Zum Hauptinhalt springen

Elektronische Krankmeldung (eAU): Was Arbeitgeber wissen müssen

Elektronische Krankmeldung eAU: Wie das Verfahren funktioniert, was Arbeitgeber beachten müssen und wie die Integration in HR-Systeme gelingt.

6 Min. Lesezeit
Elektronische Krankmeldung am Computer

Elektronische Krankmeldung (eAU): Was Arbeitgeber wissen müssen

Seit 2023 ist der gelbe Schein Geschichte. Arbeitgeber rufen Krankmeldungen elektronisch bei der Krankenkasse ab. Was das für Ihre Prozesse bedeutet und wie Sie die eAU effizient managen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 01.01.2023 ist die eAU für alle Arbeitgeber verpflichtend
  • Arbeitnehmer müssen keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen
  • Arbeitgeber rufen die Daten bei der Krankenkasse ab
  • Die Meldepflicht des Arbeitnehmers bleibt bestehen
  • Integration in HR-Software automatisiert den Prozess

Was ist die eAU?

Definition

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt den gelben Schein. Ärzte übermitteln die AU-Daten digital an die Krankenkasse, und Arbeitgeber rufen sie dort ab.

Der neue Prozess

Früher (gelber Schein):

Arzt → Papier-AU → Arbeitnehmer → Arbeitgeber

Heute (eAU):

Arzt → Krankenkasse (digital) ← Arbeitgeber (Abruf)

Zeitlicher Ablauf

SchrittWerWasWann
1ArbeitnehmerKrankmeldung an ArbeitgeberUnverzüglich
2ArztÜbermittlung an KrankenkasseAm Tag der Feststellung
3ArbeitgeberAbruf bei KrankenkasseAb dem 4. Tag (oder früher)
4KrankenkasseBereitstellung der DatenInnerhalb von 3 Werktagen

Hinweis

Der Arbeitnehmer muss sich weiterhin unverzüglich krankmelden. Die eAU ersetzt nur die Pflicht, eine Papierbescheinigung vorzulegen – nicht die Meldepflicht selbst.

Pflichten im eAU-Verfahren

Pflichten des Arbeitnehmers

Meldepflicht:

  • Unverzüglich über Arbeitsunfähigkeit informieren
  • Voraussichtliche Dauer mitteilen
  • Bei Verlängerung erneut informieren

Arztbesuch:

  • Spätestens am 4. Kalendertag (oder nach Arbeitsvertrag früher)
  • Arzt stellt Diagnose und übermittelt eAU

Nicht mehr nötig:

  • Papierbescheinigung an Arbeitgeber senden
  • Kopie an Krankenkasse schicken

Pflichten des Arbeitgebers

Abruf der eAU:

  • Aktiv bei der Krankenkasse abrufen
  • Erst nach Meldung durch Arbeitnehmer
  • Technische Voraussetzungen schaffen

Datenschutz:

  • Nur berechtigte Mitarbeiter dürfen abrufen
  • Daten geschützt aufbewahren
  • Zweckbindung beachten

Dokumentation:

  • Abruf und Ergebnis dokumentieren
  • Für Entgeltfortzahlung aufbewahren

Pflichten des Arztes

  • eAU spätestens am Tag der Feststellung übermitteln
  • Korrektur bei Fehlern
  • Technische Anbindung sicherstellen

Technische Umsetzung

Abrufverfahren

Optionen:

  1. Entgeltabrechnungssoftware (z.B. DATEV, Lexware)
  2. SV-Meldeportal (sv.net)
  3. Zertifizierte Dienstleister

Ablauf:

  1. Arbeitnehmer-Daten eingeben (Name, SV-Nummer)
  2. Anfrage an Krankenkasse senden
  3. Antwort innerhalb von 3 Werktagen
  4. Daten in HR-System übernehmen

Daten in der eAU

Übermittelte Informationen:

