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Überstunden Verfall: Fristen und Ausschluss

Überstunden Verfall und Verjährung: Welche Fristen gelten? Wann verfallen Überstunden? Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen erklärt.

7 Min. Lesezeit
Kalender mit markierten Fristen

Überstunden Verfall: Fristen und Ausschluss

Wann verfallen Überstunden? Welche Fristen gelten? Ohne genaue Kenntnis der Fristen können Ansprüche verloren gehen. Die wichtigsten Regelungen zu Verfall und Verjährung von Überstunden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzliche Verjährungsfrist: 3 Jahre (§ 195 BGB)
  • Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen: oft 3-6 Monate
  • Tarifvertragliche Fristen können kürzer sein
  • Ausschlussfristen unter 3 Monaten sind unwirksam
  • Mindestlohnansprüche können nicht verfallen

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Verjährung vs. Verfall

Was ist der Unterschied?

Verjährung:

  • Gesetzliche Frist (§ 195 BGB: 3 Jahre)
  • Arbeitgeber muss sich auf Verjährung berufen
  • Anspruch besteht weiter, ist aber nicht mehr durchsetzbar

Verfall (Ausschlussfrist):

  • Vertragliche oder tarifliche Frist
  • Anspruch erlischt automatisch
  • Kann nicht mehr geltend gemacht werden

Praktische Bedeutung

Verjährung:

  • Lange Frist (3 Jahre)
  • Muss vom Arbeitgeber eingewandt werden
  • Im Streitfall relevant

Ausschlussfristen:

  • Kurze Fristen (oft 3-6 Monate)
  • Anspruch verfällt automatisch
  • Viel wichtiger in der Praxis

Gesetzliche Verjährung

3-Jahres-Frist

§ 195 BGB: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Beginn der Verjährung (§ 199 BGB):

  • Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist
  • Überstunden Januar 2026 → Verjährung 31.12.2029

Beispiel

Überstunden im Jahr 2026:

  • Anspruch entsteht: 2026
  • Verjährungsfrist beginnt: 31.12.2026
  • Verjährung: 31.12.2029

Überstunden im Dezember 2026:

  • Anspruch entsteht: Dezember 2026
  • Verjährungsfrist beginnt: 31.12.2026
  • Verjährung: 31.12.2029 (gleich wie Januar!)

Hinweis

Die Jahresendregelung bedeutet: Überstunden aus dem ganzen Jahr 2026 verjähren gleichzeitig am 31.12.2029 – unabhängig davon, ob sie im Januar oder Dezember angefallen sind.

Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag

Typische Klauseln

Einstufige Ausschlussfrist: „Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden."

Zweistufige Ausschlussfrist: „Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht und im Fall der Ablehnung innerhalb weiterer 3 Monate gerichtlich eingeklagt werden."

Wirksamkeitsvoraussetzungen

Mindestfrist:

  • Bei vorformulierten Vertragsklauseln: mindestens 3 Monate
  • Kürzere Fristen sind unwirksam

Form:

  • Klausel muss klar und verständlich sein
  • Textform für Geltendmachung ausreichend (E-Mail)

Ausnahmen:

  • Mindestlohnansprüche können nicht verfallen
  • Vorsätzliche Pflichtverletzung (z.B. Zurückhalten des Lohns)
  • Ansprüche aus unerlaubter Handlung

Wann sind Ausschlussfristen unwirksam?

Unwirksam bei:

  • Frist unter 3 Monaten
  • Keine Ausnahme für Mindestlohn
  • Unklare Formulierung
  • Versteckte Klausel

Folge der Unwirksamkeit: Die Klausel entfällt, es gilt die gesetzliche Verjährung (3 Jahre).

Tarifvertragliche Ausschlussfristen

Rechtliche Besonderheiten

Tarifverträge können:

  • Kürzere Fristen vorsehen (auch unter 3 Monaten)
  • Ausschlussfristen für bestimmte Ansprüche regeln
  • Besondere Geltendmachungsformen vorschreiben

Beispiele

TVöD: 6 Monate Ausschlussfrist für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.

Metall- und Elektroindustrie: Regionale Unterschiede, oft 2-3 Monate.

Einzelhandel: Je nach Bundesland, oft 3 Monate.

Anwendbarkeit

Prüfen Sie:

  1. Gilt ein Tarifvertrag? (Tarifbindung oder arbeitsvertragliche Bezugnahme)
  2. Welche Fristen sind geregelt?
  3. Welche Ansprüche sind erfasst?

Fälligkeit von Überstunden

Wann werden Überstunden fällig?

Grundsatz: Überstunden sind fällig, wenn sie entstanden sind – also mit dem Ende des Abrechnungszeitraums.

Konkret:

  • Monatliche Abrechnung → Ende des Monats
  • Arbeitszeitkonto → Bei Auszahlung/Ausgleich

Auswirkung auf Fristen

Ausschlussfrist beginnt: Mit Fälligkeit des Anspruchs.

Beispiel:

  • Überstunden im Januar 2026
  • Fälligkeit: 31.01.2026 (oder Lohnzahlungstag)
  • 3-Monats-Frist endet: 30.04.2026

Arbeitszeitkonten und Fristen

Besonderheit Arbeitszeitkonto

Auf Arbeitszeitkonten: Überstunden werden „geparkt" – sie sind noch nicht fällig.

Fälligkeit bei Arbeitszeitkonto:

  • Bei Ausgleich durch Freizeit
  • Bei Auszahlung
  • Bei Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Bei Erreichen der Kappungsgrenze

Praktische Bedeutung

Vorteil für Arbeitnehmer:

  • Fristen laufen nicht während Kontoführung
  • Erst bei Fälligkeit beginnt die Frist

Achtung: Arbeitgeber können Kappungsgrenzen im Konto vorsehen – dann verfällt, was über die Grenze geht.

