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Zeiterfassung und Jugendarbeitsschutz

Zeiterfassung für Jugendliche: Besondere Regelungen, Arbeitszeitgrenzen und Dokumentationspflichten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

7 Min. Lesezeit
Jugendlicher Auszubildender am Arbeitsplatz

Zeiterfassung und Jugendarbeitsschutz

Für minderjährige Beschäftigte gelten besondere Schutzvorschriften. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) begrenzt Arbeitszeit, schreibt Pausen vor und verbietet bestimmte Tätigkeiten. Bei der Zeiterfassung müssen diese besonderen Regelungen berücksichtigt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jugendliche (15-17 Jahre) dürfen max. 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten
  • Kinder unter 15 Jahren dürfen grundsätzlich nicht arbeiten (wenige Ausnahmen)
  • Nachtarbeit und Sonntagsarbeit sind für Jugendliche verboten (mit Branchenausnahmen)
  • Die Zeiterfassung muss die Einhaltung der Grenzen nachweisen
  • Verstöße können Bußgelder bis 15.000 Euro nach sich ziehen

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Anwendungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes

Wer gilt als Jugendlicher?

Definition nach JArbSchG:

AltersgruppeBezeichnungGrundsätzliche Regelung
Unter 15 JahreKindBeschäftigungsverbot
15-17 JahreJugendlicherBesondere Schutzvorschriften
Ab 18 JahreErwachsenerArbeitszeitgesetz

Ausnahmen für Kinder

Erlaubt mit Einschränkungen:

  • Schüler ab 13 Jahren: Leichte Tätigkeiten (max. 2 Stunden/Tag)
  • Ferienjobs ab 15 Jahren: Max. 4 Wochen im Jahr
  • Künstlerische Mitwirkung: Mit behördlicher Genehmigung

Vollzeitschulpflichtige Jugendliche

Auch Jugendliche, die noch vollzeitschulpflichtig sind, genießen den Schutz des JArbSchG. Für sie gelten zusätzliche Einschränkungen.

Arbeitszeitgrenzen für Jugendliche

Tägliche Arbeitszeit

Grundregel (§ 8 JArbSchG):

  • Maximal 8 Stunden täglich
  • Keine Verlängerung auf 10 Stunden möglich (anders als bei Erwachsenen)

Ausgleich bei Freistellung: An einzelnen Tagen darf bis zu 8,5 Stunden gearbeitet werden, wenn:

  • An anderen Tagen derselben Woche verkürzt wird
  • Die Wochenarbeitszeit eingehalten wird
  • Freistellung für Berufsschule oder Prüfungen ausgeglichen wird

Wöchentliche Arbeitszeit

Maximal 40 Stunden pro Woche:

  • 5-Tage-Woche ist Standard
  • Samstagsarbeit nur in bestimmten Branchen
  • Keine Überstunden erlaubt

Berechnung bei Berufsschule: Berufsschulzeit zählt als Arbeitszeit:

  • Schultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden = 8 Stunden Arbeitszeit
  • Zweiter Schultag in der Woche = tatsächliche Unterrichtszeit

Keine Mehrarbeit

Absolutes Verbot:

  • Keine Überstunden
  • Keine Ausnahmen durch Notfälle
  • Keine Kompensation durch Freizeitausgleich

Pausenregelungen

Mindestpausen für Jugendliche

Strenger als für Erwachsene:

ArbeitszeitMindestpause
4,5 - 6 Stunden30 Minuten
Mehr als 6 Stunden60 Minuten

Zum Vergleich Erwachsene:

  • Nach 6 Stunden: 30 Minuten
  • Nach 9 Stunden: 45 Minuten

Pausenzeitpunkt

Vorgaben:

  • Frühestens nach 1 Stunde
  • Spätestens nach 4,5 Stunden
  • Mindestens 15 Minuten am Stück

Hinweis

Die Pausenregelungen für Jugendliche sind strenger als für Erwachsene. Ein Zeiterfassungssystem sollte diese unterschiedlichen Grenzen berücksichtigen können.

