Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst planen
Bereitschaft ist nicht gleich Bereitschaft – die Unterschiede haben große Auswirkungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bereitschaftsdienst zählt als Arbeitszeit, Rufbereitschaft nicht
- Vergütung unterschiedlich geregelt
- Ruhezeiten beachten bei Einsätzen
- Faire Verteilung im Team wichtig
- Dokumentation für Abrechnung nötig
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Der Unterschied
Definitionen
Was ist was:
| Art | Aufenthaltsort | Arbeitszeit |
|---|---|---|
| Bereitschaftsdienst | Am Arbeitsort oder nah | Voll Arbeitszeit |
| Rufbereitschaft | Frei wählbar | Nur bei Einsatz |
| Arbeitsbereitschaft | Am Arbeitsplatz | Voll Arbeitszeit |
Praktisch bedeutet das
Konsequenzen:
- Bereitschaftsdienst – Im Krankenhaus warten
- Zählt komplett als Arbeitszeit
- Höchstarbeitszeit beachten
- Volle Ruhezeit danach
- Rufbereitschaft – Zu Hause erreichbar
- Nur Einsatz = Arbeitszeit
- Mehr Flexibilität
- Ruhezeit nur bei Einsatz unterbrochen
- Arbeitsbereitschaft – Am Arbeitsplatz anwesend
- Wachsame Achtsamkeit
- Vollständig Arbeitszeit
Bereitschaft planen
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- Keine Einrichtung nötig
Rechtliche Grundlagen
Arbeitszeitgesetz
Was gilt:
| Regelung | Bereitschaftsdienst | Rufbereitschaft |
|---|---|---|
| Max. Arbeitszeit | Zählt dazu | Nur Einsatz |
| Ruhezeit 11h | Muss eingehalten werden | Bei Einsatz neu |
| Sonntags-/Feiertagsruhe | Gilt | Nur bei Einsatz |
| Tarifvertrag | Kann abweichen | Kann abweichen |
EuGH-Rechtsprechung
Wichtige Urteile:
- SIMAP-Urteil (2000) – Bereitschaftsdienst = Arbeitszeit
- Matzak-Urteil (2018) – Auch Heimbereitschaft kann Arbeitszeit sein
- Entscheidende Kriterien – Reaktionszeit
- Einschränkungen
- Dienstkleidung?
- Nationale Umsetzung – Deutschland folgt überwiegend
Vergütung
Unterschiedliche Modelle
Typische Regelungen:
| Art | Vergütung |
|---|---|
| Bereitschaftsdienst | 60-100% des Stundenlohns |
| Rufbereitschaft | Pauschale (z.B. 30-50€/Tag) |
| Rufbereitschaft + Einsatz | Pauschale + Einsatzstunden voll |
| Nacht/Wochenende | Oft Zuschläge |
Tarifverträge
Wo geregelt:
- TVöD/TV-L – Stufen je nach Belastung
- Pflege-Tarife – Eigene Bereitschaftsregeln
- Industrie – Branchenspezifisch
- Ohne Tarif – Arbeitsvertrag entscheidet
- Mindestlohn – Bei Einsatz immer beachten
Bereitschaft abrechnen
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Planung
Bereitschaftsdienstplan
Was beachten:
| Aspekt | Umsetzung |
|---|---|
| Höchstarbeitszeit | Mit Bereitschaft berechnen |
| Ruhezeiten | 11 Stunden danach |
| Rotation | Faire Verteilung |
| Vorlauf | Mindestens 4 Wochen vorher |
| Tausch | Regelung ermöglichen |
Rufbereitschaftsplan
Besonderheiten:
- Wochenblöcke – Oft Mo-So einem MA
- Rotation – Regelmäßiger Wechsel
- Reaktionszeit – Klar definieren (z.B. 30 Min.)
- Eskalation – Wenn nicht erreichbar
- Qualifikation – Wer kann was abdecken
- Ausgleich – Erholung nach häufiger Bereitschaft
Zeiterfassung
Was dokumentieren
Bei Bereitschaft:
| Element | Erfassung |
|---|---|
| Bereitschaftszeit | Beginn und Ende |
| Einsätze | Genauer Zeitpunkt |
| Einsatzdauer | Start bis Ende |
| Einsatzgrund | Kurze Beschreibung |
| Nachruhe | Wurde eingehalten? |
Praktische Umsetzung
Methoden:
- App-basiert – Einsatz per Klick starten
- Telefonbasiert – Rückruf = Einsatzbeginn
- Nacherfassung – Am nächsten Tag eintragen
- Automatisch – Bei Alarm/Ticket-System
- Kombination – Je nach Einsatzart
Häufige Fragen
Fazit
Die Unterscheidung zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft hat erhebliche Auswirkungen auf Arbeitszeit, Vergütung und Ruhezeiten. Bereitschaftsdienst zählt voll als Arbeitszeit, Rufbereitschaft nur bei Einsatz. Die Planung muss rechtliche Vorgaben und faire Verteilung im Team berücksichtigen. Eine saubere Dokumentation ist für die korrekte Abrechnung und den Nachweis der Ruhezeiteninhaltung unerlässlich.
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