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Krankmeldung richtig einreichen

Krankmeldung richtig einreichen: Fristen, digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und was Sie beachten müssen.

5 Min. Lesezeit
Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Krankmeldung richtig einreichen

Krank im Bett und trotzdem an die Arbeit denken? Zumindest an die Krankmeldung müssen Sie denken. Welche Fristen gelten, wie die elektronische AU funktioniert und was Sie beachten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Krankmeldung am ersten Krankheitstag beim Arbeitgeber
  • AU-Bescheinigung ab dem 4. Tag (oder früher, wenn vereinbart)
  • Seit 2023: Elektronische AU (eAU) – Arbeitgeber ruft selbst ab
  • Ärztliche Feststellung trotzdem nötig
  • Bei längerer Krankheit: Folgebescheinigungen

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Ablauf einer Krankmeldung

Schritt 1: Arbeitgeber informieren

Am ersten Krankheitstag:

WasWie
WannSo früh wie möglich
WieAnruf, E-Mail, SMS – wie üblich
An wenVorgesetzter oder HR
InhaltDass Sie krank sind, voraussichtliche Dauer

Wichtig: Sie müssen nicht sagen, welche Krankheit Sie haben!

Schritt 2: Zum Arzt gehen

Falls nötig:

  • Arzt stellt fest, dass Sie arbeitsunfähig sind
  • Arzt dokumentiert die voraussichtliche Dauer
  • Arzt übermittelt eAU an die Krankenkasse

Schritt 3: eAU-Abruf durch Arbeitgeber

Seit 2023:

  • Arbeitgeber ruft AU bei der Krankenkasse ab
  • Sie müssen keine Papierbescheinigung mehr abgeben
  • Für Privatversicherte: Weiterhin Papierbescheinigung

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Fristen für die Krankmeldung

Gesetzliche Regelung

PflichtFrist
Krankmeldung beim ArbeitgeberUnverzüglich (1. Tag)
AU-Bescheinigung (ärztlich)Spätestens am 4. Kalendertag

Abweichende Vereinbarungen

Der Arbeitgeber kann verlangen:

  • AU schon ab dem 1. Tag
  • Muss im Arbeitsvertrag stehen
  • Oder: Kann im Einzelfall verlangt werden

Wochenende und Feiertage

Wenn Sie Freitag krank werden:

  • Samstag und Sonntag zählen mit
  • Am 4. Tag = Montag: AU-Bescheinigung nötig
  • Außer: Sie sind am Montag wieder gesund

Die elektronische AU (eAU)

Wie funktioniert die eAU?

  • Mitarbeiter geht zum Arzt
  • Arzt stellt Arbeitsunfähigkeit fest
  • Arzt übermittelt eAU an Krankenkasse
  • Arbeitgeber ruft eAU bei Krankenkasse ab
  • Arbeitgeber erhält: Von/Bis-Datum

Was der Arbeitgeber erfährt

Die eAU enthält:

  • Name des Mitarbeiters
  • Beginn der Arbeitsunfähigkeit
  • Voraussichtliches Ende
  • Ob Erst- oder Folgebescheinigung

Nicht enthalten: Diagnose, Art der Erkrankung

Ausnahmen

Die eAU gilt nicht für:

  • Privatversicherte
  • Minijobber bei Privathaushalt
  • Im Ausland ausgestellte AU

Hier weiterhin Papierbescheinigung abgeben.

Pflichten des Arbeitnehmers

Unverzügliche Meldung

„Unverzüglich" bedeutet:

  • Sobald Sie wissen, dass Sie nicht arbeiten können
  • Vor Arbeitsbeginn oder so früh wie möglich
  • Am 1. Krankheitstag

Ärztliche Feststellung

Auch bei eAU müssen Sie:

  • Zum Arzt gehen (wenn länger als 3 Tage oder vereinbart)
  • Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen
  • Bei Verlängerung: Folgebescheinigung

Während der Krankheit

  • Sich genesungsfördernd verhalten
  • Keine Tätigkeiten, die die Genesung verzögern
  • Erreichbar sein (für Rückfragen)

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Längere Krankheit

Folgebescheinigungen

Bei längerer Krankheit:

  • Vor Ablauf der AU erneut zum Arzt
  • Arzt stellt Folgebescheinigung aus
  • Lückenlose Dokumentation wichtig

Lohnfortzahlung

Anspruch auf Lohnfortzahlung:

  • Bis zu 6 Wochen pro Krankheit
  • Danach: Krankengeld von der Krankenkasse
  • Neue Krankheit: Erneut 6 Wochen Lohnfortzahlung

BEM-Gespräch

Bei langer oder häufiger Krankheit:

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Ab 6 Wochen Krankheit in 12 Monaten
  • Angebot des Arbeitgebers, nicht verpflichtend

Besondere Situationen

Kind krank

Wenn Ihr Kind krank ist:

  • Kinderkrankengeld bei gesetzlich Versicherten
  • Bis zu 30 Tage pro Kind und Jahr (2024)
  • Arbeitgeber informieren, ggf. AU für Kind

Krank im Urlaub

Wenn Sie im Urlaub krank werden:

  • AU-Bescheinigung holen
  • Urlaubstage werden gutgeschrieben
  • Arbeitgeber informieren

Krank auf Dienstreise

Bei Erkrankung unterwegs:

  • Arbeitgeber sofort informieren
  • Arzt vor Ort aufsuchen
  • Rückreise klären

Häufige Fragen

Nein, Sie müssen dem Arbeitgeber nicht mitteilen, woran Sie erkrankt sind. Das gilt auch für die eAU – der Arbeitgeber erfährt nur die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, nicht die Diagnose.
Ja, das ist zulässig. Der Arbeitgeber kann generell (im Arbeitsvertrag) oder im Einzelfall verlangen, dass Sie schon ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Verspätete Krankmeldung kann eine Abmahnung rechtfertigen. Bei mehrfachem Verstoß kann es sogar zur Kündigung kommen. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber daher immer so schnell wie möglich.
Ja, wenn es der Genesung nicht schadet. Ein Spaziergang bei einer Erkältung ist in Ordnung. Nachtclub bei angeblicher Grippe eher nicht. Sie müssen sich genesungsfördernd verhalten.
Jeder Arbeitgeber ruft die eAU separat ab. Sie müssen jeden Arbeitgeber informieren, dass Sie krank sind. Der Arzt übermittelt die AU an Ihre Krankenkasse, von dort können alle Arbeitgeber abrufen.

Fazit

Die Krankmeldung ist seit der eAU einfacher geworden: Sie müssen nur noch den Arbeitgeber informieren und zum Arzt gehen – die Bescheinigung holt sich der Arbeitgeber selbst von der Krankenkasse. Wichtig bleiben die Fristen: sofort melden, spätestens am 4. Tag zum Arzt (oder früher, wenn vereinbart). Bei längerer Krankheit an Folgebescheinigungen denken.

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