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Zeiterfassung in Apotheken

Zeiterfassung für Apotheken: Öffnungszeiten, Notdienst und pharmazeutisches Personal richtig erfassen.

4 Min. Lesezeit
Apothekerin bei der Arbeit mit Zeiterfassung

Zeiterfassung in Apotheken

Apotheken haben besondere Anforderungen: lange Öffnungszeiten, Nacht- und Notdienste und strenge Besetzungsregeln. Pharmazeutisches Personal muss immer anwesend sein. Die Zeiterfassung muss diese Besonderheiten abbilden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lange Öffnungszeiten erfordern Schichtplanung
  • Apotheker oder approbierter Vertreter muss immer anwesend sein
  • Notdienste sind Arbeitszeit mit besonderen Regeln
  • PTA und PKA haben unterschiedliche Befugnisse
  • Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit

Besonderheiten in Apotheken

Öffnungszeiten

Apotheken haben oft lange Öffnungszeiten:

TagTypische Öffnung
Mo-Fr8:00 - 18:30
Sa8:00 - 13:00
+ NotdienstNach Zuteilung

Besetzungsvorschriften

Eine Apotheke muss besetzt sein mit:

PositionPflicht
Approbierter ApothekerImmer (oder Vertreter)
PTAKönnen unter Aufsicht arbeiten
PKAKeine pharmazeutischen Tätigkeiten

Personalstruktur

PositionAufgaben
ApothekenleiterGesamtverantwortung
ApothekerBeratung, Abgabe
PTAPharmazeutische Tätigkeiten
PKAWarenwirtschaft, Verkauf
BotenLieferungen

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Schichtplanung

Abdeckung der Öffnungszeiten

Bei langen Öffnungszeiten:

  • Frühschicht: 8:00 - 16:00
  • Mittelschicht: 10:00 - 18:00
  • Spätschicht: 10:30 - 18:30

Apothekerbesetzung

Ein Apotheker muss anwesend sein:

  • Während der gesamten Öffnungszeit
  • Bei Notdienst
  • Vertretung möglich (approbierter Vertreter)

Schichtwechsel

Bei Wechsel:

  • Übergabe wichtig (laufende Rezepte)
  • Überlappung sinnvoll
  • Dokumentation (Btm-Register, etc.)

Notdienst

Zuteilung

Apotheken-Notdienst wird zugeteilt:

  • Apothekerkammer legt fest
  • Rund um die Uhr oder Nacht
  • Sonn- und Feiertage

Arbeitszeit beim Notdienst

Der Notdienst ist Arbeitszeit:

ElementRegel
AnwesenheitKomplette Dienstzeit
BereitschaftAuch wenn keine Kunden
UnterbrechungNicht durch Kunden-Leerlauf

Vergütung

Notdienst wird besonders vergütet:

  • Nachtzuschlag (z.B. 25%)
  • Sonntagszuschlag (z.B. 50%)
  • Feiertagszuschlag (z.B. 100%)
  • Plus: Notdienstgebühr (vom Kunden)

Zeiterfassung beim Notdienst

Erfassen:

  • Beginn des Notdienstes (z.B. 20:00)
  • Ende des Notdienstes (z.B. 8:00 nächster Tag)
  • Kategorie: Notdienst

Notdienste richtig erfassen

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Pausen und Ruhezeiten

Pausenregelung

ArbeitszeitPause
Bis 6 StundenKeine Pflicht
6-9 Stunden30 Minuten
Über 9 Stunden45 Minuten

Besetzung während Pause

Apotheke muss besetzt bleiben:

  • Ablösung für Pause
  • Mindestens Apotheker anwesend
  • Kurze Schließung (z.B. 12:30-13:00) möglich

Ruhezeiten nach Notdienst

Nach Nachtarbeit:

  • Mindestens 11 Stunden Ruhezeit
  • Nach Nacht-Notdienst: Nicht sofort Frühschicht
  • Planung muss Ruhezeiten berücksichtigen

Botendienst

Arbeitszeit für Boten

Lieferungen nach Hause:

  • Fahrtzeit = Arbeitszeit
  • Wartezeit beim Kunden = Arbeitszeit
  • Mobile Zeiterfassung sinnvoll

PKA als Boten

Wenn PKA liefern:

  • Normale Arbeitszeit
  • Fahrtzeiten erfassen
  • Ggf. Kilometergeld für privates Fahrzeug

Filialapotheken

Mehrere Standorte

Bei Filialverbund:

  • Mitarbeiter können in verschiedenen Filialen arbeiten
  • Fahrtzeit zwischen Filialen = Arbeitszeit
  • Zentrale Zeiterfassung für alle Standorte

Vertretung

Bei Krankheit oder Urlaub:

  • Vertretung aus anderer Filiale
  • Arbeitszeit dort erfassen
  • Fahrtzeit zusätzlich

Häufige Fragen

Ja, der Notdienst ist vollständige Arbeitszeit – auch wenn keine Kunden kommen. Der Mitarbeiter ist anwesend und muss jederzeit einsatzbereit sein. Das ist klassischer Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz.
Nach einem Nacht-Notdienst (z.B. bis 8:00 Uhr) muss eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden. Der Mitarbeiter kann frühestens um 19:00 Uhr wieder arbeiten – also nicht in der normalen Tagesschicht.
Ja, während der Öffnungszeiten und beim Notdienst muss immer ein approbierter Apotheker oder ein berechtigter Vertreter (z.B. Apotheker mit Genehmigung zur Vertretung) anwesend sein. PTA allein reichen nicht aus.
Die Zeiterfassung sollte zwischen normaler Arbeitszeit, Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit unterscheiden. Ein gutes System berechnet die Zuschläge automatisch anhand der erfassten Zeiten und der hinterlegten Zuschlagssätze.
Auch beim Notdienst gelten die gesetzlichen Pausenregelungen. Bei einem 12-Stunden-Notdienst sind 45 Minuten Pause Pflicht. In dieser Zeit kann die Apotheke kurz geschlossen werden oder ein Kollege übernimmt.

Fazit

Zeiterfassung in Apotheken muss Schichtbetrieb, Notdienste und strenge Besetzungsregeln abbilden. Ein System, das Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit automatisch berechnet, spart Verwaltungsaufwand. Wichtig ist die Planung der Ruhezeiten nach Notdiensten – hier passieren häufig Fehler.

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