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Zeiterfassung bei Mehrarbeit und Überstunden

Mehrarbeit und Überstunden korrekt erfassen: Rechtliche Grundlagen, Nachweis und automatische Erkennung.

6 Min. Lesezeit
Mitarbeiter arbeitet länger am Schreibtisch

Zeiterfassung bei Mehrarbeit und Überstunden

Wer mehr arbeitet als vereinbart, braucht Nachweise – Zeiterfassung liefert sie automatisch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Überstunden entstehen bei Überschreiten der Regelarbeitszeit
  • Genaue Erfassung schützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Automatische Erkennung durch Zeiterfassungssystem
  • Gesetzliche Grenzen beachten (max. 10h/Tag)
  • Freizeitausgleich oder Auszahlung dokumentieren

Mehrarbeit vs. Überstunden

Begriffsklärung

Was ist was:

BegriffDefinition
MehrarbeitÜber gesetzliche Höchstarbeitszeit
ÜberstundenÜber vertraglich vereinbarte Zeit
PlusstundenPositiver Saldo auf Arbeitszeitkonto
MinusstundenNegativer Saldo

Praktisches Beispiel

Wie es zusammenhängt:

  • Gesetzlich: max. 10h/Tag – Darüber = Mehrarbeit (problematisch)
  • Vertraglich: z.B. 8h/Tag – Darüber = Überstunden
  • Tatsächlich: z.B. 9h/Tag – 1h Überstunden
  • Arbeitszeitkonto – Sammelt Plus/Minus

Überstunden automatisch erkennen

MyTimeTracker erfasst Mehrarbeit und berechnet Überstunden automatisch.

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Wann Überstunden entstehen

Vertragsgrundlage

Was im Vertrag steht:

KlauselAuswirkung
Feste WochenarbeitszeitKlar definiert
"Überstunden abgegolten"Begrenzt wirksam
ÜberstundenpauschaleBis zur vereinbarten Menge
Keine RegelungGesetzliche Regeln gelten

Anordnung oder freiwillig

Wie Überstunden entstehen:

  • Angeordnet – Durch Vorgesetzten
  • Durch betriebliche Notwendigkeit
  • Vergütungspflicht klar
  • Geduldet – Arbeitgeber weiß davon
  • Greift nicht ein
  • Gilt als stillschweigende Billigung
  • Freiwillig – Ohne Wissen des AG
  • Nachweis schwierig
  • Vergütung fraglich
  • Vertraglich – Bereitschaftsdienst etc.

Nachweis wichtig

Warum Dokumentation entscheidend:

SituationOhne NachweisMit Nachweis
VergütungsforderungSchwer durchsetzbarBelegt
StreitfallAussage gegen AussageFakten
PrüfungCompliance-RisikoAbgesichert

Erfassung in der Praxis

Was erfassen

Welche Daten nötig:

DatumZweck
ArbeitsbeginnTatsächlicher Start
ArbeitsendeTatsächliches Ende
PausenTatsächlich genommen
ProjektzuordnungBei Projektarbeit
GrundOptional, bei häufiger Mehrarbeit

Automatische Berechnung

Was das System leistet:

  • Soll-Ist-Vergleich – Vertragliche vs. tatsächliche Zeit
  • Tagesgrenze – Warnung bei >8h, Alarm bei >10h
  • Wochengrenze – Überschreitung erkannt
  • Monatsübersicht – Kumulierte Überstunden
  • Jahressaldo – Gesamtübersicht

Warnungen einrichten

Proaktive Benachrichtigungen:

SchwelleAktion
8 Stunden erreichtInfo an Mitarbeiter
9 Stunden erreichtWarnung + Info an FK
10 Stunden überschrittenAlarm an HR
Wochenlimit nähert sichFrühwarnung

Überstunden-Warnungen

MyTimeTracker warnt automatisch bei kritischen Arbeitszeiten.

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Gesetzliche Grenzen

Arbeitszeitgesetz

Was erlaubt ist:

RegelungGrenze
Tägliche Höchstarbeitszeit8h, ausnahmsweise 10h
WöchentlichDurchschnitt 48h (6 Monate)
Ausgleichszeitraum6 Monate/24 Wochen
RuhezeitMind. 11h zwischen Arbeitstagen

Ausnahmen

Wann mehr möglich:

  • Mit Ausgleich – Auf 8h im Durchschnitt
  • Notfälle – Unvorhersehbare Situationen
  • Saisonarbeit – Tariflich geregelt
  • Leitende Angestellte – ArbZG gilt nicht
  • Bestimmte Branchen – Sonderregelungen

Dokumentationspflicht

Was nachgewiesen werden muss:

