Überstundenausgleich: Freizeitausgleich oder Auszahlung
Wenn Überstunden anfallen, stellt sich die Frage: Wie werden sie ausgeglichen? Die korrekte Dokumentation von Überstunden ist Voraussetzung für jeden Ausgleich. Ob Freizeitausgleich oder Auszahlung – die Regelung hängt von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und betrieblicher Praxis ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Überstunden können durch Freizeit oder Geld ausgeglichen werden
- Die Ausgleichsform richtet sich nach Arbeits- oder Tarifvertrag
- Freizeitausgleich ist oft steuerfrei, Auszahlung unterliegt der Lohnsteuer
- Überstundenzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit können steuerfrei sein
- Ohne Regelung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf angemessene Vergütung
Grundlagen des Überstundenausgleichs
Definition von Überstunden
Überstunden (Mehrarbeit) liegen vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit überschritten wird. Dies kann sein:
- Die vertragliche Wochenarbeitszeit (z.B. 40 Stunden)
- Die tägliche Arbeitszeit nach Arbeitszeitgesetz (8 Stunden)
- Die tarifliche Arbeitszeit
Bei Teilzeitbeschäftigten ist zu unterscheiden: Arbeitszeit über die vereinbarte Teilzeit hinaus ist Mehrarbeit, aber erst über 8 Stunden täglich auch Überstunde im Sinne des ArbZG.
Pflicht zum Überstundenausgleich
Ein gesetzlicher Anspruch auf Überstundenausgleich ergibt sich aus:
- § 612 BGB: Angemessene Vergütung, wenn Arbeit gegen Vergütung erwartet wird
- Tarifverträgen: Oft detaillierte Regelungen zu Zuschlägen
- Arbeitsvertrag: Individuelle Vereinbarungen
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Freizeitausgleich für Überstunden
Funktionsweise
Beim Freizeitausgleich werden geleistete Überstunden durch zusätzliche Freizeit abgebaut:
| Überstunden | Freizeitausgleich |
|---|---|
| 1 Stunde Überstunde | 1 Stunde Freizeit |
| 8 Stunden Überstunde | 1 Tag frei |
| Mit Zuschlag 25% | 1,25 Stunden Freizeit |
Vorteile des Freizeitausgleichs
Für Arbeitnehmer:
- Keine Steuern auf die Freizeit
- Erholung und Regeneration
- Work-Life-Balance
Für Arbeitgeber:
- Keine zusätzlichen Lohnkosten
- Flexibilität bei der Personaleinsatzplanung
- Einfachere Administration
Regelung im Arbeitsvertrag
Eine typische Vertragsklausel:
Überstunden werden vorrangig durch Freizeitausgleich abgegolten. Der Ausgleich soll innerhalb von [X] Wochen/Monaten erfolgen. Der Zeitpunkt des Ausgleichs ist mit dem Vorgesetzten abzustimmen.
Fristen für den Freizeitausgleich
Der Ausgleich sollte zeitnah erfolgen. Das Arbeitszeitgesetz sieht vor:
- Ausgleich auf 8-Stunden-Durchschnitt innerhalb von 6 Monaten
- Tarifverträge können längere Zeiträume vorsehen
- Ohne Regelung: Angemessene Frist
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Auszahlung von Überstunden
Berechnung der Überstundenvergütung
Die Auszahlung berechnet sich aus:
- Grundvergütung: Stundenlohn × Anzahl Überstunden
- Zuschlag: Falls tariflich oder vertraglich vereinbart
- Brutto → Netto: Abzüge für Steuern und Sozialversicherung
Beispielrechnung:
- Monatsgehalt: 4.000 € brutto
- Wochenstunden: 40
- Stundenlohn: 4.000 € ÷ 173,33 = 23,08 €
- 10 Überstunden: 10 × 23,08 € = 230,80 € brutto
Überstundenzuschläge
Zuschläge für Überstunden sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber oft tarifvertraglich geregelt:
| Art der Mehrarbeit | Typischer Zuschlag |
|---|---|
| Reguläre Überstunde | 0-25% |
| Nachtarbeit (20-6 Uhr) | 25-50% |
| Sonntagsarbeit | 50% |
| Feiertagsarbeit | 100-150% |
Steuerliche Behandlung
Die Auszahlung von Überstunden unterliegt grundsätzlich der Lohnsteuer und Sozialversicherung. Ausnahme: Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei:
- Sonntagszuschlag: Bis 50% steuerfrei
- Feiertagszuschlag: Bis 125% steuerfrei (31.12. ab 14 Uhr, 24.12. ab 14 Uhr: bis 150%)
- Nachtzuschlag: Bis 25% steuerfrei (0-4 Uhr: bis 40%)
Voraussetzung: Der Grundlohn darf 50 € pro Stunde nicht übersteigen.
