Elektronische Zeiterfassung: Wird sie 2026 Pflicht?
Die elektronische Zeiterfassung steht vor der gesetzlichen Verankerung. Nach dem BAG-Urteil von 2022 plant die Bundesregierung, die digitale Arbeitszeiterfassung verbindlich vorzuschreiben. Was bedeutet das für Unternehmen?
Das Wichtigste in Kürze
- Zeiterfassung ist bereits seit dem BAG-Urteil 2022 Pflicht
- Eine elektronische Erfassung wird voraussichtlich 2026 gesetzlich geregelt
- Kleine Betriebe erhalten voraussichtlich Übergangsfristen
- Die Vorbereitung auf digitale Systeme ist jetzt sinnvoll
- Moderne Zeiterfassungssysteme bieten viele Vorteile über die Pflicht hinaus
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Aktueller Stand der Gesetzgebung
Das BAG-Urteil 2022
Am 13. September 2022 entschied das Bundesarbeitsgericht:
Arbeitgeber sind verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen.
Wichtige Punkte des Urteils:
- Pflicht gilt sofort und für alle Arbeitgeber
- Form der Erfassung ist (noch) nicht festgelegt
- Basis ist § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG
- EuGH-Urteil von 2019 wird umgesetzt
Der Gesetzentwurf
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine gesetzliche Regelung angekündigt:
Geplante Eckpunkte:
- Elektronische Erfassung als Standard
- Ausnahmen für Kleinbetriebe
- Übergangsfristen für die Umstellung
- Konkretisierung der Dokumentationspflichten
Zeitlicher Ausblick
| Meilenstein | Status |
|---|---|
| BAG-Urteil | September 2022 - erfolgt |
| Referentenentwurf | 2024 - veröffentlicht |
| Parlamentarisches Verfahren | 2025/2026 - erwartet |
| Inkrafttreten | Voraussichtlich 2026 |
Was bedeutet "elektronisch"?
Definition elektronische Zeiterfassung
Elektronische Zeiterfassung umfasst:
- Software-Lösungen: Cloud-basierte oder lokale Programme
- Apps: Mobile Zeiterfassung per Smartphone
- Terminals: Stationäre Geräte mit Chip oder Fingerabdruck
- Webbasierte Systeme: Erfassung über Browser
Abgrenzung zu anderen Methoden
| Methode | Elektronisch? | Zukunftssicher? |
|---|---|---|
| Excel-Tabelle | Bedingt | Nein |
| Papier-Stundenzettel | Nein | Nein |
| Stechuhr (analog) | Nein | Nein |
| Zeiterfassungs-App | Ja | Ja |
| Cloud-Software | Ja | Ja |
| Terminal mit Software | Ja | Ja |
Anforderungen an elektronische Systeme
Ein rechtssicheres System sollte bieten:
- Manipulationssicherheit: Nachträgliche Änderungen müssen nachvollziehbar sein
- Vollständigkeit: Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit
- Dokumentation: Speicherung gemäß Aufbewahrungsfristen
- Zugänglichkeit: Mitarbeiter können eigene Daten einsehen
- Datenschutz: DSGVO-konforme Verarbeitung
Wer ist betroffen?
Allgemeine Pflicht
Die elektronische Zeiterfassungspflicht wird voraussichtlich für alle Unternehmen gelten:
- Große Unternehmen: Sofortige Umsetzungspflicht
- Mittelständler: Kurze Übergangsfrist
- Kleine Betriebe: Längere Übergangsfrist oder vereinfachte Anforderungen
Erwartete Ausnahmen
Nach aktuellem Diskussionsstand werden Erleichterungen diskutiert für:
Kleinbetriebe unter 10 Mitarbeitern:
- Möglicherweise vereinfachte Erfassung
- Längere Übergangsfristen
- Eventuell manuelle Erfassung weiterhin erlaubt
Bestimmte Tätigkeiten:
- Vertrauensarbeitszeit könnte eingeschränkt möglich bleiben
- Leitende Angestellte haben Sonderstellung
- Außendienst mit speziellen Regelungen
Tipp
Auch wenn Ausnahmen diskutiert werden: Die Vorteile einer elektronischen Zeiterfassung überwiegen die Kosten – unabhängig von der Unternehmensgröße.
