Datenschutz bei der Zeiterfassung: DSGVO-Anforderungen
Zeiterfassungsdaten sind personenbezogene Daten und unterliegen dem Datenschutz. Dieser Guide erklärt, wie Sie Zeiterfassung DSGVO-konform gestalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitszeitdaten sind personenbezogene Daten nach DSGVO
- Die Verarbeitung ist durch das Arbeitsverhältnis gerechtfertigt
- Datensparsamkeit: Nur notwendige Daten erfassen
- Mitarbeiter haben Auskunfts- und Löschungsrechte
- Aufbewahrungsfristen einhalten, danach löschen
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Datenschutzrecht.
Zeiterfassungsdaten als personenbezogene Daten
Was sind personenbezogene Daten?
Nach Art. 4 DSGVO sind personenbezogene Daten:
Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Welche Zeiterfassungsdaten sind betroffen?
| Datenart | Personenbezug |
|---|---|
| Arbeitszeit (Beginn, Ende) | Ja |
| Pausenzeiten | Ja |
| Überstunden | Ja |
| Projektzuordnung | Ja |
| Standortdaten (GPS) | Ja, besonders sensibel |
| Biometrische Daten | Ja, besondere Kategorie |
Besondere Kategorien personenbezogener Daten
Art. 9 DSGVO schützt besonders sensible Daten:
Biometrische Daten:
- Fingerabdruck
- Gesichtserkennung
- Iris-Scan
Für diese gelten:
- Höhere Hürden für die Verarbeitung
- Ausdrückliche Einwilligung erforderlich
- Besondere Schutzmaßnahmen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Durchführung des Arbeitsvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Die Hauptrechtsgrundlage für Zeiterfassung:
Begründung:
- Arbeitsvertrag verpflichtet zur Arbeitsleistung
- Arbeitgeber muss Arbeitszeit erfassen (gesetzliche Pflicht)
- Lohnabrechnung erfordert Zeitdaten
Keine Einwilligung nötig für:
- Grundlegende Zeiterfassung
- Erfassung für Lohnabrechnung
- Gesetzlich geforderte Dokumentation
Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO)
Zusätzliche Rechtsgrundlage:
Gesetzliche Pflichten:
- Arbeitszeitgesetz (Dokumentation)
- Mindestlohngesetz (Aufzeichnungspflicht)
- Arbeitsschutzgesetz (nach BAG-Urteil)
Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
Für erweiterte Funktionen:
Mögliche berechtigte Interessen:
- Projektzeiterfassung für Abrechnung
- Auswertungen für Personalplanung
- Überstundenkontrolle
Abwägung erforderlich:
- Interessen des Arbeitgebers
- vs. Interessen der Mitarbeiter
- Verhältnismäßigkeit prüfen
Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
Bei besonderen Daten erforderlich:
Einwilligung nötig für:
- Biometrische Erfassung (Fingerabdruck etc.)
- GPS-Tracking über das Notwendige hinaus
- Freiwillige Zusatzfunktionen
Anforderungen an Einwilligung:
- Freiwillig
- Informiert
- Jederzeit widerrufbar
- Dokumentiert
Tipp
Bieten Sie bei biometrischer Erfassung immer eine Alternative an (z.B. PIN-Eingabe). Nur so ist die Einwilligung wirklich freiwillig.
DSGVO-Grundsätze anwenden
Datensparsamkeit
Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO: Nur notwendige Daten erfassen.
Erlaubt:
- Beginn, Ende, Dauer der Arbeitszeit
- Pausenzeiten
- Projektzuordnung (wenn geschäftlich erforderlich)
Kritisch/Überflüssig:
- Permanente GPS-Verfolgung
- Screenshots des Bildschirms
- Tastaturanschläge
- Webcam-Überwachung
Zweckbindung
Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO: Nur für festgelegte Zwecke nutzen.
Zulässige Zwecke:
- Arbeitszeitdokumentation
- Lohnabrechnung
- Projektcontrolling
- Arbeitsschutz
Unzulässig ohne weitere Grundlage:
- Leistungsbewertung einzelner Mitarbeiter
- Überwachung des Verhaltens
- Weitergabe an Dritte
Speicherbegrenzung
Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO: Nicht länger als nötig speichern.
Aufbewahrungsfristen:
| Datenart | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Arbeitszeitnachweis | 2 Jahre | § 16 ArbZG |
| Lohnunterlagen | 6 Jahre | § 147 AO |
| Steuerrelevante Daten | 10 Jahre | § 147 AO |
Nach Ablauf: Löschen oder anonymisieren
Integrität und Vertraulichkeit
Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO: Angemessene Sicherheit.