  • Name und Versichertennummer
  • Beginn der Arbeitsunfähigkeit
  • Voraussichtliches Ende
  • Kennzeichen für Erst- oder Folgebescheinigung
  • Kennzeichen für Arbeitsunfall

Nicht übermittelt:

  • Diagnose (wichtig für Datenschutz)
  • Behandelnder Arzt
  • Medizinische Details

Integration in HR-Software

Vorteile:

  • Automatischer Abruf bei Krankmeldung
  • Direkte Übernahme in Personalakte
  • Automatische Entgeltfortzahlungsberechnung
  • Keine manuelle Dateneingabe

Anforderungen:

  • Zertifizierte Schnittstelle
  • Datenschutzkonforme Verarbeitung
  • Revisionssichere Speicherung

Tipp

Prüfen Sie, ob Ihre Lohnabrechnungssoftware eAU-fähig ist. Die meisten gängigen Systeme bieten diese Funktion bereits integriert an.

Sonderfälle

Minijobber

Besonderheit:

  • eAU-Verfahren gilt auch für Minijobber
  • Abruf über Minijob-Zentrale

Hinweis: Bei kurzfristig Beschäftigten ohne Krankenversicherungspflicht ist das Verfahren eingeschränkt.

Privatversicherte

Aktueller Stand:

  • eAU gilt nur für gesetzlich Versicherte
  • Privatversicherte erhalten weiterhin Papierbescheinigung
  • Arbeitgeber muss beide Verfahren handhaben

Auslandskrankmeldung

Regelung:

  • eAU funktioniert nur bei deutschen Ärzten
  • Bei Erkrankung im Ausland: Papierbescheinigung
  • Arbeitnehmer muss sich selbst um Nachweis kümmern

Kind krank

Kinderkrankengeld:

  • Separates Verfahren
  • eAU für Kinderkrankengeld über Krankenkasse
  • Arbeitgeber kann Daten abrufen

Häufige Probleme und Lösungen

Problem 1: Daten nicht verfügbar

Ursachen:

  • Arzt hat noch nicht übermittelt
  • Technische Störung
  • Falsche Versichertennummer

Lösung:

  • Später erneut abrufen
  • Arbeitnehmer informieren
  • Im Zweifelsfall Papiernachweis anfordern

Problem 2: Daten fehlerhaft

Ursachen:

  • Tippfehler beim Arzt
  • Falsche Datumsangabe
  • Verwechslung

Lösung:

  • Arbeitnehmer kontaktiert Arzt
  • Arzt korrigiert und übermittelt erneut
  • Dokumentieren

Problem 3: Arbeitnehmer meldet sich nicht

Situation: Arbeitnehmer erscheint nicht, keine Krankmeldung.

Vorgehen:

  • Kontaktversuch
  • Wenn erfolglos: Abmahnung möglich
  • eAU-Abruf nur nach Krankmeldung sinnvoll

Problem 4: Langzeiterkrankung

Folgebescheinigungen:

  • Arbeitnehmer muss weiterhin informieren
  • Jede Verlängerung wird als separate eAU übermittelt
  • Arbeitgeber ruft regelmäßig ab

Hinweis

Bei technischen Problemen mit dem eAU-Abruf dürfen Sie den Arbeitnehmer vorübergehend um einen Papiernachweis bitten. Dies sollte aber die Ausnahme bleiben.