Arbeitszeitkonto als Alternative
Kombination beider Modelle
Ein Arbeitszeitkonto ermöglicht die flexible Handhabung:
- Überstunden werden dem Konto gutgeschrieben
- Ausgleich durch Freizeit bei Bedarf
- Auszahlung am Jahresende oder bei Kündigung
Grenzen des Kontos
Typische Regelungen in Betriebsvereinbarungen:
- Obergrenze: 40-100 Plus-Stunden
- Bei Überschreitung: Zwangsausgleich oder Auszahlung
- Untergrenze: -10 bis -40 Minusstunden
- Ausgleichszeitraum: 6-12 Monate
Verfall von Überstundenansprüchen
Gesetzliche Verjährung
Ansprüche auf Überstundenvergütung unterliegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Überstunden geleistet wurden.
Vertragliche Ausschlussfristen
Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten kürzere Ausschlussfristen:
- Typisch: 3-6 Monate nach Fälligkeit
- Zweistufige Klauseln: Erst schriftlich geltend machen, dann klagen
- Zu kurze Fristen können unwirksam sein (mindestens 3 Monate)
Die Zeiterfassung ist wichtig, um Ansprüche fristgerecht geltend machen zu können.
Regelungen im Arbeitsvertrag
Überstundenpauschal abgegolten
Viele Verträge enthalten Klauseln wie:
Mit dem Gehalt sind bis zu [X] Überstunden monatlich abgegolten.
Solche Klauseln sind nur wirksam, wenn:
- Die Anzahl der Überstunden konkret benannt ist
- Die Vergütung angemessen bleibt
- Keine sittenwidrige Benachteiligung vorliegt
Wahlrecht des Arbeitnehmers
Manche Verträge räumen ein Wahlrecht ein:
Der Arbeitnehmer kann wählen, ob Überstunden durch Freizeitausgleich oder Auszahlung abgegolten werden.
Anordnung durch Arbeitgeber
Umgekehrt kann der Arbeitgeber das Recht haben:
Der Arbeitgeber bestimmt die Form des Überstundenausgleichs. Er kann Freizeitausgleich anordnen.
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Besondere Situationen
Kündigung und Überstunden
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
- Freizeitausgleich: Möglichst in der Kündigungsfrist abbauen
- Auszahlung: Wenn kein Abbau möglich
- Freistellung: Verrechnung mit Überstunden möglich
Kurzarbeit und Überstunden
Bei Kurzarbeit gelten besondere Regeln:
- Überstunden sollen vor Kurzarbeit abgebaut werden
- Gleichzeitige Überstunden und Kurzarbeit sind problematisch
- Genaue Dokumentation besonders wichtig
Mehrarbeit vs. Überstunden
Nicht jede Mehrarbeit ist eine Überstunde:
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Mehrarbeit | Über die vereinbarte Zeit hinaus |
| Überstunde | Über die gesetzliche/tarifliche Grenze |
| Zuschlagspflichtige Überstunde | Nach Tarif mit Zuschlag |
Häufige Fragen
Fazit
Der Überstundenausgleich kann durch Freizeit oder Auszahlung erfolgen. Die konkrete Regelung ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betrieblicher Übung. Für beide Varianten ist eine korrekte Zeiterfassung unverzichtbar, um Ansprüche nachweisen und fristgerecht geltend machen zu können.
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