Biometrische Zeiterfassung: Rechtliche Anforderungen
Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Iris-Scan – biometrische Systeme versprechen sichere Zeiterfassung ohne Missbrauch. Aber sind sie rechtlich zulässig? Die DSGVO setzt hohe Hürden.
Das Wichtigste in Kürze
- Biometrische Daten sind „besondere Kategorien" nach DSGVO (Art. 9)
- Verarbeitung grundsätzlich verboten – nur mit Ausnahme erlaubt
- Freiwillige Einwilligung im Arbeitsverhältnis problematisch
- Alternative Erfassungsmethoden müssen angeboten werden
- Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Was sind biometrische Daten?
Definition
Art. 4 Nr. 14 DSGVO: Biometrische Daten sind personenbezogene Daten, die aus einer speziellen technischen Verarbeitung resultieren und die eindeutige Identifizierung einer natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen.
Beispiele im Kontext Zeiterfassung
Typische Systeme:
- Fingerabdruck-Scanner
- Gesichtserkennung
- Iris-/Netzhauterkennung
- Handgeometrie
- Venenmuster (Handflächenvenen)
- Stimmerkennung
Warum besonders geschützt?
Sensibilität:
- Unveränderbar (anders als Passwörter)
- Einzigartig und identifizierend
- Bei Missbrauch nicht zurücknehmbar
- Hohe Überwachungspotenziale
DSGVO und biometrische Daten
Grundsätzliches Verbot
Art. 9 Abs. 1 DSGVO: Die Verarbeitung biometrischer Daten zur eindeutigen Identifizierung ist grundsätzlich untersagt.
Ausnahmen (Art. 9 Abs. 2 DSGVO)
Relevante Ausnahmen für Arbeitgeber:
- Ausdrückliche Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a)
- Erforderlich für Arbeitsrecht (Art. 9 Abs. 2 lit. b)
Einwilligung im Arbeitsverhältnis
Das Problem: Einwilligung muss freiwillig sein. Im Arbeitsverhältnis besteht aber ein Abhängigkeitsverhältnis.
§ 26 Abs. 2 BDSG: Einwilligung ist freiwillig, wenn dem Beschäftigten ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Vorteil erreicht wird oder Arbeitgeber und Beschäftigter gleichgelagerte Interessen verfolgen.
Bei biometrischer Zeiterfassung: Welcher Vorteil hat der Beschäftigte? Meist nur der Arbeitgeber (Missbrauchsschutz).
Hinweis
Die Aufsichtsbehörden sind skeptisch: Einwilligung in biometrische Zeiterfassung wird oft als nicht freiwillig angesehen, wenn keine gleichwertige Alternative angeboten wird.
Rechtliche Anforderungen
Datenschutz-Folgenabschätzung
Art. 35 DSGVO: Bei voraussichtlich hohem Risiko ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen.
Biometrische Zeiterfassung:
- Besondere Datenkategorien
- Systematische Überwachung
- Neue Technologie → DSFA erforderlich
Technische Maßnahmen
Minimierung:
- Nur notwendige Merkmale erfassen
- Templates statt Rohdaten speichern
- Dezentrale Speicherung (auf Chip/Karte)
Sicherheit:
- Verschlüsselung
- Zugriffskontrolle
- Protokollierung
Alternative Erfassungsmethoden
Empfehlung der Aufsichtsbehörden: Immer eine Alternative anbieten:
- PIN-Eingabe
- Chipkarte
- App mit Passwort
Ohne Alternative: Einwilligung kaum als freiwillig anzusehen.
Fingerabdruck-Zeiterfassung
Technische Funktionsweise
Typischer Ablauf:
- Finger auflegen
- Sensor erfasst Minutien (Merkmale)
- Template wird erzeugt
- Vergleich mit gespeichertem Template
- Identifikation oder Verifikation
Template vs. Bild
Besserer Datenschutz:
- Nur Template speichern (nicht das Bild)
- Template ermöglicht keine Rekonstruktion
- Weniger sensibel als Vollbild
Rechtliche Bewertung
Vorteile:
- Keine vergessenen Karten
- Kein Stellvertreter-Stempeln möglich
- Schnelle Erfassung
Nachteile:
- Sensible Daten
- Hygienische Bedenken (Kontakt)
- Funktioniert nicht bei allen (trockene Haut, Verletzungen)
Gesichtserkennung
Technische Funktionsweise
Ablauf:
- Kamera erfasst Gesicht
- Algorithmus extrahiert Merkmale
- Vergleich mit gespeichertem Profil
- Identifikation
Besondere Risiken
Aus Datenschutzsicht kritischer:
- Erfassung ohne aktive Mitwirkung möglich
- Überwachungspotenzial höher
- Verknüpfung mit anderen Systemen denkbar
Rechtliche Bewertung
Noch kritischer als Fingerabdruck:
- Höheres Überwachungspotenzial
- Geringere Akzeptanz
- Aufsichtsbehörden sehr skeptisch
Speicherung und Aufbewahrung
Wo speichern?