Auswirkungen auf HR-Prozesse

Entgeltfortzahlung

Berechnung:

  • Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung
  • eAU als Nachweis für Beginn und Dauer
  • Automatische Berechnung möglich

Wartefrist:

  • Bei neuen Mitarbeitern: 4 Wochen Wartezeit
  • System muss Beschäftigungsdauer prüfen

Abwesenheitsmanagement

Prozessanpassung:

  • Krankmeldung durch Arbeitnehmer
  • Trigger für eAU-Abruf
  • Automatische Erfassung im System

Übersicht:

  • Krankenstand in Echtzeit
  • Historische Daten verfügbar
  • Reporting erleichtert

Fehlzeitenanalyse

Möglichkeiten:

  • Krankenquote pro Abteilung
  • Saisonale Muster erkennen
  • Langzeiterkrankungen im Blick

Datenschutz beachten:

  • Keine Diagnosen verfügbar
  • Aggregierte Auswertungen
  • Individuelle Daten geschützt

Datenschutz und Compliance

DSGVO-Anforderungen

Rechtsgrundlage:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsverhältnis)
  • § 26 BDSG (Beschäftigtendatenschutz)

Maßnahmen:

  • Zugriffsberechtigung nur für HR
  • Verschlüsselte Übertragung
  • Löschung nach Aufbewahrungsfrist

Aufbewahrungsfristen

DokumentFrist
eAU-Daten4 Jahre (Verjährung)
Entgeltunterlagen6 Jahre
Sozialversicherung5 Jahre

Mitarbeiterinformation

Transparenzpflicht:

  • Information über eAU-Verfahren
  • Datenschutzhinweise aktualisieren
  • Kontakt für Rückfragen

Implementierung im Unternehmen

Schritt 1: Technische Vorbereitung

Aufgaben:

  • Abrechnungssoftware prüfen/updaten
  • Zugangsberechtigungen einrichten
  • Testlauf durchführen

Schritt 2: Prozessanpassung

Aufgaben:

  • Krankmeldeprozess definieren
  • Verantwortlichkeiten klären
  • Ablauf dokumentieren

Schritt 3: Mitarbeiterkommunikation

Inhalte:

  • Information über neues Verfahren
  • Meldepflicht betonen
  • FAQ bereitstellen

Schritt 4: Schulung

Zielgruppen:

  • HR-Mitarbeiter: Abrufverfahren
  • Führungskräfte: Krankmeldung entgegennehmen
  • Alle: Meldepflicht verstehen

Häufige Fragen zur eAU

Ja, der Arbeitnehmer muss weiterhin zum Arzt gehen und sich krankschreiben lassen. Der Unterschied: Er muss die AU-Bescheinigung nicht mehr selbst an den Arbeitgeber übermitteln. Die Meldepflicht (sich krankmelden) bleibt aber bestehen.
Bei technischen Problemen können Sie den Arbeitnehmer bitten, eine Kopie der AU-Bescheinigung zu besorgen. Ärzte drucken auf Wunsch weiterhin eine Patientenausfertigung aus. Dies sollte aber die Ausnahme bleiben.
Nein, die Diagnose wird nicht übermittelt. Der Arbeitgeber erfährt nur: Name, Beginn und Ende der AU, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist und ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Der Datenschutz bleibt gewahrt.
Nein, für Rehabilitationsmaßnahmen und stationäre Behandlungen gibt es separate Verfahren. Der Arbeitnehmer erhält hier in der Regel eine Bescheinigung der Einrichtung, die er vorlegen muss.

Fazit

Die elektronische Krankmeldung vereinfacht den Prozess für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die technische Umsetzung erfordert einmaligen Aufwand, zahlt sich aber durch automatisierte Prozesse aus. Achten Sie auf die Integration in Ihre HR-Software und die Schulung Ihrer Mitarbeiter.

Abwesenheiten digital verwalten

MyTimeTracker integriert eAU-Daten direkt in Ihr Abwesenheitsmanagement. Krankmeldungen, Urlaub und Fehlzeiten an einem Ort.

  • eAU-Integration
  • Abwesenheitsübersicht
  • Automatische Dokumentation
Kostenlos testen

Zeiterfassung starten

14 Tage kostenlos testen

Kostenlos testen

Zeiterfassung einfach & gesetzeskonform

Starten Sie jetzt mit MyTimeTracker und erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen. 14 Tage kostenlos testen, keine Kreditkarte erforderlich.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
Kostenlos testen