Sonderurlaub: Anlässe, Dauer und Anspruch
Bezahlte Freistellung bei besonderen Lebensereignissen – was Ihnen zusteht.
Das Wichtigste in Kürze
- Sonderurlaub: Bezahlte Freistellung bei besonderen Anlässen
- Gesetzlicher Anspruch (§ 616 BGB) kann ausgeschlossen sein
- Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen oft großzügiger
- Typische Anlässe: Hochzeit, Geburt, Todesfall, Umzug
- Arbeitsvertrag und Tarifvertrag prüfen
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Rechtliche Grundlage
§ 616 BGB
Gesetzliche Basis:
| Aspekt | Inhalt |
|---|---|
| Anspruch | Bei persönlicher Verhinderung |
| Voraussetzung | Unverschuldet, verhältnismäßig kurz |
| Vergütung | Voller Lohnanspruch |
| Abbedingung | Kann vertraglich ausgeschlossen werden |
Einschränkungen
Was gilt:
- Grundsätzlich – Gilt im Arbeitsrecht
- Arbeitsvertrag – Kann ausschließen
- Tarifvertrag – Kann regeln (oft besser)
- Betriebsvereinbarung – Kann ergänzen
- Einzelfall – Prüfung erforderlich
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- Keine Einrichtung nötig
Typische Anlässe und Dauer
Übersicht
Verbreitete Regelungen:
| Anlass | Typische Dauer |
|---|---|
| Eigene Hochzeit | 1-2 Tage |
| Geburt eigenes Kind | 1-2 Tage |
| Hochzeit Kind | 1 Tag |
| Todesfall Ehepartner/Kind | 2-3 Tage |
| Todesfall Eltern/Geschwister | 1-2 Tage |
| Umzug aus betrieblichen Gründen | 1 Tag |
| Arztbesuch | Soweit nötig |
Detaillierte Aufschlüsselung
Nach Anlass:
- Hochzeit – Eigene Hochzeit: 1-2 Tage
- Kind: 1 Tag
- Geschwister: oft 1 Tag
- Geburt – Eigenes Kind: 1-2 Tage
- Enkel: meist kein Anspruch
- Todesfall – Ehepartner/Kind: 2-3 Tage
- Eltern: 1-2 Tage
- Geschwister: 1-2 Tage
- Schwiegereltern: oft 1 Tag
- Umzug – Betrieblich bedingt: 1 Tag
- Privat: meist kein Anspruch
- Sonstiges – Arzt (nicht verschiebbar): nötige Zeit
- Gerichtstermin (als Zeuge): nötige Zeit
- Ehrenämter: je nach Regelung
Hochzeit
Eigene Hochzeit
Was gilt:
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Anlass | Standesamtliche Trauung |
| Typische Dauer | 1 Tag (Tag der Trauung) |
| Oft mehr | 2 Tage (Trauung + 1) |
| Kirchliche Trauung | Zusätzlich, wenn separat |
Hochzeit in der Familie
Für andere:
- Kind – Meist 1 Tag
- Geschwister – Oft 1 Tag (tarifabhängig)
- Eltern (2. Hochzeit) – Meist kein Anspruch
- Andere Verwandte – Kein gesetzlicher Anspruch
Geburt
Geburt eigenes Kind
Für Väter:
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Anspruch | Ja, bei verheirateten und unverheirateten |
| Dauer | Typisch 1-2 Tage |
| Zeitpunkt | Tag der Geburt oder kurz danach |
| Zusätzlich | Elternzeit möglich |
Hinweis
Nicht verwechseln:
- Sonderurlaub – 1-2 Tage, bei Geburt
- Elternzeit – Bis 3 Jahre, Antrag nötig
- Mutterschutz – Nur für Mutter
- Freistellung Partner – Manche Tarifverträge: 2 Wochen
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Todesfall
Nahestehende Personen
Regelungen:
| Verstorbener | Typische Dauer |
|---|---|
| Ehepartner | 2-3 Tage |
| Kind | 2-3 Tage |
| Eltern | 1-2 Tage |
| Geschwister | 1-2 Tage |
| Schwiegereltern | 1 Tag |
| Großeltern | 0-1 Tag |
Was zählt
Tage für:
- Beerdigung – Tag der Beisetzung
- Organisation – Formalitäten regeln
- Anreise – Bei weiter Entfernung
- Trauerzeit – Unterschiedlich geregelt
Weitere Anlässe
Umzug
Wann Anspruch:
| Grund | Anspruch |
|---|---|
| Betrieblich veranlasst | Ja, meist 1 Tag |
| Privater Umzug | Meist kein Anspruch |
| Erster Umzug nach Einstellung | Manchmal geregelt |
Arzt und Behörden
Freistellung nötig:
- Arztbesuch – Wenn nicht außerhalb Arbeitszeit möglich
- Akutfall – Sofort, mit Nachweis
- Geplante Termine – Nach Möglichkeit in Freizeit legen
- Behördentermine – Wenn nicht anders möglich
- Gerichtstermin – Als Zeuge: ja
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Sonderregelungen:
| Tätigkeit | Regelung |
|---|---|
| Freiwillige Feuerwehr | Landesgesetze |
| THW | Freistellung für Einsätze |
| Prüfungstätigkeit | Teilweise geregelt |
| Ehrenamtsrichter | Freistellung gesetzlich |
Im Zeiterfassungssystem
Richtig buchen
Wie erfassen:
| Buchung | Details |
|---|---|
| Abwesenheitsart | "Sonderurlaub" oder spezifisch |
| Anlass | Hochzeit, Geburt, Todesfall etc. |
| Dauer | Ganze Tage oder Stunden |
| Nachweis | Ggf. Urkunde, Sterbeurkunde |
Kategorisierung
Empfehlung:
- Sonderurlaub Hochzeit – Eigene, Familie
- Sonderurlaub Geburt – Eigenes Kind
- Sonderurlaub Todesfall – Mit Verwandtschaftsgrad
- Sonderurlaub Umzug – Betrieblich
- Sonderurlaub Sonstiges – Arzt, Behörde, Ehrenamt
Häufige Fragen
Fazit
Sonderurlaub bietet bezahlte Freistellung bei wichtigen Lebensereignissen wie Hochzeit, Geburt oder Todesfall. Der gesetzliche Anspruch nach § 616 BGB kann jedoch arbeitsvertraglich eingeschränkt sein – Arbeitsvertrag und Tarifvertrag prüfen. Die Dauer variiert je nach Anlass: 1-3 Tage sind üblich. Im Zeiterfassungssystem als eigene Abwesenheitsart erfassen, mit Anlass und ggf. Nachweis. Bei Unsicherheit: HR oder Betriebsrat fragen.
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