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Pausenregelung nach Arbeitszeitgesetz

Pausenregelung nach Arbeitszeitgesetz: Gesetzliche Pausen, Mindestdauer und was bei Verstößen droht. Alle wichtigen Regeln im Überblick.

7 Min. Lesezeit
Mitarbeiter in der Pause am Arbeitsplatz

Pausenregelung nach Arbeitszeitgesetz

Pausen sind nicht nur eine Verschnaufpause – sie sind gesetzlich vorgeschrieben. Das Arbeitszeitgesetz regelt genau, wann und wie lange Arbeitnehmer Pause machen müssen. Arbeitgeber, die dagegen verstoßen, riskieren Bußgelder.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause
  • Bei mehr als 9 Stunden Arbeit: mindestens 45 Minuten Pause
  • Pausen können in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden
  • Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit
  • Verstöße können mit bis zu 15.000 € Bußgeld geahndet werden

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Gesetzliche Grundlagen

§ 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz regelt in § 4 die Ruhepausen.

Wortlaut:

Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.

Übersetzung:

ArbeitszeitMindestpause
Bis 6 StundenKeine Pflicht
Über 6 bis 9 Stunden30 Minuten
Über 9 Stunden45 Minuten

Wichtige Regelungen im Detail

Aufteilung möglich: Pausen können in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Im Voraus feststehend: Die Pausenzeiten müssen vor Arbeitsbeginn festgelegt sein. Spontane Pausen erfüllen die gesetzliche Anforderung nicht.

Keine Arbeitszeit: Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit und werden in der Regel nicht vergütet.

Pausen in der Praxis

Beispiele für korrekte Pausenregelung

Beispiel 1: Klassischer Bürojob (8 Stunden)

  • Arbeitszeit: 8:00-17:00 Uhr
  • Mittagspause: 12:00-13:00 Uhr (60 Minuten)
  • Nettoarbeitszeit: 8 Stunden
  • Erfüllt: Ja (30 Minuten Mindestpause)

Beispiel 2: Schichtarbeit (10 Stunden)

  • Arbeitszeit: 6:00-17:00 Uhr
  • Pause 1: 9:00-9:15 Uhr (15 Minuten)
  • Pause 2: 12:00-12:30 Uhr (30 Minuten)
  • Nettoarbeitszeit: 10 Stunden
  • Erfüllt: Ja (45 Minuten gesamt)

Beispiel 3: Teilzeit (6 Stunden)

  • Arbeitszeit: 8:00-14:00 Uhr
  • Keine Pausenpflicht
  • Nettoarbeitszeit: 6 Stunden
  • Erfüllt: Ja (bis 6 Stunden keine Pflicht)

Häufige Fehler

Fehler 1: Zu kurze Pausenabschnitte

  • Falsch: 3 x 10 Minuten Pause
  • Richtig: Mindestens 15 Minuten pro Abschnitt

Fehler 2: Pause am Arbeitsende

  • Falsch: Pause in den letzten 30 Minuten vor Feierabend
  • Richtig: Pause muss die Arbeit unterbrechen

Fehler 3: Durcharbeiten statt Pause

  • Falsch: Mitarbeiter arbeiten durch und gehen früher
  • Richtig: Pause muss genommen werden

Tipp

Legen Sie Pausenzeiten schriftlich fest – etwa im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

Sonderfälle und Ausnahmen

Jugendliche Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer unter 18 Jahren gelten strengere Regeln nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):

ArbeitszeitMindestpause
4,5 bis 6 Stunden30 Minuten
Über 6 Stunden60 Minuten

Wichtig: Bei Jugendlichen muss die Pause spätestens nach 4,5 Stunden beginnen.

Schichtarbeit

Bei Schichtarbeit können Tarifverträge abweichende Regelungen enthalten:

  • Kürzere Pausen möglich (aber mindestens insgesamt die gesetzliche Dauer)
  • Andere Verteilung der Pausenzeiten
  • Kurzpausen bei bestimmten Tätigkeiten

Bereitschaftsdienst

Bereitschaftszeit: Ist in der Regel Arbeitszeit und erfordert entsprechende Pausen.

Rufbereitschaft: Wird in der Regel nicht als Arbeitszeit gewertet – Pausenregelungen gelten nur für tatsächliche Arbeitsphasen.

Besondere Branchen

Gastronomie: Tarifverträge sehen oft Sonderregelungen für Stoßzeiten vor.

Pflege: Kurzpausen können die gesetzliche Pause ergänzen, aber nicht ersetzen.

Transport: Für Fahrpersonal gelten zusätzlich die Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung.

Pausenzeiten dokumentieren

Erfassung in der Zeiterfassung

Methoden:

  1. Automatische Pausenabzüge (z.B. 30 Minuten pro Tag)
  2. Manuelle Erfassung (Mitarbeiter stempeln Pause)
  3. Feste Pausenzeiten ohne Stempelung

Vor- und Nachteile:

MethodeVorteileNachteile
AutomatischWeniger AufwandUngenau bei Abweichungen
ManuellGenauMehr Aufwand
Fest ohne StempelEinfachKeine Kontrolle

Empfehlung

Für die meisten Unternehmen empfiehlt sich eine Kombination:

  • Standardpause automatisch abziehen
  • Abweichungen manuell korrigieren
  • Regelmäßige Überprüfung

Hinweis

Viele moderne Zeiterfassungssysteme bieten flexible Pausenmodelle: automatische Abzüge, manuelle Erfassung oder Hybridlösungen – je nach Arbeitsbereich.

