Kind krank: Freistellung und Kinderkrankengeld
Wenn das Kind krank ist, müssen Eltern oft zuhause bleiben. Welche Rechte haben Sie? Wie viele Tage stehen Ihnen zu? Und wer zahlt?
Das Wichtigste in Kürze
- 15 Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil (seit 2024)
- Bei Alleinerziehenden: 30 Tage pro Kind
- Maximum: 35 bzw. 70 Tage bei mehreren Kindern
- Kinder bis 12 Jahre (Ausnahmen bei Behinderung)
- Kinderkrankengeld von der Krankenkasse (ca. 90% netto)
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Anspruch auf Kinderkrankentage
Gesetzliche Regelung
Der Anspruch nach § 45 SGB V:
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Gesetzlich versichert | Kind und Elternteil |
| Kind unter 12 Jahren | Oder behindert und hilfsbedürftig |
| Ärztliche Bescheinigung | Kind muss beaufsichtigt werden |
| Keine andere Person | Kann Betreuung übernehmen |
Anzahl der Tage (seit 2024)
- Beide Elternteile – Pro Kind: 15 Tage je Elternteil
- Maximum: 35 Tage je Elternteil
- Alleinerziehende – Pro Kind: 30 Tage
- Maximum: 70 Tage
- Bei schwer erkranktem Kind: Unbegrenzt
Berechnung bei mehreren Kindern
| Kinder | Tage pro Elternteil | Alleinerziehend |
|---|---|---|
| 1 Kind | 15 Tage | 30 Tage |
| 2 Kinder | 30 Tage (max. 35) | 60 Tage (max. 70) |
| 3+ Kinder | 35 Tage (Maximum) | 70 Tage (Maximum) |
So funktioniert die Freistellung
Schritt 1: Arbeitgeber informieren
Am ersten Tag:
- Arbeitgeber sofort informieren
- Mitteilen: Kind ist krank
- Voraussichtliche Dauer angeben
- Keine Diagnose nötig
Schritt 2: Zum Arzt gehen
| Nachweis | Zweck |
|---|---|
| Ärztliche Bescheinigung | Für den Arbeitgeber |
| Kinderkrankenschein | Für die Krankenkasse |
| Formular der Krankenkasse | Für Kinderkrankengeld |
Schritt 3: Kinderkrankengeld beantragen
Bei der Krankenkasse einreichen:
- Kinderkrankenschein vom Arzt
- Verdienstbescheinigung (oft vom Arbeitgeber)
- Antrag auf Kinderkrankengeld
Abwesenheiten erfassen
MyTimeTracker dokumentiert alle Abwesenheitsarten – auch Kindkrank-Tage.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Kinderkrankengeld
Wer zahlt?
| Situation | Zahlung |
|---|---|
| Kinderkrankentage | Krankenkasse (Kinderkrankengeld) |
| Kurze Freistellung § 616 | Arbeitgeber (wenn nicht ausgeschlossen) |
Höhe des Kinderkrankengeldes
Das Kinderkrankengeld beträgt:
- 90% des Nettoeinkommens
- Aber maximal 70% der Beitragsbemessungsgrenze
- Für jeden Kalendertag (nicht nur Arbeitstage)
Berechnung Beispiel
- Bruttogehalt: 3.500 €/Monat
- Nettogehalt: ca. 2.400 €/Monat
- Netto pro Tag: ca. 80 €
- 90% davon: ca. 72 €
- Kinderkrankengeld pro Tag: ca. 72 €
Wer hat keinen Anspruch?
Privatversicherte
Bei Privatversicherung:
- Kein gesetzlicher Anspruch auf Kinderkrankengeld
- § 616 BGB kann greifen (kurze Freistellung)
- Oder Arbeitsvertrag/Tarifvertrag prüfen
- Manche Tarife bieten Krankentagegeld
Minijobber
Bei geringfügiger Beschäftigung:
- Kein Anspruch auf Kinderkrankengeld
- § 616 BGB kann gelten
- Oder unbezahlt freigestellt
Übertragung zwischen Elternteilen
Tage abgeben
Elternteile können Tage übertragen:
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Beide gesetzlich versichert | Gleiche oder verschiedene Kasse |
| Arbeitgeber stimmt zu | Beider Elternteile |
| Schriftlicher Antrag | Bei der Krankenkasse |
Wann sinnvoll?
- Ein Elternteil hat flexiblere Arbeitszeit
- Ein Elternteil hat wichtige Termine
- Ein Elternteil arbeitet im Home-Office (trotzdem Kinderkrankentage möglich)
Besondere Situationen
Schwer krankes Kind
Bei schwerer Erkrankung (z.B. Krebs):
- Unbegrenzter Anspruch auf Kinderkrankengeld
- Solange Behandlung nötig
- Stationäre Mitaufnahme möglich
Kind in der Kita/Schule
Wenn Kita oder Schule wegen Quarantäne schließt:
- Kinderkrankentage können genutzt werden (Sonderregelung)
- Regelung kann sich ändern – aktuellen Stand prüfen
Behindertes Kind über 12 Jahre
Bei behinderten Kindern:
- Altersgrenze gilt nicht, wenn
- Kind auf Hilfe angewiesen ist
- Und keine andere Betreuung möglich
Abwesenheiten im Überblick
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§ 616 BGB: Kurzzeitige Freistellung
Unterschied zu Kinderkrankentagen
| § 616 BGB | Kinderkrankentage |
|---|---|
| Arbeitgeber zahlt Gehalt | Krankenkasse zahlt |
| Sehr kurze Zeit (1-2 Tage) | Bis zu 15/30 Tage |
| Kann ausgeschlossen sein | Gesetzlicher Anspruch |
Kombination möglich
In der Praxis oft:
- Tag 1-2: Freistellung nach § 616 (Gehalt vom AG)
- Ab Tag 3: Kinderkrankengeld von der Kasse
Dokumentation für den Arbeitgeber
Was einreichen?
| Dokument | Wann |
|---|---|
| Ärztliche Bescheinigung | Am ersten Tag (oder schnellstmöglich) |
| Dauer der Erkrankung | Geschätzt, dann aktualisieren |
| Verlängerung | Bei längerer Krankheit |
Zeiterfassung
Kinderkrank-Tage in der Zeiterfassung:
- Als eigene Abwesenheitsart erfassen
- Nicht als eigene Krankheit
- Unterscheidung wichtig für Auswertungen
Tipps für Eltern
Vorbereitet sein
- Kinderkrankenscheine vom Kinderarzt kennen
- Telefonnummer der Krankenkasse griffbereit
- Arbeitgeber-Regelung kennen
Bei häufiger Erkrankung
Wenn Kinder oft krank sind:
- Tage einteilen (beide Elternteile)
- Großeltern als Backup (wenn möglich)
- Flexible Arbeitszeiten nutzen
- Home-Office-Möglichkeiten prüfen
Häufige Fragen
Fazit
Kinderkrankentage sind ein wichtiger Anspruch für berufstätige Eltern. Mit 15 Tagen pro Kind und Elternteil (30 für Alleinerziehende) gibt es einen soliden Schutz. Das Kinderkrankengeld gleicht den Verdienstausfall größtenteils aus. Wichtig: Schnell den Arbeitgeber informieren, zum Arzt gehen und die Bescheinigung bei der Krankenkasse einreichen. Bei häufigen Erkrankungen lohnt sich eine gute Abstimmung zwischen beiden Elternteilen.
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