Stunden/Tag

→ Mitarbeiter kann zwischen 6:00 und 10:00 Uhr beginnen und entsprechend früher oder später aufhören.

Rechtliche Grundlagen

Kein gesetzlicher Anspruch

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Gleitzeit. Sie muss vereinbart werden:

  • Tarifvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Arbeitsvertrag

Mitbestimmung

§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG: Der Betriebsrat hat bei Gleitzeit Mitbestimmungsrecht.

Folge: In Betrieben mit Betriebsrat: Betriebsvereinbarung erforderlich.

Arbeitszeitgesetz

Gilt auch bei Gleitzeit:

  • Max. 10 Stunden pro Tag
  • Ausgleich auf 8 Stunden im Durchschnitt
  • Ruhezeiten (11 Stunden)
  • Pausenregelungen

Hinweis

Gleitzeit befreit nicht von den Grenzen des Arbeitszeitgesetzes. Auch wenn der Mitarbeiter selbst entscheidet, wann er arbeitet, darf er nicht mehr als 10 Stunden pro Tag arbeiten.

Kernelemente einer Gleitzeitregelung

1. Gleitzeitrahmen

Definition: Der Zeitraum, innerhalb dessen Arbeit zulässig ist.

Üblich:

  • Beginn: 6:00-7:00 Uhr
  • Ende: 18:00-20:00 Uhr

Wichtig: Außerhalb des Gleitzeitrahmens ist Arbeit nur in Ausnahmen (Überstundenanordnung) möglich.

2. Kernarbeitszeit

Definition: Zeitraum, in dem alle Mitarbeiter anwesend sein müssen.

Üblich:

  • Vormittag: 9:00/10:00 bis 12:00 Uhr
  • Nachmittag: 13:00/14:00 bis 15:00/16:00 Uhr

Funktion:

  • Erreichbarkeit sicherstellen
  • Meetings ermöglichen
  • Teamarbeit fördern

Alternative: „Funktionszeit" – nicht jeder muss da sein, aber die Funktion muss besetzt sein.

3. Sollarbeitszeit

Definition: Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit pro Tag/Woche/Monat.

Bei Gleitzeit:

  • Tägliche Sollzeit (z.B. 8 Stunden)
  • Oder: Wöchentliche Sollzeit (z.B. 40 Stunden)
  • Oder: Monatliche Sollzeit (z.B. 174 Stunden)

4. Arbeitszeitkonto

Funktion: Erfasst Plus- und Minusstunden gegenüber der Sollzeit.

Regelungsbedarf:

  • Obergrenze (z.B. +40 Stunden)
  • Untergrenze (z.B. -20 Stunden)
  • Ausgleichszeitraum
  • Umgang bei Überschreitung

Tipp

Definieren Sie klare Grenzen für das Arbeitszeitkonto. Ohne Grenzen sammeln sich Überstunden an, die später zu Problemen führen.

Gleitzeitvereinbarung erstellen

Form

Bei Betriebsrat: Betriebsvereinbarung (schriftlich) Ohne Betriebsrat: Arbeitsvertragliche Regelung oder betriebliche Regelung

Inhalt einer Betriebsvereinbarung

Wesentliche Punkte:

  1. Geltungsbereich

    • Welche Mitarbeiter/Abteilungen?
    • Ausnahmen?
  2. Gleitzeitrahmen

    • Beginn frühestens: [Uhrzeit]
    • Ende spätestens: [Uhrzeit]
  3. Kernarbeitszeit

    • Von [Uhrzeit] bis [Uhrzeit]
    • Oder: Keine Kernarbeitszeit (Vertrauensgleitzeit)
  4. Sollarbeitszeit

    • Tägliche/wöchentliche/monatliche Sollzeit
  5. Arbeitszeitkonto

    • Obergrenze: [Stunden]
    • Untergrenze: [Stunden]
    • Ausgleichszeitraum: [Monate]
    • Verfahren bei Überschreitung
  6. Pausen

    • Mindestpausen gem. ArbZG
    • Pausenkorridore (z.B. 12:00-14:00 Uhr)
  7. Zeiterfassung

    • Art der Erfassung (Terminal, App, etc.)
    • Korrekturmöglichkeiten
    • Verantwortlichkeiten
  8. Abwesenheiten

    • Umgang mit Urlaub, Krankheit, Feiertagen
    • Anrechnung auf Sollzeit
  9. Sonderregelungen

    • Dienstreisen
    • Außentermine
    • Homeoffice
  10. Inkrafttreten und Kündigung

    • Gültig ab [Datum]
    • Kündigungsfrist

Muster-Klauseln

Gleitzeitrahmen:

„Die Arbeitszeit kann täglich frühestens um 6:00 Uhr begonnen und muss spätestens um 20:00 Uhr beendet werden."

Kernarbeitszeit:

„Während der Kernarbeitszeit von 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht, es sei denn, dienstliche Gründe oder genehmigte Abwesenheit rechtfertigen eine Ausnahme."

Arbeitszeitkonto:

„Das Gleitzeitkonto darf einen Saldo von +40 Stunden nicht überschreiten und von -20 Stunden nicht unterschreiten. Überschreitungen sind innerhalb von 8 Wochen auszugleichen."

