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Kündigung: Arbeitszeit und Restansprüche abwickeln

Was bei Kündigung mit Überstunden, Resturlaub und Arbeitszeitkonto passiert – korrekte Abwicklung für beide Seiten.

5 Min. Lesezeit
Kündigungsschreiben neben Kalender

Kündigung: Arbeitszeit und Restansprüche abwickeln

Wenn es vorbei ist: Überstunden, Urlaub und Zeitkonto richtig abwickeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Überstunden müssen abgebaut oder ausbezahlt werden
  • Resturlaub: Freistellung oder Abgeltung
  • Arbeitszeitkonto: Saldo ausgleichen
  • Fristen und Dokumentation beachten
  • Abrechnung im letzten Gehalt

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Überstunden bei Kündigung

Was mit Überstunden passiert

Optionen:

OptionBeschreibung
FreizeitausgleichIn Kündigungsfrist abbauen
AuszahlungIm letzten Gehalt
VerfallWenn nicht geltend gemacht

Freizeitausgleich

Abbau in der Kündigungsfrist:

  • Wunsch – AG oder AN kann vorschlagen
  • Vereinbarung – Beide müssen zustimmen
  • Freistellung – Bezahlte freie Tage
  • Kombination – Mit Resturlaub
  • Dokumentation – Schriftlich festhalten

Auszahlung

Wenn Abbau nicht möglich:

AspektRegelung
StundensatzWie bei regulärer Arbeit
ZuschlägeWenn vereinbart
VersteuerungWie Gehalt
ZeitpunktMit letzter Abrechnung

Überstundenstand ermitteln

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Resturlaub bei Kündigung

Anspruch berechnen

Pro rata temporis:

ArbeitsmonateUrlaubsanspruch
12 Monate30 Tage (voll)
6 Monate15 Tage (anteilig)
Pro Monat2,5 Tage (bei 30 Tagen/Jahr)

Urlaubsabgeltung

Wenn nicht genommen:

  • Anspruch – Resturlaub × Tagesverdienst
  • Berechnung – Bruttogehalt / Arbeitstage × Urlaubstage
  • Auszahlung – Mit letzter Abrechnung
  • Sozialabgaben – Ja, wie Gehalt
  • Steuern – Ja, wie Gehalt

Freistellung

Urlaub in Kündigungsfrist:

SituationRegelung
AG ordnet anZulässig, mit Zustimmung AN
AN wünschtAG muss berücksichtigen
KombinationUrlaub + Überstundenabbau
ArbeitsunfähigUrlaub wird nicht verbraucht

Arbeitszeitkonto

Positives Guthaben

Überstunden auf dem Konto:

OptionUmsetzung
AbbauFreie Tage in Kündigungsfrist
AuszahlungMonetärer Ausgleich
KombinationTeils/teils
VereinbarungSchriftlich festhalten

Negatives Guthaben

Minusstunden auf dem Konto:

  • Verschulden AN – Abzug vom Gehalt möglich
  • Verschulden AG – Kein Abzug
  • Vereinbarung – Im Arbeitsvertrag prüfen
  • Verrechnung – Mit letztem Gehalt
  • Streit – Oft Kulanzlösung

Dokumentation

Was festhalten:

ElementNachweis
KontostandZum Kündigungstag
VereinbarungWie wird ausgeglichen
AbrechnungIm letzten Gehalt
UnterschriftBeider Parteien

Saubere Dokumentation

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Freistellung

Unwiderrufliche Freistellung

Was bedeutet das:

AspektRegelung
ArbeitspflichtEntfällt
VergütungWeiter gezahlt
UrlaubKann angerechnet werden
ÜberstundenKönnen angerechnet werden
NebentätigkeitOft erlaubt

Anrechnung

Wie verrechnen:

  • Urlaubsanspruch – Freistellung = Urlaub genommen
  • Überstunden – Freistellung = Abbau
  • Arbeitszeitkonto – Belastung des Kontos
  • Formulierung – "unter Anrechnung von..."
  • Wichtig – Schriftlich vereinbaren

Letzte Gehaltsabrechnung

Was enthalten sein muss

Posten:

ElementBerechnung
Reguläres GehaltAnteilig bis Austritt
ÜberstundenWenn nicht abgebaut
UrlaubsabgeltungResturlaub × Tagesverdienst
SonderzahlungenAnteilig (wenn vereinbart)
AbzügeMinusstunden, Vorschüsse

Fristen

Wann abrechnen:

FristAktion
AustrittstagDaten fixieren
AbrechnungslaufNächster regulärer
AuszahlungMit nächster Gehaltszahlung
BescheinigungZeugnis, Arbeitsbescheinigung

Häufige Fragen

Nicht einseitig. Freizeitausgleich für Überstunden braucht grundsätzlich Zustimmung. Aber: Bei Freistellung 'unter Anrechnung von Überstunden' wird das Guthaben verrechnet. Im Arbeitsvertrag kann geregelt sein, wie Überstunden ausgeglichen werden. Im Streitfall: Einigung suchen oder rechtlich prüfen.
Möglich. Viele Arbeitsverträge haben Ausschlussfristen (oft 3 Monate). Überstunden müssen dann innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden. Ohne Ausschlussfrist gilt die reguläre Verjährung (3 Jahre). Wichtig: Rechtzeitig schriftlich einfordern!
Wenn Sie während der Freistellung (die als Urlaub gilt) krank werden, wird der Urlaub nicht verbraucht – analog zur normalen Krankmeldung im Urlaub. Sie behalten den Urlaubsanspruch und bekommen ihn am Ende abgegolten. Krankschreibung einreichen!
Kommt darauf an, wer 'schuld' an den Minusstunden ist. Wenn Sie zu wenig gearbeitet haben (ohne Grund), kann abgezogen werden. Wenn der AG Sie nicht beschäftigt hat oder Sie krank waren: kein Abzug. Prüfen Sie den Arbeitsvertrag und holen Sie im Zweifel Rechtsrat.
Ja. Der Urlaubsanspruch hängt nicht von der Art der Beendigung ab. Auch bei fristloser Kündigung muss Resturlaub abgegolten werden – allerdings nur der bis zum Kündigungszeitpunkt entstandene Anspruch (anteilig).

Fazit

Bei Kündigung müssen Überstunden, Urlaub und Arbeitszeitkonto sauber abgewickelt werden. Freizeitausgleich oder Auszahlung für Überstunden, Urlaubsabgeltung für Resturlaub. Alles schriftlich vereinbaren und dokumentieren. Die Zeiterfassung liefert die Daten für die korrekte Berechnung. Im Streitfall: frühzeitig einigen oder rechtliche Beratung suchen.

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