Beamte und Zeiterfassung: Öffentlicher Dienst
Gilt die Zeiterfassungspflicht auch für Beamte? Das Arbeitszeitgesetz greift hier nicht – aber das bedeutet nicht, dass keine Dokumentation erforderlich ist. Für den öffentlichen Dienst gelten eigene Regelungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nicht für Beamte
- Beamte unterliegen den Arbeitszeitverordnungen der Länder/des Bundes
- Das EuGH-Urteil zur Zeiterfassung betrifft auch den öffentlichen Dienst
- Viele Behörden haben bereits elektronische Zeiterfassungssysteme
- Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst unterliegen dem ArbZG
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Beamte vs. Tarifbeschäftigte
Unterschiedliche Rechtsgrundlagen
Beamte:
- Beamtenstatusgesetz
- Beamtengesetze der Länder
- Arbeitszeitverordnungen (AZV)
- Dienstvereinbarungen
Tarifbeschäftigte:
- Arbeitszeitgesetz
- TVöD/TV-L
- Tarifvertragliche Regelungen
- Dienstvereinbarungen
Warum der Unterschied?
Das Beamtenverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis im klassischen Sinne. Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn. Daher gelten andere Gesetze.
Arbeitszeitregelungen für Beamte
Bundesbeamte
Arbeitszeitverordnung (AZV):
- Regelmäßige Arbeitszeit: 41 Stunden/Woche
- Gleitzeit nach Dienstvereinbarung möglich
- Höchstarbeitszeit: 13 Stunden/Tag (inkl. Pausen)
Landesbeamte
Je nach Bundesland unterschiedlich:
| Bundesland | Wochenarbeitszeit |
|---|---|
| Bayern | 40 Stunden |
| NRW | 41 Stunden |
| Baden-Württemberg | 41 Stunden |
| Hessen | 42 Stunden |
| Sachsen | 40 Stunden |
Hinweis: Die Werte können sich ändern – aktuelle Verordnungen prüfen.
Kommunalbeamte
Für kommunale Beamte gelten in der Regel die Landesregelungen, sofern keine eigenen Satzungen existieren.
Zeiterfassungspflicht für Beamte
EuGH-Urteil und Beamte
Das EuGH-Urteil von 2019: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzurichten.
Gilt das auch für Beamte? Die EU-Arbeitszeitrichtlinie, auf die sich das Urteil bezieht, gilt grundsätzlich auch für den öffentlichen Dienst. Allerdings:
- Beamte fallen unter den Begriff „Arbeitnehmer" im Sinne der Richtlinie
- Nationale Ausnahmen sind möglich
- Die Umsetzung obliegt dem Gesetzgeber
Aktuelle Praxis
Viele Behörden haben bereits Zeiterfassung:
- Elektronische Systeme (Chipkarten, Terminals)
- Gleitzeitsysteme mit Kernarbeitszeiten
- Dokumentation von Mehrarbeit
Typische Regelungen:
- Gleitzeitrahmen: 6:00-20:00 Uhr
- Kernarbeitszeit: 9:00-15:00 Uhr
- Monatliche Abrechnungszeiträume
- Übertragung von Plus-/Minusstunden
Gleitzeit im öffentlichen Dienst
Verbreitung
Gleitzeitmodelle sind im öffentlichen Dienst weit verbreitet – sowohl für Beamte als auch für Tarifbeschäftigte.
Typisches Gleitzeitmodell
Rahmenarbeitszeit:
06:00 - 20:00 Uhr
Kernarbeitszeit:
09:00 - 15:00 Uhr (Mo-Do)
09:00 - 12:00 Uhr (Fr)
Gleitzeitkonto:
- Maximum: +40 Stunden
- Minimum: -10 Stunden
- Abbau durch Gleittage möglich
Dokumentation
Erfasst wird:
- Arbeitsbeginn und -ende
- Pausenzeiten
- Dienstreisen
- Mehrarbeit
Mehrarbeit und Überstunden
Definition
Beamtenrechtlich: Mehrarbeit ist Dienst über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus, der angeordnet oder genehmigt wurde.
