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Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft planen

Bereitschaftsdienst vs. Rufbereitschaft: Unterschiede, Planung und rechtliche Einordnung für die Dienstplanung.

6 Min. Lesezeit
Mitarbeiter mit Diensthandy in Rufbereitschaft

Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft planen

Warten auf den Einsatz – aber die rechtlichen Folgen sind unterschiedlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bereitschaftsdienst = Arbeitszeit (im Betrieb anwesend)
  • Rufbereitschaft = meist keine Arbeitszeit (außerhalb des Betriebs)
  • Unterschied hat massive Auswirkungen auf Planung und Kosten
  • Vergütung kann unterschiedlich geregelt sein
  • Ruhezeiten beachten nach Einsätzen

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Bereitschaftsdienst vs. Rufbereitschaft

Definition Bereitschaftsdienst

Was Bereitschaftsdienst ist:

MerkmalBereitschaftsdienst
AufenthaltsortIm Betrieb oder vom AG bestimmt
ArbeitszeitJa, vollständig
VergütungOft reduziert (tariflich)
Typische BranchenKrankenhaus, Feuerwehr

Definition Rufbereitschaft

Was Rufbereitschaft ist:

  • Aufenthalt – Frei wählbar (erreichbar sein)
  • Arbeitszeit – Nur tatsächlicher Einsatz
  • Vergütung – Pauschale + Einsatzvergütung
  • Einschränkung – Muss schnell am Einsatzort sein
  • Beispiel – IT-Notdienst, Haustechnik

Entscheidender Unterschied

Warum es wichtig ist:

AspektBereitschaftRufbereitschaft
Arbeitszeit100%Nur Einsatz
Kosten für AGHöherNiedriger
Belastung ANHöherNiedriger
ArbZG-GrenzenVoll angerechnetNur Einsatz

Bereitschaften planen

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Rechtliche Einordnung

EuGH-Rechtsprechung

Was gilt:

  • SIMAP (2000) – Bereitschaft = Arbeitszeit
  • Jaeger (2003) – Ärzte-Bereitschaft = Arbeitszeit
  • Matzak (2018) – Feuerwehr-Rufbereitschaft teils AZ
  • Entscheidend – Wie frei ist der AN in der Gestaltung

Aktuelle Abgrenzung

Wann was gilt:

KriteriumBereitschaftsdienstRufbereitschaft
Aufenthaltsort vorgegebenJa → ArbeitszeitNein → keine AZ
Reaktionszeit sehr kurzJa → eher AZLängere Zeit → keine AZ
Freizeitgestaltung möglichNein → ArbeitszeitJa → keine AZ

Arbeitszeit-Grenzen

Was beachten:

GrenzeAnwendung
10h/TagBereitschaft zählt voll
48h/Woche (Durchschnitt)Bereitschaft zählt
11h RuhezeitNach Bereitschaftsdienst
RufbereitschaftNur Einsatz zählt für ArbZG

Planung im Dienstplan

Bereitschaftsdienst planen

Wie einplanen:

  • Als Schicht planen – Wie normale Arbeitszeit
  • ArbZG beachten – Zählt zur Höchstarbeitszeit
  • Ruhezeit danach – 11 Stunden
  • Rotation – Nicht immer die gleichen
  • Tarifvertrag prüfen – Sonderregelungen möglich

Rufbereitschaft planen

Anders handhaben:

AspektPlanung
EinteilungAls Rufbereitschaft markieren
Keine Schicht im Sinne ArbZGFlexibler planbar
Einsatz erfassenWenn gerufen wird
Nach EinsatzRuhezeit ggf. neu

Dokumentation

Was erfassen:

ElementErfassen
Bereitschaft von-bisZeitraum
Tatsächlicher EinsatzWenn gearbeitet
Ruhezeit danachEingehalten?
VergütungJe nach Modell

Bereitschaften dokumentieren

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Vergütung

Bereitschaftsdienst-Vergütung

Typische Modelle:

ModellBeschreibung
Volle Vergütung100% des Stundenlohns
ReduziertZ.B. 50% oder 75%
TariflichNach Tarifvertrag
PauschaleFester Betrag

Rufbereitschafts-Vergütung

Anders geregelt:

  • Pauschale – Fester Betrag für Erreichbarkeit
  • Plus Einsatzvergütung – Wenn tatsächlich gearbeitet
  • Zuschläge – Nacht, Wochenende, Feiertag
  • Mindestens – Mindestlohn für Einsatzzeit

