Zeiterfassung: Bußgelder und Strafen bei Verstößen
Verstöße gegen die Zeiterfassungs- und Arbeitszeitpflichten können teuer werden. Bußgelder von bis zu 30.000 Euro sind möglich, in schweren Fällen drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen. Dieser Artikel zeigt, welche Strafen drohen und wie Sie diese vermeiden.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz drohen Bußgelder bis 30.000 Euro
- Fehlende Dokumentation der Arbeitszeit kann mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden
- Bei vorsätzlicher Gefährdung droht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
- Auch Führungskräfte können persönlich haftbar gemacht werden
- Prävention durch korrekte Zeiterfassung ist der beste Schutz
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Bußgeldkatalog Arbeitszeitgesetz
Verstöße gegen Arbeitszeithöchstgrenzen
Das Arbeitszeitgesetz setzt klare Grenzen. Bei Überschreitung drohen:
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Überschreitung der 8-Stunden-Grenze ohne Ausgleich | Bis 30.000 € |
| Überschreitung der 10-Stunden-Grenze | Bis 30.000 € |
| Beschäftigung ohne erforderlichen Ausgleich | Bis 30.000 € |
| Wiederholte Verstöße | Erhöhte Bußgelder |
Verstöße gegen Pausenregelungen
Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben:
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Keine Pause bei >6 Stunden Arbeit | Bis 30.000 € |
| Zu kurze Pausen gewährt | Bis 30.000 € |
| Pausen nicht dokumentiert | Bis 30.000 € |
Verstöße gegen Ruhezeiten
Die 11-Stunden-Ruhezeit zwischen Arbeitstagen:
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Unterschreitung der 11-Stunden-Ruhezeit | Bis 30.000 € |
| Keine Ersatzruhezeit bei erlaubter Verkürzung | Bis 30.000 € |
| Systematische Ruhezeitverstöße | Bis 30.000 € + Strafverfahren |
Verstöße gegen Sonn- und Feiertagsschutz
Sonntagsarbeit ist nur in Ausnahmefällen erlaubt:
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Unerlaubte Sonntagsarbeit | Bis 15.000 € |
| Unerlaubte Feiertagsarbeit | Bis 15.000 € |
| Kein Ersatzruhetag gewährt | Bis 15.000 € |
| Weniger als 15 freie Sonntage im Jahr | Bis 15.000 € |
Bußgelder bei Dokumentationspflichten
Fehlende Zeiterfassung
Nach dem BAG-Urteil 2022 ist Zeiterfassung Pflicht:
| Verstoß | Mögliche Konsequenz |
|---|---|
| Kein Zeiterfassungssystem vorhanden | Arbeitsschutzrechtliche Anordnung |
| Unvollständige Erfassung | Nacherfassung anordnen |
| Systematisches Versäumnis | Bis 30.000 € Bußgeld |
Mindestlohn-Dokumentation
In bestimmten Branchen gilt die verschärfte Dokumentationspflicht nach MiLoG:
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Keine Aufzeichnung der Arbeitszeit | Bis 30.000 € |
| Verspätete Aufzeichnung (>7 Tage) | Bis 30.000 € |
| Fehlende Aufbewahrung (2 Jahre) | Bis 30.000 € |
| Manipulierte Aufzeichnungen | Bis 30.000 € + Strafverfahren |
Betroffene Branchen (Mindestlohn-Dokumentation)
Die verschärfte Dokumentationspflicht gilt für:
- Baugewerbe
- Gastronomie und Hotellerie
- Gebäudereinigung
- Fleischwirtschaft
- Spedition und Transport
- Messebau
- Forstwirtschaft
- Prostitutionsgewerbe
Hinweis
In diesen Branchen müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit innerhalb von 7 Tagen dokumentieren und 2 Jahre aufbewahren.
Strafrechtliche Konsequenzen
Wann wird es strafrechtlich relevant?
Ordnungswidrigkeiten werden zu Straftaten, wenn:
- Vorsätzliche Gefährdung: Bewusste Inkaufnahme von Gesundheitsrisiken
- Wiederholte Verstöße: Trotz Abmahnung weiteres Fehlverhalten
- Systematisches Handeln: Organisierter Verstoß gegen Arbeitnehmerschutz
Mögliche Strafen
| Tatbestand | Strafrahmen |
|---|---|
| Vorsätzliche Gefährdung von Gesundheit | Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe |
| Beharrliche Wiederholung | Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe |
| Arbeitszeitbetrug (Arbeitnehmer) | Fristlose Kündigung möglich |
| Urkundenfälschung | Freiheitsstrafe bis 5 Jahre |
Wer haftet?
