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Zeiterfassung bei mehreren Jobs: Was beachten?

Mehrere Arbeitsverhältnisse und Zeiterfassung: Höchstarbeitszeit, Meldepflichten und korrekte Dokumentation.

5 Min. Lesezeit
Person jongliert mehrere Uhren

Zeiterfassung bei mehreren Jobs: Was beachten?

Zwei oder mehr Jobs – aber nur eine Höchstarbeitszeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitszeiten aller Jobs werden addiert
  • Höchstarbeitszeit gilt insgesamt
  • Jeder Arbeitgeber muss erfassen
  • Arbeitnehmer muss informieren
  • Ruhezeiten gelten jobübergreifend

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Rechtliche Grundlagen

Arbeitszeitgesetz gilt gesamt

Was beachten:

RegelAnwendung
8h/Tag RegelarbeitszeitAlle Jobs zusammen
10h/Tag MaximumAlle Jobs zusammen
48h/Woche DurchschnittAlle Jobs zusammen
11h RuhezeitZwischen allen Jobs

Warum das wichtig ist

Konsequenzen bei Verstoß:

  • Arbeitnehmer – Gesundheitsrisiko
  • Arbeitgeber – Bußgeld möglich
  • Versicherung – Ggf. Probleme bei Unfall
  • Arbeitsvertrag – Kann Verstoß sein

Alle Jobs im Blick

MyTimeTracker hilft bei der Übersicht – auch bei mehreren Tätigkeiten.

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Pflichten der Beteiligten

Arbeitnehmer

Was Sie tun müssen:

PflichtErklärung
AnzeigepflichtNebentätigkeit melden
MitwirkungArbeitszeiten offenlegen
EinhaltungHöchstarbeitszeit beachten
WahrheitsgemäßKeine falschen Angaben

Arbeitgeber

Was Arbeitgeber tun müssen:

  • Fragen – Nach weiteren Beschäftigungen
  • Dokumentieren – Eigene Arbeitszeit erfassen
  • Prüfen – Gesamtarbeitszeit im Blick
  • Handeln – Bei Überschreitung einschreiten
  • Zusammenrechnen – Wenn bekannt

Typische Konstellationen

Hauptjob + Minijob

Häufigste Kombination:

AspektRegelung
HauptjobVollzeit, z.B. 40h
MinijobZusätzlich, begrenzt
MaximumZusammen max. 48h/Woche
Ruhezeit11h zwischen Jobs

Zwei Teilzeitjobs

Auch möglich:

  • Job A: 20h – Mo-Mi
  • Job B: 20h – Do-Fr
  • Gesamt: 40h – Im Rahmen
  • Ruhezeit – Zwischen Tagen ok

Hauptjob + Selbständigkeit

Besonderheit:

AspektRegelung
ArbZGGilt für Anstellung
SelbständigkeitNicht vom ArbZG erfasst
Aber:Genehmigungspflicht im Vertrag
GesundheitEigene Verantwortung

Praktische Umsetzung

Arbeitszeiten dokumentieren

So behalten Sie Überblick:

MethodeUmsetzung
Eigene AufzeichnungAlle Jobs notieren
AppsMehrere Arbeitgeber anlegen
KalenderSchichten eintragen
ExcelWochenübersicht

Kommunikation

Mit Arbeitgebern sprechen:

  • Vor Aufnahme – Nebentätigkeit anzeigen
  • Arbeitszeiten – Ungefähre Stunden nennen
  • Änderungen – Proaktiv informieren
  • Probleme – Frühzeitig ansprechen
  • Schriftlich – Wichtiges dokumentieren

Zeiterfassung für alle Jobs

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Ruhezeiten beachten

11-Stunden-Regel

Jobübergreifend:

SituationZulässig?
Job A endet 20:00, Job B beginnt 7:00Ja (11h)
Job A endet 22:00, Job B beginnt 6:00Nein (8h)
Job A endet 18:00, Job B beginnt 6:00Ja (12h)

Planung

Schichten koordinieren:

  • Kalender führen – Alle Zeiten eintragen
  • Ruhezeit prüfen – Vor Zusage
  • Puffer einplanen – Für Verzögerungen
  • Notfallplan – Wenn es nicht passt

Minijob-Besonderheiten

538-Euro-Grenze

Was gilt:

AspektRegelung
Verdienstgrenze538€/Monat (2024)
ArbeitszeitMuss passen
ZeiterfassungAuch hier Pflicht
MeldungAn Hauptarbeitgeber

Mehrere Minijobs

Achtung:

  • Ein geringfügiger Job – Neben Hauptjob okay
  • Mehrere Minijobs – Werden zusammengerechnet
  • Sozialversicherung – Ab 538€ gesamt: Pflicht
  • Steuern – Komplexer

Probleme und Lösungen

Überschreitung droht

Was tun:

ProblemLösung
Zu viele StundenSchichten reduzieren
Ruhezeit knappZeiten anpassen
Arbeitgeber fordert mehrAblehnen, erklären
Mehrarbeit nötigEinen Job reduzieren

Konflikt zwischen Arbeitgebern

Umgang:

  • Prioritäten klären – Was ist wichtiger?
  • Transparent sein – Beide informieren
  • Kompromiss suchen – Zeitliche Anpassung
  • Grenzen setzen – ArbZG als Argument
  • Notfalls – Einen Job aufgeben

Häufige Fragen

Grundsätzlich: ja, zumindest wenn es für die Arbeitszeitberechnung relevant ist. Viele Arbeitsverträge enthalten eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten. Auch ohne vertragliche Pflicht: Der Arbeitgeber muss die Gesamtarbeitszeit prüfen können. Verschweigen ist riskant.
Jeder Arbeitgeber erfasst die Zeit bei sich. Sie als Arbeitnehmer müssen Ihre Gesamtarbeitszeit im Blick haben und die Arbeitgeber informieren, wenn Grenzen erreicht werden. Eine zentrale Erfassung gibt es nicht – Sie sind für die Koordination mitverantwortlich.
Praktisch kaum möglich. 2 × 40h = 80h/Woche würde massiv gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Theoretisch könnten zwei Arbeitgeber Sie jeweils 24h/Woche beschäftigen – dann wäre 48h/Woche eingehalten. Aber: Ruhezeiten müssen auch passen.
Arbeitsverträge können Nebentätigkeiten beschränken, aber nicht generell verbieten. Erlaubt sind Einschränkungen: bei Konkurrenz, bei Beeinträchtigung der Haupttätigkeit, bei Arbeitszeitkonflikten. Ein generelles Verbot ohne Grund ist unwirksam. Im Zweifel: rechtlich prüfen lassen.
Beide Arbeitgeber können haftbar sein, wenn sie von der Gesamtarbeitszeit wussten oder hätten wissen müssen. Auch Sie selbst können arbeitsrechtliche Konsequenzen erleben, wenn Sie falsche Angaben gemacht haben. Bei einem Unfall kann es versicherungsrechtliche Probleme geben.

Fazit

Bei mehreren Jobs gilt: Die Arbeitszeiten werden zusammengerechnet. 48 Stunden pro Woche und 10 Stunden pro Tag dürfen nicht überschritten werden – jobübergreifend. Ruhezeiten müssen zwischen allen Jobs eingehalten werden. Sie als Arbeitnehmer sind verpflichtet, Nebentätigkeiten anzuzeigen und die Gesamtarbeitszeit im Blick zu behalten. Jeder Arbeitgeber muss seine Zeit erfassen – koordinieren müssen Sie selbst.

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