Vergütung
Mehrarbeitsvergütung:
- Nur bei über 5 Stunden/Monat
- Oder Freizeitausgleich
- Zuschläge bei Nacht-/Sonntagsarbeit
Dokumentation
Nachweis erforderlich:
- Anordnung der Mehrarbeit
- Geleistete Stunden
- Art der Tätigkeit
- Antrag auf Ausgleich
Tipp
Dokumentieren Sie Mehrarbeit zeitnah und vollständig. Nur so können Sie Ausgleichsansprüche geltend machen.
Besonderheiten einzelner Bereiche
Polizei
Schichtdienst:
- Wechselschichtmodelle
- Bereitschaftszeiten
- Sonderregelungen für Einsätze
- Rufbereitschaft
Zeiterfassung: Meist über spezialisierte Systeme mit Schichtplanung.
Feuerwehr
24-Stunden-Schichten:
- Bereitschaftszeit als Arbeitszeit
- Komplexe Arbeitszeitmodelle
- EuGH-Rechtsprechung relevant
Lehrkräfte
Besondere Situation:
- Unterrichtsverpflichtung (Deputat)
- Vor- und Nachbereitung
- Keine klassische Zeiterfassung
- Diskussion über Arbeitsbelastung
Richter und Staatsanwälte
Weitgehend ausgenommen:
- Richterliche Unabhängigkeit
- Keine klassische Arbeitszeitkontrolle
- Selbstorganisation
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst
Rechtliche Einordnung
TVöD/TV-L Beschäftigte:
- Sind Arbeitnehmer im Sinne des ArbZG
- Zeiterfassungspflicht wie in der Privatwirtschaft
- BAG-Urteil gilt uneingeschränkt
Wochenarbeitszeit nach TVöD
Bund:
- 39 Stunden/Woche
Länder (TV-L):
- Je nach Bundesland 38,5-40 Stunden
Zeiterfassung
Standard:
- Elektronische Erfassung
- Gleitzeitmodelle
- Integration mit Personalverwaltung
Elektronische Zeiterfassung in Behörden
Verbreitete Systeme
Hardware:
- Terminals mit Chipkarten
- Kombination mit Zutrittskontrolle
- Mobile Erfassung für Außendienst
Software:
- Spezialisierte Behördensoftware
- Integration mit Personalwirtschaft
- Selbstbedienungsportale
Typische Funktionen
Standard:
- Kommen/Gehen erfassen
- Pausenautomatik
- Urlaubsanträge
- Krankmeldungen
Erweitert:
- Projektzeiterfassung
- Reisekostenabrechnung
- Dienstplanintegration
Datenschutz
Besondere Anforderungen:
- Personalvertretung einbinden
- Behördlicher Datenschutzbeauftragter
- Beschränkte Zugriffrechte
- Protokollierung
Personalrat und Mitbestimmung
Mitbestimmungsrechte
§ 75 BPersVG (Bund): Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen zur Überwachung unterliegt der Mitbestimmung.
Landesgesetze: Entsprechende Regelungen in den Landespersonalvertretungsgesetzen.
Dienstvereinbarungen
Typische Inhalte:
- Umfang der Erfassung
- Gleitzeitrahmen
- Kernarbeitszeiten
- Auswertungsmöglichkeiten
- Datenschutzregelungen
Zukunft der Zeiterfassung im öffentlichen Dienst
Erwartete Entwicklungen
Gesetzgebung:
- Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung
- Möglicherweise einheitliche Regelungen
- Digitalisierungsoffensive
Technik:
- Modernisierung der Systeme
- Mobile Erfassung auch für Beamte
- Integration verschiedener Personalgruppen
Herausforderungen
Praktische Probleme:
- Heterogene Systemlandschaft
- Unterschiedliche Rechtsgrundlagen
- Verschiedene Arbeitszeitmodelle
- Finanzierung neuer Systeme
Häufige Fragen zur Zeiterfassung für Beamte
Fazit
Für Beamte gelten bei der Zeiterfassung eigene Regeln – das Arbeitszeitgesetz greift nicht, stattdessen die jeweiligen Beamtengesetze und Arbeitszeitverordnungen. In der Praxis haben die meisten Behörden bereits elektronische Zeiterfassungssysteme, insbesondere im Zusammenhang mit Gleitzeitmodellen. Die EU-Rechtsprechung könnte künftig zu einheitlicheren Regelungen führen. Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst unterliegen hingegen dem ArbZG und damit der allgemeinen Zeiterfassungspflicht.
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