Zum Hauptinhalt springen

Krankmeldung: Prozess für Arbeitgeber und HR

Krankmeldungsprozess optimieren: Abläufe, Fristen und digitale Lösungen für HR.

5 Min. Lesezeit
HR-Manager bearbeitet Krankmeldung

Krankmeldung: Prozess für Arbeitgeber und HR

Krankmeldungen effizient verwalten – so optimieren Sie den Prozess.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sofortige Meldepflicht des Mitarbeiters
  • AU-Bescheinigung ab dem 4. Tag (oder früher)
  • eAU: Elektronische Abfrage seit 2023
  • Entgeltfortzahlung bis 6 Wochen
  • Dokumentation für Lohnabrechnung und Statistik

Gesetzliche Grundlagen

Pflichten des Arbeitnehmers

Was Mitarbeiter tun müssen:

PflichtFrist
KrankmeldungUnverzüglich (vor Arbeitsbeginn)
AU-BescheinigungSpätestens am 4. Tag
Dauer mitteilenVoraussichtliche Dauer
ErreichbarkeitFür Rückfragen

Pflichten des Arbeitgebers

Was Sie tun müssen:

  • Entgeltfortzahlung – Bis 6 Wochen bei gleicher Krankheit
  • Datenschutz – Diagnose ist privat
  • Dokumentation – Für Lohnabrechnung
  • eAU-Abruf – Bei Krankenkasse abfragen
  • Wiedereingliederung – Bei langer Krankheit (BEM)

Krankmeldung digital

MyTimeTracker erfasst Abwesenheiten und berechnet Entgeltfortzahlung automatisch.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
Kostenlos testen

Der Krankmeldungsprozess

Schritt für Schritt

Optimierter Ablauf:

SchrittVerantwortlichWas passiert
1. MeldungMitarbeiterRuft an/schreibt
2. ErfassungVorgesetzter/HRTrägt ein
3. AU-AbrufHR/SystemeAU bei Kasse
4. BestätigungSystemBestätigung an MA
5. LohnabrechnungHR/BuchhaltungEntgeltfortzahlung

Detaillierter Ablauf

Prozessübersicht:

  • Mitarbeiter meldet sich – Telefon, E-Mail, App
  • Vorgesetzter wird informiert – Für Vertretungsplanung
  • HR erfasst Abwesenheit – Im System eintragen
  • eAU-Abruf (ab Tag 4) – Elektronisch bei Krankenkasse
  • Dokumentation – Für Lohnabrechnung
  • Bei Genesung – Rückkehr dokumentieren

eAU: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Wie es funktioniert

Seit 2023:

AspektBeschreibung
ArztÜbermittelt eAU an Krankenkasse
ArbeitgeberRuft eAU bei Krankenkasse ab
MitarbeiterMuss nur noch informieren
PapierEntfällt für Arbeitgeber

Technische Umsetzung

Was Sie brauchen:

  • Schnittstelle – Lohnsoftware oder Portal
  • Zugang – Registrierung bei Krankenkassen
  • Prozess – Abruf nach Krankmeldung
  • Daten – Beginn, Ende, Erstbescheinigung/Folgebescheinigung
  • Speicherung – In der Personalakte

eAU-Integration

MyTimeTracker unterstützt den eAU-Prozess nahtlos.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
14 Tage kostenlos testen

Entgeltfortzahlung

Anspruchsvoraussetzungen

Wann wird gezahlt:

VoraussetzungErklärung
Arbeitsverhältnis > 4 WochenWartezeit muss erfüllt sein
ArbeitsunfähigkeitNicht arbeitsfähig
Kein VerschuldenKeine grobe Fahrlässigkeit
Kausale KrankheitKrankheit verhindert Arbeit

Berechnung

Was zahlen:

  • Dauer – Max. 6 Wochen pro Krankheit
  • Höhe – 100% des Bruttolohns
  • Fortgesetzte Krankheit – Gleiche Krankheit = 6 Wochen gesamt
  • Neue Krankheit – Neue 6 Wochen
  • Nach 6 Wochen – Krankengeld von Krankenkasse

Sonderfälle

Kind krank

Was gilt:

