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Überstundenausgleich: Freizeitausgleich oder Auszahlung

Überstundenausgleich rechtlich korrekt: Freizeitausgleich vs. Auszahlung, steuerliche Aspekte und Regelungen im Arbeitsvertrag erklärt.

6 Min. Lesezeit
Mitarbeiter prüft Überstundenabrechnung am Computer

Überstundenausgleich: Freizeitausgleich oder Auszahlung

Wenn Überstunden anfallen, stellt sich die Frage: Wie werden sie ausgeglichen? Die korrekte Dokumentation von Überstunden ist Voraussetzung für jeden Ausgleich. Ob Freizeitausgleich oder Auszahlung – die Regelung hängt von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und betrieblicher Praxis ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Überstunden können durch Freizeit oder Geld ausgeglichen werden
  • Die Ausgleichsform richtet sich nach Arbeits- oder Tarifvertrag
  • Freizeitausgleich ist oft steuerfrei, Auszahlung unterliegt der Lohnsteuer
  • Überstundenzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit können steuerfrei sein
  • Ohne Regelung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf angemessene Vergütung

Grundlagen des Überstundenausgleichs

Definition von Überstunden

Überstunden (Mehrarbeit) liegen vor, wenn die regelmäßige Arbeitszeit überschritten wird. Dies kann sein:

  • Die vertragliche Wochenarbeitszeit (z.B. 40 Stunden)
  • Die tägliche Arbeitszeit nach Arbeitszeitgesetz (8 Stunden)
  • Die tarifliche Arbeitszeit

Bei Teilzeitbeschäftigten ist zu unterscheiden: Arbeitszeit über die vereinbarte Teilzeit hinaus ist Mehrarbeit, aber erst über 8 Stunden täglich auch Überstunde im Sinne des ArbZG.

Pflicht zum Überstundenausgleich

Ein gesetzlicher Anspruch auf Überstundenausgleich ergibt sich aus:

  • § 612 BGB: Angemessene Vergütung, wenn Arbeit gegen Vergütung erwartet wird
  • Tarifverträgen: Oft detaillierte Regelungen zu Zuschlägen
  • Arbeitsvertrag: Individuelle Vereinbarungen

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Freizeitausgleich für Überstunden

Funktionsweise

Beim Freizeitausgleich werden geleistete Überstunden durch zusätzliche Freizeit abgebaut:

ÜberstundenFreizeitausgleich
1 Stunde Überstunde1 Stunde Freizeit
8 Stunden Überstunde1 Tag frei
Mit Zuschlag 25%1,25 Stunden Freizeit

Vorteile des Freizeitausgleichs

Für Arbeitnehmer:

  • Keine Steuern auf die Freizeit
  • Erholung und Regeneration
  • Work-Life-Balance

Für Arbeitgeber:

  • Keine zusätzlichen Lohnkosten
  • Flexibilität bei der Personaleinsatzplanung
  • Einfachere Administration

Regelung im Arbeitsvertrag

Eine typische Vertragsklausel:

Überstunden werden vorrangig durch Freizeitausgleich abgegolten. Der Ausgleich soll innerhalb von [X] Wochen/Monaten erfolgen. Der Zeitpunkt des Ausgleichs ist mit dem Vorgesetzten abzustimmen.

Fristen für den Freizeitausgleich

Der Ausgleich sollte zeitnah erfolgen. Das Arbeitszeitgesetz sieht vor:

  • Ausgleich auf 8-Stunden-Durchschnitt innerhalb von 6 Monaten
  • Tarifverträge können längere Zeiträume vorsehen
  • Ohne Regelung: Angemessene Frist

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Auszahlung von Überstunden

Berechnung der Überstundenvergütung

Die Auszahlung berechnet sich aus:

  • Grundvergütung: Stundenlohn × Anzahl Überstunden
  • Zuschlag: Falls tariflich oder vertraglich vereinbart
  • Brutto → Netto: Abzüge für Steuern und Sozialversicherung

Beispielrechnung:

  • Monatsgehalt: 4.000 € brutto
  • Wochenstunden: 40
  • Stundenlohn: 4.000 € ÷ 173,33 = 23,08 €
  • 10 Überstunden: 10 × 23,08 € = 230,80 € brutto

Überstundenzuschläge

Zuschläge für Überstunden sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber oft tarifvertraglich geregelt:

Art der MehrarbeitTypischer Zuschlag
Reguläre Überstunde0-25%
Nachtarbeit (20-6 Uhr)25-50%
Sonntagsarbeit50%
Feiertagsarbeit100-150%

Steuerliche Behandlung

Die Auszahlung von Überstunden unterliegt grundsätzlich der Lohnsteuer und Sozialversicherung. Ausnahme: Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei:

Voraussetzung: Der Grundlohn darf 50 € pro Stunde nicht übersteigen.