Pausenraum und -gestaltung

Anforderungen an den Pausenraum

Nach der Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen einen Pausenraum bereitstellen:

Pflicht zum Pausenraum:

  • Mehr als 10 Beschäftigte
  • Arbeitsplatz nicht als Pausenort geeignet
  • Besondere Arbeitsbedingungen (Lärm, Schmutz)

Anforderungen:

  • Ausreichend groß für die Anzahl der Beschäftigten
  • Tisch und Sitzgelegenheiten
  • Ausreichend beleuchtet und belüftet
  • Für Schwangere: Liegemöglichkeit in der Nähe

Pausengestaltung

Arbeitgeber dürfen:

  • Pausenzeiten festlegen
  • Pausenräume zuweisen
  • Betriebsordnung für Pausenbereiche erstellen

Arbeitgeber dürfen nicht:

  • Verbieten, das Gelände zu verlassen
  • Tätigkeiten während der Pause vorschreiben
  • Erreichbarkeit verlangen

Vergütung von Pausen

Grundsatz

Pausen sind in der Regel unbezahlt, da sie nicht zur Arbeitszeit zählen.

Ausnahmen

Bezahlte Pausen:

  • Tarifvertragliche Regelung
  • Betriebsvereinbarung
  • Arbeitsvertragliche Zusage
  • Betriebliche Übung

Kurzpausen: Kurze Arbeitsunterbrechungen (z.B. 5-10 Minuten) können als bezahlte Arbeitszeit gelten, wenn sie:

  • Vom Arbeitgeber angeordnet sind
  • Betriebsbedingt notwendig sind (Bildschirmarbeit)
  • Tariflich vereinbart sind

Bildschirmarbeitspausen

Nach der Arbeitsstättenverordnung sollen Bildschirmarbeiter regelmäßige Kurzpausen einlegen:

  • Empfehlung: 5-10 Minuten pro Stunde
  • Diese zählen zur Arbeitszeit
  • Ersetzen nicht die gesetzliche Ruhepause

Kontrolle und Sanktionen

Wer kontrolliert?

Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes wird kontrolliert durch:

  • Gewerbeaufsicht
  • Arbeitsschutzbehörden
  • Berufsgenossenschaften

Bußgelder

VerstoßBußgeld
Pausenregelung nicht eingehaltenBis 15.000 €
Wiederholter VerstoßHöhere Bußgelder möglich
Vorsätzliche GefährdungStraftat möglich

Dokumentationspflicht

Arbeitgeber müssen nachweisen können, dass Pausen:

  • Gewährt wurden
  • Die Mindestdauer erfüllen
  • Die Arbeit unterbrechen

Mitarbeiterrechte

Anspruch auf Pause

Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf die gesetzliche Pause. Sie können:

  • Die Pause einfordern
  • Bei Verweigerung den Betriebsrat informieren
  • Bei der Arbeitsschutzbehörde Beschwerde einlegen

Pflicht zur Pause

Gleichzeitig müssen Arbeitnehmer die Pause auch nehmen:

  • Durcharbeiten ist nicht zulässig
  • Arbeitgeber muss Pausennahme ermöglichen
  • Arbeitgeber darf Pausennahme kontrollieren

Was tun bei Problemen?

Bei Pausenverweigerung:

  1. Gespräch mit Vorgesetztem
  2. Betriebsrat einschalten
  3. Arbeitsschutzbehörde informieren

Bei Zeitdruck:

  • Dokumentieren Sie, wenn Pausen nicht möglich sind
  • Melden Sie Probleme schriftlich
  • Arbeitgeber ist für Organisation verantwortlich

Häufige Fragen zur Pausenregelung

Ja, grundsätzlich schon. Wichtig ist, dass Sie während der Pause nicht arbeiten müssen. Wenn Sie erreichbar sein oder bei Bedarf einspringen müssen, ist das keine echte Pause im Sinne des Gesetzes.
Ja, der Arbeitgeber darf Pausenzeiten festlegen. Das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben: Pausen müssen 'im Voraus feststehend' sein. Allerdings muss er dabei auf betriebliche Abläufe und Mitarbeiterwünsche Rücksicht nehmen.
Auch bei Gleitzeit gilt die gesetzliche Pausenpflicht. Wenn Sie mehr als 6 Stunden arbeiten, müssen Sie mindestens 30 Minuten Pause machen. Die Lage der Pause kann flexibel sein, solange sie im Voraus bestimmt oder in einem definierten Rahmen liegt.
Raucherpausen sind grundsätzlich keine gesetzliche Ruhepause. Sie können zusätzlich zur Pflichtpause genommen werden, zählen dann aber oft nicht als Arbeitszeit. Viele Arbeitgeber haben dazu betriebliche Regelungen.

Fazit

Die Pausenregelung nach dem Arbeitszeitgesetz ist eindeutig: Bei mehr als 6 Stunden Arbeit müssen mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten Pause gewährt werden. Eine moderne Zeiterfassung hilft, Pausen korrekt zu dokumentieren und gesetzeskonform zu handeln.

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