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Betriebsferien: Urlaubsplanung für alle Mitarbeiter

Betriebsferien planen und kommunizieren: Rechtliche Grundlagen, faire Umsetzung und was Arbeitgeber beachten müssen.

5 Min. Lesezeit
Geschlossenes Unternehmen während Betriebsferien

Betriebsferien: Urlaubsplanung für alle Mitarbeiter

Alle gleichzeitig frei – Betriebsferien sind praktisch, aber nicht ohne Regeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Betriebsferien sind zulässig
  • Rechtzeitige Ankündigung erforderlich
  • Nicht den kompletten Jahresurlaub verplanen
  • Mitarbeiter mit wenig Urlaub berücksichtigen
  • Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht

Was sind Betriebsferien

Definition

Kollektiver Urlaub:

ElementBedeutung
ZeitraumFester Zeitraum für alle
SchließungBetrieb ist geschlossen
UrlaubWird vom Urlaubsanspruch abgezogen
PlanungArbeitgeber bestimmt (im Rahmen)

Typische Anlässe

Wann Betriebsferien üblich sind:

  • Weihnachten/Neujahr – 24.12. bis 1.1.
  • Sommerferien – 1-3 Wochen im Sommer
  • Brückentage – Nach Feiertagen
  • Betriebsbedingt – Wartung, Umbau
  • Branchenüblich – Handwerk Sommer/Winter

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Rechtliche Grundlagen

Direktionsrecht

Was der Arbeitgeber darf:

AspektRegelung
Zeitliche LageGrundsätzlich bestimmbar
DauerBegrenzt (nicht alles)
AnkündigungRechtzeitig
BerücksichtigungBelange der Mitarbeiter

Grenzen

Was nicht geht:

  • Gesamter Urlaub – Nicht komplett verplanen
  • Zu kurzfristig – Mindestens 1 Monat vorher
  • Jedes Jahr anders – Verlässlichkeit wichtig
  • Ohne Rücksicht – Individuelle Belange

Betriebsrat

Mitbestimmungsrecht:

AspektMitbestimmung
ZeitpunktJa (§ 87 BetrVG)
DauerJa
VerteilungJa
AusnahmenJa

Praktische Umsetzung

Planung

Schritte zur Umsetzung:

  • Frühzeitig – Jahresanfang für ganzes Jahr
  • Abstimmung – Betriebsrat, Führungskräfte
  • Kommunikation – Allen Mitarbeitern mitteilen
  • Berücksichtigung – Individuelle Situationen
  • Dokumentation – Schriftlich festhalten

Ankündigung

Wann und wie:

ZeitpunktMaßnahme
JahresbeginnTermine für das Jahr
3 Monate vorherErinnerung
1 Monat vorherFinale Bestätigung
LaufendIm Kalender sichtbar

Kommunikation

Intern und extern:

ZielgruppeInformation
MitarbeiterFrühzeitig, schriftlich
KundenVorabinfo, Notfallkontakt
LieferantenLiefertermine anpassen
PartnerErreichbarkeit klären

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Sonderfälle

Neue Mitarbeiter

Weniger Urlaubsanspruch:

SituationLösung
Noch kein voller AnspruchUnbezahlter Urlaub?
Negative UrlaubstageVorschuss möglich
ProbezeitBetriebsferien trotzdem
AlternativeAndere Aufgaben?

Mitarbeiter mit wenig Urlaub

Wenn Anspruch nicht reicht:

  • Urlaubsvorschuss – Urlaub im Voraus gewähren
  • Unbezahlter Urlaub – Mit Zustimmung MA
  • Andere Tätigkeit – Wenn möglich
  • Überstundenabbau – Statt Urlaub
  • Ausnahme – Nicht an Betriebsferien teilnehmen

Teilzeitkräfte

Proportional berechnen:

ArbeitstagBetriebsferien-Tag
Normal arbeitenZählt als Urlaubstag
Nicht arbeiten (wäre frei)Zählt nicht
Bei 3-Tage-WocheNur 3 Tage/Woche zählen

Notbesetzung

Wenn jemand arbeiten muss:

AspektRegelung
FreiwilligkeitMöglichst freiwillig
AusgleichAnderer Urlaub
FairnessRotierend über Jahre
ZuschlägeJe nach Vereinbarung

Vor- und Nachteile

Vorteile

Was für Betriebsferien spricht:

  • Planbarkeit – Alle wissen Bescheid
  • Vollständige Erholung – Kein Notbetrieb
  • Energie sparen – Heizung, Strom
  • Wartung – Ohne Störung möglich
  • Fairness – Alle gleichzeitig

Nachteile

Was dagegen spricht:

NachteilErläuterung
UnflexibelIndividuelle Wünsche ignoriert
KundenKönnen nicht bedient werden
UrlaubsverbrauchWeniger freie Wahl
Neue MAHaben evtl. nicht genug Urlaub

Häufige Fragen

Nein, der Mitarbeiter hat Anspruch auf einen Teil des Urlaubs zur freien Verfügung. Wie viel genau, ist nicht gesetzlich geregelt, aber mindestens ein Drittel bis die Hälfte sollte frei planbar sein. Bei 30 Tagen Urlaub können z.B. maximal 15-20 Tage als Betriebsferien festgelegt werden.
Gesetzlich nicht geregelt, aber mindestens einen Monat vorher sollte es angekündigt sein. Besser: Zu Jahresbeginn alle Betriebsferien für das Jahr kommunizieren. Das ermöglicht Mitarbeitern, ihre restliche Urlaubsplanung darauf abzustimmen. Je früher, desto besser.
Optionen: Urlaubsvorschuss (Urlaub vorab gewähren), unbezahlter Urlaub (mit Zustimmung), Überstundenabbau, oder Ausnahme von den Betriebsferien (wenn möglich Arbeit). Der Mitarbeiter sollte nicht gezwungen werden, unbezahlt zu Hause zu bleiben – das wäre sein Anspruchsverlust.
Nicht zwingend, aber hilfreich. Wenn regelmäßige Betriebsferien üblich sind, sollte der Arbeitsvertrag darauf hinweisen (z.B. 'Teilnahme an Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr üblich'). Das schafft von Anfang an Klarheit und vermeidet Überraschungen.
Rechtzeitig informieren (mindestens 2-4 Wochen vorher). Notfall-Kontakt hinterlassen wenn nötig. Automatische E-Mail-Antwort einrichten. Dringende Termine vorher oder nachher legen. Bei kritischen Kunden evtl. Notbesetzung. Transparenz schafft Verständnis.

Fazit

Betriebsferien sind ein legitimes Instrument der Urlaubsplanung – aber kein Freibrief. Rechtzeitige Ankündigung, Berücksichtigung individueller Situationen und ein Anteil an frei planbarem Urlaub sind wichtig. Gut kommuniziert und fair umgesetzt, sind Betriebsferien für alle ein Gewinn: Mitarbeiter wissen, woran sie sind, und der Betrieb kann komplett abschalten.

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