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Bildungsurlaub: Regelungen in den Bundesländern

Bildungsurlaub: Anspruch, Dauer und Regelungen in allen Bundesländern im Überblick.

8 Min. Lesezeit
Bildungsurlaub für Weiterbildung

Bildungsurlaub: Regelungen in den Bundesländern

Bildungsurlaub – auch Bildungsfreistellung genannt – ermöglicht Arbeitnehmern, sich während der Arbeitszeit weiterzubilden. Die Regelungen unterscheiden sich jedoch stark zwischen den Bundesländern. Dieser Überblick zeigt, wo welche Ansprüche bestehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bildungsurlaub ist Ländersache – keine bundeseinheitliche Regelung
  • Die meisten Bundesländer gewähren 5 Tage pro Jahr
  • Bayern und Sachsen haben keine Bildungsurlaubsgesetze
  • Politische und berufliche Weiterbildung wird gefördert
  • Der Arbeitgeber zahlt während des Bildungsurlaubs Gehalt weiter

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Was ist Bildungsurlaub?

Definition

Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter, während der Arbeitnehmer sich fortbildet.

Zweck

Bildungsurlaub dient:

  • Der beruflichen Weiterbildung
  • Der politischen Bildung
  • Der allgemeinen Weiterbildung (je nach Bundesland)
  • Dem ehrenamtlichen Engagement (teilweise)

Grundprinzip

AspektRegelung
BezahlungArbeitgeber zahlt Gehalt weiter
KurskostenTrägt der Arbeitnehmer selbst
DauerMeist 5 Tage pro Jahr
ÜbertragungOft auf 2 Jahre zusammenlegbar

Bundesländer im Überblick

Baden-Württemberg

Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)

KriteriumRegelung
Anspruch5 Tage pro Jahr
Wartezeit12 Monate Betriebszugehörigkeit
BetriebsgrößeAlle Betriebe
ÜbertragungAuf Folgejahr möglich
ThemenBeruflich, politisch, ehrenamtlich

Bayern

Keine gesetzliche Regelung

Bayern hat kein Bildungsurlaubsgesetz. Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch. Möglich sind:

  • Tarifvertragliche Regelungen
  • Betriebsvereinbarungen
  • Individuelle Vereinbarungen

Berlin

Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG)

KriteriumRegelung
Anspruch10 Tage in 2 Jahren
Wartezeit6 Monate Betriebszugehörigkeit
BetriebsgrößeAlle Betriebe
ThemenBeruflich, politisch, allgemein

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Brandenburg

Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz

KriteriumRegelung
Anspruch10 Tage in 2 Jahren
Wartezeit6 Monate Betriebszugehörigkeit
BetriebsgrößeAb 5 Beschäftigten
ThemenBeruflich, politisch

Bremen

Bremisches Bildungsurlaubsgesetz

KriteriumRegelung
Anspruch10 Tage in 2 Jahren
Wartezeit6 Monate Betriebszugehörigkeit
BetriebsgrößeAlle Betriebe
ThemenBeruflich, politisch, allgemein

Hamburg

Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz

KriteriumRegelung
Anspruch10 Tage in 2 Jahren
Wartezeit6 Monate Betriebszugehörigkeit
BetriebsgrößeAlle Betriebe
ThemenBeruflich, politisch

Hessen

Hessisches Bildungsurlaubsgesetz

KriteriumRegelung
Anspruch5 Tage pro Jahr
Wartezeit6 Monate Betriebszugehörigkeit
BetriebsgrößeAlle Betriebe
ThemenBeruflich, politisch

Mecklenburg-Vorpommern

Bildungsfreistellungsgesetz M-V

KriteriumRegelung
Anspruch5 Tage pro Jahr
Wartezeit6 Monate Betriebszugehörigkeit
BetriebsgrößeAlle Betriebe
ThemenBeruflich, politisch

Niedersachsen

Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz

KriteriumRegelung
Anspruch5 Tage pro Jahr
Wartezeit6 Monate Betriebszugehörigkeit
BetriebsgrößeAlle Betriebe
ThemenBeruflich, politisch, allgemein

Nordrhein-Westfalen

Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG)

KriteriumRegelung
Anspruch5 Tage pro Jahr
Wartezeit6 Monate Betriebszugehörigkeit
BetriebsgrößeAb 10 Beschäftigten
ThemenBeruflich, politisch

Rheinland-Pfalz

Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz

KriteriumRegelung
Anspruch10 Tage in 2 Jahren
Wartezeit6 Monate Betriebszugehörigkeit
BetriebsgrößeAb 5 Beschäftigten
ThemenBeruflich, politisch

Saarland

Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz

KriteriumRegelung
Anspruch6 Tage pro Jahr (bei 6-Tage-Woche)
Wartezeit12 Monate Betriebszugehörigkeit
BetriebsgrößeAlle Betriebe
ThemenBeruflich, politisch

Sachsen

Keine gesetzliche Regelung

Wie Bayern hat auch Sachsen kein Bildungsurlaubsgesetz.

