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GPS-Tracking zur Zeiterfassung: Ist das erlaubt?

GPS-Tracking von Mitarbeitern: Wann ist Ortung zur Zeiterfassung erlaubt? Datenschutzrechtliche Grenzen erklärt.

6 Min. Lesezeit
GPS-Tracking auf Smartphone für Zeiterfassung

GPS-Tracking zur Zeiterfassung: Ist das erlaubt?

GPS-Tracking kann die Arbeitszeit im Außendienst dokumentieren. Aber die datenschutzrechtlichen Anforderungen sind hoch. Was ist erlaubt, was nicht?

Das Wichtigste in Kürze

  • GPS-Tracking ist grundsätzlich möglich, aber stark eingeschränkt
  • Nur für dienstliche Zwecke, nicht zur Überwachung
  • Einwilligung oder Betriebsvereinbarung erforderlich
  • Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein
  • Tracking außerhalb der Arbeitszeit verboten

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Rechtliche Grundlagen

DSGVO und BDSG

GPS-Daten sind personenbezogene Daten:

RechtsgrundlageRegelung
Art. 6 DSGVORechtmäßigkeit der Verarbeitung
Art. 9 DSGVOBesondere Kategorien (ggf.)
§ 26 BDSGBeschäftigtendatenschutz

Erlaubnistatbestände

GPS-Tracking kann erlaubt sein durch:

  • Erforderlichkeit für Arbeitsverhältnis (§ 26 BDSG)
  • Einwilligung des Mitarbeiters
  • Betriebsvereinbarung
  • Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO)

Betriebsrat

Wenn ein Betriebsrat existiert:

  • GPS-Tracking ist mitbestimmungspflichtig
  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
  • Betriebsvereinbarung empfohlen
  • Ohne BR: Einwilligung oder berechtigtes Interesse

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Wann ist GPS-Tracking erlaubt?

Legitime Zwecke

GPS-Tracking kann zulässig sein für:

ZweckBeispiel
FuhrparkmanagementOrtung von Firmenfahrzeugen
RoutenoptimierungLieferdienste, Speditionen
EinsatzkoordinationNotfalldienste
Nachweis der AnwesenheitBeim Kunden vor Ort
DiebstahlschutzHochwertige Fahrzeuge

Nicht legitim

GPS-Tracking ist nicht erlaubt für:

  • Permanente Überwachung der Mitarbeiter
  • Kontrolle der Arbeitsleistung im Detail
  • Tracking außerhalb der Arbeitszeit
  • Heimliche Überwachung
  • Verhaltens- und Leistungskontrolle

Verhältnismäßigkeit

Grundsatz

Das mildeste Mittel wählen:

  • Ist GPS wirklich nötig?
  • Gibt es mildere Mittel? – Manuelle Dokumentation
  • Stempeln beim Kunden
  • Foto vor Ort
  • Wie lange werden Daten gespeichert?
  • Wer hat Zugriff?

Alternativen zu permanentem Tracking

AlternativeBeschreibung
Punktuelle OrtungNur bei Stempeln
GeofencingNur Eintreten/Verlassen
Manuelle EingabeMit Bestätigung
Foto mit MetadatenNachweis ohne Tracking

Datenschutzanforderungen

Transparenz

Mitarbeiter müssen informiert werden:

InformationPflicht
Welche Daten werden erhoben?Ja
Zu welchem Zweck?Ja
Wie lange werden sie gespeichert?Ja
Wer hat Zugriff?Ja
BetroffenenrechteJa

Datenminimierung

Nur erforderliche Daten erheben:

  • Keine permanente Aufzeichnung
  • Keine Speicherung über das Notwendige hinaus
  • Keine Verknüpfung mit anderen Daten
  • Löschung nach Zweckerfüllung

Speicherbegrenzung

ZweckEmpfohlene Speicherdauer
ZeiterfassungMax. 2 Jahre
RoutenoptimierungWenige Tage
Nachweis KundenbesuchNach Abrechnung löschen

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Einwilligung

Anforderungen an die Einwilligung

Eine Einwilligung muss sein:

  • Freiwillig (kein Druck)
  • Informiert (was passiert mit den Daten?)
  • Bestimmt (welche Verarbeitung?)
  • Schriftlich (empfohlen)
  • Widerrufbar (jederzeit)

