Zeiterfassungsverstöße: Bußgeldkatalog und Kontrollen
Zeiterfassung ist Pflicht – aber was passiert, wenn man sie nicht macht? Welche Bußgelder drohen, wer kontrolliert, und wie hoch ist das Risiko wirklich?
Das Wichtigste in Kürze
- Aktuell (2026): Noch kein direktes Bußgeld für fehlende Zeiterfassung
- Aber: Bußgelder für ArbZG-Verstöße bis 30.000 €
- Kontrolle durch Arbeitsschutzbehörden
- Geplantes Gesetz sieht Bußgelder vor
- Dokumentationspflicht bei Überstunden bereits bußgeldbewehrt
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Aktuelle Rechtslage
Das BAG-Urteil
Was das Bundesarbeitsgericht 2022 entschied:
| Aspekt | Inhalt |
|---|---|
| Pflicht | Arbeitgeber müssen Arbeitszeit erfassen |
| Rechtsgrundlage | § 3 ArbSchG |
| Sanktion | Im Urteil nicht geregelt |
| Umsetzung | Gesetzgeber soll konkretisieren |
Das Problem
Warum es kompliziert ist:
- BAG-Urteil: Pflicht besteht
- Arbeitszeitgesetz: Keine konkreten Vorgaben
- Sanktionen: Nicht direkt geregelt
- Ergebnis: Rechtsunsicherheit
Was gilt heute?
Bußgelder nach aktuellem Recht:
| Verstoß | Mögliches Bußgeld |
|---|---|
| Überschreitung Höchstarbeitszeit | Bis 30.000 € |
| Verstoß gegen Ruhezeitregelung | Bis 30.000 € |
| Fehlende Dokumentation bei > 8h | Bis 30.000 € |
| Keine Zeiterfassung (direkt) | Noch nicht geregelt |
Auf der sicheren Seite
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Bestehende Bußgeldvorschriften
§ 22 Arbeitszeitgesetz
Was heute schon droht:
| Ordnungswidrigkeit | Bußgeld |
|---|---|
| Vorsätzlich | Bis 30.000 € |
| Fahrlässig | Bis 15.000 € |
| Wiederholte Verstöße | Straftat möglich |
Konkrete Tatbestände
Was bußgeldbewehrt ist:
- Arbeitszeit > 10 Stunden/Tag
- Durchschnitt > 8 Stunden über 6 Monate
- Ruhezeit < 11 Stunden
- Keine Pause bei > 6 Stunden
- Fehlende Dokumentation Mehrarbeit
- Beschäftigung an Sonn-/Feiertagen (ohne Ausnahme)
Dokumentationspflicht
Bereits heute:
| Pflicht | Konsequenz bei Verstoß |
|---|---|
| Arbeitszeit > 8 Stunden aufzeichnen | Bußgeld möglich |
| 2 Jahre aufbewahren | Bußgeld möglich |
| Auf Verlangen vorlegen | Bußgeld bei Verweigerung |
Geplante Gesetzgebung
Referentenentwurf
Was erwartet wird:
| Aspekt | Geplante Regelung |
|---|---|
| Pflicht | Elektronische Zeiterfassung |
| Ausnahmen | Kleine Betriebe, bestimmte Branchen |
| Bußgeld | Vermutlich 5.000-30.000 € |
| Inkrafttreten | Noch offen |
Übergangsfristen
Wahrscheinliche Regelung:
- Großunternehmen: 1 Jahr
- Mittelstand: 2 Jahre
- Kleine Betriebe: 3 Jahre
- Ausnahmen: Dauerhaft für bestimmte Gruppen
Unsicherheit
Was noch unklar ist:
| Frage | Status |
|---|---|
| Genaue Bußgeldhöhe | Offen |
| Kontrollmechanismen | Offen |
| Ausnahmen | Diskutiert |
| Zeitpunkt | Unklar |
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Kontrolle und Durchsetzung
Wer kontrolliert?
Zuständige Behörden:
| Behörde | Zuständigkeit |
|---|---|
| Gewerbeaufsicht | Landesbehörde |
| Arbeitsschutzbehörde | Je nach Bundesland |
| Zoll | Mindestlohn, Schwarzarbeit |
| Berufsgenossenschaft | Unfallverhütung |
Wie wird kontrolliert?
Typische Kontrollen:
- Anlassbezogen – Beschwerden
- Unfälle
- Hinweise
- Routinekontrollen – Stichproben
- Schwerpunktaktionen – Branchenspezifisch
- Bei Betriebsprüfungen – Finanzamt, Zoll
Risikobranchen
Häufiger kontrolliert:
| Branche | Warum |
|---|---|
| Gastronomie | Hohe Verstoßquote |
| Bau | Schwarzarbeit |
| Pflege | Arbeitszeiten kritisch |
| Logistik | Lenkzeiten |
| Einzelhandel | Sonntags-/Feiertagsarbeit |
Praktische Konsequenzen
Bei Kontrolle
Was passiert:
| Schritt | Beschreibung |
|---|---|
| Ankündigung | Oft ohne Vorwarnung |
| Dokumentenprüfung | Zeiterfassung, Dienstpläne |
| Befragung | Mitarbeiter, Leitung |
| Feststellung | Verstöße dokumentiert |
| Bescheid | Bußgeldbescheid oder Verwarnung |
Bei Verstoß
Mögliche Folgen:
- Verwarnung – Bei geringen Verstößen
- Bußgeld – Je nach Schwere
- Nachbesserungsauflage – Frist zur Behebung
- Wiederholungskontrolle – Nach einiger Zeit
- Bei Vorsatz/Wiederholung – Strafverfahren möglich
Mitarbeiter-Beschwerden
Interne Risiken:
| Situation | Risiko |
|---|---|
| Unbezahlte Überstunden | Nachforderung + Kontrolle |
| ArbZG-Verstöße | Anzeige möglich |
| Ohne Zeiterfassung | Kein Gegenbeweis |
Risikominimierung
Was Sie tun sollten
Empfehlungen:
| Maßnahme | Nutzen |
|---|---|
| Zeiterfassung einführen | Pflicht erfüllen |
| ArbZG einhalten | Bußgelder vermeiden |
| Dokumentieren | Nachweis bei Kontrolle |
| Schulen | Führungskräfte sensibilisieren |
| Prüfen | Regelmäßige Selbstkontrolle |
Auch ohne Bußgeld
Warum trotzdem wichtig:
- Nachweispflicht bei Arbeitsgerichtsverfahren
- Überstundenforderungen abwehren
- Mindestlohn dokumentieren
- Unfallversicherung
- Betriebsprüfung Finanzamt
Häufige Fragen
Fazit
Aktuell gibt es kein direktes Bußgeld für fehlende Zeiterfassung, aber die bestehenden ArbZG-Bußgelder (bis 30.000 €) und die absehbare Gesetzgebung machen eine Einführung dringend ratsam. Wer jetzt mit der Zeiterfassung beginnt, ist auf der sicheren Seite – egal was das neue Gesetz bringt.
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