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Zeiterfassung für Rechtsanwälte und Kanzleien

Zeiterfassung in der Anwaltskanzlei: Mandatszeiten erfassen, Stundensätze abrechnen und RVG-konforme Dokumentation.

5 Min. Lesezeit
Anwalt erfasst Mandatszeit am Computer

Zeiterfassung für Rechtsanwälte und Kanzleien

Mandatszeiten erfassen, Stunden abrechnen – für Anwälte ist Zeiterfassung Umsatz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mandatsbezogene Zeiterfassung für Abrechnung
  • Stundensatzvereinbarungen erfordern genaue Doku
  • 6-Minuten-Taktung (0,1h) branchenüblich
  • Integration mit Kanzleisoftware sinnvoll
  • Angestellte Anwälte: auch ArbZG-Erfassung

Besonderheiten der Branche

Doppelte Funktion

Zeiterfassung erfüllt zwei Zwecke:

FunktionBeschreibung
AbrechnungMandatszeiten für Honorar
ArbeitszeitArbZG-Dokumentation Angestellte

Typische Abrechnungsmodelle

Wie Anwälte abrechnen:

  • RVG (gesetzlich) – Gebührenordnung
  • Stundenhonorar – Zeit × Stundensatz
  • Pauschale – Fester Betrag
  • Erfolgshonorar – Bei bestimmten Sachen
  • Hybrid – Pauschale + Stunden

Kanzlei-Zeiterfassung

MyTimeTracker erfasst Mandatszeiten und Arbeitszeiten in einem.

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Mandatszeiten erfassen

Was erfassen

Für die Abrechnung:

ElementErfassung
Mandant/AkteWelches Mandat
TätigkeitWas wurde gemacht
DauerWie lange
BearbeiterWer hat gearbeitet
StundensatzWelcher Satz gilt

Tätigkeiten dokumentieren

Was für die Rechnung:

  • Telefonat – Mit wem, worüber
  • Schriftsatz – Welcher, für wen
  • Recherche – Wozu
  • Besprechung – Mit wem, Thema
  • Gerichtstermin – Wo, was
  • Sonstiges – Korrespondenz, Prüfung

6-Minuten-Taktung

Branchenstandard:

TaktungBedeutung
0,1 Stunden6 Minuten
MinimumOft 0,1h pro Tätigkeit
AufrundungZur nächsten 0,1h
BegründungPräzise Abrechnung

Arbeitszeit Angestellte

Doppelte Erfassung

Angestellte Anwälte brauchen beides:

ErfassungZweck
MandatszeitFür Abrechnung
ArbeitszeitFür ArbZG-Compliance
Summe prüfenSollte übereinstimmen

Besonderheiten Angestellte

Was gilt:

  • Arbeitszeit – ArbZG gilt voll
  • Höchstarbeitszeit – Max. 10h/Tag
  • Ruhezeit – 11 Stunden
  • Überstunden – Dokumentation wichtig
  • Mandatszeiten – Parallel für Abrechnung

Anwälte-Zeiterfassung

MyTimeTracker kombiniert Mandats- und Arbeitszeit-Erfassung.

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Integration Kanzleisoftware

Warum wichtig

Vorteile:

VorteilBeschreibung
Keine DoppelerfassungEinmal eingeben
Automatische AbrechnungZeiten → Rechnung
AktenbezugDirekt zur Akte
AuswertungenMandatskosten

Typische Integrationen

Was verbinden:

  • Kanzleisoftware – RA-MICRO
  • AnNoText
  • ReNoStar
  • Andere
  • Zeiterfassung – Zeiten einfließen
  • Abrechnung – Rechnungen erstellen
  • Controlling – Auswertungen

Schnittstellen

Was möglich:

FunktionIntegration
ExportZeiten → Kanzleisoftware
ImportMandantenstamm
SyncBeidseitig
APIAutomatischer Austausch

Auswertungen

Mandatsbezogen

Was interessiert:

AuswertungErkenntnis
Zeit pro MandatAufwand
Noch nicht abgerechnetOffene Zeiten
RentabilitätMandatserfolg
HonorarvergleichRVG vs. Stundenhonorar

Mitarbeiterbezogen

Für Kanzleiführung:

  • Umsatz pro Anwalt – Abgerechnete Stunden × Satz
  • Auslastung – Mandatszeit vs. Anwesenheit
  • Tätigkeitsverteilung – Welche Aufgaben
  • Nicht abrechenbar – Verwaltung, intern
  • Überstunden – Arbeitszeit-Saldo

Kanzlei-Gesamt

Überblick:

KennzahlBedeutung
Gesamt-UmsatzAbgerechnete Stunden
Offene ZeitenNoch nicht abgerechnet
Durchschnittlicher StundensatzEffektiv erzielt
Nicht-abrechenbare QuoteOverhead

Praktische Tipps

Erfassung erleichtern

Für Anwälte:

TippUmsetzung
Timer-FunktionLaufende Erfassung
SchnelleingabeHäufige Tätigkeiten
Mobile AppGerichtstermine erfassen
ErinnerungZeiten zeitnah erfassen

Nicht-abrechenbare Zeit

Was tun damit:

  • Erfassen – Für Controlling wichtig
  • Kategorisieren – Akquise
  • Fortbildung
  • Verwaltung
  • Internes
  • Analysieren – Wo geht Zeit verloren
  • Optimieren – Quote senken

Nacherfassung vermeiden

Sofort erfassen:

MaßnahmeWirkung
Timer nutzenWährend Tätigkeit
Am Abend prüfenVollständigkeit
Kurze BeschreibungSofort notieren
Regeln etablierenAlle gleich

Häufige Fragen

Für die Mandatsabrechnung: sinnvoll, wenn Stundenhonorar. Für ArbZG: Partner sind oft keine Arbeitnehmer, dann keine Pflicht. Die Zeiterfassung für Mandatszeiten empfiehlt sich aber für Controlling und Abrechnung – auch für Partner.
Das hängt von der Vereinbarung mit dem Mandanten ab. Bei Stundenhonorar: üblicherweise ja, ist Teil der Mandatsbearbeitung. In der Beschreibung 'Wartezeit Termin LG München' angeben. Manche Vereinbarungen schließen Wartezeit aus oder reduzieren den Satz.
Nein, das ist Branchenübung. Technisch können Sie auch minutengenau erfassen. Für die Abrechnung ist die 6-Minuten-Taktung praktisch, weil sie einfach zu rechnen ist (0,1h = 6 Min). Manche Mandanten fordern aber minutengenaue Abrechnung.
Für die RVG-Abrechnung nicht zwingend, da die Gebühren nach Gegenstandswert berechnet werden. Aber: Für das Controlling sinnvoll (Aufwand vs. Ertrag). Und für angestellte Anwälte ist die Arbeitszeit-Erfassung ohnehin Pflicht.
Reisezeiten können je nach Vereinbarung abrechenbar sein – oft mit reduziertem Satz oder pauschal. In der Zeiterfassung separat als 'Reise' kategorisieren. Für ArbZG: Reisezeit zu Gerichtsterminen ist üblicherweise Arbeitszeit.

Fazit

Zeiterfassung in der Anwaltskanzlei dient zwei Zwecken: Mandatsabrechnung und Arbeitszeit-Dokumentation. Die mandatsbezogene Erfassung ist für Stundenhonorar-Abrechnungen unverzichtbar. Angestellte Anwälte brauchen zusätzlich ArbZG-konforme Arbeitszeit-Dokumentation. Integration mit Kanzleisoftware vereinfacht die Abrechnung. Und gutes Controlling zeigt, welche Mandate rentabel sind.

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