Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft richtig planen
Wenn Mitarbeiter erreichbar sein müssen – aber nicht immer arbeiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Bereitschaftsdienst ≠ Rufbereitschaft (rechtlich unterschiedlich)
- Bereitschaftsdienst ist voll Arbeitszeit
- Rufbereitschaft nur bei tatsächlicher Arbeit
- EuGH/BAG: Strenge Anforderungen
- Fair verteilen, korrekt vergüten
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Unterscheidung
Bereitschaftsdienst
Was ist das:
| Merkmal | Beschreibung |
|---|---|
| Ort | Vom Arbeitgeber vorgegeben |
| Erreichbarkeit | Muss sofort einsatzbereit sein |
| Arbeitszeit | Voll als Arbeitszeit gerechnet |
| Vergütung | Oft reduziert (TV-abhängig) |
| Beispiel | Arzt im Krankenhaus |
Rufbereitschaft
Anders als Bereitschaftsdienst:
- Ort – Frei wählbar (im Einzugsgebiet)
- Erreichbarkeit – Muss erreichbar sein
- Reaktionszeit – Kann vorgegeben sein
- Arbeitszeit – Nur tatsächliche Einsätze
- Bereitschaft selbst ist Ruhezeit
- Vergütung – Pauschale + Einsatzvergütung
- Beispiel – IT-Support, Störungsdienst
Bereitschaft erfassen
MyTimeTracker erfasst Bereitschaftsdienste und Einsätze korrekt.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Rechtliche Grundlagen
EuGH-Rechtsprechung
Wichtige Urteile:
| Urteil | Kernaussage |
|---|---|
| SIMAP (2000) | Bereitschaftsdienst = Arbeitszeit |
| Jaeger (2003) | Auch Ruhezeiten im Dienst = Arbeitszeit |
| Matzak (2018) | Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein |
| Radiotelevizija (2021) | Bei starker Einschränkung = Arbeitszeit |
Wann Rufbereitschaft Arbeitszeit wird
Nach EuGH:
- Sehr kurze Reaktionszeit – Wenige Minuten
- Häufige Einsätze – Regelmäßige Unterbrechung
- Strikte Aufenthaltsvorgaben – Einzugsgebiet sehr eng
- Ausrüstungspflicht – Spezialkleidung, Fahrzeug
- Insgesamt – Keine freie Gestaltung möglich
Planung
Im Dienstplan
Wie abbilden:
| Element | Erfassen |
|---|---|
| Art | Bereitschaft oder Rufbereitschaft |
| Zeitraum | Von wann bis wann |
| Mitarbeiter | Wer ist eingeteilt |
| Erreichbarkeit | Kontaktmöglichkeit |
| Einsätze | Tatsächliche Arbeitszeit |
Faire Verteilung
Gerecht aufteilen:
- Rotation – Jeder kommt mal dran
- Freiwilligkeit – Wenn möglich berücksichtigen
- Belastungsausgleich – Nach Bereitschaft: leichtere Schichten
- Vorlauf – Frühzeitig bekannt geben
- Dokumentation – Wer hatte wann
Bereitschaft fair verteilen
MyTimeTracker zeigt, wer wie oft Bereitschaft hatte.
- Sofort einsatzbereit
- DSGVO-konform
- Keine Einrichtung nötig
Zeiterfassung
Bereitschaftsdienst erfassen
Vollständig als Arbeitszeit:
| Phase | Buchung |
|---|---|
| Beginn Bereitschaft | Arbeitsbeginn |
| Ende Bereitschaft | Arbeitsende |
| Ruhezeit während Dienst | Trotzdem Arbeitszeit |
| Aktive Arbeit | Evtl. separat markieren |
Rufbereitschaft erfassen
Differenziert:
- Bereitschaftszeit – Dokumentieren, aber nicht als Arbeitszeit
- Einsatz – Als Arbeitszeit buchen
- Anfahrt – Oft als Arbeitszeit (prüfen!)
- Rückfahrt – Je nach Regelung
- Nacharbeit – Wenn im Anschluss
Vergütung
Bereitschaftsdienst
Typische Regelungen:
| Modell | Beschreibung |
|---|---|
| 100% Vergütung | Voller Lohn wie Normalarbeit |
| Reduzierte Vergütung | Z.B. 75% des Stundenlohns |
| Tarifliche Regelung | Oft 25-75% je nach Branche |
| Zuschläge | Bei Nacht, Wochenende zusätzlich |
Rufbereitschaft
Anders vergütet:
- Pauschale – Für Bereitschaftszeit (z.B. 50€/Tag)
- Einsatzvergütung – Normaler Stundenlohn oder mehr
- Zuschläge – Nacht, Sonntag, Feiertag
- Mindestabrechnung – Z.B. 1h pro Einsatz
- Fahrtkosten – Wenn nicht im Gehalt
Ruhezeiten
Nach Bereitschaftsdienst
Was gilt:
| Situation | Ruhezeit |
|---|---|
| Nach Bereitschaftsdienst | Mind. 11h (Normalfall) |
| Verkürzung möglich | Wenn Ausgleich erfolgt |
| Tarifvertrag | Kann Sonderregelungen haben |
| Branchen | Krankenhaus etc. haben Ausnahmen |
Nach Rufbereitschaftseinsatz
Differenzierter:
- Kein Einsatz – Ruhezeit läuft durch
- Kurzer Einsatz – Je nach Dauer und Uhrzeit
- Längerer Einsatz – Neue Ruhezeit beginnt
- Regelung prüfen – TV, BV, Arbeitsvertrag
Besondere Branchen
Gesundheitswesen
Spezifisch:
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Häufigkeit | Oft hohe Bereitschaftsbelastung |
| Tarifvertrag | TV-Ärzte, TVöD etc. |
| Opt-Out | Unter Bedingungen möglich |
| Ruhezeit | Verkürzte Regelungen |
IT und Technik
Typisch:
- 24/7-Support – Störungshotline
- Reaktionszeit – Oft 15-60 Minuten
- Remote-Zugriff – Von zu Hause arbeiten
- Eskalation – Wer wird wann gerufen
- Vergütung – Pauschale + Einsätze
Häufige Fragen
Fazit
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sind unterschiedliche Konzepte mit verschiedenen Rechtsfolgen. Bereitschaftsdienst ist voll Arbeitszeit, Rufbereitschaft nur bei tatsächlichen Einsätzen – aber die EuGH-Rechtsprechung hat die Grenzen verschärft. Im Dienstplan fair verteilen, korrekt erfassen, angemessen vergüten. Ruhezeiten beachten, besonders nach Einsätzen. Bei Unsicherheit: Rechtliche Beratung einholen, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung prüfen.
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