Zeiterfassung bei Gleitzeit

Pflicht zur Erfassung

Nach BAG-Urteil: Auch bei Gleitzeit muss die Arbeitszeit erfasst werden.

Was erfassen:

  • Arbeitsbeginn
  • Arbeitsende
  • Pausen

Methoden

MethodeEignung für Gleitzeit
TerminalGut (bei festem Arbeitsort)
Mobile AppSehr gut (flexibel)
Web-ErfassungGut (für Büroarbeit)
HandschriftlichMöglich, aber aufwändig

Saldo-Berechnung

Automatisch: Gute Zeiterfassungssysteme berechnen den Gleitsaldo automatisch.

Formel:

Gleitsaldo = Ist-Zeit - Soll-Zeit

Tipp

Nutzen Sie ein Zeiterfassungssystem, das Gleitzeit unterstützt. Manuelle Berechnung ist fehleranfällig und zeitaufwändig.

Häufige Probleme und Lösungen

Problem 1: Saldo läuft aus dem Ruder

Symptom: Mitarbeiter sammeln +100 Stunden an.

Ursache: Keine Obergrenze oder keine Durchsetzung.

Lösung:

  • Klare Obergrenzen festlegen
  • Regelmäßige Kontrolle
  • Eskalation bei Überschreitung

Problem 2: Kernzeit wird nicht eingehalten

Symptom: Mitarbeiter fehlen während der Kernzeit.

Ursache: Unklare Regeln oder fehlende Konsequenzen.

Lösung:

  • Kernzeit klar kommunizieren
  • Ausnahmen genehmigungspflichtig
  • Verstöße ansprechen

Problem 3: Arbeitszeitgesetz wird verletzt

Symptom: Mitarbeiter arbeiten mehr als 10 Stunden.

Ursache: Keine Kontrolle, zu weiter Gleitzeitrahmen.

Lösung:

  • Zeiterfassung mit Warnungen
  • Gleitzeitrahmen enger fassen
  • Führungskräfte sensibilisieren

Problem 4: Streit um Überstunden

Symptom: Mitarbeiter wollen Plusstunden ausbezahlt bekommen.

Ursache: Unklare Regelung zu Überstunden vs. Gleitzeit.

Lösung:

  • Klar definieren: Plusstunden ≠ automatisch Überstunden
  • Auszahlung nur bei expliziter Vereinbarung
  • Freizeitausgleich als Standard

Gleitzeit im Homeoffice

Besonderheiten

Herausforderungen:

  • Keine physische Anwesenheitskontrolle
  • Vermischung Arbeit/Privat
  • Erreichbarkeit

Regelungsbedarf

Zusätzlich festlegen:

  • Gilt Kernarbeitszeit auch im Homeoffice?
  • Wie wird die Zeit erfasst?
  • Wie ist die Erreichbarkeit sichergestellt?

Empfehlung

Kernarbeitszeit auch im Homeoffice einhalten – für Meetings und Erreichbarkeit.

Sonderform: Vertrauensgleitzeit

Definition

Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit – der Mitarbeiter bestimmt seine Arbeitszeit vollständig selbst.

Voraussetzungen

  • Hohes Vertrauen
  • Ergebnisorientierte Arbeit
  • Selbstorganisierte Mitarbeiter

Zeiterfassungspflicht

Auch bei Vertrauensgleitzeit: Zeiterfassung ist nach BAG-Urteil Pflicht.

Wie vereinbar? Mitarbeiter erfasst selbst, Arbeitgeber kontrolliert nicht täglich, aber stellt das System.

Häufige Fragen zur Gleitzeitregelung

Die Einführung ist einseitig möglich, wenn kein Betriebsrat besteht. Die Abschaffung einer bestehenden Gleitzeitregelung ist schwieriger – sie kann vertraglich zugesichert sein oder zur betrieblichen Übung geworden sein. Bei Betriebsrat: Mitbestimmung in beiden Fällen.
Grundsätzlich ja – das ist der Zweck der Kernarbeitszeit. Ausnahmen sind möglich bei: Urlaub, Krankheit, genehmigter Abwesenheit (Arzttermin), Dienstreisen. Eigenmächtiges Fernbleiben ohne Genehmigung ist ein Verstoß gegen die Arbeitsvereinbarung.
Das hängt von der Vereinbarung ab. Viele Gleitzeitregelungen sehen vor, dass Stunden über einer Obergrenze verfallen oder gekürzt werden. Ohne solche Regelung verfallen sie nicht automatisch. Bei Kündigung müssen angesammelte Plusstunden abgebaut oder ausgezahlt werden.
Ja, Gleitzeit ist auch für Teilzeitkräfte möglich. Die Sollarbeitszeit ist entsprechend geringer. Kernarbeitszeiten müssen ggf. angepasst werden (kürzere Kernzeit oder bestimmte Tage). Die Regelung sollte Teilzeit explizit berücksichtigen.

Fazit

Eine rechtssichere Gleitzeitregelung erfordert klare Definitionen: Gleitzeitrahmen, Kernarbeitszeit, Arbeitszeitkonto mit Grenzen. Die Zeiterfassungspflicht gilt auch bei Gleitzeit. Mit einer guten Betriebsvereinbarung schaffen Sie Flexibilität für Mitarbeiter und Rechtssicherheit für das Unternehmen.

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