Freie Mitarbeiter: Gilt die Zeiterfassungspflicht?
Freie Mitarbeiter und Freelancer sind aus dem Arbeitsmarkt nicht mehr wegzudenken. Doch gilt für sie die Zeiterfassungspflicht? Die Antwort hängt davon ab, ob es sich wirklich um Selbständige handelt – oder um versteckte Arbeitnehmer.
Das Wichtigste in Kürze
- Echte Selbständige unterliegen nicht der Zeiterfassungspflicht
- Die Abgrenzung erfolgt anhand objektiver Kriterien, nicht nach Vertrag
- Bei Scheinselbständigkeit gilt die volle Zeiterfassungspflicht
- Indizien wie Weisungsgebundenheit und feste Arbeitszeiten sind entscheidend
- Auftraggeber tragen das Risiko bei Fehleinschätzung
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Zeiterfassungspflicht: Für wen gilt sie?
Grundsatz
Die Zeiterfassungspflicht nach dem BAG-Urteil gilt für Arbeitnehmer. Selbständige – echte Freelancer und freie Mitarbeiter – sind davon nicht betroffen.
Arbeitnehmer sind:
- Weisungsgebunden
- In die Betriebsorganisation eingegliedert
- Persönlich abhängig
Selbständige sind:
- Unternehmerisch tätig
- Frei in der Arbeitsgestaltung
- Tragen eigenes wirtschaftliches Risiko
Das Problem
In der Praxis ist die Abgrenzung oft schwierig. Viele als „frei" bezeichnete Mitarbeiter sind arbeitsrechtlich eigentlich Arbeitnehmer – sogenannte Scheinselbständige.
Wann liegt echte Selbständigkeit vor?
Kriterien für Selbständigkeit
| Merkmal | Selbständig | Arbeitnehmer |
|---|---|---|
| Weisungen | Keine inhaltlichen/zeitlichen Weisungen | Weisungsgebunden |
| Arbeitszeit | Frei einteilbar | Vorgegebene Zeiten |
| Arbeitsort | Frei wählbar | Vom Arbeitgeber bestimmt |
| Equipment | Eigene Arbeitsmittel | Betriebsmittel des Auftraggebers |
| Kunden | Mehrere Auftraggeber | Ein Hauptauftraggeber |
| Risiko | Trägt unternehmerisches Risiko | Kein wirtschaftliches Risiko |
| Vertretung | Kann sich vertreten lassen | Persönliche Leistungspflicht |
Positive Indizien für Selbständigkeit
Echte Selbständigkeit liegt vor bei:
- Eigener Kundenakquise
- Tätigkeit für verschiedene Auftraggeber
- Eigene Preisgestaltung
- Eigenem Büro/Arbeitsplatz
- Eigenen Arbeitsmitteln
- Werbung in eigenem Namen
- Gewerbeanmeldung oder freiberuflicher Status
Gesamtbetrachtung
Die Einordnung erfolgt nach dem Gesamtbild der Tätigkeit. Einzelne Indizien sind nicht ausschlaggebend – die Gesamtschau aller Umstände entscheidet.
Hinweis
Der Vertrag ist nicht entscheidend. Auch wenn „freie Mitarbeit" vereinbart wurde, kann arbeitsrechtlich ein Arbeitsverhältnis vorliegen, wenn die tatsächliche Durchführung dem entspricht.
Wann liegt Scheinselbständigkeit vor?
Definition
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn jemand vertraglich als Selbständiger behandelt wird, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer arbeitet.
