Betriebsrat und Zeiterfassung: Mitbestimmungsrechte
Die Einführung einer Zeiterfassung unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats. Dieser Guide erklärt die Rechte und zeigt, wie eine erfolgreiche Zusammenarbeit gelingt.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Einführung von Zeiterfassung besteht Mitbestimmungspflicht nach § 87 BetrVG
- Der Betriebsrat hat Einfluss auf Art und Umfang der Erfassung
- Eine Betriebsvereinbarung regelt die Details verbindlich
- Frühzeitige Einbindung vermeidet Konflikte und Verzögerungen
- Auch bei bestehenden Systemen kann der Betriebsrat Änderungen verlangen
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Rechtsgrundlagen der Mitbestimmung
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Die zentrale Norm:
Der Betriebsrat hat mitzubestimmen bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.
Zeiterfassungssysteme erfüllen dieses Kriterium:
- Erfassen Arbeitsverhalten (Kommen, Gehen)
- Ermöglichen Kontrolle der Anwesenheit
- Können Leistungsrückschlüsse erlauben
§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
Zusätzliche Mitbestimmung bei:
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.
Das bedeutet:
- Arbeitszeit-Regelungen erfordern Mitbestimmung
- Zeiterfassung als Teil der Arbeitszeit-Gestaltung
- Gleitzeit, Schichtmodelle etc.
§ 80 BetrVG: Informationsrechte
Der Betriebsrat hat Anspruch auf:
- Umfassende Information über geplante Maßnahmen
- Vorlage relevanter Unterlagen
- Einsicht in Zeiterfassungsdaten (anonymisiert)
Umfang der Mitbestimmung
Was unterliegt der Mitbestimmung?
| Aspekt | Mitbestimmung |
|---|---|
| Ob Zeiterfassung eingeführt wird | Nein (Arbeitgeberpflicht) |
| Welches System genutzt wird | Ja |
| Welche Daten erfasst werden | Ja |
| Wie die Daten verwendet werden | Ja |
| Wer Zugriff auf die Daten hat | Ja |
| Wie Auswertungen erfolgen | Ja |
Grenzen der Mitbestimmung
Der Betriebsrat kann nicht:
- Die Zeiterfassung insgesamt verhindern (gesetzliche Pflicht)
- Völlig untaugliche Systeme durchsetzen
- Datenschutzverstöße verlangen
- Unzumutbare Kosten verursachen
Beispiele aus der Praxis
Mitbestimmung bei:
- Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern
- Art der Identifikation (Chip, PIN, Biometrie)
- Erfassungsmethode (Terminal, App, Web)
- Umfang der Erfassung (nur Zeit vs. Projekte)
- Auswertungsmöglichkeiten und Reports
- Zugriffsrechte verschiedener Personen
Der Prozess der Mitbestimmung
Phase 1: Information
Arbeitgeber informiert Betriebsrat:
- Geplantes Vorhaben erklären
- Gründe darlegen (rechtliche Pflicht)
- Erste Überlegungen vorstellen
- Zeitplan skizzieren
Dokumente bereitstellen:
- Systemdokumentation
- Datenschutzkonzept
- Kostenvergleiche
- Referenzen anderer Unternehmen
Phase 2: Beratung
Gemeinsame Diskussion:
- Anforderungen klären
- Bedenken des Betriebsrats anhören
- Kompromisse suchen
- Alternativen prüfen
Typische Themen:
- Umfang der erfassten Daten
- Schutz vor Leistungskontrolle
- Zugriffsrechte begrenzen
- Auswertungen einschränken
Phase 3: Einigung
Ziel: Betriebsvereinbarung
- Verbindliche Regelung für beide Seiten
- Klare Definition der Regeln
- Grundlage für die Einführung
Bei Nichteinigung: Einigungsstelle
- Paritätische Besetzung
- Neutraler Vorsitzender
- Spruch ersetzt Einigung
Phase 4: Umsetzung
Nach der Einigung:
- System beschaffen/einführen
- Gemäß Betriebsvereinbarung konfigurieren
- Mitarbeiter informieren und schulen
- Betriebsrat bei Inbetriebnahme einbeziehen
Tipp
Binden Sie den Betriebsrat von Anfang an ein. Frühzeitige Einbindung vermeidet Verzögerungen und Konflikte. Der Betriebsrat wird oft konstruktiver, wenn er sich ernst genommen fühlt.
Inhalte einer Betriebsvereinbarung
Typische Regelungsinhalte
1. Gegenstand und Geltungsbereich
- Für welche Mitarbeiter gilt die BV?
