Nachtarbeit: Zuschläge und gesetzliche Regelungen
Nachtarbeit belastet den Körper stärker als Tagarbeit. Das Arbeitszeitgesetz schützt Nachtarbeiter daher besonders: Ausgleich, Gesundheitsvorsorge und Arbeitszeitgrenzen. Was müssen Arbeitgeber beachten?
Das Wichtigste in Kürze
- Nachtzeit ist von 23:00 bis 06:00 Uhr (Bäckereien: 22:00-05:00)
- Nachtarbeiter haben Anspruch auf Ausgleich (Freizeit oder Zuschlag)
- Regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen sind Pflicht
- Höchstarbeitszeit auch nachts max. 8 Stunden (erweiterbar auf 10)
- Nachtarbeiter können auf eigenen Wunsch auf Tagarbeit wechseln
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Definitionen
Nachtzeit
§ 2 Abs. 3 ArbZG:
Nachtzeit ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.
Nachtarbeit
Definition: Jede Arbeit, die mehr als 2 Stunden der Nachtzeit umfasst.
Beispiel:
- Schicht 22:00-06:00: 5 Stunden in Nachtzeit → Nachtarbeit
- Schicht 20:00-02:00: 3 Stunden in Nachtzeit → Nachtarbeit
- Schicht 21:00-23:30: 0,5 Stunden in Nachtzeit → keine Nachtarbeit
Nachtarbeitnehmer
Definition: Wer regelmäßig Nachtarbeit leistet:
- In Wechselschicht, oder
- An mindestens 48 Tagen im Jahr
Arbeitszeit bei Nachtarbeit
Höchstarbeitszeit
§ 6 Abs. 2 ArbZG:
- Grundsatz: Max. 8 Stunden pro Nacht
- Erweiterung: Bis 10 Stunden möglich
- Ausgleich: Innerhalb von 4 Wochen (nicht 6 Monate wie bei Tagarbeit!)
Wichtig: Die kürzere Ausgleichsfrist soll die Belastung durch Nachtarbeit begrenzen.
Ruhezeiten
Nach Nachtarbeit:
- Mindestens 11 Stunden Ruhezeit
- In bestimmten Branchen auf 10 Stunden verkürzbar
Beispielrechnung
Zulässig:
- Mo: 10 Std. Nachtschicht
- Di: 10 Std. Nachtschicht
- Mi: 6 Std. Nachtschicht
- Do-Fr: Frei
- Durchschnitt: 8,67 Std. → noch im Rahmen
Unzulässig:
- Mo-Fr je 10 Std. Nachtschicht ohne Ausgleich
- → Überschreitung des 8-Stunden-Durchschnitts
Hinweis
Die 4-Wochen-Ausgleichsfrist bei Nachtarbeit ist deutlich kürzer als die 6 Monate bei Tagarbeit. Planen Sie entsprechend.
Ausgleich für Nachtarbeit
Gesetzlicher Anspruch
§ 6 Abs. 5 ArbZG:
Der Arbeitgeber hat dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.
Angemessener Zuschlag
Rechtsprechung: Das BAG hat 25% als angemessen anerkannt. Tarifverträge können abweichende Regelungen treffen.
Typische Zuschläge:
| Branche | Nachtarbeitszuschlag |
|---|---|
| Metall/Elektro | 25-30% |
| Chemie | 20-25% |
| Handel | 25% |
| Ohne Tarifvertrag | Ca. 25% |
Steuerfreiheit
§ 3b EStG: Nachtzuschläge sind steuerfrei bis:
- 25% (20:00-06:00 Uhr)
- 40% (0:00-04:00 Uhr)
Voraussetzung: Der Grundlohn darf 50 €/Stunde nicht überschreiten.
Freizeitausgleich
Alternative zum Zuschlag: Statt Geldzuschlag kann auch Freizeitausgleich gewährt werden.
Berechnung: Bei 25% Zuschlag: 8 Stunden Nachtarbeit = 2 Stunden Freizeitausgleich
Gesundheitsschutz
Arbeitsmedizinische Untersuchung
§ 6 Abs. 3 ArbZG: Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf:
- Untersuchung vor Aufnahme der Nachtarbeit
- Weitere Untersuchungen in regelmäßigen Abständen
- Ab 50 Jahren: Jährliche Untersuchung
- Unter 50 Jahren: Alle 3 Jahre
Kostenträger: Arbeitgeber.
Gefährdungsbeurteilung
Pflicht: Besondere Gefährdungsbeurteilung für Nachtarbeitsplätze.
Berücksichtigen:
- Beleuchtung
- Soziale Isolation
- Pausenmöglichkeiten
- Erste-Hilfe-Bereitschaft
Umsetzungsrecht
§ 6 Abs. 4 ArbZG: Nachtarbeitnehmer können Umsetzung auf Tagarbeit verlangen, wenn:
- Gesundheitliche Gründe (ärztlich bescheinigt)
- Kind unter 12 Jahren oder pflegebedürftiger Angehöriger
- Keine betrieblichen Gründe entgegenstehen
Tipp
Bieten Sie Nachtarbeitern proaktiv die arbeitsmedizinische Untersuchung an. Die Kosten sind gering, der Schutz vor Haftungsrisiken groß.
Besondere Personengruppen
Schwangere und Stillende
Verbot: Nach dem Mutterschutzgesetz dürfen Schwangere und Stillende nicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr beschäftigt werden.
Ausnahme: Bis 22:00 Uhr mit ausdrücklicher Einwilligung und ohne Gefährdung möglich.
Jugendliche
§ 14 JArbSchG: Jugendliche unter 18 dürfen grundsätzlich nicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr beschäftigt werden.
Ausnahmen:
- Gastronomie: bis 22:00 Uhr (ab 16 Jahren)
- Bäckerei: ab 05:00 Uhr (ab 16 Jahren)
- Schichtbetrieb: bis 23:00 Uhr (ab 16 Jahren)
Menschen mit Behinderung
Grundsatz: Keine generelle Einschränkung.
Aber: Bei individueller Gefährdung kann Nachtarbeit ausgeschlossen werden.
Dokumentation
Zeiterfassung
Zu erfassen:
- Genaue Arbeitszeiten (auch in der Nacht)
- Pausen
- Zuschlagsberechnung
Nachweise aufbewahren
| Dokument | Aufbewahrungsfrist |
|---|---|
| Arbeitszeiten | 2 Jahre |
| Ärztliche Bescheinigungen | Dauer des Arbeitsverhältnisses |
| Gefährdungsbeurteilung | Dauerhaft aktuell halten |
Nachtarbeit in der Praxis
Schichtplanung
Empfehlungen:
- Vorwärtsrotation (Früh → Spät → Nacht)
- Maximal 3-4 Nachtschichten in Folge
- Mindestens 2 freie Tage nach Nachtschichtblock
- Ausreichend Erholungszeit
Pausengestaltung
Wichtig bei Nachtarbeit:
- Pausenmöglichkeiten schaffen
- Warme Mahlzeit ermöglichen
- Ruheräume anbieten
Kommunikation
Erreichbarkeit:
- Nachtarbeiter sind tagsüber oft schlafend
- Dienstbesprechungen nicht nur tagsüber
- Informationen schriftlich hinterlegen
Häufige Fragen zur Nachtarbeit
Fazit
Nachtarbeit ist für den Körper belastend und daher besonders geschützt. Arbeitgeber müssen Ausgleich gewähren, Gesundheitsvorsorge anbieten und die kürzeren Ausgleichsfristen beachten. Eine gute Schichtplanung und moderne Zeiterfassung helfen, die Anforderungen zu erfüllen und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.
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