Warnsignale für Scheinselbständigkeit
Starke Indizien:
- Nur ein Auftraggeber (mehr als 5/6 des Umsatzes)
- Feste Arbeitszeiten vorgegeben
- Arbeitsort beim Auftraggeber
- Nutzung der Betriebsmittel des Auftraggebers
- Eingliederung in betriebliche Abläufe
- Teilnahme an Dienstbesprechungen
- Keine eigenen Kunden
- Kein unternehmerisches Risiko
Beispiele aus der Praxis
Eher selbständig:
- IT-Entwickler mit eigenem Büro, eigener Hardware, mehreren Kunden, projektbezogener Beauftragung
Eher scheinselbständig:
- IT-Entwickler mit Schreibtisch beim Auftraggeber, Nutzung von dessen Equipment, festen Arbeitszeiten, nur diesem einen Kunden
Konsequenzen bei Scheinselbständigkeit
Für den Auftraggeber
| Bereich | Konsequenz |
|---|---|
| Sozialversicherung | Nachzahlung bis zu 4 Jahre rückwirkend |
| Lohnsteuer | Nachzahlung + Säumniszuschläge |
| Zeiterfassung | Pflicht zur Zeiterfassung |
| Arbeitsrecht | Alle Arbeitnehmerrechte gelten |
| Bußgelder | Bis zu 25.000 € bei Vorsatz |
Für den freien Mitarbeiter
- Anspruch auf alle Arbeitnehmerrechte
- Kündigungsschutz
- Urlaubsanspruch
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Ggf. Anspruch auf Festanstellung
Zeiterfassungspflicht
Bei festgestellter Scheinselbständigkeit gilt rückwirkend:
- Pflicht zur Zeiterfassung
- Dokumentation der Arbeitszeit
- Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes
- Pausenregelungen
Tipp
Prüfen Sie bestehende Freelancer-Verträge regelmäßig. Wenn die tatsächliche Zusammenarbeit von der ursprünglichen Vereinbarung abweicht, kann sich der Status ändern.
Statusfeststellungsverfahren
Was ist das?
Das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung klärt verbindlich, ob Selbständigkeit oder ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt.
Ablauf
- Antrag stellen – durch Auftraggeber oder Auftragnehmer
- Unterlagen einreichen – Vertrag, Tätigkeitsbeschreibung
- Prüfung – durch die DRV
- Bescheid – innerhalb weniger Monate
Vor- und Nachteile
Vorteile:
- Rechtssicherheit
- Bindend für Sozialversicherungsträger
- Kein Risiko der Nachzahlung
Nachteile:
- Kann Scheinselbständigkeit aufdecken
- Keine Rücknahme möglich
- Ergebnis kann unerwünscht sein
Zeiterfassung für echte Selbständige
Keine Pflicht, aber sinnvoll
Auch wenn keine Pflicht besteht, kann Zeiterfassung für Freelancer nützlich sein:
Gründe für freiwillige Zeiterfassung:
- Grundlage für Rechnungsstellung
- Projektcontrolling
- Nachweis bei Streitigkeiten
- Eigene Produktivitätsanalyse
- Kalkulation zukünftiger Projekte
Empfohlene Dokumentation
Was erfassen?
- Projektbezogene Arbeitszeit
- Kundenname
- Tätigkeit
- Datum
Form:
- Eigene Tools
- Projektmanagement-Software
- Excel-Tabellen
Gemischte Verhältnisse
Teilweise selbständig, teilweise angestellt
Manche Personen sind sowohl angestellt als auch selbständig tätig.
Beispiel: Angestellter Grafiker (Teilzeit) + Freelancer für andere Kunden
Regelung:
- Für die Anstellung gilt Zeiterfassungspflicht
- Für die Selbständigkeit nicht
- Arbeitszeitgrenzen gelten insgesamt
Werkverträge vs. Dienstverträge
Werkvertrag:
- Geschuldet ist ein Ergebnis
- Weg dahin ist frei
- Typisch: Selbständigkeit
Dienstvertrag:
- Geschuldet ist die Tätigkeit
- Kann selbständig oder angestellt sein
- Prüfung im Einzelfall
Checkliste: Ist die Person selbständig?
Prüfschema
☐ Hat die Person mehrere Auftraggeber? ☐ Kann sie Aufträge ablehnen? ☐ Bestimmt sie Arbeitszeit selbst? ☐ Bestimmt sie Arbeitsort selbst? ☐ Nutzt sie eigene Arbeitsmittel? ☐ Trägt sie unternehmerisches Risiko? ☐ Kann sie sich vertreten lassen? ☐ Tritt sie am Markt auf? ☐ Hat sie eigene Gewerbeanmeldung?
Auswertung:
- Alle ja: Sehr wahrscheinlich selbständig
- Überwiegend ja: Wahrscheinlich selbständig
- Gemischt: Genauer prüfen
- Überwiegend nein: Wahrscheinlich Arbeitnehmer
Häufige Fragen zu freien Mitarbeitern
Fazit
Die Zeiterfassungspflicht gilt nicht für echte Selbständige – aber die Abgrenzung ist oft schwierig. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse, nicht der Vertrag. Bei Scheinselbständigkeit drohen erhebliche Nachzahlungen und die volle Zeiterfassungspflicht. Im Zweifel schafft ein Statusfeststellungsverfahren Klarheit.
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