Tipp

Achten Sie bei Arbeitszeitkonten auf Kappungsgrenzen und Verfallsklauseln. Diese können den Verfall von Überstunden auch ohne explizite Ausschlussfrist bewirken.

Geltendmachung

Wie macht man Überstunden geltend?

Form: Je nach Klausel schriftlich oder in Textform (E-Mail).

Inhalt:

  • Klare Bezeichnung der Ansprüche
  • Zeitraum der Überstunden
  • Forderung von Ausgleich oder Vergütung

Musterschreiben

Betreff: Geltendmachung von Überstunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich die in der Zeit vom [Datum] bis [Datum]
geleisteten Überstunden in Höhe von [Anzahl] Stunden
fristwahrend geltend.

Ich bitte um Auszahlung der Überstundenvergütung
oder um Freizeitausgleich.

Die Überstunden sind durch meine Zeiterfassung dokumentiert.

Mit freundlichen Grüßen

Nachweis

Sichern Sie:

  • Zeiterfassungsdaten
  • E-Mails mit Arbeitsanweisungen
  • Projektdokumentation
  • Zeugen

Mindestlohn und Verfall

Besondere Regelung

§ 3 MiLoG: Vereinbarungen, die den Anspruch auf den Mindestlohn ausschließen oder beschränken, sind unwirksam.

Bedeutung für Überstunden

Überstunden über Mindestlohn: Ausschlussfristen greifen.

Überstunden, die zum Unterschreiten des Mindestlohns führen würden: Können nicht verfallen.

Berechnung

Prüfung:

  1. Gesamtvergütung im Monat
  2. Geteilt durch tatsächliche Arbeitsstunden (inkl. Überstunden)
  3. Ergebnis unter Mindestlohn? → Kein Verfall

Beispiel:

  • Gehalt: 2.500 € brutto
  • Vertragsstunden: 160
  • Überstunden: 40
  • Gesamt: 200 Stunden
  • Stundenlohn: 12,50 €
  • Mindestlohn 2026: 12,82 €
  • Differenz kann nicht verfallen

Verfall bei Beendigung

Ende des Arbeitsverhältnisses

Besondere Situation: Bei Beendigung werden alle Ansprüche fällig.

Fristen laufen: Ab Ende des Arbeitsverhältnisses.

Abrechnung und Zeugnis

Prüfen Sie die Abrechnung:

  • Sind alle Überstunden abgerechnet?
  • Stimmt das Arbeitszeitkonto?
  • Wird Freizeitausgleich gewährt?

Achtung bei Aufhebungsverträgen: Ausgleichsklauseln können Überstundenansprüche erfassen.

Hemmung und Neubeginn

Hemmung der Verjährung

Gründe für Hemmung:

  • Verhandlungen über den Anspruch
  • Gerichtliche Geltendmachung
  • Außergerichtliche Streitbeilegung

Wirkung: Frist läuft nicht weiter.

Neubeginn der Verjährung

Bei Anerkenntnis:

  • Teilzahlung
  • Zinszahlung
  • Schriftliches Anerkenntnis

Wirkung: Frist beginnt von vorne.

Gilt das auch für Ausschlussfristen?

Grundsätzlich nein: Ausschlussfristen werden nicht gehemmt.

Aber: Rechtzeitige Geltendmachung unterbricht den Verfall.

Häufige Fehler

Fehler bei Arbeitnehmern

  1. Keine Dokumentation: Überstunden nicht erfasst
  2. Verspätete Geltendmachung: Fristen nicht beachtet
  3. Mündliche Geltendmachung: Ohne Nachweis
  4. Aufhebungsvertrag: Ausgleichsklausel übersehen

Fehler bei Arbeitgebern

  1. Unwirksame Klauseln: Fristen zu kurz
  2. Kein Mindestlohn-Vorbehalt: Klausel insgesamt unwirksam
  3. Keine Rücksprache: Mitarbeiter nicht über Fristen informiert

Häufige Fragen zum Verfall von Überstunden

Das hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Ohne Ausschlussfrist gilt die gesetzliche Verjährung von 3 Jahren. Arbeitsverträge können Ausschlussfristen vorsehen – diese müssen aber mindestens 3 Monate betragen. Tarifverträge können kürzere Fristen haben. Prüfen Sie Ihren Vertrag!
Nein, in vorformulierten Arbeitsverträgen muss die Ausschlussfrist mindestens 3 Monate betragen. Eine kürzere Frist ist unwirksam. Dann gilt die gesetzliche Verjährung von 3 Jahren. Tarifverträge können ausnahmsweise kürzere Fristen vorsehen.
Solange Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto stehen, laufen keine Ausschlussfristen – die Ansprüche sind noch nicht fällig. Aber Achtung: Arbeitszeitkonten können Kappungsgrenzen haben. Was über die Grenze geht, verfällt möglicherweise automatisch.
Schriftlich oder per E-Mail (je nach Vertragsklausel), mit klarer Bezeichnung der Ansprüche (Zeitraum, Stundenzahl), Forderung nach Auszahlung oder Freizeitausgleich, und Nachweis der Überstunden (Zeiterfassung). Bewahren Sie eine Kopie mit Zugangsnachweis auf.

Fazit

Überstunden können durch Ausschlussfristen deutlich schneller verfallen als durch die gesetzliche Verjährung. Prüfen Sie Ihren Arbeits- und Tarifvertrag auf Ausschlussfristen. Bei Fristen unter 3 Monaten in vorformulierten Verträgen ist die Klausel unwirksam. Machen Sie Ansprüche rechtzeitig und nachweisbar geltend. Dokumentieren Sie Ihre Überstunden lückenlos – ohne Nachweis nützt auch die längste Frist nichts.

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