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Zeiterfassungsverstöße: Bußgeldkatalog und Kontrollen

Verstöße gegen die Zeiterfassungspflicht: Welche Bußgelder drohen? Konsequenzen für Arbeitgeber und aktuelle Rechtslage.

6 Min. Lesezeit
Geldscheine symbolisieren Bußgelder

Zeiterfassungsverstöße: Bußgeldkatalog und Kontrollen

Zeiterfassung ist Pflicht – aber was passiert, wenn man sie nicht macht? Welche Bußgelder drohen, wer kontrolliert, und wie hoch ist das Risiko wirklich?

Das Wichtigste in Kürze

  • Aktuell (2026): Noch kein direktes Bußgeld für fehlende Zeiterfassung
  • Aber: Bußgelder für ArbZG-Verstöße bis 30.000 €
  • Kontrolle durch Arbeitsschutzbehörden
  • Geplantes Gesetz sieht Bußgelder vor
  • Dokumentationspflicht bei Überstunden bereits bußgeldbewehrt

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Aktuelle Rechtslage

Das BAG-Urteil

Was das Bundesarbeitsgericht 2022 entschied:

AspektInhalt
PflichtArbeitgeber müssen Arbeitszeit erfassen
Rechtsgrundlage§ 3 ArbSchG
SanktionIm Urteil nicht geregelt
UmsetzungGesetzgeber soll konkretisieren

Das Problem

Warum es kompliziert ist:

  • BAG-Urteil: Pflicht besteht
  • Arbeitszeitgesetz: Keine konkreten Vorgaben
  • Sanktionen: Nicht direkt geregelt
  • Ergebnis: Rechtsunsicherheit

Was gilt heute?

Bußgelder nach aktuellem Recht:

VerstoßMögliches Bußgeld
Überschreitung HöchstarbeitszeitBis 30.000 €
Verstoß gegen RuhezeitregelungBis 30.000 €
Fehlende Dokumentation bei > 8hBis 30.000 €
Keine Zeiterfassung (direkt)Noch nicht geregelt

Auf der sicheren Seite

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Bestehende Bußgeldvorschriften

§ 22 Arbeitszeitgesetz

Was heute schon droht:

OrdnungswidrigkeitBußgeld
VorsätzlichBis 30.000 €
FahrlässigBis 15.000 €
Wiederholte VerstößeStraftat möglich

Konkrete Tatbestände

Was bußgeldbewehrt ist:

  • Arbeitszeit > 10 Stunden/Tag
  • Durchschnitt > 8 Stunden über 6 Monate
  • Ruhezeit < 11 Stunden
  • Keine Pause bei > 6 Stunden
  • Fehlende Dokumentation Mehrarbeit
  • Beschäftigung an Sonn-/Feiertagen (ohne Ausnahme)

Dokumentationspflicht

Bereits heute:

PflichtKonsequenz bei Verstoß
Arbeitszeit > 8 Stunden aufzeichnenBußgeld möglich
2 Jahre aufbewahrenBußgeld möglich
Auf Verlangen vorlegenBußgeld bei Verweigerung

Geplante Gesetzgebung

Referentenentwurf

Was erwartet wird:

AspektGeplante Regelung
PflichtElektronische Zeiterfassung
AusnahmenKleine Betriebe, bestimmte Branchen
BußgeldVermutlich 5.000-30.000 €
InkrafttretenNoch offen

Übergangsfristen

Wahrscheinliche Regelung:

  • Großunternehmen: 1 Jahr
  • Mittelstand: 2 Jahre
  • Kleine Betriebe: 3 Jahre
  • Ausnahmen: Dauerhaft für bestimmte Gruppen

Unsicherheit

Was noch unklar ist:

FrageStatus
Genaue BußgeldhöheOffen
KontrollmechanismenOffen
AusnahmenDiskutiert
ZeitpunktUnklar

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Kontrolle und Durchsetzung

Wer kontrolliert?

