Zum Hauptinhalt springen

Arbeitszeiterfassung für Minijobber: Die Regelungen

Zeiterfassung bei Minijobs: Was Arbeitgeber dokumentieren müssen und welche Besonderheiten gelten.

4 Min. Lesezeit
Minijobber bei der Zeiterfassung

Arbeitszeiterfassung für Minijobber: Die Regelungen

Auch bei Minijobs gilt die Pflicht zur Zeiterfassung – mit einigen Besonderheiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zeiterfassungspflicht gilt auch für Minijobber
  • Mindestlohndokumentation zusätzlich erforderlich
  • 520-Euro-Grenze durch Stunden begrenzt
  • Aufzeichnungen 2 Jahre aufbewahren
  • Verstöße werden kontrolliert und geahndet

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Rechtliche Grundlagen

Doppelte Pflicht

Was gilt:

RechtsgrundlageAnforderung
BAG-UrteilAllgemeine Zeiterfassungspflicht
MiLoG § 17Mindestlohn-Dokumentation
SGB IVSozialversicherungsrechtliche Grenzen
ArbeitsvertragVereinbarte Stunden

Warum besonders wichtig

Bei Minijobs:

  • 520-Euro-Grenze – Überschreitung vermeiden
  • Mindestlohn – Stunden ÷ Lohn = Stundenlohn
  • Sozialversicherung – Bei Überschreitung Pflicht
  • Kontrolle – Zoll prüft regelmäßig
  • Nachweise – Bei Streit wichtig

Minijobs einfach erfassen

MyTimeTracker für alle Beschäftigungsarten.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
Kostenlos testen

MiLoG-Dokumentationspflicht

Was dokumentieren

Pflichtangaben:

AngabeBeschreibung
BeginnUhrzeit Arbeitsbeginn
EndeUhrzeit Arbeitsende
DauerTägliche Arbeitszeit
ZeitraumSpätestens 7 Tage danach

Aufbewahrung

Wie lange:

  • MiLoG-Aufzeichnungen – 2 Jahre
  • Ab wann – Ende des Kalenderjahres
  • Ort – Am Beschäftigungsort bereithalten
  • Form – Auch elektronisch
  • Prüfung – Jederzeit zugänglich für Zoll

520-Euro-Grenze

Stundenberechnung

So rechnen:

StundenlohnMax. Stunden/MonatMax. Stunden/Jahr
12,82€ (Mindestlohn 2026)ca. 40,5ca. 486
13,00€ca. 40ca. 480
15,00€ca. 34,7ca. 416
20,00€26312

Was bei Überschreitung

Konsequenzen:

  • Gelegentlich – Bis 3 Monate/Jahr toleriert
  • Vorhersehbar – Sozialversicherungspflicht
  • Regelmäßig – Kein Minijob mehr
  • Nachzahlung – Sozialabgaben rückwirkend
  • Wichtig – Zeiterfassung belegt Überschreitung

Grenzen im Blick

MyTimeTracker warnt bei Stundenüberschreitung.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
14 Tage kostenlos testen

Praktische Umsetzung

Erfassungsmethoden

Optionen:

MethodeGeeignet für
AppFlexible Arbeitszeiten
StundenzettelEinfache Verhältnisse
TerminalFester Arbeitsort
ExcelKleine Betriebe

Was mindestens

Minimalanforderung:

  • Datum – Jeder Arbeitstag
  • Beginn – Arbeitsbeginn
  • Ende – Arbeitsende
  • Pause – Bei >6 Stunden
  • Summe – Tagesstunden
  • Unterschrift – Bei Papierform

Kontrollen

Wer prüft

Zuständigkeiten:

BehördePrüft
Zoll (FKS)Mindestlohn, Arbeitszeit
Minijob-ZentraleSozialversicherung
RentenversicherungBetriebsprüfung

Bußgelder

Bei Verstößen:

  • Keine Dokumentation – Bis 30.000€
  • Mindestlohnverstoß – Bis 500.000€
  • Falsche SV-Angaben – Bis 25.000€
  • Nachzahlungen – Zusätzlich zu Bußgeld
  • Ausschluss – Von öffentlichen Aufträgen

Häufige Fragen

Die Pflicht zur Dokumentation liegt beim Arbeitgeber. Praktisch erfassen aber oft die Minijobber selbst (per Stundenzettel oder App), der Arbeitgeber muss die Aufzeichnungen prüfen und aufbewahren. Wichtig: Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich.
Ja, die Aufzeichnung muss spätestens am siebten Tag nach dem Arbeitstag erfolgen. Bei Krankheit oder Urlaub des Verantwortlichen muss eine Vertretung die Dokumentation sicherstellen. Eine Verzögerung wird bei Kontrollen nicht akzeptiert.
Jeder Arbeitgeber dokumentiert seinen Teil. Die Zusammenrechnung für die 520-Euro-Grenze erfolgt über die Minijob-Zentrale. Der Minijobber muss andere Jobs mitteilen. Überschreitungen führen zur Sozialversicherungspflicht im zweiten Job.
Wenn Pausen abgezogen werden (was bei >6 Stunden Pflicht ist), müssen sie dokumentiert sein. Bei kürzeren Arbeitszeiten ohne Pausenabzug ist die Dokumentation nicht zwingend, aber empfehlenswert für Klarheit.
Nein, das verstößt gegen die 7-Tage-Frist des MiLoG. Zeiterfassung muss zeitnah erfolgen. Nachträgliche Eintragungen sind bei Kontrollen auffällig und können als Verstoß gewertet werden. Digitale Systeme mit Zeitstempel sind hier sicherer.

Fazit

Minijobs unterliegen der allgemeinen Zeiterfassungspflicht und zusätzlich der MiLoG-Dokumentationspflicht. Die Zeiterfassung ist bei Minijobs besonders wichtig: Sie belegt die Einhaltung des Mindestlohns und der 520-Euro-Grenze. Verstöße werden vom Zoll kontrolliert und können teuer werden. Eine digitale Zeiterfassung erleichtert die Dokumentation und warnt rechtzeitig bei Stundenüberschreitungen.

Zeiterfassung starten

14 Tage kostenlos testen

Kostenlos testen

Zeiterfassung einfach & gesetzeskonform

Starten Sie jetzt mit MyTimeTracker und erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen. 14 Tage kostenlos testen, keine Kreditkarte erforderlich.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
Kostenlos testen