Bildungsurlaub: Regelungen in den Bundesländern
Bildungsurlaub – auch Bildungsfreistellung genannt – ermöglicht Arbeitnehmern, sich während der Arbeitszeit weiterzubilden. Die Regelungen unterscheiden sich jedoch stark zwischen den Bundesländern. Dieser Überblick zeigt, wo welche Ansprüche bestehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bildungsurlaub ist Ländersache – keine bundeseinheitliche Regelung
- Die meisten Bundesländer gewähren 5 Tage pro Jahr
- Bayern und Sachsen haben keine Bildungsurlaubsgesetze
- Politische und berufliche Weiterbildung wird gefördert
- Der Arbeitgeber zahlt während des Bildungsurlaubs Gehalt weiter
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Was ist Bildungsurlaub?
Definition
Bildungsurlaub ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter, während der Arbeitnehmer sich fortbildet.
Zweck
Bildungsurlaub dient:
- Der beruflichen Weiterbildung
- Der politischen Bildung
- Der allgemeinen Weiterbildung (je nach Bundesland)
- Dem ehrenamtlichen Engagement (teilweise)
Grundprinzip
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Bezahlung | Arbeitgeber zahlt Gehalt weiter |
| Kurskosten | Trägt der Arbeitnehmer selbst |
| Dauer | Meist 5 Tage pro Jahr |
| Übertragung | Oft auf 2 Jahre zusammenlegbar |
Bundesländer im Überblick
Baden-Württemberg
Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)
| Kriterium | Regelung |
|---|---|
| Anspruch | 5 Tage pro Jahr |
| Wartezeit | 12 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Alle Betriebe |
| Übertragung | Auf Folgejahr möglich |
| Themen | Beruflich, politisch, ehrenamtlich |
Bayern
Keine gesetzliche Regelung
Bayern hat kein Bildungsurlaubsgesetz. Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch. Möglich sind:
- Tarifvertragliche Regelungen
- Betriebsvereinbarungen
- Individuelle Vereinbarungen
Berlin
Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG)
| Kriterium | Regelung |
|---|---|
| Anspruch | 10 Tage in 2 Jahren |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Alle Betriebe |
| Themen | Beruflich, politisch, allgemein |
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Brandenburg
Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz
| Kriterium | Regelung |
|---|---|
| Anspruch | 10 Tage in 2 Jahren |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Ab 5 Beschäftigten |
| Themen | Beruflich, politisch |
Bremen
Bremisches Bildungsurlaubsgesetz
| Kriterium | Regelung |
|---|---|
| Anspruch | 10 Tage in 2 Jahren |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Alle Betriebe |
| Themen | Beruflich, politisch, allgemein |
Hamburg
Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz
| Kriterium | Regelung |
|---|---|
| Anspruch | 10 Tage in 2 Jahren |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Alle Betriebe |
| Themen | Beruflich, politisch |
Hessen
Hessisches Bildungsurlaubsgesetz
| Kriterium | Regelung |
|---|---|
| Anspruch | 5 Tage pro Jahr |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Alle Betriebe |
| Themen | Beruflich, politisch |
Mecklenburg-Vorpommern
Bildungsfreistellungsgesetz M-V
| Kriterium | Regelung |
|---|---|
| Anspruch | 5 Tage pro Jahr |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Alle Betriebe |
| Themen | Beruflich, politisch |
Niedersachsen
Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz
| Kriterium | Regelung |
|---|---|
| Anspruch | 5 Tage pro Jahr |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Alle Betriebe |
| Themen | Beruflich, politisch, allgemein |
Nordrhein-Westfalen
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG)
| Kriterium | Regelung |
|---|---|
| Anspruch | 5 Tage pro Jahr |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Ab 10 Beschäftigten |
| Themen | Beruflich, politisch |
Rheinland-Pfalz
Bildungsfreistellungsgesetz Rheinland-Pfalz
| Kriterium | Regelung |
|---|---|
| Anspruch | 10 Tage in 2 Jahren |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Ab 5 Beschäftigten |
| Themen | Beruflich, politisch |
Saarland
Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz
| Kriterium | Regelung |
|---|---|
| Anspruch | 6 Tage pro Jahr (bei 6-Tage-Woche) |
| Wartezeit | 12 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Alle Betriebe |
| Themen | Beruflich, politisch |
Sachsen
Keine gesetzliche Regelung
Wie Bayern hat auch Sachsen kein Bildungsurlaubsgesetz.
