BAG-Urteil zur Zeiterfassung: Was Arbeitgeber wissen müssen
Am 13. September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht ein wegweisendes Urteil zur Arbeitszeiterfassung gefällt. Dieses Urteil hat die Arbeitswelt in Deutschland grundlegend verändert.
Das Wichtigste in Kürze
- Das BAG-Urteil verpflichtet alle Arbeitgeber zur systematischen Zeiterfassung
- Die Pflicht besteht sofort, nicht erst ab einem künftigen Gesetz
- Rechtsgrundlage ist § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz
- Die konkrete Ausgestaltung bleibt dem Arbeitgeber überlassen
- Bei Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht beachten
Der Hintergrund des BAG-Urteils
Ausgangslage
Vor dem BAG-Urteil herrschte Unsicherheit: Das EuGH-Urteil von 2019 hatte die Zeiterfassungspflicht auf europäischer Ebene festgestellt, doch in Deutschland fehlte ein konkretes Umsetzungsgesetz.
Viele Arbeitgeber warteten auf eine gesetzliche Regelung und handelten nicht. Diese Warteposition hat das BAG mit seinem Beschluss beendet.
Der konkrete Fall
Das Verfahren betraf einen Streit zwischen einem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Der Betriebsrat hatte ein Initiativrecht zur Einführung einer elektronischen Zeiterfassung geltend gemacht.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Die Kernaussagen des BAG-Urteils
1. Unmittelbare Handlungspflicht
Das BAG stellte klar: Arbeitgeber müssen sofort ein System zur Arbeitszeiterfassung einführen. Ein Abwarten auf ein nationales Gesetz ist nicht zulässig.
2. Rechtsgrundlage ist das Arbeitsschutzgesetz
Das Gericht stützt die Pflicht auf § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG. Diese Norm verpflichtet Arbeitgeber, für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen.
3. Unionsrechtskonforme Auslegung
Das BAG legt das Arbeitsschutzgesetz im Licht des EuGH-Urteils aus. Die europarechtlichen Vorgaben gelten damit unmittelbar in Deutschland.
4. Keine konkreten Vorgaben zur Methode
Das Urteil macht keine Vorgaben zur Form der Zeiterfassung. Zulässig sind:
- Digitale Systeme
- Manuelle Erfassung
- Hybride Lösungen
Was das Urteil für Arbeitgeber bedeutet
Pflichten
| Pflicht | Beschreibung |
|---|---|
| Systemeinführung | Ein Zeiterfassungssystem muss vorhanden sein |
| Betrieb des Systems | Das System muss funktionsfähig sein |
| Vollständige Erfassung | Alle Arbeitnehmer müssen erfasst werden |
| Dokumentation | Daten müssen aufbewahrt werden |
Handlungsempfehlungen
Sofortige Maßnahmen:
- Prüfen Sie Ihre aktuelle Zeiterfassung
- Identifizieren Sie Lücken und Risiken
- Wählen Sie ein geeignetes System
- Binden Sie den Betriebsrat ein
- Informieren Sie die Mitarbeiter
Mitbestimmung des Betriebsrats
Das BAG hat auch zur Mitbestimmung Stellung genommen:
- Bei der Einführung eines Systems besteht Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
- Das Ob der Zeiterfassung ist jedoch nicht mitbestimmungspflichtig
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein System einzuführen
Auswirkungen auf die Praxis
Vertrauensarbeitszeit
Vertrauensarbeitszeit ist weiterhin möglich, aber die Arbeitszeit muss trotzdem erfasst werden. Die Erfassung kann dabei durch die Mitarbeiter selbst erfolgen.
Mobiles Arbeiten und Homeoffice
Auch bei Homeoffice und mobilem Arbeiten gilt die Zeiterfassungspflicht. Hier bieten sich besonders digitale Lösungen an, die ortsunabhängig funktionieren.
Außendienst
Für Außendienstmitarbeiter empfiehlt sich eine mobile Zeiterfassung per App. So können Arbeitszeiten auch unterwegs dokumentiert werden.
Kritik und offene Fragen
Kritikpunkte am Urteil
Kritiker bemängeln:
- Fehlende Übergangsfristen
- Unklare Anforderungen an die Systeme
- Mehraufwand für kleine Betriebe
- Potenzielle Einschränkung flexibler Arbeitszeitmodelle
Offene Rechtsfragen
Einige Fragen sind noch nicht abschließend geklärt:
- Welche technischen Anforderungen gelten genau?
- Wie detailliert muss die Erfassung sein?
- Gelten Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen?
Diese Fragen wird voraussichtlich das erwartete Gesetz zur elektronischen Zeiterfassung beantworten.
Häufige Fragen zum BAG-Urteil
Fazit
Das BAG-Urteil hat Klarheit geschaffen: Arbeitgeber müssen handeln, und zwar sofort. Die Zeit des Abwartens ist vorbei.
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