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Urlaubsanspruch berechnen: Formel und Beispiele

Urlaubsanspruch berechnen: Gesetzliche Regelungen, Formeln für Teilzeit und anteiligen Urlaub. Mit praktischen Rechenbeispielen.

6 Min. Lesezeit
Berechnung des Urlaubsanspruchs am Kalender

Urlaubsanspruch berechnen: Formel und Beispiele

Wie viele Urlaubstage stehen einem Mitarbeiter zu? Die Berechnung hängt von Arbeitszeit, Eintrittsdatum und Besonderheiten ab. Dieser Guide zeigt die Formeln und praktische Beispiele.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage (bei 6-Tage-Woche)
  • Bei 5-Tage-Woche entspricht das 20 Urlaubstagen
  • Teilzeitkräfte erhalten anteiligen Urlaub nach Arbeitstagen
  • Bei Ein-/Austritt im Jahr wird der Urlaub anteilig berechnet
  • Der volle Anspruch entsteht erst nach 6 Monaten

Gesetzliche Grundlagen

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Mindesturlaub.

§ 3 BUrlG:

Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

Definition Werktag: Alle Tage außer Sonn- und Feiertagen (also auch Samstag).

Umrechnung auf 5-Tage-Woche: 24 Werktage × (5/6) = 20 Arbeitstage

Vertraglicher Urlaub

Mehr als das Minimum: Viele Arbeitgeber gewähren mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub.

Branchen-BeispieleTage (5-Tage-Woche)
Gesetzliches Minimum20
Tarifvertrag Metall30
Öffentlicher Dienst30
Durchschnitt Deutschland28-30

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Urlaubsanspruch bei Vollzeit

Standardberechnung

Bei 5-Tage-Woche: Der vertragliche Urlaubsanspruch gilt direkt.

Beispiel:

  • Vertraglicher Urlaub: 30 Tage
  • Arbeitstage pro Woche: 5
  • Urlaubsanspruch: 30 Tage

Bei 6-Tage-Woche

Wenn auch samstags gearbeitet wird:

Formel:

Urlaubstage = Vertraglicher Urlaub × (6/5)

Beispiel:

  • Vertraglicher Urlaub (5-Tage): 30 Tage
  • Umrechnung: 30 × (6/5) = 36 Werktage

Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Grundprinzip

Bei Teilzeit richtet sich der Urlaub nach den Arbeitstagen pro Woche, nicht nach den Stunden.

Formel:

Urlaubstage (Teilzeit) = Vollzeit-Urlaub × (Arbeitstage TZ / Arbeitstage VZ)

Rechenbeispiele

Beispiel 1: 4-Tage-Woche

  • Vollzeit-Urlaub: 30 Tage (bei 5 Tagen)
  • Teilzeit: 4 Tage pro Woche
  • Berechnung: 30 × (4/5) = 24 Urlaubstage

Beispiel 2: 3-Tage-Woche

  • Vollzeit-Urlaub: 30 Tage
  • Teilzeit: 3 Tage pro Woche
  • Berechnung: 30 × (3/5) = 18 Urlaubstage

Beispiel 3: Halbe Tage

  • Vollzeit-Urlaub: 30 Tage
  • Teilzeit: 5 halbe Tage
  • Berechnung: 30 × (5/5) = 30 Urlaubstage (gleich!)

Wichtig: Die Stundenanzahl pro Tag ist für den Urlaubsanspruch irrelevant. Ein Urlaubstag ist ein Urlaubstag, egal ob er 4 oder 8 Stunden dauert.

Tipp

Bei halben Tagen an 5 Tagen: Der Mitarbeiter hat genauso viele Urlaubstage wie ein Vollzeit-Mitarbeiter. Allerdings ist ein Urlaubstag kürzer (weniger Stunden).

Unregelmäßige Arbeitszeiten

Bei wechselnden Arbeitstagen: Durchschnitt der Arbeitstage pro Woche ermitteln.

Beispiel:

  • Woche 1: 5 Tage
  • Woche 2: 3 Tage
  • Durchschnitt: 4 Tage pro Woche
  • Urlaub: 30 × (4/5) = 24 Tage

Anteiliger Urlaub bei Ein-/Austritt

Formel für anteiligen Urlaub

Berechnung:

Anteiliger Urlaub = Jahresurlaub × (Beschäftigungsmonate / 12)

Für jeden vollen Monat: 1/12 des Jahresurlaubs

Beispiele

Beispiel 1: Eintritt am 01.04.

  • Jahresurlaub: 30 Tage
  • Beschäftigungsmonate: 9 (April bis Dezember)
  • Anteiliger Urlaub: 30 × (9/12) = 22,5 Tage

Beispiel 2: Austritt am 30.06.

  • Jahresurlaub: 30 Tage
  • Beschäftigungsmonate: 6 (Januar bis Juni)
  • Anteiliger Urlaub: 30 × (6/12) = 15 Tage

Beispiel 3: Eintritt am 15.03.

