Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Wenn Mitarbeiter länger oder häufiger krank sind, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten. Was bedeutet das für beide Seiten?
Das Wichtigste in Kürze
- BEM ist Pflicht für alle Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeiter
- Auslöser: Mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit in 12 Monaten
- Teilnahme für Mitarbeiter freiwillig
- Ziel: Arbeitsunfähigkeit überwinden, erneuter Krankheit vorbeugen
- Fehlende BEM-Durchführung kann Kündigung erschweren
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Wann ist ein BEM durchzuführen?
Gesetzliche Voraussetzungen
Das BEM ist vorgeschrieben nach § 167 Abs. 2 SGB IX:
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Arbeitsunfähigkeit | Mehr als 6 Wochen |
| Zeitraum | Innerhalb von 12 Monaten |
| Häufigkeit | Zusammenhängend oder wiederholt |
| Unternehmensgröße | Alle Arbeitgeber |
Berechnung der 6 Wochen
Die 6 Wochen können sich addieren:
- Januar: 2 Wochen krank
- März: 1 Woche krank
- Juni: 2 Wochen krank
- Oktober: 2 Wochen krank
- Summe: 7 Wochen → BEM-Pflicht
Wer zählt mit?
Das BEM gilt für alle Arbeitnehmer:
- Vollzeit und Teilzeit
- Befristet und unbefristet
- Auszubildende
- Schwerbehinderte (hier besonders wichtig)
- Auch leitende Angestellte
Pflichten des Arbeitgebers
BEM-Angebot
Der Arbeitgeber muss:
- Schriftlich zum BEM einladen
- Über Ziele und Ablauf informieren
- Datenschutz erläutern
- Freiwilligkeit betonen
- Auf Beteiligung der Interessenvertretung hinweisen
Inhalt der Einladung
| Element | Muss enthalten sein |
|---|---|
| Anlass | 6-Wochen-Grenze überschritten |
| Ziel | Arbeitsunfähigkeit überwinden |
| Freiwilligkeit | Ausdrücklich betonen |
| Datenschutz | Was passiert mit den Daten? |
| Beteiligte | Wer nimmt teil? |
Dokumentation
Der Arbeitgeber muss dokumentieren:
- Dass BEM angeboten wurde
- Ob Mitarbeiter zugestimmt oder abgelehnt hat
- Bei Ablehnung: Schriftliche Bestätigung empfohlen
- Verlauf und Ergebnisse (bei Zustimmung)
Abwesenheiten im Überblick
MyTimeTracker zeigt Ihnen, welche Mitarbeiter die 6-Wochen-Grenze erreichen.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Ablauf des BEM-Gesprächs
Vorbereitung
Vor dem Gespräch:
- Krankheitstage zusammenstellen (ohne Diagnose!)
- Arbeitsplatzanalyse vorbereiten
- Mögliche Maßnahmen vorüberlegen
- Raum und Zeit festlegen (ruhig, vertraulich)
Teilnehmer
Wer nimmt am BEM-Gespräch teil?
| Teilnehmer | Pflicht/Optional |
|---|---|
| Arbeitgeber/Vertreter | Pflicht |
| Betroffener Mitarbeiter | Freiwillig |
| Betriebsrat | Auf Wunsch des MA |
| Schwerbehindertenvertretung | Bei Schwerbehinderten |
| Betriebsarzt | Optional/empfohlen |
| Vertrauensperson | Auf Wunsch des MA |
Gesprächsführung
Das Gespräch sollte:
- Wertschätzend sein
- Nicht nach der Diagnose fragen
- Auf Lösungen fokussieren
- Mitarbeiter einbeziehen
- Ergebnisoffen sein
Typischer Ablauf
- 1. Begrüßung, Atmosphäre schaffen
- 2. Ziel und Ablauf erklären
- 3. Situation aus Sicht des MA
- 4. Gemeinsame Analyse
- 5. Mögliche Maßnahmen besprechen
- 6. Vereinbarungen treffen
- 7. Folgetermin vereinbaren
Mögliche Maßnahmen
Arbeitsplatzgestaltung
| Maßnahme | Beispiel |
|---|---|
| Ergonomie | Höhenverstellbarer Schreibtisch |
| Arbeitsmittel | Spezielle Maus bei Sehnenproblemen |
| Umgebung | Ruhigerer Arbeitsplatz |
| Belastung | Weniger Heben und Tragen |
Arbeitsorganisation
- Flexible Arbeitszeiten
- Reduzierte Stunden (vorübergehend)
- Andere Tätigkeiten
- Home-Office-Möglichkeit
- Stufenweise Wiedereingliederung
Qualifizierung
- Umschulung innerhalb des Betriebs
- Weiterbildung für neue Aufgaben
- Schulungen zu ergonomischem Arbeiten
Externe Unterstützung
- Betriebsarzt einschalten
- Reha-Träger kontaktieren
- Integrationsamt bei Schwerbehinderten
- Berufsgenossenschaft
Rechte des Mitarbeiters
Freiwilligkeit
Der Mitarbeiter kann:
- Das BEM komplett ablehnen
- Einzelne Beteiligte ausschließen
- Einzelne Maßnahmen ablehnen
- Das BEM jederzeit abbrechen
Datenschutz
Was der Mitarbeiter nicht mitteilen muss:
- Die konkrete Diagnose
- Details zur Erkrankung
- Ärztliche Unterlagen
- Private Umstände
Vertrauensperson
Der Mitarbeiter darf eine Vertrauensperson mitbringen:
- Betriebsrat
- Anwalt
- Familienmitglied
- Andere Person seines Vertrauens
Krankmeldungen erfassen
MyTimeTracker dokumentiert Abwesenheiten – für bessere Übersicht bei BEM-Fällen.
