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Urlaubssperre: Was der Arbeitgeber darf und was nicht

Urlaubssperre im Arbeitsrecht: Wann darf der Arbeitgeber Urlaub sperren? Rechte, Grenzen und Ausnahmen erklärt.

5 Min. Lesezeit
Kalender mit gesperrten Urlaubstagen

Urlaubssperre: Was der Arbeitgeber darf und was nicht

Urlaub genau dann, wenn der Chef sagt: Nein? Urlaubssperren sind möglich, aber an Regeln gebunden. Was darf der Arbeitgeber, und welche Rechte haben Sie?

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitgeber kann Urlaub aus betrieblichen Gründen ablehnen
  • Dringende betriebliche Belange müssen vorliegen
  • Komplette Sperrung selten zulässig
  • Betriebsurlaub als Alternative
  • Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht

Grundsatz: Urlaub nach Wunsch

Das Gesetz

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG):

GrundsatzBedeutung
§ 7 BUrlGUrlaubswünsche sind zu berücksichtigen
AusnahmeDringende betriebliche Belange
AusnahmeSoziale Gesichtspunkte anderer AN
RealitätEinigung meist möglich

Arbeitnehmerrecht

Was Ihnen zusteht:

  • Urlaubswunsch äußern – Ist grundsätzlich zu berücksichtigen
  • Ablehnung nur – Dringende betriebliche Belange
  • Vorrang anderer Mitarbeiter
  • Keine willkürliche Ablehnung – Begründung erforderlich
  • Alternative anbieten – Wenn möglich anderen Zeitraum

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Dringende betriebliche Belange

Was darunter fällt

Mögliche Gründe:

GrundBeispiel
SaisongeschäftWeihnachten im Einzelhandel
AuftragslageGroßauftrag mit Deadline
PersonalmangelZu viele wollen gleichzeitig
InventurJahresabschluss
Messe/EventWichtiger Termin

Was NICHT reicht

Unzureichende Gründe:

  • "Ist gerade ungünstig" – Muss konkretisiert werden
  • "Andere wollen auch" – Dann soziale Auswahl
  • "Haben wir immer so gemacht" – Keine Rechtsgrundlage
  • "Chef ist selbst im Urlaub" – Organisationsproblem
  • Pauschal alle Brückentage – Unverhältnismäßig

Beweislast

Wer muss was beweisen:

SituationBeweislast
AblehnungArbeitgeber muss Grund nennen
DringlichkeitArbeitgeber muss belegen
WillkürArbeitnehmer kann anfechten

Arten von Urlaubssperren

Generelle Sperre

Für alle, bestimmte Zeiten:

BeispielZulässigkeit
WeihnachtsgeschäftMeist zulässig
MessewochenMeist zulässig
Sommerloch in BuchhaltungFraglich
Ganzjährig bestimmte TageProblematisch

Individuelle Ablehnung

Einzelfall:

  • Erlaubt wenn – Konkret begründet
  • Verhältnismäßig
  • Alternative angeboten
  • Nicht erlaubt wenn – Willkürlich
  • Diskriminierend
  • Unverhältnismäßig
  • Folge – Im Streitfall: Arbeitsgericht

Betriebsurlaub

Alternative zur Sperre:

AspektRegelung
DefinitionAlle machen gleichzeitig Urlaub
AnordnungMit Betriebsrat vereinbaren
UmfangNicht alle Urlaubstage verplanen
VorlaufFrüh ankündigen

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Betriebsrat-Mitbestimmung

§ 87 BetrVG

Was der Betriebsrat mitbestimmt:

ThemaMitbestimmung
UrlaubsgrundsätzeJa
UrlaubsplanJa
BetriebsurlaubJa
UrlaubssperreJa
Einzelfall bei StreitJa

Betriebsvereinbarung

Sinnvolle Regelungen:

  • Antragsfrist – Wie früh beantragen?
  • Genehmigungsfrist – Wie schnell Antwort?
  • Sperrzeiten – Welche Zeiträume, warum?
  • Prioritäten – Wer hat Vorrang?
  • Konfliktlösung – Wie wird entschieden?

Was tun bei Ablehnung?

Schritt 1: Nachfragen

Erst Klärung suchen:

SchrittVorgehen
Grund erfragenKonkret nachfragen
SchriftlichBegründung anfordern
AlternativeAnderen Zeitraum anbieten
EinigungVersuchen Sie Kompromiss

Schritt 2: Eskalation

Wenn keine Einigung:

  • Betriebsrat – Wenn vorhanden, einschalten
  • Personalabteilung – Übergeordnete Stelle
  • Mediation – Vermittlung versuchen
  • Arbeitsgericht – Letzte Instanz

Schritt 3: Rechtsweg

Im Streitfall:

OptionBeschreibung
Einstweilige VerfügungBei dringendem Urlaub
FeststellungsklageOb Ablehnung zulässig
SchadensersatzBei unberechtigter Ablehnung

Selbsthilfe verboten

Nicht einfach gehen

Was NICHT geht:

AktionKonsequenz
Eigenmächtig Urlaub nehmenAbmahnung/Kündigung
"Ich bin dann mal weg"Arbeitsverweigerung
Krankmeldung als UrlaubSchwerer Vertrauensbruch

Rechtmäßiges Vorgehen

Stattdessen:

  • Arbeiten – Solange keine Genehmigung
  • Widerspruch – Schriftlich dokumentieren
  • Rechtsweg – Arbeitsgericht anrufen
  • Dokumentieren – Alles festhalten

Häufige Fragen

Grundsätzlich nein. Einmal genehmigter Urlaub ist bindend. Nur in extremen Ausnahmefällen (echte Notlage des Unternehmens) und mit Kostenerstattung für bereits gebuchte Reisen. In der Praxis sehr selten und rechtlich riskant für den Arbeitgeber.
Eine pauschale Sperrung aller Brückentage ist unverhältnismäßig. Einzelne Brückentage mit konkreter Begründung (z.B. wichtige Deadline) können gesperrt werden. Aber: Mitarbeiter müssen grundsätzlich Urlaub nehmen können, auch an beliebten Tagen.
Soziale Gesichtspunkte entscheiden: Familien mit schulpflichtigen Kindern in den Ferien, lange geplante Reisen, besondere Anlässe. Bei gleicher Situation: Wer zuerst beantragt hat, oder Rotation über die Jahre.
Gesetzlich nicht geregelt. Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsvertrag können Fristen vorsehen. Je länger der Urlaub, desto früher sollte er beantragt werden. Gute Praxis: Mindestens 2 Wochen bei Einzeltagen, früh im Jahr bei längeren Urlauben.
Nachhaken, schriftlich. Setzen Sie eine angemessene Frist für die Antwort. Kommt keine Reaktion, eskalieren Sie an HR oder Betriebsrat. Ohne ausdrückliche Genehmigung sollten Sie den Urlaub nicht antreten – das wäre riskant.

Fazit

Urlaubssperren sind möglich, aber an dringende betriebliche Belange gebunden. Willkürliche Ablehnungen sind nicht erlaubt. Im Streitfall: Betriebsrat einschalten oder Rechtsweg beschreiten. Aber Vorsicht: Eigenmächtig Urlaub zu nehmen ist keine Lösung und riskiert Abmahnung oder Kündigung.

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