AspektRegelung
Anspruch10 Tage/Jahr pro Kind (Alleinerziehende: 20)
Max. 25 TageBei mehreren Kindern
VergütungKinderkrankengeld von Kasse
AlterKind unter 12 Jahre

Häufige Kurzerkrankungen

Wie umgehen:

  • Dokumentation – Muster erkennen
  • Gespräch – Fürsorgepflicht ernst nehmen
  • BEM – Ab 6 Wochen/Jahr
  • Ärztliches Attest ab Tag 1 – Kann angeordnet werden
  • Arbeitsrechtliche Schritte – Ultima Ratio, komplex

Dokumentation und Reporting

Was erfassen

Daten dokumentieren:

DatumWas
AbwesenheitenWer, wann, wie lange
AU-BescheinigungeneAU-Daten
EntgeltfortzahlungBerechnungen
VerläufeFortgesetzte Krankheit

Auswertungen

Was analysieren:

  • Krankenquote – Krankheitstage / Sollarbeitstage
  • Entwicklung – Trend über Zeit
  • Abteilungsvergleich – Wo Auffälligkeiten
  • Kurzerkrankungen vs. lang – Unterschiedliche Ursachen
  • Kosten – Entgeltfortzahlung, Vertretung

Kommunikation

Mit dem kranken Mitarbeiter

Was beachten:

RegelErklärung
Genesung wünschenMenschlich bleiben
Keine Diagnose fragenDatenschutz
Rückfragen bei DauerFür Planung erlaubt
ErreichbarkeitIn Maßen, nicht belästigen

Im Team

Vertretung organisieren:

  • Schnell informieren – Team weiß Bescheid
  • Aufgaben verteilen – Dringendes abdecken
  • Keine Details – Nur "krank", nicht warum
  • Rückkehr kommunizieren – Wenn bekannt
  • Wertschätzung – Für Vertretung danken

Häufige Fragen

Ja, der Arbeitgeber kann laut § 5 Abs. 1 EFZG die Vorlage einer AU-Bescheinigung früher als am vierten Tag verlangen – auch ab dem ersten Tag. Das muss nicht begründet werden, aber generelle Anordnungen sollten sachlich gerechtfertigt sein.
Technische Probleme können vorkommen. Dann können Sie den Mitarbeiter bitten, die AU vom Arzt in Papierform zu besorgen (Patienten-Ausfertigung). Die Entgeltfortzahlung darf nicht verweigert werden, nur weil die eAU technisch nicht funktioniert.
Nein, die Diagnose ist privat. Sie dürfen nur fragen, ob die Arbeitsfähigkeit durch die Arbeit beeinträchtigt werden könnte (z.B. Ansteckungsgefahr) oder wie lange die voraussichtliche Dauer ist. Der Mitarbeiter muss keine Diagnose nennen.
Nur bei einer anderen Krankheit. Bei derselben Grunderkrankung werden die Zeiten zusammengezählt. Nach 6 Monaten Pause beginnt die Frist aber auch bei derselben Krankheit neu. Bei neuer Krankheit gibt es immer neue 6 Wochen.
Vorsicht: Vorschnelle Anschuldigungen können nach hinten losgehen. Zunächst Muster dokumentieren (häufig montags/freitags, vor/nach Urlaub). Gespräch führen. Attest ab Tag 1 anordnen. Im Extremfall: Medizinischer Dienst prüft AU. Arbeitsrechtliche Schritte nur mit Beweisen.

Fazit

Ein strukturierter Krankmeldungsprozess spart Zeit und Ärger. Mit eAU ist vieles einfacher geworden – die Papierflut entfällt. Wichtig bleiben: zeitnahe Erfassung, korrekte Entgeltfortzahlung, Datenschutz bei der Diagnose. Dokumentation hilft bei Auswertungen und der Erkennung von Mustern. Der menschliche Umgang – Genesung wünschen, nicht unter Druck setzen – sollte trotz aller Prozesse nicht vergessen werden.

Zeiterfassung starten

14 Tage kostenlos testen

Kostenlos testen

Zeiterfassung einfach & gesetzeskonform

Starten Sie jetzt mit MyTimeTracker und erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen. 14 Tage kostenlos testen, keine Kreditkarte erforderlich.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
Kostenlos testen