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Zeiterfassung für Minijobber: Was gilt bei 538 €?

Zeiterfassung für Minijobber und geringfügig Beschäftigte: Pflichten, Stundengrenze und was Arbeitgeber beachten müssen.

6 Min. Lesezeit
Minijobber stempelt Arbeitszeit

Zeiterfassung für Minijobber: Was gilt bei 538 €?

Minijobber müssen auch dokumentiert werden – sogar besonders genau.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zeiterfassungspflicht gilt auch für Minijobber
  • Mindestlohn × Stunden = max. 538 €
  • Stundengrenze monatlich kontrollieren
  • MiLoG verlangt zusätzliche Dokumentation
  • Bei Überschreitung: Sozialversicherungspflicht

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Grundlagen Minijob

Was ist ein Minijob

Definition und Grenzen:

ElementRegelung
Verdienstgrenze538 € pro Monat (2024)
StundenCa. 43h bei Mindestlohn
SozialversicherungPauschalabgaben AG
SteuernPauschal oder normal

Stundenberechnung

Bei Mindestlohn (12,41 € in 2024):

  • Verdienstgrenze: 538 €
  • Mindestlohn: 12,41 €
  • Max. Stunden: 538 ÷ 12,41 = 43,35h
  • Bei höherem Lohn: Weniger Stunden – Z.B. 15 €/h = 35,87h max.

Minijobber-Stunden im Blick

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Zeiterfassungspflicht

Gilt auch für Minijobber

BAG-Urteil betrifft alle:

AspektRegelung
ErfassungspflichtJa, wie alle Arbeitnehmer
UmfangBeginn, Ende, Dauer
VerantwortungArbeitgeber
FormNicht vorgeschrieben

Zusätzliche MiLoG-Pflicht

Mindestlohngesetz § 17:

  • Wer – Geringfügig Beschäftigte
  • Was – Beginn der Arbeitszeit
  • Ende der Arbeitszeit
  • Dauer der Arbeitszeit
  • Wann – Spätestens 7 Tage nach Arbeitstag
  • Wie lange – 2 Jahre aufbewahren

Branchen mit Sonderregelung

Besonders kontrolliert:

BrancheBesonderheit
BauIntensive Kontrollen
GastronomieHäufige Prüfungen
GebäudereinigungDokumentation wichtig
TransportSchwarzarbeit-Fokus
FleischwirtschaftStrenge Kontrollen

Stundengrenze kontrollieren

Warum wichtig

Was passiert bei Überschreitung:

ProblemFolge
Verdienstgrenze überschrittenSozialversicherungspflicht
Regelmäßige ÜberschreitungKein Minijob mehr
RückwirkendNachzahlung SV-Beiträge
Für ArbeitgeberKostspielig

Monatliche Kontrolle

Wie prüfen:

  • Stunden summieren – Alle geleisteten Stunden
  • Mit Grenze vergleichen – Puffer einplanen (z.B. max. 40h)
  • Trend beobachten – Durchschnitt über Monate
  • Warnen – Bei 80% der Grenze
  • Reagieren – Stunden reduzieren oder umstellen

Ausnahmen

Wann Überschreitung ok:

SituationRegelung
GelegentlichMax. 2 Monate/Jahr über Grenze
UnvorhersehbarMuss wirklich unvorhersehbar sein
DurchschnittJahresschnitt entscheidend
MaximumNie über 538 € × 3 = 1.614 €

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Praktische Umsetzung

Erfassungsmethoden

Was sich eignet:

MethodeEignung
AppGut, auch für unterwegs
WebGut, von überall
TerminalWenn vor Ort
PapierGeht, aber aufwändig

Besonderheiten

Was bei Minijobbern anders:

  • Unregelmäßige Arbeitszeiten – Flexibel erfassen
  • Wechselnde Einsätze – Einfache Bedienung wichtig
  • Wenige Stunden – Trotzdem erfassen
  • Mehrere Arbeitgeber – Grenze gilt je AG
  • Kombination mit Hauptjob – Andere Regeln

Kontrolle für Arbeitgeber

Was überwachen:

ElementPrüfung
MonatsstundenUnter Grenze?
Verdienst538 € nicht überschritten?
TrendSteigende Tendenz?
DokumentationVollständig?