Nachtarbeit und Wochenendarbeit

Nachtarbeitsverbot

Grundsatz (§ 14 JArbSchG): Jugendliche dürfen nicht zwischen 20:00 und 6:00 Uhr beschäftigt werden.

Branchenausnahmen:

BrancheErlaubte Nachtarbeit
Bäckerei/Konditorei (ab 16)Ab 5:00 Uhr
Landwirtschaft (ab 16)Ab 5:00 Uhr oder bis 21:00 Uhr
Gastronomie (ab 16)Bis 22:00 Uhr
Schichtbetrieb (ab 16)Bis 23:00 Uhr

Samstagsarbeit

Grundsatz: Samstags nicht arbeiten

Ausnahmen für:

  • Krankenanstalten
  • Offene Verkaufsstellen
  • Verkehrswesen
  • Landwirtschaft
  • Gastronomie
  • Bäckereien

Sonntagsarbeit

Grundsatz: Sonntags nicht arbeiten

Ausnahmen nur für:

  • Krankenanstalten, Altenheime
  • Landwirtschaft mit Tierhaltung
  • Gastronomie
  • Schaustellergewerbe

Ersatzruhetag: Bei erlaubter Samstags-/Sonntagsarbeit: Ersatzruhetag in derselben Woche.

Zeiterfassung bei Jugendlichen

Dokumentationspflicht

§ 21 JArbSchG: Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeit Jugendlicher aufzeichnen.

Zu erfassen:

  • Täglicher Arbeitsbeginn
  • Tägliches Arbeitsende
  • Tägliche Arbeitszeit
  • Pausen

Aufbewahrungspflicht

Mindestens bis zur Volljährigkeit: Die Aufzeichnungen müssen aufbewahrt werden, bis der Jugendliche 18 Jahre alt ist.

Zusätzlich: Einsicht durch Aufsichtsbehörde jederzeit möglich.

Anforderungen an das System

Zeiterfassung für Jugendliche sollte:

  • Altersabhängige Grenzen kennen
  • Warnung bei Überschreitung
  • Pausenzeiten kontrollieren
  • Nachtarbeit erkennen
  • Wochenendarbeit flaggen

Besonderheiten bei Auszubildenden

Berufsschulzeit

Anrechnung auf Arbeitszeit:

  • Unterrichtszeit inkl. Pausen
  • Wegezeit von Schule zum Betrieb
  • Bei mehr als 5 Stunden Unterricht: Freistellung für den Tag

Beispiel: Berufsschule 8:00-13:15 Uhr (5 Unterrichtsstunden à 45 Min + Pausen) → Anrechnung: 8 Stunden → Keine Betriebsarbeit an diesem Tag

Prüfungen

Freistellung für:

  • Abschlussprüfung: Tag vor der Prüfung frei
  • Zwischenprüfung: Prüfungstag frei
  • Außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

Arbeitszeitkonto für Azubis

Besonderheiten:

  • Keine Minusstunden bei Berufsschulbesuch
  • Keine Überstunden möglich
  • Klare Trennung von Arbeits- und Lernzeit

Praktische Umsetzung

Zeiterfassungssystem einrichten

Schritt 1: Stammdaten

  • Geburtsdatum erfassen
  • System berechnet automatisch: Kind/Jugendlicher/Erwachsener

Schritt 2: Regeln hinterlegen

  • Max. 8 Stunden/Tag (nicht 10)
  • Max. 40 Stunden/Woche
  • Längere Pausen
  • Nachtarbeitsverbot

Schritt 3: Warnungen aktivieren

  • Alert bei Überschreitung
  • Warnung vor Nachtarbeit
  • Hinweis bei fehlenden Pausen

Checkliste Zeiterfassung Jugendliche

Tägliche Prüfung: ☐ Arbeitszeit unter 8 Stunden? ☐ Pause mindestens 30/60 Minuten? ☐ Arbeitsende vor 20:00 Uhr? ☐ Keine Sonntagsarbeit?

