Urlaubssperre: Was der Arbeitgeber darf und was nicht
Urlaub genau dann, wenn der Chef sagt: Nein? Urlaubssperren sind möglich, aber an Regeln gebunden. Was darf der Arbeitgeber, und welche Rechte haben Sie?
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitgeber kann Urlaub aus betrieblichen Gründen ablehnen
- Dringende betriebliche Belange müssen vorliegen
- Komplette Sperrung selten zulässig
- Betriebsurlaub als Alternative
- Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht
Grundsatz: Urlaub nach Wunsch
Das Gesetz
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG):
| Grundsatz | Bedeutung |
|---|---|
| § 7 BUrlG | Urlaubswünsche sind zu berücksichtigen |
| Ausnahme | Dringende betriebliche Belange |
| Ausnahme | Soziale Gesichtspunkte anderer AN |
| Realität | Einigung meist möglich |
Arbeitnehmerrecht
Was Ihnen zusteht:
- Urlaubswunsch äußern – Ist grundsätzlich zu berücksichtigen
- Ablehnung nur – Dringende betriebliche Belange
- Vorrang anderer Mitarbeiter
- Keine willkürliche Ablehnung – Begründung erforderlich
- Alternative anbieten – Wenn möglich anderen Zeitraum
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Dringende betriebliche Belange
Was darunter fällt
Mögliche Gründe:
| Grund | Beispiel |
|---|---|
| Saisongeschäft | Weihnachten im Einzelhandel |
| Auftragslage | Großauftrag mit Deadline |
| Personalmangel | Zu viele wollen gleichzeitig |
| Inventur | Jahresabschluss |
| Messe/Event | Wichtiger Termin |
Was NICHT reicht
Unzureichende Gründe:
- "Ist gerade ungünstig" – Muss konkretisiert werden
- "Andere wollen auch" – Dann soziale Auswahl
- "Haben wir immer so gemacht" – Keine Rechtsgrundlage
- "Chef ist selbst im Urlaub" – Organisationsproblem
- Pauschal alle Brückentage – Unverhältnismäßig
Beweislast
Wer muss was beweisen:
| Situation | Beweislast |
|---|---|
| Ablehnung | Arbeitgeber muss Grund nennen |
| Dringlichkeit | Arbeitgeber muss belegen |
| Willkür | Arbeitnehmer kann anfechten |
Arten von Urlaubssperren
Generelle Sperre
Für alle, bestimmte Zeiten:
| Beispiel | Zulässigkeit |
|---|---|
| Weihnachtsgeschäft | Meist zulässig |
| Messewochen | Meist zulässig |
| Sommerloch in Buchhaltung | Fraglich |
| Ganzjährig bestimmte Tage | Problematisch |
Individuelle Ablehnung
Einzelfall:
- Erlaubt wenn – Konkret begründet
- Verhältnismäßig
- Alternative angeboten
- Nicht erlaubt wenn – Willkürlich
- Diskriminierend
- Unverhältnismäßig
- Folge – Im Streitfall: Arbeitsgericht
Betriebsurlaub
Alternative zur Sperre:
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Definition | Alle machen gleichzeitig Urlaub |
| Anordnung | Mit Betriebsrat vereinbaren |
| Umfang | Nicht alle Urlaubstage verplanen |
| Vorlauf | Früh ankündigen |
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Betriebsrat-Mitbestimmung
§ 87 BetrVG
Was der Betriebsrat mitbestimmt:
| Thema | Mitbestimmung |
|---|---|
| Urlaubsgrundsätze | Ja |
| Urlaubsplan | Ja |
| Betriebsurlaub | Ja |
| Urlaubssperre | Ja |
| Einzelfall bei Streit | Ja |
Betriebsvereinbarung
Sinnvolle Regelungen:
- Antragsfrist – Wie früh beantragen?
- Genehmigungsfrist – Wie schnell Antwort?
- Sperrzeiten – Welche Zeiträume, warum?
- Prioritäten – Wer hat Vorrang?
- Konfliktlösung – Wie wird entschieden?
Was tun bei Ablehnung?
Schritt 1: Nachfragen
Erst Klärung suchen:
| Schritt | Vorgehen |
|---|---|
| Grund erfragen | Konkret nachfragen |
| Schriftlich | Begründung anfordern |
| Alternative | Anderen Zeitraum anbieten |
| Einigung | Versuchen Sie Kompromiss |
Schritt 2: Eskalation
Wenn keine Einigung:
- Betriebsrat – Wenn vorhanden, einschalten
- Personalabteilung – Übergeordnete Stelle
- Mediation – Vermittlung versuchen
- Arbeitsgericht – Letzte Instanz
Schritt 3: Rechtsweg
Im Streitfall:
| Option | Beschreibung |
|---|---|
| Einstweilige Verfügung | Bei dringendem Urlaub |
| Feststellungsklage | Ob Ablehnung zulässig |
| Schadensersatz | Bei unberechtigter Ablehnung |
Selbsthilfe verboten
Nicht einfach gehen
Was NICHT geht:
| Aktion | Konsequenz |
|---|---|
| Eigenmächtig Urlaub nehmen | Abmahnung/Kündigung |
| "Ich bin dann mal weg" | Arbeitsverweigerung |
| Krankmeldung als Urlaub | Schwerer Vertrauensbruch |
Rechtmäßiges Vorgehen
Stattdessen:
- Arbeiten – Solange keine Genehmigung
- Widerspruch – Schriftlich dokumentieren
- Rechtsweg – Arbeitsgericht anrufen
- Dokumentieren – Alles festhalten
Häufige Fragen
Fazit
Urlaubssperren sind möglich, aber an dringende betriebliche Belange gebunden. Willkürliche Ablehnungen sind nicht erlaubt. Im Streitfall: Betriebsrat einschalten oder Rechtsweg beschreiten. Aber Vorsicht: Eigenmächtig Urlaub zu nehmen ist keine Lösung und riskiert Abmahnung oder Kündigung.
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