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Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft richtig planen

Bereitschaftsdienst im Dienstplan: Rechtliche Regeln, faire Verteilung und korrekte Zeiterfassung.

5 Min. Lesezeit
Telefon symbolisiert Rufbereitschaft

Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft richtig planen

Wenn Mitarbeiter erreichbar sein müssen – aber nicht immer arbeiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bereitschaftsdienst ≠ Rufbereitschaft (rechtlich unterschiedlich)
  • Bereitschaftsdienst ist voll Arbeitszeit
  • Rufbereitschaft nur bei tatsächlicher Arbeit
  • EuGH/BAG: Strenge Anforderungen
  • Fair verteilen, korrekt vergüten

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Unterscheidung

Bereitschaftsdienst

Was ist das:

MerkmalBeschreibung
OrtVom Arbeitgeber vorgegeben
ErreichbarkeitMuss sofort einsatzbereit sein
ArbeitszeitVoll als Arbeitszeit gerechnet
VergütungOft reduziert (TV-abhängig)
BeispielArzt im Krankenhaus

Rufbereitschaft

Anders als Bereitschaftsdienst:

  • Ort – Frei wählbar (im Einzugsgebiet)
  • Erreichbarkeit – Muss erreichbar sein
  • Reaktionszeit – Kann vorgegeben sein
  • Arbeitszeit – Nur tatsächliche Einsätze
  • Bereitschaft selbst ist Ruhezeit
  • Vergütung – Pauschale + Einsatzvergütung
  • Beispiel – IT-Support, Störungsdienst

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Rechtliche Grundlagen

EuGH-Rechtsprechung

Wichtige Urteile:

UrteilKernaussage
SIMAP (2000)Bereitschaftsdienst = Arbeitszeit
Jaeger (2003)Auch Ruhezeiten im Dienst = Arbeitszeit
Matzak (2018)Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein
Radiotelevizija (2021)Bei starker Einschränkung = Arbeitszeit

Wann Rufbereitschaft Arbeitszeit wird

Nach EuGH:

  • Sehr kurze Reaktionszeit – Wenige Minuten
  • Häufige Einsätze – Regelmäßige Unterbrechung
  • Strikte Aufenthaltsvorgaben – Einzugsgebiet sehr eng
  • Ausrüstungspflicht – Spezialkleidung, Fahrzeug
  • Insgesamt – Keine freie Gestaltung möglich

Planung

Im Dienstplan

Wie abbilden:

ElementErfassen
ArtBereitschaft oder Rufbereitschaft
ZeitraumVon wann bis wann
MitarbeiterWer ist eingeteilt
ErreichbarkeitKontaktmöglichkeit
EinsätzeTatsächliche Arbeitszeit

Faire Verteilung

Gerecht aufteilen:

  • Rotation – Jeder kommt mal dran
  • Freiwilligkeit – Wenn möglich berücksichtigen
  • Belastungsausgleich – Nach Bereitschaft: leichtere Schichten
  • Vorlauf – Frühzeitig bekannt geben
  • Dokumentation – Wer hatte wann

Bereitschaft fair verteilen

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Zeiterfassung

Bereitschaftsdienst erfassen

Vollständig als Arbeitszeit:

PhaseBuchung
Beginn BereitschaftArbeitsbeginn
Ende BereitschaftArbeitsende
Ruhezeit während DienstTrotzdem Arbeitszeit
Aktive ArbeitEvtl. separat markieren

Rufbereitschaft erfassen

Differenziert:

  • Bereitschaftszeit – Dokumentieren, aber nicht als Arbeitszeit
  • Einsatz – Als Arbeitszeit buchen
  • Anfahrt – Oft als Arbeitszeit (prüfen!)
  • Rückfahrt – Je nach Regelung
  • Nacharbeit – Wenn im Anschluss

Vergütung

Bereitschaftsdienst

Typische Regelungen:

ModellBeschreibung
100% VergütungVoller Lohn wie Normalarbeit
Reduzierte VergütungZ.B. 75% des Stundenlohns
Tarifliche RegelungOft 25-75% je nach Branche
ZuschlägeBei Nacht, Wochenende zusätzlich