Kosten-Vergleich

Für den Arbeitgeber:

AspektBereitschaftRufbereitschaft
12h BereitschaftZ.B. 6h bezahltZ.B. 20€ Pauschale
Bei EinsatzBereits bezahltPlus Einsatz
GesamtTeurerGünstiger
AberMehr KontrolleWeniger Kontrolle

Ruhezeiten nach Einsatz

Nach Bereitschaftsdienst

Was gilt:

SituationRuhezeit
Nach Bereitschaft11 Stunden
Ohne EinsatzTrotzdem Ruhezeit
Mit EinsatzErst recht Ruhezeit

Nach Rufbereitschafts-Einsatz

Komplizierter:

  • Ohne Einsatz – Keine Auswirkung auf Ruhezeit
  • Mit Einsatz nachts – Ruhezeit neu starten
  • Kurzer Einsatz – Evtl. Unterbrechung (strittig)
  • Tarifvertrag – Oft Sonderregelungen

Planung anpassen

Konsequenzen:

SituationPlanung
Einsatz um 3 UhrNächster Dienst erst ab 14 Uhr
Kein EinsatzNormal planbar
Häufige EinsätzeRufbereitschaft reduzieren

Branchen-Beispiele

Krankenhaus

Typische Regelung:

  • Ärzte – Bereitschaftsdienst im Haus
  • Vollständig Arbeitszeit
  • Tarifliche Vergütung reduziert
  • Pflege – Oft Rufbereitschaft
  • Oder Schichtdienst
  • Technik – Rufbereitschaft üblich

IT-Branche

Wie üblich:

RolleTypisches Modell
SupportSchichtdienst
AdministrationRufbereitschaft
EntwicklungSelten Bereitschaft
Notfall-TeamRufbereitschaft rotierend

Handwerk/Haustechnik

Praxisbeispiel:

  • Reguläre Arbeitszeit – Normale Einsätze
  • Notdienst – Rufbereitschaft
  • Reaktionszeit – Z.B. 2 Stunden
  • Einsatz – Wird separat vergütet

Häufige Fragen

Wenn Rufbereitschaft arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich vereinbart ist, grundsätzlich nicht. Ohne Vereinbarung kann der Arbeitgeber sie nicht einseitig anordnen. Bei konkreten Hinderungsgründen (z.B. Kinderbetreuung) sollten Sie das Gespräch suchen.
Die Rufbereitschafts-Pauschale selbst muss nicht dem Mindestlohn entsprechen, da sie keine Arbeitszeit ist. Aber: Wenn Sie tatsächlich arbeiten (Einsatz), muss diese Zeit mindestens mit Mindestlohn vergütet werden. Die Pauschale ist zusätzlich zur Einsatzvergütung.
Das hängt von der Vereinbarung ab. Typisch sind 30 Minuten bis 2 Stunden Reaktionszeit. Je kürzer die Reaktionszeit, desto eingeschränkter ist Ihre Freizeit – was die rechtliche Einordnung beeinflussen kann. Sehr kurze Reaktionszeiten können zur Arbeitszeit führen.
Wenn Sie erkranken, können Sie nicht zur Arbeit herangezogen werden – auch nicht im Rahmen der Rufbereitschaft. Melden Sie sich wie üblich krank. Ob die Rufbereitschafts-Pauschale trotzdem gezahlt wird, hängt von der Vereinbarung ab.
Grundsätzlich nicht, wenn Sie damit rechnen müssen, zur Arbeit gerufen zu werden und dort nüchtern sein müssen (z.B. Autofahren zum Einsatzort, gefährliche Arbeiten). Alkoholkonsum kann gegen die Pflichten aus der Rufbereitschaft verstoßen. Im Zweifel: lieber nicht.

Fazit

Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft unterscheiden sich fundamental: Bereitschaft ist Arbeitszeit, Rufbereitschaft grundsätzlich nicht. Das hat Konsequenzen für Planung, Vergütung und Ruhezeiten. Die Abgrenzung richtet sich nach der Freiheit des Arbeitnehmers in der Gestaltung dieser Zeit. Wer plant, muss beides unterschiedlich behandeln – im Dienstplan, in der Zeiterfassung und in der Abrechnung.

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