Sachsen-Anhalt

Bildungsfreistellungsgesetz Sachsen-Anhalt

KriteriumRegelung
Anspruch5 Tage pro Jahr
Wartezeit6 Monate Betriebszugehörigkeit
BetriebsgrößeAb 5 Beschäftigten
ThemenBeruflich, politisch

Schleswig-Holstein

Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz

KriteriumRegelung
Anspruch5 Tage pro Jahr
Wartezeit6 Monate Betriebszugehörigkeit
BetriebsgrößeAlle Betriebe
ThemenBeruflich, politisch, ehrenamtlich

Thüringen

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz

KriteriumRegelung
Anspruch5 Tage pro Jahr
Wartezeit6 Monate Betriebszugehörigkeit
BetriebsgrößeAb 5 Beschäftigten
ThemenBeruflich, politisch

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Vergleichstabelle aller Bundesländer

BundeslandAnspruchWartezeitBetriebsgröße
Baden-Württemberg5 Tage/Jahr12 MonateAlle
BayernKein Gesetz--
Berlin10 Tage/2 Jahre6 MonateAlle
Brandenburg10 Tage/2 Jahre6 MonateAb 5
Bremen10 Tage/2 Jahre6 MonateAlle
Hamburg10 Tage/2 Jahre6 MonateAlle
Hessen5 Tage/Jahr6 MonateAlle
Mecklenburg-Vorpommern5 Tage/Jahr6 MonateAlle
Niedersachsen5 Tage/Jahr6 MonateAlle
NRW5 Tage/Jahr6 MonateAb 10
Rheinland-Pfalz10 Tage/2 Jahre6 MonateAb 5
Saarland6 Tage/Jahr12 MonateAlle
SachsenKein Gesetz--
Sachsen-Anhalt5 Tage/Jahr6 MonateAb 5
Schleswig-Holstein5 Tage/Jahr6 MonateAlle
Thüringen5 Tage/Jahr6 MonateAb 5

Anerkannte Veranstaltungen

Voraussetzungen

Bildungsurlaub wird nur für anerkannte Veranstaltungen gewährt:

  • Anerkennung durch zuständige Stelle des Bundeslandes
  • Anbieter muss staatlich anerkannt sein
  • Veranstaltung muss bestimmte Kriterien erfüllen

Typische Bildungsurlaubsthemen

Berufliche Weiterbildung:

  • Sprachkurse
  • IT-Schulungen
  • Kommunikationstraining
  • Führungskräfteentwicklung

Politische Bildung:

  • Gesellschaftliche Themen
  • Arbeitnehmerrechte
  • Demokratie und Mitbestimmung
  • Europa-Themen

Allgemeine Weiterbildung (wo erlaubt):

  • Gesundheitskurse (z.B. Stressbewältigung)
  • Persönlichkeitsentwicklung
  • Kreativkurse mit Bildungsinhalt

Antrag und Ablauf

Schritt 1: Veranstaltung finden

  • Anerkannte Veranstaltung suchen
  • Anerkennungsnummer prüfen
  • Eignung für das Bundesland sicherstellen

Schritt 2: Frühzeitig beantragen

Die Ankündigungsfristen variieren:

BundeslandAnkündigungsfrist
Baden-Württemberg6 Wochen
Berlin6 Wochen
Hessen6 Wochen
NRW6 Wochen
Andere4-8 Wochen

Schritt 3: Unterlagen einreichen

Beim Arbeitgeber einreichen:

  • Antrag auf Bildungsurlaub
  • Anerkennungsbescheid der Veranstaltung
  • Programm der Veranstaltung
  • Zeitraum und Dauer

Schritt 4: Nach der Veranstaltung

  • Teilnahmebestätigung vorlegen
  • Bei Abbruch: Unverzüglich melden

Ablehnungsgründe des Arbeitgebers

Zulässige Ablehnungsgründe

Der Arbeitgeber kann ablehnen bei:

  • Dringenden betrieblichen Gründen: Saisongeschäft, Auftragsspitzen
  • Zu vielen gleichzeitigen Anträgen: Quote überschritten
  • Formfehlern: Frist nicht eingehalten

Unzulässige Ablehnungsgründe

Nicht erlaubt ist die Ablehnung wegen:

  • Inhalt der Bildungsmaßnahme
  • Persönlicher Abneigung
  • Grundsätzlicher Ablehnung von Bildungsurlaub

Bei Ablehnung

  • Alternative Termine vorschlagen
  • Betriebsrat einschalten (falls vorhanden)
  • Rechtsberatung suchen

Häufige Fragen

Ja, wenn der Sprachkurs als Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland anerkannt ist. Viele Sprachschulen im Ausland haben Anerkennungen für deutsche Bundesländer. Prüfen Sie vor der Buchung, ob eine Anerkennung für Ihr Bundesland vorliegt.
Nein, Bildungsurlaub ist zusätzlich zum regulären Erholungsurlaub. Er wird nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Sie behalten Ihren vollen Urlaubsanspruch.
Einen gesetzlichen Anspruch haben Sie nicht. Prüfen Sie aber, ob Ihr Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung Bildungsurlaub vorsieht. Alternativ können Sie mit dem Arbeitgeber eine individuelle Regelung vereinbaren.
In den meisten Bundesländern ist eine Übertragung oder Zusammenlegung auf zwei Jahre möglich (z.B. 10 Tage in 2 Jahren). Die genauen Regelungen variieren – prüfen Sie das Gesetz Ihres Bundeslandes.
Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt während des Bildungsurlaubs weiter. Die Kosten für den Kurs selbst (Teilnahmegebühr, Anreise, Unterkunft) trägt in der Regel der Arbeitnehmer. Manche Arbeitgeber beteiligen sich freiwillig.

Fazit

Bildungsurlaub ist ein wertvolles Instrument zur Weiterbildung, dessen Nutzung stark vom Bundesland abhängt. In 14 von 16 Bundesländern besteht ein gesetzlicher Anspruch. Informieren Sie sich über die Regelungen in Ihrem Bundesland, suchen Sie eine anerkannte Veranstaltung und beantragen Sie den Bildungsurlaub rechtzeitig. Die Investition in Weiterbildung lohnt sich – für Sie und letztlich auch für Ihren Arbeitgeber.

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