PflichtUmfang
Über 8h hinausDokumentation erforderlich
Aufbewahrung2 Jahre
PrüfungDurch Aufsichtsbehörden
BußgeldBei Verstößen möglich

Vergütung und Ausgleich

Vergütungsmodelle

Wie Überstunden abgegolten werden:

ModellBeschreibung
AuszahlungÜberstunden werden bezahlt
FreizeitausgleichÜberstunden werden abgebaut
KombinationTeils Geld, teils Freizeit
PauschalIm Gehalt enthalten (mit Grenzen)

Zuschläge

Wann mehr gezahlt wird:

  • Tarifvertrag – Oft 25-50% Zuschlag
  • Arbeitsvertrag – Individuell vereinbart
  • Betriebsvereinbarung – Einheitliche Regelung
  • Ohne Regelung – Kein Anspruch auf Zuschlag

Dokumentation im System

Was erfasst wird:

ElementErfassung
Überstunden-EntstehungAutomatisch berechnet
Ausgleich FreizeitBei Abbau gebucht
AuszahlungAls abgegolten markiert
RestsaldoAktuell sichtbar

Arbeitszeitkonto

Funktionsweise

Wie das Konto arbeitet:

  • Plus – Mehr gearbeitet als Soll
  • Überstunden gesammelt
  • Minus – Weniger gearbeitet als Soll
  • Muss nachgearbeitet werden
  • Grenzen – Obergrenze (z.B. +40h)
  • Untergrenze (z.B. -20h)
  • Ausgleich – Innerhalb Zeitraum

Grenzen setzen

Sinnvolle Limits:

GrenzeTypischer Wert
Obergrenze Plus+40 bis +80 Stunden
Untergrenze Minus-10 bis -20 Stunden
Ausgleichszeitraum6-12 Monate
VerfallJa/Nein nach Vereinbarung

Übertrag

Was am Jahresende passiert:

RegelungHandhabung
Vollständiger ÜbertragAlles ins neue Jahr
Gedeckelter ÜbertragNur bis Grenze
VerfallÜberschuss verfällt
AuszahlungÜberschuss wird bezahlt

Führungskräfte-Aufgaben

Überblick behalten

Was Vorgesetzte sehen sollten:

InformationNutzen
Team-ÜberstundenGesamtbelastung
EinzelsaldenWer hat wie viel
TrendsSteigt oder sinkt
Kritische FälleWer überschreitet regelmäßig

Eingreifen

Wann handeln:

  • Regelmäßige Überschreitung – Ursache klären, abstellen
  • Annäherung an Grenze – Frühzeitig gegensteuern
  • Ungleiche Verteilung – Arbeit umverteilen
  • Gesetzesverstoß droht – Sofort handeln
  • Abbau nicht möglich – Organisation anpassen

Häufige Fragen

Klauseln wie 'Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten' sind nur begrenzt wirksam. Es muss klar sein, wie viele Überstunden gemeint sind, und das Gehalt muss insgesamt mindestens dem Mindestlohn für alle Stunden entsprechen. Pauschale Abgeltung aller Überstunden ist unwirksam.
Grundsätzlich ja, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) und betriebliche Notwendigkeit besteht. Die gesetzlichen Grenzen (10h/Tag, Ruhezeit) gelten aber immer. Dauerhaft angeordnete Überstunden sind nicht zulässig.
Das hängt von der Vereinbarung ab. Arbeits- oder Tarifvertrag können Verfallfristen enthalten. Ohne Regelung gilt: Überstunden verjähren nach 3 Jahren. Aber: Vertragliche Ausschlussfristen können kürzer sein. Prüfen Sie Ihre Vereinbarungen.
Führen Sie selbst Aufzeichnungen: Datum, Beginn, Ende, Pause. Im Streitfall sind Sie beweispflichtig. Seit dem BAG-Urteil muss der Arbeitgeber ein Zeiterfassungssystem bereitstellen. Tut er das nicht, sollten Sie ihn darauf hinweisen und selbst dokumentieren.
Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit, solange Sie nicht tatsächlich arbeiten. Werden Sie gerufen und arbeiten, ist das Arbeitszeit (und ggf. Überstunden). Die Rufbereitschaft selbst kann separat vergütet werden, ist aber keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG.

Fazit

Überstunden gehören zum Arbeitsalltag – aber sie müssen dokumentiert werden. Zeiterfassungssysteme berechnen automatisch, wann Soll überschritten wird, warnen bei kritischen Grenzen und dokumentieren für den Streitfall. Arbeitgeber erfüllen damit ihre Nachweispflicht, Arbeitnehmer haben ihre Ansprüche belegt. Wichtig: Die gesetzlichen Grenzen gelten unabhängig von jeder Vereinbarung.

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