Vorteile der elektronischen Zeiterfassung
Für Arbeitgeber
Effizienz:
- Automatische Auswertungen
- Integration in Lohnabrechnung
- Weniger manueller Aufwand
Rechtssicherheit:
- Nachweisbare Dokumentation
- Automatische Warnungen bei Verstößen
- Audit-Trail für Prüfungen
Transparenz:
- Echtzeit-Übersicht über Anwesenheiten
- Bessere Personalplanung
- Kontrolle der Überstunden
Für Arbeitnehmer
Fairness:
- Jede Minute wird erfasst
- Keine "vergessenen" Überstunden
- Nachvollziehbare Arbeitszeiten
Komfort:
- Einfache Erfassung per App
- Eigene Zeiten jederzeit einsehbar
- Urlaubsanträge digital
Schutz:
- Nachweis bei Streitigkeiten
- Überstundennachweis gesichert
- Pauseneinhaltung dokumentiert
Vorbereitung auf die Pflicht
Schritt 1: Bestandsaufnahme
Prüfen Sie Ihre aktuelle Situation:
- Wie wird Arbeitszeit heute erfasst?
- Welche Systeme sind bereits im Einsatz?
- Wo liegen die größten Lücken?
- Welche Anforderungen haben Sie?
Schritt 2: Anforderungen definieren
Klären Sie Ihre Bedürfnisse:
Technische Anforderungen:
- Cloud oder lokal?
- Mobile Nutzung nötig?
- Integration mit anderen Systemen?
- Anzahl der Nutzer?
Funktionale Anforderungen:
- Nur Zeiterfassung oder auch Abwesenheiten?
- Projektzeiterfassung benötigt?
- Schichtplanung gewünscht?
- Auswertungen und Reports?
Schritt 3: System auswählen
Kriterien für die Auswahl:
| Kriterium | Gewichtung |
|---|---|
| Benutzerfreundlichkeit | Hoch |
| Rechtssicherheit | Hoch |
| Datenschutz (DSGVO) | Hoch |
| Preis-Leistung | Mittel |
| Integrationsmöglichkeiten | Mittel |
| Support und Updates | Mittel |
Schritt 4: Einführung planen
Für eine erfolgreiche Einführung:
- Projektteam bilden
- Betriebsrat einbinden (falls vorhanden)
- Pilotphase mit einer Abteilung
- Schulung der Mitarbeiter
- Schrittweiser Rollout
- Feedback einholen und optimieren
Kosten und Wirtschaftlichkeit
Typische Kostenfaktoren
Einmalige Kosten:
- Software-Lizenz oder Einrichtung
- Hardware (falls Terminals benötigt)
- Schulungen
- Implementierung
Laufende Kosten:
- Monatliche Gebühren (bei SaaS)
- Wartung und Updates
- Support
ROI-Betrachtung
Die Investition rechnet sich durch:
- Zeitersparnis: Keine manuelle Erfassung und Auswertung
- Fehlerreduktion: Weniger Abrechnungsfehler
- Compliance: Vermeidung von Bußgeldern
- Produktivität: Bessere Ressourcenplanung
Beispielrechnung für 20 Mitarbeiter:
- Zeitersparnis HR: 5 Stunden/Monat × 35€ = 175€
- Weniger Überstundenfehler: Geschätzt 100€/Monat
- Vermiedene Bußgelder: Risikominimierung
- Software-Kosten: Ca. 100€/Monat
- Nettoersparnis: Ca. 175€/Monat
Betriebsrat und Mitbestimmung
Mitbestimmungsrechte
Bei der Einführung elektronischer Zeiterfassung hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG:
- Gestaltung des Systems
- Art der erfassten Daten
- Zugriff auf die Daten
- Auswertungsmöglichkeiten
Betriebsvereinbarung
Empfehlenswert ist eine Betriebsvereinbarung, die regelt:
- Zweck der Zeiterfassung
- Erfasste Daten
- Zugriffsberechtigung
- Löschfristen
- Auswertungen
- Rechte der Mitarbeiter
Datenschutz beachten
DSGVO-Anforderungen
Bei der elektronischen Zeiterfassung müssen Sie beachten:
Grundsätze:
- Datensparsamkeit: Nur notwendige Daten erfassen
- Zweckbindung: Daten nur für Zeiterfassung nutzen
- Transparenz: Mitarbeiter informieren
Technische Maßnahmen:
- Verschlüsselte Übertragung
- Sichere Speicherung
- Zugriffskontrollen
Aufbewahrungsfristen
Arbeitszeitdaten müssen aufbewahrt werden:
- Mindestens 2 Jahre (ArbZG)
- Bei Mindestlohn: 2 Jahre (MiLoG)
- Steuerlich relevant: Bis 10 Jahre
Danach: Pflicht zur Löschung beachten
Häufige Fragen zur elektronischen Zeiterfassung
Fazit
Die elektronische Zeiterfassung wird voraussichtlich 2026 gesetzliche Pflicht. Unternehmen, die jetzt handeln, haben genügend Zeit für eine sorgfältige Auswahl und Einführung eines passenden Systems. Die Investition lohnt sich: Neben der Rechtssicherheit bringen moderne Zeiterfassungslösungen erhebliche Effizienzgewinne.
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