- Welches System wird eingesetzt?
- Welche Standorte sind betroffen?
2. Erfasste Daten
- Beginn und Ende der Arbeitszeit
- Pausenzeiten
- Projektzuordnung (wenn ja)
- GPS (wenn ja, unter welchen Bedingungen)
3. Verwendungszweck
- Arbeitszeitdokumentation
- Lohnabrechnung
- Projektcontrolling
- Ausdrücklicher Ausschluss: Leistungs- oder Verhaltenskontrolle
4. Zugriffsrechte
- Wer darf was sehen?
- Mitarbeiter: eigene Daten
- Vorgesetzte: Team-Daten
- HR: Übersichten
- IT: Technischer Zugriff
5. Auswertungen
- Welche Reports sind erlaubt?
- Keine personenbezogene Leistungsauswertung
- Anonymisierte Statistiken
- Reporting an den Betriebsrat
6. Datenschutz
- Speicherdauer
- Löschfristen
- Technische Maßnahmen
- Auftragsverarbeitung
7. Rechte der Mitarbeiter
- Einsicht in eigene Daten
- Korrekturrecht
- Beschwerdeverfahren
- Schulungsanspruch
8. Schlussbestimmungen
- Inkrafttreten
- Laufzeit
- Kündigungsfristen
- Nachwirkung
Muster-Formulierungen
Zweckbindung:
Die erfassten Daten dienen ausschließlich der Dokumentation der Arbeitszeit zum Zweck der Lohnabrechnung und der Erfüllung gesetzlicher Aufzeichnungspflichten. Eine Verwendung zur individuellen Leistungs- oder Verhaltenskontrolle ist ausgeschlossen.
Zugriffsrechte:
Jeder Mitarbeiter hat jederzeit Zugriff auf seine eigenen Zeiterfassungsdaten. Vorgesetzte haben Zugriff auf die Daten ihrer direkten Mitarbeiter im Rahmen ihrer Führungsaufgaben. Weitergehende Zugriffsrechte bestehen nur für HR und IT mit dokumentierter Zweckbindung.
Typische Konfliktpunkte
Leistungskontrolle
Sorge des Betriebsrats:
- System ermöglicht Überwachung
- Vergleich zwischen Mitarbeitern
- Druck auf Leistung
Lösung:
- Klare Zweckbindung in BV
- Keine personenbezogenen Leistungsreports
- Nur aggregierte Auswertungen
- Ausdrücklicher Ausschluss in BV
GPS-Tracking
Sorge des Betriebsrats:
- Permanente Überwachung
- Bewegungsprofile
- Privatsphäre
Lösung:
- Nur Standort bei Buchung
- Kein permanentes Tracking
- Freiwilligkeit betonen
- Alternativen anbieten
Auswertungsmöglichkeiten
Sorge des Betriebsrats:
- Weitreichende Reports
- Vergleiche zwischen Mitarbeitern
- Ranking
Lösung:
- Auswertungen in BV definieren
- Nur notwendige Reports
- Betriebsrat erhält regelmäßig Bericht
- Keine Einzelauswertung ohne Grund
Biometrische Erfassung
Sorge des Betriebsrats:
- Sensible Daten
- Freiwilligkeit fraglich
- Datensicherheit
Lösung:
- Alternative anbieten (PIN, Chip)
- Ausdrückliche Einwilligung
- Besonderer Schutz der Daten
- Ggf. auf Biometrie verzichten
Ohne Betriebsrat: Was gilt?
Unternehmen ohne Betriebsrat
Wenn kein Betriebsrat existiert:
- Keine Mitbestimmungspflicht
- Arbeitgeber entscheidet allein
- Datenschutzrecht gilt trotzdem
- Mitarbeiter individuell informieren
Grenzen der Alleinentscheidung
Auch ohne Betriebsrat beachten:
- DSGVO-Anforderungen
- Arbeitsrechtliche Grenzen
- Keine unbegrenzte Überwachung
- Mitarbeiter-Interessen
Häufige Fragen zur Mitbestimmung bei Zeiterfassung
Fazit
Die Mitbestimmung bei der Zeiterfassung ist kein Hindernis, sondern eine Chance. Ein vom Betriebsrat mitgetragenes System wird von Mitarbeitern besser akzeptiert. Die frühzeitige Einbindung und eine faire Betriebsvereinbarung schaffen Vertrauen und vermeiden Konflikte.
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