Pausenregelung nach Arbeitszeitgesetz
Pausen sind nicht nur eine Verschnaufpause – sie sind gesetzlich vorgeschrieben. Das Arbeitszeitgesetz regelt genau, wann und wie lange Arbeitnehmer Pause machen müssen. Arbeitgeber, die dagegen verstoßen, riskieren Bußgelder.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause
- Bei mehr als 9 Stunden Arbeit: mindestens 45 Minuten Pause
- Pausen können in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden
- Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit
- Verstöße können mit bis zu 15.000 € Bußgeld geahndet werden
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Gesetzliche Grundlagen
§ 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Das Arbeitszeitgesetz regelt in § 4 die Ruhepausen.
Wortlaut:
Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.
Übersetzung:
| Arbeitszeit | Mindestpause |
|---|---|
| Bis 6 Stunden | Keine Pflicht |
| Über 6 bis 9 Stunden | 30 Minuten |
| Über 9 Stunden | 45 Minuten |
Wichtige Regelungen im Detail
Aufteilung möglich: Pausen können in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Im Voraus feststehend: Die Pausenzeiten müssen vor Arbeitsbeginn festgelegt sein. Spontane Pausen erfüllen die gesetzliche Anforderung nicht.
Keine Arbeitszeit: Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit und werden in der Regel nicht vergütet.
Pausen in der Praxis
Beispiele für korrekte Pausenregelung
Beispiel 1: Klassischer Bürojob (8 Stunden)
- Arbeitszeit: 8:00-17:00 Uhr
- Mittagspause: 12:00-13:00 Uhr (60 Minuten)
- Nettoarbeitszeit: 8 Stunden
- Erfüllt: Ja (30 Minuten Mindestpause)
Beispiel 2: Schichtarbeit (10 Stunden)
- Arbeitszeit: 6:00-17:00 Uhr
- Pause 1: 9:00-9:15 Uhr (15 Minuten)
- Pause 2: 12:00-12:30 Uhr (30 Minuten)
- Nettoarbeitszeit: 10 Stunden
- Erfüllt: Ja (45 Minuten gesamt)
Beispiel 3: Teilzeit (6 Stunden)
- Arbeitszeit: 8:00-14:00 Uhr
- Keine Pausenpflicht
- Nettoarbeitszeit: 6 Stunden
- Erfüllt: Ja (bis 6 Stunden keine Pflicht)
Häufige Fehler
Fehler 1: Zu kurze Pausenabschnitte
- Falsch: 3 x 10 Minuten Pause
- Richtig: Mindestens 15 Minuten pro Abschnitt
Fehler 2: Pause am Arbeitsende
- Falsch: Pause in den letzten 30 Minuten vor Feierabend
- Richtig: Pause muss die Arbeit unterbrechen
Fehler 3: Durcharbeiten statt Pause
- Falsch: Mitarbeiter arbeiten durch und gehen früher
- Richtig: Pause muss genommen werden
Tipp
Legen Sie Pausenzeiten schriftlich fest – etwa im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Sonderfälle und Ausnahmen
Jugendliche Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer unter 18 Jahren gelten strengere Regeln nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):
| Arbeitszeit | Mindestpause |
|---|---|
| 4,5 bis 6 Stunden | 30 Minuten |
| Über 6 Stunden | 60 Minuten |
Wichtig: Bei Jugendlichen muss die Pause spätestens nach 4,5 Stunden beginnen.
Schichtarbeit
Bei Schichtarbeit können Tarifverträge abweichende Regelungen enthalten:
- Kürzere Pausen möglich (aber mindestens insgesamt die gesetzliche Dauer)
- Andere Verteilung der Pausenzeiten
- Kurzpausen bei bestimmten Tätigkeiten
Bereitschaftsdienst
Bereitschaftszeit: Ist in der Regel Arbeitszeit und erfordert entsprechende Pausen.
Rufbereitschaft: Wird in der Regel nicht als Arbeitszeit gewertet – Pausenregelungen gelten nur für tatsächliche Arbeitsphasen.
Besondere Branchen
Gastronomie: Tarifverträge sehen oft Sonderregelungen für Stoßzeiten vor.
Pflege: Kurzpausen können die gesetzliche Pause ergänzen, aber nicht ersetzen.
Transport: Für Fahrpersonal gelten zusätzlich die Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung.