Arbeitszeitkonto als Alternative

Kombination beider Modelle

Ein Arbeitszeitkonto ermöglicht die flexible Handhabung:

  • Überstunden werden dem Konto gutgeschrieben
  • Ausgleich durch Freizeit bei Bedarf
  • Auszahlung am Jahresende oder bei Kündigung

Grenzen des Kontos

Typische Regelungen in Betriebsvereinbarungen:

  • Obergrenze: 40-100 Plus-Stunden
  • Bei Überschreitung: Zwangsausgleich oder Auszahlung
  • Untergrenze: -10 bis -40 Minusstunden
  • Ausgleichszeitraum: 6-12 Monate

Verfall von Überstundenansprüchen

Gesetzliche Verjährung

Ansprüche auf Überstundenvergütung unterliegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Überstunden geleistet wurden.

Vertragliche Ausschlussfristen

Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten kürzere Ausschlussfristen:

  • Typisch: 3-6 Monate nach Fälligkeit
  • Zweistufige Klauseln: Erst schriftlich geltend machen, dann klagen
  • Zu kurze Fristen können unwirksam sein (mindestens 3 Monate)

Die Zeiterfassung ist wichtig, um Ansprüche fristgerecht geltend machen zu können.

Regelungen im Arbeitsvertrag

Überstundenpauschal abgegolten

Viele Verträge enthalten Klauseln wie:

Mit dem Gehalt sind bis zu [X] Überstunden monatlich abgegolten.

Solche Klauseln sind nur wirksam, wenn:

  • Die Anzahl der Überstunden konkret benannt ist
  • Die Vergütung angemessen bleibt
  • Keine sittenwidrige Benachteiligung vorliegt

Wahlrecht des Arbeitnehmers

Manche Verträge räumen ein Wahlrecht ein:

Der Arbeitnehmer kann wählen, ob Überstunden durch Freizeitausgleich oder Auszahlung abgegolten werden.

Anordnung durch Arbeitgeber

Umgekehrt kann der Arbeitgeber das Recht haben:

Der Arbeitgeber bestimmt die Form des Überstundenausgleichs. Er kann Freizeitausgleich anordnen.

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Besondere Situationen

Kündigung und Überstunden

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

  • Freizeitausgleich: Möglichst in der Kündigungsfrist abbauen
  • Auszahlung: Wenn kein Abbau möglich
  • Freistellung: Verrechnung mit Überstunden möglich

Kurzarbeit und Überstunden

Bei Kurzarbeit gelten besondere Regeln:

  • Überstunden sollen vor Kurzarbeit abgebaut werden
  • Gleichzeitige Überstunden und Kurzarbeit sind problematisch
  • Genaue Dokumentation besonders wichtig

Mehrarbeit vs. Überstunden

Nicht jede Mehrarbeit ist eine Überstunde:

BegriffDefinition
MehrarbeitÜber die vereinbarte Zeit hinaus
ÜberstundeÜber die gesetzliche/tarifliche Grenze
Zuschlagspflichtige ÜberstundeNach Tarif mit Zuschlag

Häufige Fragen

Das hängt von der arbeitsvertraglichen oder tariflichen Regelung ab. Ohne Vereinbarung kann der Arbeitnehmer in der Regel die Auszahlung verlangen. Viele Verträge räumen dem Arbeitgeber jedoch das Recht ein, vorrangig Freizeitausgleich anzuordnen.
Gesetzlich sind Zuschläge für reguläre Überstunden nicht vorgeschrieben. Tarifverträge sehen jedoch oft Zuschläge vor. Für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit können steuerfreie Zuschläge gezahlt werden, sind aber ebenfalls nicht verpflichtend.
Gesetzlich verjähren Ansprüche nach drei Jahren. Arbeits- und Tarifverträge können kürzere Ausschlussfristen von typischerweise 3-6 Monaten vorsehen. Nach Ablauf der Frist können die Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.
Wenn die Überstunden nicht durch Freizeit in der Kündigungsfrist abgebaut werden können, besteht grundsätzlich Anspruch auf Auszahlung. Der Arbeitgeber kann aber auch eine Freistellung unter Anrechnung der Überstunden aussprechen.
Freizeitausgleich wird nicht versteuert – der Arbeitnehmer erhält sein normales Gehalt und zusätzlich freie Zeit. Anders bei Auszahlung: Diese unterliegt der Lohnsteuer und Sozialversicherung wie normales Gehalt.

Fazit

Der Überstundenausgleich kann durch Freizeit oder Auszahlung erfolgen. Die konkrete Regelung ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betrieblicher Übung. Für beide Varianten ist eine korrekte Zeiterfassung unverzichtbar, um Ansprüche nachweisen und fristgerecht geltend machen zu können.

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