Bildungsurlaub: Anspruch und Regelungen
Bezahlte Freistellung für Weiterbildung – in fast allen Bundesländern.
Das Wichtigste in Kürze
- Bildungsurlaub ist bezahlte Freistellung für Weiterbildung
- Anspruch: 5 Tage pro Jahr (10 Tage in 2 Jahren)
- Landesgesetze regeln Details unterschiedlich
- Arbeitgeber zahlt Lohn weiter
- Kurskosten trägt meist der Arbeitnehmer
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Was ist Bildungsurlaub
Definition
Die Idee:
| Aspekt | Inhalt |
|---|---|
| Zweck | Berufliche oder politische Weiterbildung |
| Freistellung | Von der Arbeit, mit Lohnfortzahlung |
| Dauer | Meist 5 Tage/Jahr |
| Themen | Berufsbezogen oder allgemeinbildend |
| Kosten | Kurs: Arbeitnehmer, Lohn: Arbeitgeber |
Ländersache
Bundesland entscheidend:
- Mit Bildungsurlaub – Berlin, Bremen, Hamburg
- Hessen, NRW, Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz, Saarland
- Schleswig-Holstein, Brandenburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Sachsen-Anhalt, Thüringen
- Baden-Württemberg
- Ohne Bildungsurlaub – Bayern
- Sachsen
- Wichtig – Arbeitsort zählt, nicht Wohnort
Abwesenheiten verwalten
MyTimeTracker dokumentiert Bildungsurlaub.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Anspruchsvoraussetzungen
Wer hat Anspruch
Typische Regelung:
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Arbeitsverhältnis | Meist 6 Monate Wartezeit |
| Arbeitnehmer | Alle, auch Teilzeit, Azubis |
| Arbeitsort | In Bundesland mit Gesetz |
| Kursanerkennung | Muss anerkannt sein |
Umfang
Wie viel:
- Standard – 5 Tage pro Kalenderjahr
- Alternative – 10 Tage in 2 Jahren
- Teilzeit – Anteilig (z.B. 50% = 2,5 Tage)
- Nicht genommen – Verfällt meist, kein Übertrag
- Länderunterschiede – Details variieren
Ablauf
Antrag stellen
So geht's:
| Schritt | Aktion |
|---|---|
| 1. Kurs finden | Anerkanntes Seminar wählen |
| 2. Prüfen | Anerkennung im Bundesland |
| 3. Antrag | Schriftlich an Arbeitgeber |
| 4. Frist | Meist 6-8 Wochen vorher |
| 5. Nachweise | Anmeldung, Anerkennung |
Was der Arbeitgeber kann
Reaktionsmöglichkeiten:
- Genehmigen – Alles in Ordnung
- Ablehnen aus betrieblichen Gründen – Engpass, wichtiges Projekt
- Aber: Nachholmöglichkeit
- Ablehnen wegen fehlendem Anspruch – Voraussetzungen nicht erfüllt
- Nicht reagieren – Gilt nach Frist als genehmigt
- Verschieben – Auf anderen Zeitraum
Freistellungen planen
MyTimeTracker mit Bildungsurlaub-Kategorie.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Anerkannte Kurse
Was anerkannt wird
Typische Themen:
| Bereich | Beispiele |
|---|---|
| Berufliche Weiterbildung | Sprachen, IT, Fachkurse |
| Politische Bildung | Gesellschaft, Demokratie |
| Gesundheit | Stressmanagement, Ergonomie |
| Kulturelle Bildung | Je nach Bundesland |
Nicht anerkannt
Was nicht geht:
- Hobbykurse – Ohne Bildungscharakter
- Urlaub getarnt – "Bildungsreise" ohne Inhalt
- Nicht anerkannte Anbieter – Anerkennung prüfen
- Zu kurz – Meist mind. 5 Tage nötig
- Falsches Bundesland – Anerkennung muss passen
Für Arbeitgeber
Pflichten
Was Sie müssen:
| Pflicht | Details |
|---|---|
| Freistellung | Bei Anspruch gewähren |
| Lohnfortzahlung | Wie bei Urlaub |
| Fristgerecht prüfen | Auf Antrag reagieren |
| Dokumentation | Für die Akten |
Ablehnungsgründe
Wann ablehnen:
- Betriebliche Gründe – Engpass an Personal
- Wichtige Projekte
- Saisonspitzen
- Aber: Verschiebung anbieten
- Formale Gründe – Kurs nicht anerkannt
- Frist nicht eingehalten
- Voraussetzungen fehlen
- Grenzen – Nicht willkürlich ablehnen
Zeiterfassung
Wie erfassen
Im System:
| Element | Erfassung |
|---|---|
| Abwesenheitsart | "Bildungsurlaub" |
| Dauer | Anzahl Tage |
| Nachweis | Teilnahmebescheinigung archivieren |
| Resttage | Verbrauch tracken |
Für die Statistik
Auswertung:
- Pro Mitarbeiter – Anspruch und Verbrauch
- Pro Jahr – Übertrag wenn zulässig
- Kosten – Lohnkosten der Freistellung
- Nachweis – Teilnahmebestätigung
- Dokumentation – Für mögliche Nachfragen
Häufige Fragen
Fazit
Bildungsurlaub ist in den meisten Bundesländern ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung – typisch 5 Tage pro Jahr. Der Kurs muss anerkannt sein, Arbeitgeber zahlen den Lohn fort, Kurskosten trägt der Arbeitnehmer. Arbeitgeber können aus betrieblichen Gründen verschieben, aber nicht grundlos ablehnen. Die Zeiterfassung sollte Bildungsurlaub als eigene Abwesenheitsart abbilden.
Zeiterfassung starten
14 Tage kostenlos testen