Sachsen-Anhalt
Bildungsfreistellungsgesetz Sachsen-Anhalt
| Kriterium | Regelung |
|---|---|
| Anspruch | 5 Tage pro Jahr |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Ab 5 Beschäftigten |
| Themen | Beruflich, politisch |
Schleswig-Holstein
Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz
| Kriterium | Regelung |
|---|---|
| Anspruch | 5 Tage pro Jahr |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Alle Betriebe |
| Themen | Beruflich, politisch, ehrenamtlich |
Thüringen
Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz
| Kriterium | Regelung |
|---|---|
| Anspruch | 5 Tage pro Jahr |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Betriebsgröße | Ab 5 Beschäftigten |
| Themen | Beruflich, politisch |
Urlaubstage und Bildungsurlaub verwalten
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Vergleichstabelle aller Bundesländer
| Bundesland | Anspruch | Wartezeit | Betriebsgröße |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5 Tage/Jahr | 12 Monate | Alle |
| Bayern | Kein Gesetz | - | - |
| Berlin | 10 Tage/2 Jahre | 6 Monate | Alle |
| Brandenburg | 10 Tage/2 Jahre | 6 Monate | Ab 5 |
| Bremen | 10 Tage/2 Jahre | 6 Monate | Alle |
| Hamburg | 10 Tage/2 Jahre | 6 Monate | Alle |
| Hessen | 5 Tage/Jahr | 6 Monate | Alle |
| Mecklenburg-Vorpommern | 5 Tage/Jahr | 6 Monate | Alle |
| Niedersachsen | 5 Tage/Jahr | 6 Monate | Alle |
| NRW | 5 Tage/Jahr | 6 Monate | Ab 10 |
| Rheinland-Pfalz | 10 Tage/2 Jahre | 6 Monate | Ab 5 |
| Saarland | 6 Tage/Jahr | 12 Monate | Alle |
| Sachsen | Kein Gesetz | - | - |
| Sachsen-Anhalt | 5 Tage/Jahr | 6 Monate | Ab 5 |
| Schleswig-Holstein | 5 Tage/Jahr | 6 Monate | Alle |
| Thüringen | 5 Tage/Jahr | 6 Monate | Ab 5 |
Anerkannte Veranstaltungen
Voraussetzungen
Bildungsurlaub wird nur für anerkannte Veranstaltungen gewährt:
- Anerkennung durch zuständige Stelle des Bundeslandes
- Anbieter muss staatlich anerkannt sein
- Veranstaltung muss bestimmte Kriterien erfüllen
Typische Bildungsurlaubsthemen
Berufliche Weiterbildung:
- Sprachkurse
- IT-Schulungen
- Kommunikationstraining
- Führungskräfteentwicklung
Politische Bildung:
- Gesellschaftliche Themen
- Arbeitnehmerrechte
- Demokratie und Mitbestimmung
- Europa-Themen
Allgemeine Weiterbildung (wo erlaubt):
- Gesundheitskurse (z.B. Stressbewältigung)
- Persönlichkeitsentwicklung
- Kreativkurse mit Bildungsinhalt
Antrag und Ablauf
Schritt 1: Veranstaltung finden
- Anerkannte Veranstaltung suchen
- Anerkennungsnummer prüfen
- Eignung für das Bundesland sicherstellen
Schritt 2: Frühzeitig beantragen
Die Ankündigungsfristen variieren:
| Bundesland | Ankündigungsfrist |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 6 Wochen |
| Berlin | 6 Wochen |
| Hessen | 6 Wochen |
| NRW | 6 Wochen |
| Andere | 4-8 Wochen |
Schritt 3: Unterlagen einreichen
Beim Arbeitgeber einreichen:
- Antrag auf Bildungsurlaub
- Anerkennungsbescheid der Veranstaltung
- Programm der Veranstaltung
- Zeitraum und Dauer
Schritt 4: Nach der Veranstaltung
- Teilnahmebestätigung vorlegen
- Bei Abbruch: Unverzüglich melden
Ablehnungsgründe des Arbeitgebers
Zulässige Ablehnungsgründe
Der Arbeitgeber kann ablehnen bei:
- Dringenden betrieblichen Gründen: Saisongeschäft, Auftragsspitzen
- Zu vielen gleichzeitigen Anträgen: Quote überschritten
- Formfehlern: Frist nicht eingehalten
Unzulässige Ablehnungsgründe
Nicht erlaubt ist die Ablehnung wegen:
- Inhalt der Bildungsmaßnahme
- Persönlicher Abneigung
- Grundsätzlicher Ablehnung von Bildungsurlaub
Bei Ablehnung
- Alternative Termine vorschlagen
- Betriebsrat einschalten (falls vorhanden)
- Rechtsberatung suchen
Häufige Fragen
Fazit
Bildungsurlaub ist ein wertvolles Instrument zur Weiterbildung, dessen Nutzung stark vom Bundesland abhängt. In 14 von 16 Bundesländern besteht ein gesetzlicher Anspruch. Informieren Sie sich über die Regelungen in Ihrem Bundesland, suchen Sie eine anerkannte Veranstaltung und beantragen Sie den Bildungsurlaub rechtzeitig. Die Investition in Weiterbildung lohnt sich – für Sie und letztlich auch für Ihren Arbeitgeber.
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