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Elektronische Zeiterfassung: Pflicht ab 2026?

Kommt die Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung? Aktueller Stand, Erwartungen und Vorbereitung.

5 Min. Lesezeit
Digitale Zeiterfassung auf Tablet

Elektronische Zeiterfassung: Pflicht ab 2026?

Die gesetzliche Regelung zur elektronischen Zeiterfassung wird erwartet – was Unternehmen jetzt wissen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • BAG-Urteil 2022: Zeiterfassung ist bereits Pflicht
  • Gesetzliche Konkretisierung 2026 erwartet
  • Elektronische Form wird voraussichtlich Standard
  • Ausnahmen für kleine Betriebe möglich
  • Jetzt vorbereiten: Systeme evaluieren

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Aktueller Rechtsstand

Was heute gilt

Status 2026:

RegelungStatus
BAG-UrteilSeit 2022 bindend
ZeiterfassungspflichtBereits gültig
Form der ErfassungNoch nicht geregelt
Elektronische PflichtErwartet
Konkrete VorgabenIn Vorbereitung

Das BAG-Urteil

Was es sagt:

  • Arbeitgeber müssen Arbeitszeit erfassen – Nicht nur über 8 Stunden
  • Grundlage – EU-Arbeitszeitrichtlinie
  • Umsetzung – Aktuell noch offen
  • Sanktionen – Noch nicht konkretisiert
  • Übergangszeit – De facto noch Spielraum

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Erwartete Regelungen

Was im Gesetz stehen könnte

Erwartungen:

AspektErwartete Regelung
ErfassungspflichtArbeitsbeginn, -ende, Pausen
FormElektronisch (mit Ausnahmen)
AusnahmenKleinbetriebe, bestimmte Branchen
AufbewahrungMindestens 2 Jahre
ZugangFür Arbeitnehmer einsehbar

Mögliche Ausnahmen

Wer ausgenommen sein könnte:

  • Kleinbetriebe – z.B. unter 10 Mitarbeiter
  • Vertrauensarbeitszeit – Mit bestimmten Auflagen
  • Führungskräfte – Leitende Angestellte
  • Tarifvertragliche Regelung – Abweichungen möglich
  • Übergangsfristen – Für Umstellung

Anforderungen an Systeme

Was Systeme können müssen

Voraussichtliche Anforderungen:

AnforderungBedeutung
UnveränderbarkeitNachträgliche Manipulation erschwert
NachvollziehbarkeitÄnderungen dokumentiert
ZugänglichkeitFür MA und Behörden
AufbewahrungGesetzliche Fristen einhalten
DatenschutzDSGVO-konform

Technische Standards

Was erwartet wird:

  • Elektronische Erfassung – App, Terminal, Web
  • Manipulationsschutz – Audit-Trail
  • Datenformat – Exportierbar, standardisiert
  • Zugriffsrechte – Rollenbasiert
  • Backup – Ausfallsicherheit

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Vorbereitung für Unternehmen

Was jetzt tun

Handlungsempfehlungen:

MaßnahmePriorität
Aktuellen Stand prüfenHoch
Systeme evaluierenHoch
Budget planenMittel
Mitarbeiter informierenMittel
Prozesse definierenMittel

Schritt für Schritt

Vorgehen:

  • Bestandsaufnahme – Was haben wir heute?
  • Anforderungen – Was brauchen wir?
  • Marktübersicht – Welche Systeme gibt es?
  • Testphase – Anbieter testen
  • Entscheidung – System auswählen
  • Einführung – Schrittweise umstellen

Kosten und ROI

Was es kostet

Investition:

KostenfaktorBandbreite
Software (Cloud)3-10€/User/Monat
Hardware (Terminal)300-2.000€ einmalig
Einführung500-2.000€
SchulungIntern oder extern

Was es bringt

Nutzen:

  • Compliance – Gesetzliche Pflicht erfüllt
  • Effizienz – Weniger manueller Aufwand
  • Transparenz – Für alle Beteiligten
  • Auswertungen – Datenbasierte Entscheidungen
  • Zufriedenheit – Faire Erfassung

Was Arbeitnehmer erwarten können

Rechte

Voraussichtliche Arbeitnehmerrechte:

RechtBeschreibung
EinsichtEigene Daten einsehen
KorrekturFehler melden können
DatenschutzNur notwendige Daten
InformationÜber Erfassungspflicht

Häufige Fragen

Ja, seit dem BAG-Urteil 2022 ist Zeiterfassung Pflicht. Die konkrete Form ist aber noch nicht gesetzlich geregelt. Viele Arbeitgeber warten auf das Gesetz, könnten aber bereits jetzt zur Verantwortung gezogen werden. Empfehlung: Nicht warten, sondern jetzt umsetzen.
Nach aktuellem Stand: noch nicht. Das erwartete Gesetz wird aber voraussichtlich elektronische Erfassung als Standard setzen, mit möglichen Ausnahmen für Kleinbetriebe. Papier wird wahrscheinlich nur noch als Übergangslösung oder Ausnahme möglich sein.
Aktuell sind die Sanktionen noch unklar. Das kommende Gesetz wird voraussichtlich Bußgelder vorsehen, ähnlich wie bei anderen ArbZG-Verstößen (bis zu 30.000€). Zudem könnten Mitarbeiter Ansprüche leichter durchsetzen, wenn keine Erfassung vorliegt.
Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassung schließen sich nicht aus. Erfasst werden muss – wie das Arbeitszeitmodell heißt, ist sekundär. Auch bei Vertrauensarbeitszeit müssen Beginn, Ende und Pausen dokumentiert werden. Die Flexibilität bleibt erhalten.
Achten Sie auf: DSGVO-Konformität (deutscher Anbieter), Benutzerfreundlichkeit, mobile Nutzung, Audit-Trail für Änderungen, einfache Auswertungen, Support auf Deutsch. Testen Sie verschiedene Anbieter im Alltag, bevor Sie sich entscheiden.

Fazit

Die Pflicht zur Zeiterfassung gilt bereits – die gesetzliche Konkretisierung mit voraussichtlicher Pflicht zur elektronischen Erfassung wird 2026 erwartet. Unternehmen sollten nicht auf das Gesetz warten, sondern jetzt Systeme evaluieren und einführen. Die Investition lohnt sich: Neben der Compliance bringen digitale Systeme Effizienz, Transparenz und bessere Auswertungsmöglichkeiten. Wer heute startet, ist für die kommenden Anforderungen gerüstet.

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