Problem Freiwilligkeit

Im Arbeitsverhältnis problematisch:

  • Abhängigkeitsverhältnis
  • Kann Freiwilligkeit ausschließen
  • Betriebsvereinbarung oft besser
  • Einwilligung allein reicht oft nicht

Betriebsvereinbarung

Empfohlener Weg

Eine Betriebsvereinbarung sollte regeln:

PunktInhalt
ZweckWarum GPS-Tracking?
UmfangWas wird erfasst?
ZeitraumNur während der Arbeitszeit
ZugriffWer darf Daten einsehen?
SpeicherungWie lange?
AuswertungWelche Analysen?
RechteAuskunft, Löschung

Verbot von Verhaltenskontrolle

In der Betriebsvereinbarung festlegen:

  • Keine Leistungsüberwachung
  • Keine Bewegungsprofile
  • Kein Vergleich unter Mitarbeitern
  • Nur aggregierte Auswertungen

Dienstfahrzeuge

Firmenfahrzeuge

Bei Firmenfahrzeugen besonders:

SituationTracking erlaubt?
Während der ArbeitMit Einschränkungen ja
Privatfahrten erlaubtTracking muss deaktivierbar sein
Rein dienstliche NutzungEher ja, aber verhältnismäßig
PoolfahrzeugeJa, für Fuhrparkmanagement

Privatfahrten

Wenn Privatfahrten erlaubt:

  • Tracking muss abschaltbar sein
  • Oder: Außerhalb Arbeitszeit automatisch aus
  • Technische Lösung erforderlich
  • Klare Regelung im Fahrzeugüberlassungsvertrag

Smartphones und Apps

Diensthandy

Bei Diensthandys mit GPS-App:

  • Klare Regelung nötig
  • Am besten nur bei aktivem Stempeln
  • Kein Hintergrund-Tracking
  • Deaktivierbar außerhalb der Arbeitszeit

Private Handys

Bei Nutzung privater Handys:

  • Noch strengere Anforderungen
  • BYOD-Richtlinie erforderlich
  • App darf Privatsphäre nicht verletzen
  • Besser: Stempeln ohne GPS

Häufige Fragen

Nur unter engen Voraussetzungen: Es muss einen legitimen Zweck geben (z.B. Einsatzkoordination), Sie müssen informiert sein, und es darf nicht über das Notwendige hinausgehen. Permanente Überwachung ist nicht erlaubt.
Wenn GPS-Tracking für Ihre Arbeit erforderlich ist (z.B. Lieferdienst), kann es auch ohne Ihre Einwilligung erlaubt sein – aber nur im erforderlichen Umfang. Bei nicht zwingend erforderlichem Tracking braucht der Arbeitgeber Ihre Einwilligung oder eine Betriebsvereinbarung.
Das hängt davon ab, ob es für Ihre Arbeit erforderlich ist. Bei einem Lieferfahrer wird es schwer, bei einem Büromitarbeiter eher möglich. Sprechen Sie mit dem Betriebsrat oder holen Sie rechtlichen Rat.
Nein, GPS-Tracking außerhalb der Arbeitszeit ist nicht erlaubt – auch nicht bei Firmenfahrzeugen, wenn Privatfahrten erlaubt sind. Das Tracking muss dann abschaltbar sein.
Geofencing (nur Eintreten/Verlassen eines Bereichs erfassen) ist datenschutzfreundlicher als permanentes Tracking und kann eine verhältnismäßigere Alternative sein. Es sollte aber trotzdem dokumentiert und geregelt sein.

Fazit

GPS-Tracking zur Zeiterfassung ist möglich, aber die datenschutzrechtlichen Hürden sind hoch. Es muss einen legitimen Zweck geben, verhältnismäßig sein und transparent gehandhabt werden. Permanente Überwachung ist verboten, Tracking außerhalb der Arbeitszeit ebenfalls. Die beste Grundlage ist eine Betriebsvereinbarung, die klare Regeln für den Umgang mit GPS-Daten schafft. Im Zweifel: Mildere Mittel wie punktuelle Ortung beim Stempeln statt Dauertracking.

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