Zuständige Behörden:

BehördeZuständigkeit
GewerbeaufsichtLandesbehörde
ArbeitsschutzbehördeJe nach Bundesland
ZollMindestlohn, Schwarzarbeit
BerufsgenossenschaftUnfallverhütung

Wie wird kontrolliert?

Typische Kontrollen:

  • Anlassbezogen – Beschwerden
  • Unfälle
  • Hinweise
  • Routinekontrollen – Stichproben
  • Schwerpunktaktionen – Branchenspezifisch
  • Bei Betriebsprüfungen – Finanzamt, Zoll

Risikobranchen

Häufiger kontrolliert:

BrancheWarum
GastronomieHohe Verstoßquote
BauSchwarzarbeit
PflegeArbeitszeiten kritisch
LogistikLenkzeiten
EinzelhandelSonntags-/Feiertagsarbeit

Praktische Konsequenzen

Bei Kontrolle

Was passiert:

SchrittBeschreibung
AnkündigungOft ohne Vorwarnung
DokumentenprüfungZeiterfassung, Dienstpläne
BefragungMitarbeiter, Leitung
FeststellungVerstöße dokumentiert
BescheidBußgeldbescheid oder Verwarnung

Bei Verstoß

Mögliche Folgen:

  • Verwarnung – Bei geringen Verstößen
  • Bußgeld – Je nach Schwere
  • Nachbesserungsauflage – Frist zur Behebung
  • Wiederholungskontrolle – Nach einiger Zeit
  • Bei Vorsatz/Wiederholung – Strafverfahren möglich

Mitarbeiter-Beschwerden

Interne Risiken:

SituationRisiko
Unbezahlte ÜberstundenNachforderung + Kontrolle
ArbZG-VerstößeAnzeige möglich
Ohne ZeiterfassungKein Gegenbeweis

Risikominimierung

Was Sie tun sollten

Empfehlungen:

MaßnahmeNutzen
Zeiterfassung einführenPflicht erfüllen
ArbZG einhaltenBußgelder vermeiden
DokumentierenNachweis bei Kontrolle
SchulenFührungskräfte sensibilisieren
PrüfenRegelmäßige Selbstkontrolle

Auch ohne Bußgeld

Warum trotzdem wichtig:

  • Nachweispflicht bei Arbeitsgerichtsverfahren
  • Überstundenforderungen abwehren
  • Mindestlohn dokumentieren
  • Unfallversicherung
  • Betriebsprüfung Finanzamt

Häufige Fragen

Direkt für fehlende Zeiterfassung noch nicht – das konkrete Gesetz fehlt. Aber: Für ArbZG-Verstöße wie Überschreitung der Höchstarbeitszeit oder fehlende Dokumentation bei Mehrarbeit drohen bereits heute Bußgelder bis 30.000 €.
Das ist noch nicht final entschieden. Diskutiert werden Bußgelder zwischen 5.000 und 30.000 € je nach Verstoß. Die genaue Regelung hängt vom verabschiedeten Gesetz ab.
Ja, grundsätzlich kann sich jeder an die Arbeitsschutzbehörde wenden. Auch anonym. Allerdings führt fehlende Zeiterfassung allein aktuell nicht zu einem Bußgeld – wohl aber begleitende ArbZG-Verstöße.
Die Behörde wird zunächst prüfen, ob ArbZG-Verstöße vorliegen. Ohne Dokumentation können Sie diese nicht widerlegen. Für die fehlende Dokumentation bei Mehrarbeit droht bereits ein Bußgeld. Außerdem: Auflagen zur Nachbesserung.
Im geplanten Gesetz sind Erleichterungen für Kleinstbetriebe (unter 10 Mitarbeiter) vorgesehen – vermutlich längere Übergangsfristen oder vereinfachte Erfassung. Die genaue Regelung steht noch aus.

Fazit

Aktuell gibt es kein direktes Bußgeld für fehlende Zeiterfassung, aber die bestehenden ArbZG-Bußgelder (bis 30.000 €) und die absehbare Gesetzgebung machen eine Einführung dringend ratsam. Wer jetzt mit der Zeiterfassung beginnt, ist auf der sicheren Seite – egal was das neue Gesetz bringt.

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