Pausenzeiten dokumentieren
Erfassung in der Zeiterfassung
Methoden:
- Automatische Pausenabzüge (z.B. 30 Minuten pro Tag)
- Manuelle Erfassung (Mitarbeiter stempeln Pause)
- Feste Pausenzeiten ohne Stempelung
Vor- und Nachteile:
| Methode | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| Automatisch | Weniger Aufwand | Ungenau bei Abweichungen |
| Manuell | Genau | Mehr Aufwand |
| Fest ohne Stempel | Einfach | Keine Kontrolle |
Empfehlung
Für die meisten Unternehmen empfiehlt sich eine Kombination:
- Standardpause automatisch abziehen
- Abweichungen manuell korrigieren
- Regelmäßige Überprüfung
Hinweis
Viele moderne Zeiterfassungssysteme bieten flexible Pausenmodelle: automatische Abzüge, manuelle Erfassung oder Hybridlösungen – je nach Arbeitsbereich.
Pausenraum und -gestaltung
Anforderungen an den Pausenraum
Nach der Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen einen Pausenraum bereitstellen:
Pflicht zum Pausenraum:
- Mehr als 10 Beschäftigte
- Arbeitsplatz nicht als Pausenort geeignet
- Besondere Arbeitsbedingungen (Lärm, Schmutz)
Anforderungen:
- Ausreichend groß für die Anzahl der Beschäftigten
- Tisch und Sitzgelegenheiten
- Ausreichend beleuchtet und belüftet
- Für Schwangere: Liegemöglichkeit in der Nähe
Pausengestaltung
Arbeitgeber dürfen:
- Pausenzeiten festlegen
- Pausenräume zuweisen
- Betriebsordnung für Pausenbereiche erstellen
Arbeitgeber dürfen nicht:
- Verbieten, das Gelände zu verlassen
- Tätigkeiten während der Pause vorschreiben
- Erreichbarkeit verlangen
Vergütung von Pausen
Grundsatz
Pausen sind in der Regel unbezahlt, da sie nicht zur Arbeitszeit zählen.
Ausnahmen
Bezahlte Pausen:
- Tarifvertragliche Regelung
- Betriebsvereinbarung
- Arbeitsvertragliche Zusage
- Betriebliche Übung
Kurzpausen: Kurze Arbeitsunterbrechungen (z.B. 5-10 Minuten) können als bezahlte Arbeitszeit gelten, wenn sie:
- Vom Arbeitgeber angeordnet sind
- Betriebsbedingt notwendig sind (Bildschirmarbeit)
- Tariflich vereinbart sind
Bildschirmarbeitspausen
Nach der Arbeitsstättenverordnung sollen Bildschirmarbeiter regelmäßige Kurzpausen einlegen:
- Empfehlung: 5-10 Minuten pro Stunde
- Diese zählen zur Arbeitszeit
- Ersetzen nicht die gesetzliche Ruhepause
Kontrolle und Sanktionen
Wer kontrolliert?
Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes wird kontrolliert durch:
- Gewerbeaufsicht
- Arbeitsschutzbehörden
- Berufsgenossenschaften
Bußgelder
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Pausenregelung nicht eingehalten | Bis 15.000 € |
| Wiederholter Verstoß | Höhere Bußgelder möglich |
| Vorsätzliche Gefährdung | Straftat möglich |
Dokumentationspflicht
Arbeitgeber müssen nachweisen können, dass Pausen:
- Gewährt wurden
- Die Mindestdauer erfüllen
- Die Arbeit unterbrechen
Mitarbeiterrechte
Anspruch auf Pause
Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf die gesetzliche Pause. Sie können:
- Die Pause einfordern
- Bei Verweigerung den Betriebsrat informieren
- Bei der Arbeitsschutzbehörde Beschwerde einlegen
Pflicht zur Pause
Gleichzeitig müssen Arbeitnehmer die Pause auch nehmen:
- Durcharbeiten ist nicht zulässig
- Arbeitgeber muss Pausennahme ermöglichen
- Arbeitgeber darf Pausennahme kontrollieren
Was tun bei Problemen?
Bei Pausenverweigerung:
- Gespräch mit Vorgesetztem
- Betriebsrat einschalten
- Arbeitsschutzbehörde informieren
Bei Zeitdruck:
- Dokumentieren Sie, wenn Pausen nicht möglich sind
- Melden Sie Probleme schriftlich
- Arbeitgeber ist für Organisation verantwortlich
Häufige Fragen zur Pausenregelung
Fazit
Die Pausenregelung nach dem Arbeitszeitgesetz ist eindeutig: Bei mehr als 6 Stunden Arbeit müssen mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten Pause gewährt werden. Eine moderne Zeiterfassung hilft, Pausen korrekt zu dokumentieren und gesetzeskonform zu handeln.
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