Zeiterfassung und Kontrolle: Arbeitnehmerrechte wahren
Zeiterfassung ist Pflicht – aber sie ist keine Blankovollmacht zur Überwachung. Wo liegt die Grenze zwischen legitimer Arbeitszeitdokumentation und unzulässiger Kontrolle?
Das Wichtigste in Kürze
- Zeiterfassung dient der ArbZG-Dokumentation
- Zweckbindung: Nur für definierte Zwecke nutzbar
- Permanente Überwachung ist verboten
- Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht
- Arbeitnehmer haben Auskunfts- und Korrekturrechte
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Zeiterfassung vs. Überwachung
Der Unterschied
Legitim vs. problematisch:
| Zeiterfassung | Überwachung |
|---|---|
| Beginn/Ende dokumentieren | Permanentes Tracking |
| Pausenzeiten erfassen | Aktivität messen |
| Projektzeiten buchen | Verhalten analysieren |
| ArbZG-Compliance | Leistungskontrolle |
Was erlaubt ist
Legitime Zeiterfassung:
- Arbeitszeitbeginn
- Arbeitszeitende
- Pausenzeiten
- Projektbuchungen
- Standort (punktuell, bei Außendienst)
- Änderungsprotokoll
Was nicht erlaubt ist
Überwachung ohne Rechtsgrundlage:
| Verboten | Warum |
|---|---|
| Permanentes GPS-Tracking | Unverhältnismäßig |
| Tastaturüberwachung | Verhaltenskontrolle |
| Screenshot-Erfassung | Persönlichkeitsrecht |
| Aktivitätsmessung | Leistungsdruck |
| Heimliche Überwachung | Immer verboten |
Vertrauensbasierte Zeiterfassung
MyTimeTracker erfasst nur, was nötig ist – transparent und datenschutzkonform.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Rechtliche Grundlagen
Direktionsrecht des Arbeitgebers
Was der Arbeitgeber darf:
| Recht | Grenze |
|---|---|
| Arbeitszeit anordnen | Arbeitszeitgesetz |
| Dokumentation verlangen | Zweckgebunden |
| Kontrolle ausüben | Verhältnismäßig |
| Verstöße ahnden | Nach Ermahnung |
Persönlichkeitsrechte
Arbeitnehmerschutz:
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht – Informationelle Selbstbestimmung
- Recht auf Privatsphäre
- Datenschutz (DSGVO) – Zweckbindung
- Datenminimierung
- Transparenz
- Arbeitsrechtlicher Schutz – Keine Totalüberwachung
DSGVO-Vorgaben
Verarbeitung von Arbeitszeitdaten:
| Grundsatz | Bedeutung |
|---|---|
| Rechtmäßigkeit | Rechtsgrundlage nötig |
| Zweckbindung | Nur für festgelegte Zwecke |
| Datenminimierung | Nur erforderliche Daten |
| Speicherbegrenzung | Löschung nach Fristablauf |
| Transparenz | Mitarbeiter informieren |
Konkrete Grenzen
GPS und Standorterfassung
Was geht, was nicht:
| Situation | Erlaubt? |
|---|---|
| Punktuelle Standorterfassung bei Außendienst | Ja, mit Einwilligung |
| Permanentes Tracking während der Arbeitszeit | Nein |
| Tracking nach Feierabend | Niemals |
| Tracking im Dienstwagen privat | Nein |
Biometrische Daten
Fingerabdruck, Gesicht:
- Besondere Datenkategorie (Art. 9 DSGVO)
- Einwilligung erforderlich – Wirklich freiwillig?
- Alternative muss angeboten werden
- Betriebsrat muss zustimmen
- Verhältnismäßigkeit fraglich
Aktivitätsmessung
Leistungskontrolle:
| Methode | Bewertung |
|---|---|
| Anwesenheitszeit | Erlaubt |
| Anschläge pro Minute | Problematisch |
| Mausbewegungen | Verboten |
| Screenshot-Intervalle | Verboten |
| Idle-Time-Erfassung | Grenzwertig |
Nur das Nötige erfassen
MyTimeTracker verzichtet auf Überwachungsfunktionen – Vertrauen statt Kontrolle.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Arbeitnehmerrechte
Informationsrechte
Was Arbeitnehmer wissen dürfen:
| Recht | Inhalt |
|---|---|
| Auskunft | Welche Daten werden erfasst? |
| Zweck | Wofür werden sie verwendet? |
| Speicherdauer | Wie lange werden sie gespeichert? |
| Empfänger | Wer hat Zugriff? |
Korrekturrechte
Fehler berichtigen:
- Fehler feststellen – Eigene Zeiten prüfen
- Korrektur beantragen – Beim Vorgesetzten/HR
- Nachweis – Begründung, ggf. Belege
- Genehmigung – Muss erfolgen wenn berechtigt
- Dokumentation – Änderung wird protokolliert
Widerspruchsrecht
Gegen unzulässige Überwachung:
| Schritt | Beschreibung |
|---|---|
| Ansprechen | Beim Vorgesetzten |
| Betriebsrat | Einschalten |
| Datenschutzbeauftragter | Intern melden |
| Aufsichtsbehörde | Beschwerde möglich |
Betriebsratsbeteiligung
Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
Was der Betriebsrat mitentscheidet:
| Aspekt | Mitbestimmung |
|---|---|
| Einführung Zeiterfassung | Ja |
| Art der Erfassung | Ja |
| Verwendung der Daten | Ja |
| Auswertungen | Ja |
| Zugriff | Ja |
Betriebsvereinbarung
Was geregelt werden sollte:
- Erfassungszweck – ArbZG, Lohn, Projekte
- Erfassungsmethode – App, Terminal, Web
- Erfasste Daten – Zeit, Ort, Projekt
- Zugriffsrechte – Wer sieht was?
- Auswertungen – Welche erlaubt?
- Speicherdauer – Löschfristen
- Missbrauchsausschluss – Keine Leistungskontrolle
Praktische Hinweise
Für Arbeitgeber
Dos and Don'ts:
| Do | Don't |
|---|---|
| Transparent kommunizieren | Heimlich überwachen |
| Nur Nötiges erfassen | Alles sammeln |
| Betriebsrat einbinden | Übergehen |
| Dokumentieren | Zwecke verschieben |
| Datenschutz einhalten | Daten missbrauchen |
Für Arbeitnehmer
Rechte kennen:
- Information – Verstehen, was erfasst wird
- Zugang – Eigene Daten einsehen
- Kontrolle – Auf Richtigkeit prüfen
- Widerspruch – Bei Unregelmäßigkeiten
- Beschwerde – An Betriebsrat/Datenschutz
Häufige Fragen
Fazit
Zeiterfassung ist Pflicht, Totalüberwachung ist verboten. Die Grenze verläuft beim Zweck: Arbeitszeitdokumentation ja, Verhaltenskontrolle nein. Arbeitnehmer haben Informations-, Auskunfts- und Korrekturrechte. Der Betriebsrat muss bei Einführung und Ausgestaltung mitbestimmen. Im Zweifel gilt: Datenminimierung und Transparenz schützen beide Seiten.
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