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BEM und Kündigung
Bedeutung für Kündigungsschutz
Fehlendes BEM vor einer Kündigung:
- Kündigung ist nicht automatisch unwirksam
- Aber: Arbeitgeber muss beweisen, dass BEM nichts gebracht hätte
- Gerichte legen strenge Maßstäbe an
- Empfehlung: Immer BEM durchführen vor krankheitsbedingter Kündigung
Was Gerichte prüfen
| Prüfpunkt | Bedeutung |
|---|---|
| BEM angeboten? | Schriftlich, vollständig? |
| Ordnungsgemäß? | Alle Informationen enthalten? |
| Maßnahmen geprüft? | Ernsthaft nach Lösungen gesucht? |
| Mitarbeiter einbezogen? | Vorschläge gehört? |
Ablehnung durch Mitarbeiter
Wenn der Mitarbeiter das BEM ablehnt:
- Dokumentieren, dass Angebot erfolgte
- Ablehnung schriftlich bestätigen lassen
- Kündigung danach einfacher möglich
- Aber: Trotzdem sorgfältig prüfen
Datenschutz im BEM
Grundsätze
| Regel | Umsetzung |
|---|---|
| Zweckbindung | Nur für BEM verwenden |
| Datensparsamkeit | Nur Notwendiges erheben |
| Einwilligung | Für jeden Datenaustausch |
| Löschung | Nach Abschluss/Frist |
BEM-Akte
Die BEM-Akte:
- Getrennt von Personalakte führen
- Nur Berechtigte haben Zugang
- Nach Abschluss aufbewahren (3 Jahre empfohlen)
- Danach vernichten
Was nicht in die Personalakte gehört
- Diagnosen und Krankheitsbilder
- Ärztliche Atteste aus dem BEM
- Gesprächsnotizen mit Gesundheitsdaten
- Empfehlungen des Betriebsarztes (ohne Zustimmung)
Stufenweise Wiedereingliederung
Hamburger Modell
Eine häufige BEM-Maßnahme:
- Mitarbeiter arbeitet nach langer Krankheit wieder
- Stundenweise Steigerung über Wochen
- Weiterhin krankgeschrieben
- Krankenkasse zahlt weiter Krankengeld
Typischer Plan
- Woche 1-2: 2 Stunden täglich
- Woche 3-4: 4 Stunden täglich
- Woche 5-6: 6 Stunden täglich
- Ab Woche 7: Volle Arbeitszeit
Zeiterfassung bei Wiedereingliederung
Besonderheiten:
- Tatsächliche Anwesenheit erfassen
- Soll-Zeit laut Plan, nicht Arbeitsvertrag
- Keine Überstunden möglich
- Abbruch möglich bei Überforderung
Häufige Fragen
Fazit
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine Chance für beide Seiten: Arbeitgeber können wertvolle Mitarbeiter halten, Mitarbeiter erhalten Unterstützung bei der Rückkehr in den Job. Die Teilnahme ist freiwillig, aber oft lohnenswert. Wichtig ist ein offenes Gespräch über mögliche Maßnahmen – ohne dass der Mitarbeiter seine Diagnose preisgeben muss.
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