Prüfungen

Wer prüft

Zuständige Behörden:

  • Zoll (FKS) – Mindestlohn-Kontrolle
  • Rentenversicherung – Betriebsprüfung SV
  • Finanzamt – Lohnsteuerprüfung
  • Minijob-Zentrale – Meldung prüfen

Was geprüft wird

Prüfungsinhalte:

PrüfpunktWas kontrolliert
ArbeitszeitenDokumentation vollständig?
MindestlohnStundenlohn ≥ Mindestlohn?
StundengrenzeNicht überschritten?
MeldungKorrekt bei Minijob-Zentrale?

Bußgelder

Bei Verstößen:

VerstoßBußgeld
Dokumentation fehltBis 30.000 €
Mindestlohn unterschrittenBis 500.000 €
Falsches ArbeitsverhältnisNachzahlung + Bußgeld

Sonderfälle

Mehrere Minijobs

Zusammenrechnung:

SituationRegelung
Nur MinijobsWerden zusammengerechnet
Über 538 € gesamtAlle SV-pflichtig
Mit HauptjobEin Minijob bleibt frei
AuskunftspflichtMA muss informieren

Studenten und Schüler

Besonderheiten:

  • Minijob – Normale Regeln
  • Werkstudent – Andere Regelung (20h)
  • Kurzfristig – 70 Tage/Jahr möglich
  • Kombination – Kompliziert, beraten lassen

Kurzfristige Beschäftigung

Alternative zum Minijob:

AspektKurzfristig
DauerMax. 70 Tage/Jahr
VerdienstUnbegrenzt
ZeiterfassungPflicht
Geeignet fürSaisonarbeit

Häufige Fragen

Ja, die Erfassungspflicht gilt für alle Arbeitnehmer unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Für Minijobber kommt die zusätzliche MiLoG-Dokumentationspflicht hinzu. Die Methode kann gleich sein (App, Terminal), aber die Stundenkontrolle ist bei Minijobbern besonders wichtig.
Gelegentliche Überschreitung (max. 2 Monate/Jahr) ist erlaubt. Bei regelmäßiger Überschreitung wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig – rückwirkend. Dann fallen SV-Beiträge an, auch für vergangene Monate. Deshalb: Stunden monatlich kontrollieren und rechtzeitig reagieren.
Verdienstgrenze (538 €) geteilt durch Stundenlohn. Bei Mindestlohn (12,41 € in 2024): 538 ÷ 12,41 = 43,35 Stunden. Bei höherem Lohn entsprechend weniger. Planen Sie Puffer ein – arbeiten Sie z.B. mit max. 40 Stunden, um Schwankungen aufzufangen.
Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Dokumentation, nicht der Minijobber. Praktisch: Minijobber erfassen ihre Zeit selbst (App, Terminal), Arbeitgeber kontrolliert und archiviert. Die Form ist nicht vorgeschrieben – wichtig ist, dass es vollständig und nachvollziehbar ist.
Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Wenn die Summe über 538 € liegt, werden alle Minijobs sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer muss Sie informieren. Bei einem Hauptjob bleibt ein Minijob sozialversicherungsfrei. Fragen Sie bei der Einstellung nach anderen Beschäftigungen.

Fazit

Minijobber müssen genauso dokumentiert werden wie andere Arbeitnehmer – oft sogar genauer wegen der MiLoG-Pflichten. Die Stundengrenze ist entscheidend: Regelmäßiges Überschreiten macht den Minijob zum sozialversicherungspflichtigen Job. Monatliche Kontrolle und ein gutes Zeiterfassungssystem mit Warnfunktion schützen vor bösen Überraschungen bei der nächsten Prüfung.

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