Rufbereitschaft

Anders vergütet:

  • Pauschale – Für Bereitschaftszeit (z.B. 50€/Tag)
  • Einsatzvergütung – Normaler Stundenlohn oder mehr
  • Zuschläge – Nacht, Sonntag, Feiertag
  • Mindestabrechnung – Z.B. 1h pro Einsatz
  • Fahrtkosten – Wenn nicht im Gehalt

Ruhezeiten

Nach Bereitschaftsdienst

Was gilt:

SituationRuhezeit
Nach BereitschaftsdienstMind. 11h (Normalfall)
Verkürzung möglichWenn Ausgleich erfolgt
TarifvertragKann Sonderregelungen haben
BranchenKrankenhaus etc. haben Ausnahmen

Nach Rufbereitschaftseinsatz

Differenzierter:

  • Kein Einsatz – Ruhezeit läuft durch
  • Kurzer Einsatz – Je nach Dauer und Uhrzeit
  • Längerer Einsatz – Neue Ruhezeit beginnt
  • Regelung prüfen – TV, BV, Arbeitsvertrag

Besondere Branchen

Gesundheitswesen

Spezifisch:

AspektRegelung
HäufigkeitOft hohe Bereitschaftsbelastung
TarifvertragTV-Ärzte, TVöD etc.
Opt-OutUnter Bedingungen möglich
RuhezeitVerkürzte Regelungen

IT und Technik

Typisch:

  • 24/7-Support – Störungshotline
  • Reaktionszeit – Oft 15-60 Minuten
  • Remote-Zugriff – Von zu Hause arbeiten
  • Eskalation – Wer wird wann gerufen
  • Vergütung – Pauschale + Einsätze

Häufige Fragen

Wenn es im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt ist: ja. Der Arbeitgeber kann Bereitschaftsdienst im Rahmen seines Direktionsrechts anordnen, wenn eine entsprechende Grundlage besteht. Ohne vertragliche Regelung ist es problematisch. Bei Weigerung ohne Grund drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Die Bereitschaftszeit selbst nicht – sie gilt als Ruhezeit, solange nicht gearbeitet wird. Die tatsächlichen Einsätze während Rufbereitschaft zählen aber zur Arbeitszeit und zur Höchstarbeitszeit. Bei sehr einschränkender Rufbereitschaft kann die gesamte Zeit als Arbeitszeit gelten (EuGH-Rechtsprechung beachten).
Bereitschaftsdienst ist volle Arbeitszeit. Damit gelten die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes: max. 48h/Woche im Durchschnitt, max. 10h/Tag. Opt-Out-Regelungen (bis 60h/Woche) sind in bestimmten Branchen mit Einwilligung möglich. Tarifverträge können weitere Regelungen enthalten.
Nein, aber Sie müssen erreichbar sein und innerhalb der vereinbarten Reaktionszeit am Einsatzort sein können. Ein sehr enges Einzugsgebiet oder sehr kurze Reaktionszeit kann dazu führen, dass die Rufbereitschaft als Arbeitszeit gewertet wird. Prüfen Sie Ihre konkrete Vereinbarung.
Dokumentieren Sie: Zeitpunkt des Anrufs, Beginn der Arbeit (evtl. ab Anruf oder ab Ankunft), Ende der Arbeit. Bei Remote-Arbeit von zu Hause: Ab Login bis Ende. Fahrtzeit zum Einsatzort ist oft Arbeitszeit – prüfen Sie Ihre Vereinbarung. Lückenlose Dokumentation ist wichtig.

Fazit

Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sind unterschiedliche Konzepte mit verschiedenen Rechtsfolgen. Bereitschaftsdienst ist voll Arbeitszeit, Rufbereitschaft nur bei tatsächlichen Einsätzen – aber die EuGH-Rechtsprechung hat die Grenzen verschärft. Im Dienstplan fair verteilen, korrekt erfassen, angemessen vergüten. Ruhezeiten beachten, besonders nach Einsätzen. Bei Unsicherheit: Rechtliche Beratung einholen, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung prüfen.

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