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Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeit: Was gilt

Krankmeldung im Unternehmen: Meldepflichten, Fristen, Entgeltfortzahlung und was im Zeiterfassungssystem zu tun ist.

5 Min. Lesezeit
Krankmeldung am Telefon

Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeit: Was gilt

Krank werden kann jeder – aber wie meldet man sich richtig?

Das Wichtigste in Kürze

  • Unverzüglich krankmelden (vor Arbeitsbeginn)
  • eAU: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Entgeltfortzahlung: 6 Wochen
  • Zeiterfassung: Krankheit als Abwesenheit buchen
  • Rückkehr: Keine Bescheinigung nötig (meist)

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Meldepflichten

Unverzüglich melden

Was gilt:

PflichtBeschreibung
WannSofort, vor Arbeitsbeginn
WieTelefon, E-Mail, SMS
An wenVorgesetzter oder HR
Was sagenKrank, voraussichtliche Dauer

Attest-Pflicht

Wann zum Arzt:

  • Gesetzlich – Ab dem 4. Tag
  • Vertraglich – Kann ab Tag 1 sein
  • Prüfen – Was steht im Arbeitsvertrag?
  • eAU – Elektronisch an Krankenkasse
  • Arbeitgeber – Ruft eAU ab (seit 2023)

Fortdauernde Krankheit

Bei längerer AU:

SituationPflicht
Länger als gemeldetNeu krankmelden
Neue AUArzt stellt Folgebescheinigung
Wochenende dazwischenNahtlos oder Lücke

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eAU (elektronische AU)

Wie es funktioniert

Ablauf seit 2023:

SchrittWer
Patient geht zum ArztArbeitnehmer
Arzt erstellt eAUPraxis → Krankenkasse
AG ruft eAU abVon Krankenkasse
System erfasstAutomatisch oder manuell

Was sich geändert hat

Vorher vs. nachher:

  • Patient bekommt 3 Durchschläge
  • Einen an Arbeitgeber
  • Einen an Krankenkasse
  • Papier-Chaos
  • Arzt meldet an Krankenkasse
  • AG ruft elektronisch ab
  • Patient muss nichts vorlegen
  • Digital, automatisch

Was der AN noch tun muss

Trotz eAU:

PflichtBleibt
KrankmeldenUnverzüglich informieren
Dauer angebenWie lange voraussichtlich
Erreichbar seinTelefon/E-Mail
Genesung fördernNicht gefährden

Im Zeiterfassungssystem

Krankheit buchen

Was eintragen:

ElementErfassung
AbwesenheitsartKrankheit
Von-bisZeitraum
Soll-ZeitWird auf 0 gesetzt
ÜberstundenkontoUnberührt

Auswirkungen

Was passiert im System:

  • Soll-Stunden – Für Krankheitstage = 0
  • Stundenkonto – Bleibt unverändert (neutral)
  • Überstunden – Keine Anrechnung
  • Urlaubskonto – Unberührt
  • Statistik – Krankheitstage werden gezählt

Wer bucht

Verantwortung:

OptionBeschreibung
MitarbeiterMeldet sich krank im System
FührungskraftTrägt für Mitarbeiter ein
HRNach Erhalt der Meldung
AutomatischBei eAU-Integration

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Entgeltfortzahlung

6-Wochen-Regel

Was gilt:

AspektRegelung
Dauer6 Wochen bei gleicher Krankheit
Höhe100% des Entgelts
DanachKrankengeld von Krankenkasse
Wartezeit4 Wochen Beschäftigung

Besonderheiten

Was beachten:

  • Neue Krankheit – Neue 6 Wochen
  • Gleiche Krankheit wiederholt – 6 Monate Abstand nötig
  • Mehrere Krankheiten gleichzeitig – Komplex, im Einzelfall prüfen
  • Probezeit – Gilt auch
  • Minijob – Gilt auch

Dokumentation

Für Abrechnung wichtig:

ElementDokumentieren
Erster KrankheitstagBeginn Entgeltfortzahlung
KrankheitsdauerFür 6-Wochen-Berechnung
Gleiche KrankheitZusammenrechnung prüfen
ÜbergangZu Krankengeld

Rückkehr zur Arbeit

Wann arbeitsfähig

Regelung:

SituationRegelung
AU-Ende erreichtAutomatisch arbeitsfähig
Früher gesundKann arbeiten
GesundschreibungNicht erforderlich (Deutschland)
SystemAbwesenheit beenden

Im System

Was tun:

  • Abwesenheit endet – Letzter Krankheitstag eintragen
  • Wieder stempeln – Normale Zeiterfassung
  • Kein Extra-Nachweis – In DE keine Pflicht
  • Bei Fragen – BEM bei langer Krankheit

Häufige Fragen

Nein, Sie müssen die Diagnose nicht mitteilen. Der Arbeitgeber erfährt aus der eAU nur, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange voraussichtlich. Die Art der Erkrankung ist Privatsache. Ausnahme: Ansteckende Krankheiten, bei denen Kollegen gefährdet sein könnten.
Ja, eine AU-Bescheinigung ist kein Arbeitsverbot, sondern eine Prognose. Wenn Sie sich früher fit fühlen, dürfen Sie arbeiten. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber. Vorsicht: Gefährden Sie die Genesung nicht, und bei ansteckenden Krankheiten sollten Sie zu Hause bleiben.
Überstunden werden durch Krankheit nicht berührt. Krankheitstage sind 'neutral' für das Stundenkonto – Sie sammeln keine Plus- oder Minus-Stunden. Ihr Überstundensaldo bleibt, wie er vor der Krankheit war.
Ja, aber nur mit Attest. Wenn Sie im Urlaub erkranken und ein ärztliches Attest haben, werden diese Tage nicht vom Urlaubskonto abgezogen. Melden Sie die Krankheit sofort und reichen Sie das Attest ein. Die Urlaubstage können später nachgeholt werden.
Es gibt keine feste Grenze. Krankheit allein ist kein Kündigungsgrund. Aber: Bei häufigen Kurzerkrankungen oder sehr langer Krankheit kann nach negativer Gesundheitsprognose und Interessenabwägung eine krankheitsbedingte Kündigung möglich sein. Das prüft im Streitfall das Arbeitsgericht.

Fazit

Krankmeldung ist Pflicht – unverzüglich vor Arbeitsbeginn. Die eAU macht den Nachweis einfacher: Der Arbeitgeber ruft die Daten elektronisch ab. Im Zeiterfassungssystem wird Krankheit als Abwesenheit gebucht, das Stundenkonto bleibt neutral. Entgeltfortzahlung gibt es 6 Wochen, danach Krankengeld. Für die Rückkehr braucht man keine Gesundschreibung – wenn die AU endet, darf man arbeiten.

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