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Bildungsurlaub: Anspruch und Regelungen

Bildungsurlaub beantragen: Wer Anspruch hat, wie viele Tage und was Arbeitgeber beachten müssen.

5 Min. Lesezeit
Mitarbeiter beim Bildungsurlaub

Bildungsurlaub: Anspruch und Regelungen

Bezahlte Freistellung für Weiterbildung – in fast allen Bundesländern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bildungsurlaub ist bezahlte Freistellung für Weiterbildung
  • Anspruch: 5 Tage pro Jahr (10 Tage in 2 Jahren)
  • Landesgesetze regeln Details unterschiedlich
  • Arbeitgeber zahlt Lohn weiter
  • Kurskosten trägt meist der Arbeitnehmer

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Was ist Bildungsurlaub

Definition

Die Idee:

AspektInhalt
ZweckBerufliche oder politische Weiterbildung
FreistellungVon der Arbeit, mit Lohnfortzahlung
DauerMeist 5 Tage/Jahr
ThemenBerufsbezogen oder allgemeinbildend
KostenKurs: Arbeitnehmer, Lohn: Arbeitgeber

Ländersache

Bundesland entscheidend:

  • Mit Bildungsurlaub – Berlin, Bremen, Hamburg
  • Hessen, NRW, Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz, Saarland
  • Schleswig-Holstein, Brandenburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen-Anhalt, Thüringen
  • Baden-Württemberg
  • Ohne Bildungsurlaub – Bayern
  • Sachsen
  • Wichtig – Arbeitsort zählt, nicht Wohnort

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Anspruchsvoraussetzungen

Wer hat Anspruch

Typische Regelung:

VoraussetzungDetails
ArbeitsverhältnisMeist 6 Monate Wartezeit
ArbeitnehmerAlle, auch Teilzeit, Azubis
ArbeitsortIn Bundesland mit Gesetz
KursanerkennungMuss anerkannt sein

Umfang

Wie viel:

  • Standard – 5 Tage pro Kalenderjahr
  • Alternative – 10 Tage in 2 Jahren
  • Teilzeit – Anteilig (z.B. 50% = 2,5 Tage)
  • Nicht genommen – Verfällt meist, kein Übertrag
  • Länderunterschiede – Details variieren

Ablauf

Antrag stellen

So geht's:

SchrittAktion
1. Kurs findenAnerkanntes Seminar wählen
2. PrüfenAnerkennung im Bundesland
3. AntragSchriftlich an Arbeitgeber
4. FristMeist 6-8 Wochen vorher
5. NachweiseAnmeldung, Anerkennung

Was der Arbeitgeber kann

Reaktionsmöglichkeiten:

  • Genehmigen – Alles in Ordnung
  • Ablehnen aus betrieblichen Gründen – Engpass, wichtiges Projekt
  • Aber: Nachholmöglichkeit
  • Ablehnen wegen fehlendem Anspruch – Voraussetzungen nicht erfüllt
  • Nicht reagieren – Gilt nach Frist als genehmigt
  • Verschieben – Auf anderen Zeitraum

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Anerkannte Kurse

Was anerkannt wird

Typische Themen:

BereichBeispiele
Berufliche WeiterbildungSprachen, IT, Fachkurse
Politische BildungGesellschaft, Demokratie
GesundheitStressmanagement, Ergonomie
Kulturelle BildungJe nach Bundesland

Nicht anerkannt

Was nicht geht:

  • Hobbykurse – Ohne Bildungscharakter
  • Urlaub getarnt – "Bildungsreise" ohne Inhalt
  • Nicht anerkannte Anbieter – Anerkennung prüfen
  • Zu kurz – Meist mind. 5 Tage nötig
  • Falsches Bundesland – Anerkennung muss passen

Für Arbeitgeber

Pflichten

Was Sie müssen:

PflichtDetails
FreistellungBei Anspruch gewähren
LohnfortzahlungWie bei Urlaub
Fristgerecht prüfenAuf Antrag reagieren
DokumentationFür die Akten

Ablehnungsgründe

Wann ablehnen:

  • Betriebliche Gründe – Engpass an Personal
  • Wichtige Projekte
  • Saisonspitzen
  • Aber: Verschiebung anbieten
  • Formale Gründe – Kurs nicht anerkannt
  • Frist nicht eingehalten
  • Voraussetzungen fehlen
  • Grenzen – Nicht willkürlich ablehnen

Zeiterfassung

Wie erfassen

Im System:

ElementErfassung
Abwesenheitsart"Bildungsurlaub"
DauerAnzahl Tage
NachweisTeilnahmebescheinigung archivieren
ResttageVerbrauch tracken

Für die Statistik

Auswertung:

  • Pro Mitarbeiter – Anspruch und Verbrauch
  • Pro Jahr – Übertrag wenn zulässig
  • Kosten – Lohnkosten der Freistellung
  • Nachweis – Teilnahmebestätigung
  • Dokumentation – Für mögliche Nachfragen

Häufige Fragen

Wenn Sie in einem Bundesland mit Bildungsurlaubsgesetz arbeiten und die Voraussetzungen erfüllen: Ja. Er kann aus dringenden betrieblichen Gründen verschieben, muss dann aber einen Alternativtermin ermöglichen. Willkürliche Ablehnung ist nicht zulässig.
Nein, der Kurs muss in Ihrem Bundesland anerkannt sein. Anbieter können die Anerkennung beantragen. Auf den Kursseiten steht meist, für welche Bundesländer Anerkennung vorliegt. Fragen Sie im Zweifel beim Anbieter nach.
Die Kurskosten tragen Sie in der Regel selbst. Der Arbeitgeber zahlt nur Ihren normalen Lohn weiter – als ob Sie gearbeitet hätten. Manche Arbeitgeber beteiligen sich freiwillig, aber Pflicht ist es nicht.
Dann haben Sie leider keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub – diese Bundesländer haben kein entsprechendes Gesetz. Sie können aber versuchen, mit dem Arbeitgeber eine freiwillige Freistellung zu vereinbaren.
In den meisten Bundesländern ja – nicht genommener Bildungsurlaub verfällt am Jahresende. Manche Gesetze erlauben eine Zusammenfassung von zwei Jahren (also 10 Tage für ein längeres Seminar). Eine Auszahlung gibt es nicht.

Fazit

Bildungsurlaub ist in den meisten Bundesländern ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung – typisch 5 Tage pro Jahr. Der Kurs muss anerkannt sein, Arbeitgeber zahlen den Lohn fort, Kurskosten trägt der Arbeitnehmer. Arbeitgeber können aus betrieblichen Gründen verschieben, aber nicht grundlos ablehnen. Die Zeiterfassung sollte Bildungsurlaub als eigene Abwesenheitsart abbilden.

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