Wöchentliche Prüfung: ☐ Wochenarbeitszeit unter 40 Stunden? ☐ 5-Tage-Woche eingehalten? ☐ Berufsschulzeit korrekt angerechnet?

Monatliche Prüfung: ☐ Keine Überstunden aufgelaufen? ☐ Alle Ersatzruhetage gewährt?

Verstöße und Konsequenzen

Bußgeldrahmen

§ 58 JArbSchG:

  • Ordnungswidrigkeit: Bis 15.000 Euro
  • Wiederholte Verstöße: Höhere Bußgelder
  • Vorsätzliche Verstöße: Strafrechtliche Konsequenzen

Typische Verstöße

Häufig geahndet:

  • Überschreitung der täglichen Arbeitszeit
  • Fehlende oder zu kurze Pausen
  • Nachtarbeit ohne Ausnahmegenehmigung
  • Sonntagsarbeit ohne Ersatzruhetag
  • Fehlende Dokumentation

Behördliche Kontrollen

Gewerbeaufsicht prüft:

  • Arbeitszeitaufzeichnungen
  • Einhaltung der Grenzen
  • Pausenregelungen
  • Branchenspezifische Ausnahmen

Tipp

Eine lückenlose Zeiterfassung schützt vor Bußgeldern. Sie können im Zweifelsfall nachweisen, dass alle Vorschriften eingehalten wurden.

Sonderfälle

Schülerpraktikum

Regelungen:

  • Auch für Praktikanten gilt das JArbSchG
  • Max. 7 Stunden/Tag für 15-Jährige
  • Max. 35 Stunden/Woche
  • Zeiterfassung erforderlich

Ferienjobs

Für vollzeitschulpflichtige Jugendliche:

  • Max. 4 Wochen pro Jahr
  • Max. 8 Stunden/Tag
  • Max. 40 Stunden/Woche
  • Zeiterfassung wie bei regulärer Beschäftigung

Jugendliche Aushilfen

Beispiel Gastro/Einzelhandel:

  • Gleiche Grenzen wie für Azubis
  • Samstagsarbeit möglich (Branchenausnahme)
  • Sonntagsarbeit in Gastro möglich
  • Ersatzruhetage dokumentieren

Häufige Fragen zur Zeiterfassung Jugendlicher

Nein, Mehrarbeit ist für Jugendliche generell verboten. Die Höchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich darf nicht überschritten werden – auch nicht mit Freizeitausgleich oder Vergütung.
Ein Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden zählt als voller 8-Stunden-Arbeitstag. Der Jugendliche muss danach nicht mehr in den Betrieb. Bei kürzerer Unterrichtszeit wird die tatsächliche Schulzeit inklusive Pausen und Wegezeit angerechnet.
Grundsätzlich dürfen Jugendliche nur bis 20:00 Uhr arbeiten. Ab 16 Jahren gibt es Branchenausnahmen: In der Gastronomie bis 22:00 Uhr, im Schichtbetrieb bis 23:00 Uhr. Für diese Ausnahmen gelten strenge Voraussetzungen.
Mindestens bis der Jugendliche 18 Jahre alt wird. Danach gelten die allgemeinen Aufbewahrungsfristen. Bei einem 15-jährigen Azubi sind das also mindestens 3 Jahre Aufbewahrung.

Fazit

Die Zeiterfassung für Jugendliche erfordert besondere Aufmerksamkeit: Strengere Arbeitszeitgrenzen, längere Pausen, Nacht- und Wochenendarbeitsverbote. Ein gutes Zeiterfassungssystem sollte diese Besonderheiten automatisch berücksichtigen und bei Verstößen warnen. So schützen Sie junge Mitarbeiter – und sich selbst vor Bußgeldern.

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