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Was zählt als Arbeitszeit? Definition und Abgrenzung

Arbeitszeit rechtlich definiert: Was zählt dazu, was nicht? Abgrenzung zu Pausen, Rufbereitschaft und Wegezeit.

5 Min. Lesezeit
Uhr mit verschiedenen Arbeitssituationen

Was zählt als Arbeitszeit? Definition und Abgrenzung

Nicht alles, was sich wie Arbeit anfühlt, ist rechtlich Arbeitszeit – und umgekehrt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitszeit = Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit ohne Pausen
  • Ruhezeiten und Pausen sind keine Arbeitszeit
  • Bereitschaft am Arbeitsplatz ist Arbeitszeit
  • Rufbereitschaft meist nicht
  • Wegezeit: Grundsätzlich keine Arbeitszeit

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Gesetzliche Definition

Arbeitszeitgesetz

Was § 2 ArbZG sagt:

BegriffDefinition
ArbeitszeitZeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen
RuhepauseUnterbrechung der Arbeitszeit
RuhezeitZeit zwischen zwei Arbeitstagen

EU-Recht

Ergänzende Definition:

  • Arbeitszeit – AN arbeitet, steht zur Verfügung, übt Tätigkeit aus
  • Ruhezeit – Was nicht Arbeitszeit ist
  • Bereitschaftsdienst – Am Arbeitsort = Arbeitszeit
  • Maßgeblich – Alle drei Elemente zusammen

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Was Arbeitszeit ist

Eindeutig Arbeitszeit

Klare Fälle:

SituationArbeitszeit?
Produktive ArbeitJa
MeetingsJa
Dienstreise (Arbeitstätigkeit)Ja
PflichtfortbildungJa
Bereitschaft am ArbeitsplatzJa

Details

Genauer betrachtet:

  • Kernarbeit – Haupttätigkeit, eindeutig
  • Vor-/Nachbereitung – Umziehen (wenn Pflicht), Hochfahren
  • Meetings – Auch wenn wenig produktiv
  • Wartezeiten – Wenn arbeitsbereit
  • Betriebliche Veranstaltungen – Wenn verpflichtend

Was keine Arbeitszeit ist

Eindeutig keine Arbeitszeit

Klare Fälle:

SituationArbeitszeit?
RuhepausenNein
Weg zur ArbeitNein
Rufbereitschaft zu HauseGrundsätzlich nein
Freiwillige WeiterbildungNein
MittagspauseNein

Details

Genauer betrachtet:

  • Pausen – Wenn frei verfügbar
  • Pendelzeit – Wohnung - Betrieb
  • Ruhezeit – Zwischen zwei Tagen
  • Freie Zeit – Freizeit, Urlaub
  • Rufbereitschaft – Außerhalb des Betriebs

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Grenzfälle

Bereitschaftsdienst vs. Rufbereitschaft

Der wichtige Unterschied:

MerkmalBereitschaftsdienstRufbereitschaft
AufenthaltAm ArbeitsortFrei wählbar
VerfügbarkeitSofortBinnen Zeitraum
ArbeitszeitJa, vollständigNur bei Einsatz
VergütungOft reduziert, aber AZPauschale + Einsatz

Wegezeit

Wann Arbeitszeit:

  • Wohnung → Betrieb – Keine Arbeitszeit
  • Betrieb → Kunde → Betrieb – Arbeitszeit
  • Wohnung → Kunde direkt – Teilweise, minus übliche Pendelzeit
  • Zwischen Einsatzorten – Arbeitszeit
  • Dienstreise – Komplex, Einzelfallprüfung

Umkleidezeit

Wann Arbeitszeit:

SituationArbeitszeit?
Dienstkleidung vorgeschriebenJa
Schutzkleidung PflichtJa
Umziehen zu Hause möglichNein
Aus hygienischen GründenJa

Spezialfälle

Homeoffice

Besonderheiten:

AspektRegelung
ArbeitszeitWie im Büro
PausenMüssen eingehalten werden
ErreichbarkeitDefinierte Zeiten
ÜberstundenNur wenn angeordnet/genehmigt

Dienstreisen

Komplexes Thema:

  • Fahrt im Auto – Selbst fahrend: Arbeitszeit
  • Zug/Flug – Arbeitend: ja, nur sitzend: umstritten
  • Am Zielort – Berufliche Tätigkeit: ja
  • Übernachtung – Ruhezeit
  • Arbeitsvertrag – Oft Regelung enthalten

Schulungen

Unterscheidung:

ArtArbeitszeit?
Vom AG angeordnetJa
Für den Job erforderlichJa
Freiwillige WeiterbildungNein
Während ArbeitszeitJa
In Freizeit, vom AG gewünschtOft vergütungspflichtig

Häufige Fragen

Nein. Pausen, in denen Sie frei über Ihre Zeit verfügen können, sind keine Arbeitszeit. Die Pause muss aber echte Pause sein – wenn Sie 'erreichbar' bleiben müssen oder jederzeit gerufen werden können, kann es Arbeitszeit sein.
Grundsätzlich nein. Der Weg von der Wohnung zum Betrieb ist keine Arbeitszeit. Ausnahme: Wenn Sie von einem Einsatzort direkt zum nächsten fahren oder vom Betrieb zu einem Kunden. Dann ist die Fahrzeit (teilweise) Arbeitszeit.
Grundsätzlich nicht, solange Sie sich nicht am Arbeitsplatz aufhalten müssen. Die Zeit des tatsächlichen Einsatzes ist aber Arbeitszeit. Wenn Sie jedoch am Arbeitsplatz sein müssen (Bereitschaftsdienst), ist die gesamte Zeit Arbeitszeit.
Nein, außer es ist vereinbart. Außerhalb der Arbeitszeit müssen Sie grundsätzlich nicht erreichbar sein. Wenn Sie es trotzdem tun, kann das Arbeitszeit sein – mit allen Konsequenzen (Überstunden, Ruhezeit). Klare Regelungen mit dem Arbeitgeber helfen.
Wenn die Arbeitskleidung vorgeschrieben ist und Sie sich im Betrieb umziehen müssen: ja. Das hat das BAG entschieden. Wenn Sie sich auch zu Hause umziehen könnten und das nicht aus hygienischen oder anderen Gründen ausgeschlossen ist: nein.

Fazit

Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Pausen – so die Definition. In der Praxis gibt es viele Grenzfälle: Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz ist Arbeitszeit, Rufbereitschaft meist nicht. Wegezeiten zwischen Einsatzorten zählen, der Weg zur Arbeit nicht. Bei Zweifeln hilft ein Blick in Arbeitsvertrag und Tarifvertrag – oder die Klärung mit dem Arbeitgeber.

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