Verantwortlichkeit des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist primär verantwortlich für:
- Einführung eines Zeiterfassungssystems
- Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen
- Gewährung der vorgeschriebenen Pausen
- Ordnungsgemäße Dokumentation
Haftung von Führungskräften
Auch Führungskräfte können persönlich haften:
Voraussetzungen:
- Verantwortung für Personalbereich übertragen
- Kenntnis von Verstößen
- Unterlassung von Gegenmaßnahmen
Mögliche Konsequenzen:
- Persönliche Bußgelder
- Arbeitsrechtliche Konsequenzen
- Strafrechtliche Verfolgung
Delegation der Verantwortung
Die Verantwortung kann an Führungskräfte delegiert werden, aber:
- Schriftliche Übertragung erforderlich
- Kontrollpflicht bleibt beim Arbeitgeber
- Auswahl und Überwachung der Beauftragten
Kontrollen und Prüfungen
Wer kontrolliert?
Verschiedene Behörden prüfen die Einhaltung:
| Behörde | Prüfungsbereich |
|---|---|
| Gewerbeaufsicht | Arbeitszeitgesetz |
| Berufsgenossenschaft | Arbeitsschutz |
| Zoll (FKS) | Mindestlohn, Schwarzarbeit |
| Finanzamt | Steuerliche Aspekte |
| Datenschutzaufsicht | DSGVO-Konformität |
Ablauf einer Kontrolle
Typischer Ablauf einer Arbeitszeitkontrolle:
- Ankündigung: Oft unangekündigt, manchmal mit Voranmeldung
- Dokumentenprüfung: Arbeitsverträge, Zeitnachweise, Dienstpläne
- Befragung: Mitarbeiter und Vorgesetzte
- Vor-Ort-Kontrolle: Zeiterfassungssystem, Arbeitsabläufe
- Protokoll: Feststellungen und eventuelle Beanstandungen
- Nachprüfung: Bei Mängeln
Mitwirkungspflichten
Bei Kontrollen bestehen Pflichten:
- Vorlage aller relevanten Unterlagen
- Zutritt zum Betrieb gewähren
- Auskunft erteilen
- Zeiterfassungsdaten bereitstellen
Bei Verweigerung drohen:
- Zusätzliche Bußgelder
- Zwangsmaßnahmen
- Negative Bewertung bei Folgeprüfungen
Prävention: So vermeiden Sie Bußgelder
Rechtssichere Zeiterfassung einführen
Der wichtigste Schritt zur Prävention:
- System auswählen: Manipulationssicher und vollständig
- Alle Mitarbeiter erfassen: Keine Ausnahmen ohne rechtliche Grundlage
- Beginn, Ende, Dauer: Vollständige Dokumentation
- Pausen erfassen: Automatisch oder manuell
- Archivierung sicherstellen: Mindestens 2 Jahre
Automatische Warnungen einrichten
Moderne Systeme warnen bei:
- Überschreitung der Höchstarbeitszeit
- Fehlenden Pausen
- Unterschreitung der Ruhezeiten
- Nicht genommenen Ersatzruhetagen
Regelmäßige Audits durchführen
Prüfen Sie regelmäßig:
- Vollständigkeit der Zeiterfassung
- Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen
- Korrekte Pausendokumentation
- Aufbewahrung der Unterlagen
Mitarbeiter schulen
Schulungen für alle Beteiligten:
Mitarbeiter:
- Pflicht zur korrekten Zeiterfassung
- Konsequenzen bei Manipulation
- Rechte und Pflichten
Führungskräfte:
- Verantwortlichkeiten
- Kontrollpflichten
- Reaktion bei Verstößen
Tipp
Eine automatische Zeiterfassung reduziert das Risiko menschlicher Fehler und schützt vor unbeabsichtigten Verstößen.
Fallbeispiele aus der Praxis
Fall 1: Fehlende Pausendokumentation
Situation: Ein Gastronomiebetrieb dokumentiert Pausen nicht.
Kontrolle: Zoll prüft Mindestlohn-Dokumentation.
Ergebnis:
- Bußgeld: 15.000 €
- Anordnung zur Nachbesserung
- Nachkontrolle angekündigt
Fall 2: Systematische Überstunden
Situation: IT-Unternehmen lässt regelmäßig über 10 Stunden arbeiten.
Kontrolle: Gewerbeaufsicht nach Beschwerde eines Mitarbeiters.
Ergebnis:
- Bußgeld: 25.000 €
- Strafanzeige wegen Gesundheitsgefährdung
- Anordnung von Sofortmaßnahmen
Fall 3: Keine Zeiterfassung im Homeoffice
Situation: Unternehmen erfasst Arbeitszeit im Homeoffice nicht.
Kontrolle: Arbeitsschutzbehörde nach Anfrage.
Ergebnis:
- Anordnung zur Einführung eines Systems
- Frist zur Umsetzung
- Androhung von Zwangsgeldern
Häufige Fragen zu Bußgeldern bei Zeiterfassung
Fazit
Verstöße gegen die Zeiterfassungspflicht können teuer werden – bis zu 30.000 Euro Bußgeld je Verstoß sind möglich. Die beste Strategie ist Prävention durch eine rechtssichere Zeiterfassung, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Investition in ein gutes System ist deutlich günstiger als ein einziges Bußgeld.
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