Urlaub im Minijob: Berechnung und Anspruch
Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub – das wissen viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht. Die Berechnung des Urlaubsanspruchs unterscheidet sich jedoch von der bei Vollzeitbeschäftigten. Dieser Artikel erklärt, wie es funktioniert.
Das Wichtigste in Kürze
- Minijobber haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie andere Arbeitnehmer
- Die Anzahl der Urlaubstage hängt von den Arbeitstagen pro Woche ab
- Bei weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche wird umgerechnet
- Der Urlaub muss bezahlt werden (Urlaubsentgelt)
- Auszahlung statt Urlaub ist nur bei Beendigung erlaubt
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Rechtliche Grundlage
Gleiches Recht für alle
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) unterscheidet nicht nach Arbeitszeit:
- Minijobber sind Arbeitnehmer
- Sie haben dieselben Urlaubsrechte
- Mindestens 4 Wochen Urlaub pro Jahr
Mindestanspruch
Der gesetzliche Mindestanspruch:
- 24 Werktage bei 6-Tage-Woche
- Das entspricht 4 Wochen Urlaub
- Umrechnung bei weniger Arbeitstagen
Berechnung des Urlaubsanspruchs
Formel
Der Urlaubsanspruch wird umgerechnet:
Urlaubstage = (Arbeitstage pro Woche / 6) × 24
Oder anders ausgedrückt:
Urlaubstage = Arbeitstage pro Woche × 4
Beispielrechnungen
| Arbeitstage/Woche | Berechnung | Urlaubstage/Jahr |
|---|---|---|
| 5 Tage | 5 × 4 = 20 | 20 Tage |
| 4 Tage | 4 × 4 = 16 | 16 Tage |
| 3 Tage | 3 × 4 = 12 | 12 Tage |
| 2 Tage | 2 × 4 = 8 | 8 Tage |
| 1 Tag | 1 × 4 = 4 | 4 Tage |
Beispiel: Minijobber mit 2 Arbeitstagen
Situation:
- Arbeitet jeden Dienstag und Donnerstag
- 2 Arbeitstage pro Woche
Urlaubsanspruch:
- 2 × 4 = 8 Urlaubstage pro Jahr
- Bei einem Urlaubstag ist sie an einem Dienstag oder Donnerstag frei
Urlaubsansprüche verwalten
MyTimeTracker berechnet den Urlaub automatisch – auch für Minijobber.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Urlaubsentgelt berechnen
Was ist Urlaubsentgelt?
Der Minijobber wird während des Urlaubs weiterbezahlt:
- Nicht der Stundenlohn für Urlaubstage
- Sondern: Durchschnittsverdienst
Berechnung
Der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Urlaub:
Urlaubsentgelt pro Tag = Gesamtverdienst der letzten 13 Wochen /
Arbeitstage in diesen 13 Wochen
Beispiel
Minijobber:
- Arbeitet 2 Tage/Woche
- Verdient 130 €/Woche (= 520 €/Monat)
Berechnung:
- Verdienst 13 Wochen: 13 × 130 € = 1.690 €
- Arbeitstage 13 Wochen: 13 × 2 = 26 Tage
- Urlaubsentgelt pro Tag: 1.690 € / 26 = 65 €
Unregelmäßige Arbeitszeiten
Problem
Viele Minijobber haben keine festen Arbeitstage:
- Arbeiten nach Bedarf
- Wechselnde Einsätze
- Keine feste Wochenstruktur
Lösung
Durchschnitt der letzten 12 Monate (oder kürzere Beschäftigungszeit):
Durchschnittliche Arbeitstage/Woche =
Arbeitstage im Referenzzeitraum / Wochen im Referenzzeitraum
Beispiel
Minijobber mit unregelmäßigen Einsätzen:
- Arbeitet seit 6 Monaten (26 Wochen)
- Hat in dieser Zeit 80 Tage gearbeitet
Berechnung:
- Durchschnitt: 80 / 26 = 3,08 Tage/Woche
- Urlaubsanspruch: 3,08 × 4 = 12,32 → aufgerundet 13 Tage
Rundung
Halbe Urlaubstage werden aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG):
- 12,3 Tage → 13 Tage
- 8,5 Tage → 9 Tage
Automatische Urlaubsberechnung
MyTimeTracker berechnet den Urlaub auch bei unregelmäßigen Arbeitszeiten korrekt.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Urlaubsgewährung
Antrag und Genehmigung
Wie bei anderen Arbeitnehmern:
- Minijobber stellt Urlaubsantrag
- Arbeitgeber genehmigt unter Berücksichtigung betrieblicher Belange
- Urlaubswünsche sind zu berücksichtigen
Zeitpunkt
Der Urlaub sollte im laufenden Jahr genommen werden:
- Übertragung ins Folgejahr nur bei dringenden Gründen
- Dann bis 31. März nehmen
- Verfall beachten (aber: Hinweispflicht des Arbeitgebers)
Häufige Fehler
Fehler 1: Kein Urlaub gewähren
Falsch: „Minijobber bekommen keinen Urlaub."
Richtig: Jeder Minijobber hat Urlaubsanspruch.
Fehler 2: Urlaub auszahlen
Falsch: „Ich zahle den Urlaub lieber aus."
Richtig: Urlaubsabgeltung nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlaubt.
Fehler 3: Stundenurlaub statt Tagesurlaub
Falsch: „Du hast 16 Stunden Urlaub."
Richtig: Urlaub wird in Tagen berechnet, nicht in Stunden.
Fehler 4: Zu wenig Urlaubstage
Falsch: „Du arbeitest ja nur wenig, also weniger Urlaub."
Richtig: 4 Wochen Urlaub gelten auch für Minijobber.
Sonderfälle
Mehrere Minijobs
Bei mehreren Minijobs:
- Jeder Arbeitgeber gewährt Urlaub
- Koordination nötig, um gleichzeitig frei zu haben
Minijob plus Hauptjob
Bei Hauptjob und Minijob:
- Beide Arbeitgeber gewähren Urlaub
- Idealerweise zeitgleich
Urlaub bei Beendigung
Bei Beendigung des Minijobs:
- Nicht genommener Urlaub wird abgegolten
- Berechnung anteilig für das Jahr
- Auszahlung mit letztem Gehalt
Häufige Fragen
Fazit
Minijobber haben denselben Urlaubsanspruch wie andere Arbeitnehmer – mindestens 4 Wochen pro Jahr. Die Berechnung erfolgt anteilig nach den Arbeitstagen pro Woche. Arbeitgeber sollten diesen Anspruch ernst nehmen und korrekt abrechnen. Wer als Minijobber arbeitet, sollte seinen Urlaub einfordern – er steht Ihnen zu.
Zeiterfassung starten
14 Tage kostenlos testen