Dezentral (besser):
- Auf Mitarbeiterkarte/Chip
- Mitarbeiter hat Kontrolle
- Verlust nur individuell
Zentral (kritischer):
- In Datenbank des Arbeitgebers
- Höheres Risiko bei Datenleck
- Mehr Rechtfertigung nötig
Aufbewahrungsfristen
Grundsatz: Löschen, wenn nicht mehr erforderlich.
Bei Ausscheiden:
- Template sofort löschen
- Keine Aufbewahrung „für den Fall"
Technische Absicherung
Erforderlich:
- Verschlüsselung der Templates
- Zugriffskontrolle
- Protokollierung aller Zugriffe
- Regelmäßige Überprüfung
Betriebsrat und Mitbestimmung
Mitbestimmungsrecht
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Bei technischen Einrichtungen, die zur Überwachung geeignet sind.
Biometrische Zeiterfassung: Starkes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.
Betriebsvereinbarung
Sollte regeln:
- Art der biometrischen Erfassung
- Alternative Methoden
- Speicherort und -dauer
- Zugriffberechtigungen
- Auswertungsmöglichkeiten
- Löschfristen
Ohne Betriebsrat
Individualvertraglich:
- Ausdrückliche Einwilligung
- Information über Verarbeitung
- Alternative anbieten
- Widerrufsrecht
Tipp
Eine Betriebsvereinbarung kann die Rechtsgrundlage für biometrische Zeiterfassung verbessern – aber auch sie muss DSGVO-konform sein und echte Alternativen vorsehen.
Urteile und Behördenpraxis
Arbeitsgericht Berlin (2019)
Entscheidung: Fingerabdruck-Zeiterfassung ohne Einwilligung und ohne Alternative unzulässig.
Begründung:
- Biometrische Daten besonders geschützt
- Keine Erforderlichkeit für Arbeitsverhältnis
- Einwilligung nicht freiwillig ohne Alternative
Datenschutzaufsicht
Landesbeauftragte sind kritisch:
- Fingerabdruck nur mit echter Alternative
- Gesichtserkennung sehr restriktiv
- Speicherung dezentral bevorzugt
Tendenz
Entwicklung:
- Biometrische Zeiterfassung nicht generell verboten
- Aber hohe Anforderungen
- Alternativen praktisch unverzichtbar
Praktische Empfehlungen
Vor der Einführung prüfen
-
Ist Biometrie wirklich nötig?
- Geht es auch mit PIN + Karte?
- Welches Problem soll gelöst werden?
-
DSFA durchführen
- Risiken dokumentieren
- Maßnahmen festlegen
-
Alternativen vorsehen
- PIN-Eingabe
- Chipkarte
- Keine Nachteile für Alternative
-
Betriebsrat einbinden
- Frühzeitig informieren
- Betriebsvereinbarung anstreben
-
Technisch absichern
- Template statt Vollbild
- Verschlüsselung
- Dezentrale Speicherung wenn möglich
Informationspflichten
Mitarbeiter informieren über:
- Art der biometrischen Daten
- Zweck der Verarbeitung
- Speicherdauer
- Empfänger der Daten
- Rechte (Auskunft, Löschung, Widerruf)
- Kontakt Datenschutzbeauftragter
Dokumentation
Schriftlich festhalten:
- DSFA
- Einwilligungen
- Betriebsvereinbarung
- Technische Maßnahmen
- Löschkonzept
Alternativen zur Biometrie
Sicherere Alternativen
Zwei-Faktor-Authentifizierung:
- Chipkarte + PIN
- App + Passwort
- Hohe Sicherheit ohne Biometrie
Moderne Chipkarten:
- Schwer zu fälschen
- Personalisiert
- Bei Verlust sperrbar
Wann ist Biometrie sinnvoll?
Möglicherweise gerechtfertigt bei:
- Höchstsicherheitsbereichen
- Branchen mit hohem Missbrauchsrisiko
- Wenn andere Methoden versagt haben
Aber immer mit:
- Alternative für Mitarbeiter
- Freiwilligkeit sicherstellen
- DSFA und Dokumentation
Häufige Fragen zur biometrischen Zeiterfassung
Fazit
Biometrische Zeiterfassung ist nicht generell verboten, aber rechtlich anspruchsvoll. Die DSGVO verlangt eine Rechtfertigung für die Verarbeitung besonderer Datenkategorien. Eine freiwillige Einwilligung im Arbeitsverhältnis ist nur glaubhaft, wenn gleichwertige Alternativen angeboten werden. Arbeitgeber müssen eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, den Betriebsrat einbinden und technisch-organisatorische Maßnahmen umsetzen. In vielen Fällen ist die Frage: Braucht man Biometrie wirklich, oder reichen sichere Alternativen wie Chipkarte + PIN?
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