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Zeiterfassung im Bildungswesen und an Schulen

Zeiterfassung für Lehrer und Schulpersonal: Unterrichtszeit, Vor- und Nachbereitung sowie administrative Aufgaben dokumentieren.

5 Min. Lesezeit
Lehrerin dokumentiert Arbeitszeit

Zeiterfassung im Bildungswesen und an Schulen

Unterricht ist nur die Spitze des Eisbergs – aber wie erfasst man den Rest?

Das Wichtigste in Kürze

  • Lehrerarbeitszeit ist komplex
  • Deputat ≠ Arbeitszeit
  • Vor-/Nachbereitung schwer messbar
  • Vertrauensarbeitszeit üblich
  • BAG-Urteil gilt auch für Schulen

Besonderheiten des Bildungswesens

Arbeitsrealität

Wie im Bildungswesen gearbeitet wird:

MerkmalBeschreibung
UnterrichtsdeputatFeste Pflichtstunden
Flexible ZeitVor-/Nachbereitung variabel
OrtswechselSchule und zu Hause
SaisonalitätSchulferien
VertrauensbasisKaum Kontrolle bisher

Tätigkeiten Lehrer

Was alles dazugehört:

  • Unterricht – Präsenzzeit vor der Klasse
  • Vorbereitung – Material, Planung
  • Nachbereitung – Korrekturen, Reflexion
  • Konferenzen – Dienstbesprechungen
  • Elternarbeit – Gespräche, Abende
  • Verwaltung – Listen, Zeugnisse
  • Fortbildung – Schulungen

Nicht-pädagogisches Personal

Andere Gruppen:

PersonalArbeitszeitmodell
VerwaltungKlassische Zeiterfassung
HausmeisterFeste Zeiten
ReinigungFeste Zeiten
IT-SupportFeste Zeiten, ggf. Rufbereitschaft
SozialarbeiterTeilweise flexibel

Zeiterfassung für Schulen

MyTimeTracker passt sich verschiedenen Arbeitszeitmodellen an.

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Rechtlicher Rahmen

Aktuelle Situation

Was gilt:

AspektStatus
BeamteArbeitszeitverordnung Land
AngestellteTVöD/TV-L, Arbeitsvertrag
ZeiterfassungspflichtGilt auch für Schulen
UmsetzungOft noch unklar

BAG-Urteil und Schulen

Was das bedeutet:

  • Grundsatz – Arbeitszeit muss erfasst werden
  • Angestellte Lehrer – Definitiv betroffen
  • Beamte – Beamtenrecht, aber Tendenz gleich
  • Umsetzung – Länder regeln unterschiedlich
  • Praxis – Viele noch ohne System

Vertrauensarbeitszeit

Weiterhin möglich:

AspektRegelung
ErlaubtJa, auch nach BAG-Urteil
AberArbeitszeit muss dokumentiert werden
KontrolleNicht zwingend eng
ErfassungSelbstdokumentation möglich

Flexibel erfassen

MyTimeTracker unterstützt Vertrauensarbeitszeit mit einfacher Selbsterfassung.

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Praktische Umsetzung

Was erfassen

Minimum:

ZeitartErfassung
UnterrichtStundenplan
Präsenz SchuleBeginn/Ende
HeimarbeitGeschätzt oder getrackt
KonferenzenTerminbasiert
SonstigesPauschal oder konkret

Erfassungsmethoden

Was möglich ist:

  • Pauschale – Feste Arbeitszeit angenommen
  • Stundenplan+ – Unterricht + Pauschale Rest
  • Selbsterfassung – Lehrer trägt alles ein
  • Timer – App für genaue Erfassung
  • Hybrid – Festes + flexibles Element

Für Lehrkräfte

Praktikable Lösung:

KomponenteHandhabung
UnterrichtAus Stundenplan
Vor-/NachbereitungPauschale oder individuell
KorrekturenGeschätzt pro Klasse
SonstigesSelbst eintragen
SummeWochenarbeitszeit

Herausforderungen

Messbarkeit

Was schwierig ist:

TätigkeitProblem
VorbereitungWie lange dauert „gut vorbereiten"?
KorrekturSehr unterschiedlich
Gedankliche ArbeitNicht messbar
Zu HauseVermischung Arbeit/Privat

Akzeptanz

Widerstand möglich:

  • Vertrauen – „Werdet ihr kontrolliert?"
  • Aufwand – „Noch mehr Bürokratie"
  • Kultur – Jahrzehnte ohne Erfassung
  • Datenschutz – Sorge vor Überwachung
  • Praktikabilität – „Wie soll das gehen?"

Lösungsansätze

Wie begegnen:

AnsatzUmsetzung
KommunikationWarum erfassen wir
EinfachheitMinimaler Aufwand
VertrauenKeine Mikrokontrolle
NutzenAuch Nachweis für Überlastung
FlexibilitätVerschiedene Wege erlauben

Nicht-pädagogisches Personal

Klassische Erfassung

Für Verwaltung, Hausmeister etc.:

MethodeEinsatz
TerminalIm Gebäude
Web-AppAm Arbeitsplatz
MobileFür Hausmeister unterwegs
KarteBadge-System

Integration

Was beachten:

  • Stundenplan – Als Datenquelle
  • Vertretungsplan – Änderungen erfassen
  • Personalverwaltung – Stammdaten
  • Gehaltsabrechnung – Export für Lohn

Häufige Fragen

Für angestellte Lehrer: grundsätzlich ja, das BAG-Urteil gilt. Für Beamte: noch nicht überall klar geregelt, aber Tendenz geht in dieselbe Richtung. Die Bundesländer regeln das unterschiedlich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Schulbehörde oder Personalvertretung.
Optionen: Timer/App für genaue Erfassung, tägliche Schätzung, Wochenpauschale basierend auf Deputat. Perfekte Genauigkeit ist unrealistisch – es geht um eine nachvollziehbare Dokumentation, nicht um Sekundengenauigkeit. Wichtig: Konsistent erfassen.
Nein. Das Deputat (Pflichtstunden) ist nur der Unterricht. Die Gesamtarbeitszeit (je nach Bundesland 40-42 Stunden/Woche) umfasst auch Vorbereitung, Korrekturen, Konferenzen, Verwaltung. Das Deputat macht nur einen Teil der Arbeitszeit aus.
Ferien sind keine Urlaub. Viele Lehrkräfte arbeiten in den Ferien (Vorbereitung, Korrekturen, Fortbildung). Diese Zeit gehört zur Arbeitszeit. Urlaub im eigentlichen Sinne haben Lehrer nur ca. 30 Tage – der Rest der Ferien ist arbeitsfreie Zeit, aber keine Freizeit.
Realität vieler Lehrkräfte. Für die Erfassung: Entweder Timer nutzen (genau, aber aufwändig) oder realistisch schätzen (weniger genau, aber praktikabel). Wichtig ist eine halbwegs realistische Dokumentation – nicht perfekt, aber nachvollziehbar.

Fazit

Zeiterfassung im Bildungswesen ist eine Herausforderung – aber keine unmögliche. Für nicht-pädagogisches Personal funktioniert klassische Erfassung. Für Lehrkräfte braucht es pragmatische Lösungen: Unterricht aus dem Stundenplan, Rest durch Pauschale oder Selbsterfassung. Das BAG-Urteil gilt auch für Schulen – die Umsetzung ist aber noch im Fluss. Wichtig: Kommunikation, Einfachheit, Vertrauen statt Kontrolle.

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