  • Halber Monat März zählt nicht als voller Monat
  • Volle Monate: 9 (April bis Dezember)
  • Anteiliger Urlaub: 30 × (9/12) = 22,5 Tage

Rundung

Gesetzliche Regelung: Bruchteile von mindestens 0,5 Tagen werden auf volle Tage aufgerundet.

Beispiel:

  • Berechnung ergibt: 22,5 Tage
  • Aufgerundet: 23 Tage

Unter 0,5:

  • Berechnung ergibt: 22,3 Tage
  • Abgerundet: 22 Tage

Wartezeit beachten

§ 4 BUrlG: Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten (Wartezeit).

Bedeutung:

  • In den ersten 6 Monaten: nur anteiliger Anspruch
  • Nach 6 Monaten: voller Jahresurlaub (abzüglich genommener Tage)

Beispiel:

  • Eintritt: 01.01.
  • Bis 30.06.: nur anteiliger Anspruch (15 Tage)
  • Ab 01.07.: voller Anspruch (30 Tage, minus bereits genommene)

Besondere Situationen

Elternzeit

Während Elternzeit: Kein Urlaubsanspruch (Arbeitsverhältnis ruht).

Kürzung: Der Arbeitgeber kann den Urlaub für jeden vollen Monat Elternzeit um 1/12 kürzen.

Beispiel:

  • Jahresurlaub: 30 Tage
  • Elternzeit: 12 Monate
  • Verbleibender Urlaub: 0 Tage

Langzeiterkrankung

Während Krankheit: Der Urlaubsanspruch entsteht auch während Krankheit.

Verfall: Urlaub verfällt 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, wenn er krankheitsbedingt nicht genommen werden konnte (BAG-Rechtsprechung).

Wechsel der Arbeitszeit

Erhöhung der Arbeitstage: Urlaubsanspruch steigt.

Reduzierung der Arbeitstage: Urlaubsanspruch sinkt – aber bereits entstandener Urlaub kann nicht rückwirkend gekürzt werden.

Berechnung: Für jeden Zeitraum separat berechnen und addieren.

Beispiel:

  • Januar-Juni: 5-Tage-Woche → 15 Tage Anspruch
  • Juli-Dezember: 3-Tage-Woche → 9 Tage Anspruch
  • Jahresanspruch: 24 Tage

Urlaubsabgeltung bei Kündigung

Berechnung

Formel:

Abgeltung = Resturlaub × Tagesentgelt

Tagesentgelt:

Tagesentgelt = Bruttomonatsgehalt / (Wochentage × 4,33)

Beispiel

Situation:

  • Monatsgehalt: 3.500 €
  • 5-Tage-Woche
  • Resturlaub: 10 Tage

Berechnung:

  • Tagesentgelt: 3.500 / (5 × 4,33) = 161,66 €
  • Abgeltung: 10 × 161,66 € = 1.616,60 € brutto

Hinweis

Die Urlaubsabgeltung ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Es handelt sich um normales Arbeitsentgelt.

Übersicht: Urlaubsanspruch-Tabelle

Nach Arbeitstagen (bei 30 Tagen Vollzeit-Urlaub)

Arbeitstage/WocheUrlaubstage/Jahr
6 Tage36 Tage
5 Tage30 Tage
4 Tage24 Tage
3 Tage18 Tage
2 Tage12 Tage
1 Tag6 Tage

Anteiliger Urlaub nach Beschäftigungsmonaten

MonateAnteilBei 30 Tagen
11/122,5 → 3 Tage
33/127,5 → 8 Tage
66/1215 Tage
99/1222,5 → 23 Tage
1212/1230 Tage

Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch

Ja, auch Minijobber haben Urlaubsanspruch. Er berechnet sich nach den Arbeitstagen pro Woche, nicht nach den Stunden oder dem Verdienst. Bei einem Minijob mit 2 Arbeitstagen pro Woche sind es z.B. 8 Urlaubstage bei 20 Tagen Vollzeit-Urlaub.
Grundsätzlich verfällt Urlaub am 31.12. oder nach dem Übertragungszeitraum (meist 31.03. des Folgejahres). Bei Krankheit gilt: Der Urlaub verfällt 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Arbeitgeber müssen aktiv auf Urlaubsnahme hinweisen.
Während Krankheit entsteht weiterhin Urlaubsanspruch. Erst wenn der Mitarbeiter nach der Genesung den Urlaub nehmen kann, beginnt die Verfallfrist. Bei langzeiterkrankten Mitarbeitern besteht der Anspruch 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres fort.
Nur in Ausnahmefällen: bei Betriebsferien oder dringenden betrieblichen Gründen. Grundsätzlich sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber kann nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter entgegenstehen.

Fazit

Die Berechnung des Urlaubsanspruchs folgt klaren Formeln: Bei Teilzeit nach Arbeitstagen, bei Ein-/Austritt anteilig nach Monaten. Die Wartezeit von 6 Monaten und die Verfallfristen sind wichtige Details. Eine digitale Urlaubsverwaltung nimmt Ihnen die Berechnung ab und sorgt für Übersicht.

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