Technische Maßnahmen:
- Verschlüsselung (Übertragung und Speicherung)
- Zugriffskontrollen
- Sichere Authentifizierung
- Backup und Wiederherstellung
Organisatorische Maßnahmen:
- Berechtigungskonzept
- Schulung der Mitarbeiter
- Vorfallmanagement
- Dokumentation
Rechte der Mitarbeiter
Informationspflicht (Art. 13/14 DSGVO)
Mitarbeiter müssen informiert werden über:
- Welche Daten werden erfasst?
- Zu welchem Zweck?
- Auf welcher Rechtsgrundlage?
- Wie lange werden sie gespeichert?
- Wer hat Zugriff?
- Welche Rechte bestehen?
Umsetzung:
- Datenschutzhinweis bei Einführung
- Information im Intranet
- Teil der Betriebsvereinbarung
Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
Mitarbeiter können Auskunft verlangen:
- Welche Daten sind gespeichert?
- Zu welchem Zweck?
- An wen wurden sie weitergegeben?
Frist: 1 Monat, verlängerbar auf 3 Monate
Tipp: Moderne Zeiterfassungssysteme bieten Self-Service: Mitarbeiter können ihre Daten jederzeit selbst einsehen.
Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Mitarbeiter können Korrektur verlangen bei:
- Falschen Daten
- Unvollständigen Daten
Umsetzung:
- Korrekturworkflow im System
- Dokumentation der Änderungen
- Prüfung durch Vorgesetzten
Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
Löschung möglich, wenn:
- Zweck entfallen ist
- Aufbewahrungsfrist abgelaufen
- Einwilligung widerrufen (bei Einwilligung)
Einschränkung: Solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, keine Löschung.
Besondere Themen
GPS-Tracking und Standortdaten
Wann zulässig?
- Nachweisbares berechtigtes Interesse
- Keine geringeren Mittel möglich
- Nur bei Buchung, nicht permanent
Einwilligung erforderlich bei:
- Permanenter Überwachung
- Erfassung über das Notwendige hinaus
Best Practice:
- Standort nur bei Stempeln erfassen
- Nicht kontinuierlich tracken
- Transparenz über Nutzung
Biometrische Zeiterfassung
Besonders streng reguliert:
- Art. 9 DSGVO: Besondere Kategorie
- Ausdrückliche Einwilligung
- Alternative anbieten (z.B. PIN)
Verhältnismäßigkeitsprüfung:
- Ist Fingerabdruck wirklich nötig?
- Oder reicht Chip/PIN?
- Sicherheitsbedürfnis abwägen
Cloud-Lösungen und Auftragsverarbeitung
Bei externen Anbietern:
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO:
- Pflichten des Anbieters
- Technische Maßnahmen
- Subunternehmer
- Löschung nach Vertragsende
Serverstandort:
- EU bevorzugt (DSGVO gilt)
- Drittländer nur mit Garantien (z.B. Standardvertragsklauseln)
- Prüfung des Anbieters
Betriebsrat und Datenschutz
Mitbestimmung bei:
- Einführung von Zeiterfassungssystemen
- Art der erfassten Daten
- Auswertungsmöglichkeiten
Betriebsvereinbarung kann regeln:
- Umfang der Erfassung
- Zugriffsrechte
- Auswertungen
- Löschfristen
Checkliste: DSGVO-konforme Zeiterfassung
Bei der Einführung
☐ Rechtsgrundlage geprüft ☐ Datenschutzfolgenabschätzung (bei Bedarf) ☐ Mitarbeiter informiert ☐ Betriebsrat einbezogen ☐ AVV mit Anbieter geschlossen
Im Betrieb
☐ Nur notwendige Daten erfasst ☐ Zugriffe auf Berechtigte beschränkt ☐ Mitarbeiter können eigene Daten einsehen ☐ Korrekturen möglich ☐ Technische Sicherheit gewährleistet
Bei der Datenhaltung
☐ Aufbewahrungsfristen dokumentiert ☐ Automatische Löschung eingerichtet ☐ Keine Nutzung für andere Zwecke ☐ Sichere Speicherung
Häufige Fragen zum Datenschutz bei Zeiterfassung
Fazit
Datenschutz und Zeiterfassung lassen sich gut vereinbaren. Die DSGVO verbietet keine Zeiterfassung, sondern gibt einen Rahmen vor: Nur notwendige Daten, klar definierte Zwecke, angemessene Sicherheit und Respekt für die Rechte der Mitarbeiter. Mit dem richtigen System und klaren Prozessen erfüllen Sie alle Anforderungen.
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