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Zeiterfassung: Ausnahmen für Kleinbetriebe?

Müssen auch kleine Unternehmen Arbeitszeiten erfassen? Was gilt für Kleinbetriebe unter 10 Mitarbeitern.

5 Min. Lesezeit
Kleines Unternehmen

Zeiterfassung: Ausnahmen für Kleinbetriebe?

Gilt die Zeiterfassungspflicht auch für kleine Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern?

Das Wichtigste in Kürze

  • BAG-Urteil gilt grundsätzlich für alle Arbeitgeber
  • Keine Ausnahme für Kleinbetriebe unter 10 Mitarbeitern
  • Vereinfachungen bei der Umsetzung möglich
  • Geplantes Gesetz könnte Erleichterungen bringen
  • Auch kleine Betriebe brauchen eine Lösung

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Aktuelle Rechtslage

BAG-Urteil September 2022

Was das Urteil sagt:

AspektAussage
GeltungsbereichAlle Arbeitgeber
AusnahmenKeine genannt
GrößeNicht erwähnt
UmsetzungArbeitgeber entscheiden wie

Keine Kleinbetriebsklausel

Im Unterschied zu anderen Gesetzen:

  • Kündigungsschutzgesetz – Ab 10 MA (alte Regelung)
  • Betriebsverfassungsgesetz – Ab 5 MA
  • Zeiterfassung (BAG-Urteil) – KEINE Untergrenze
  • MiLoG-Dokumentation – KEINE Untergrenze
  • Fazit – Auch 1 MA = Zeiterfassung

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Was das Gesetz planen könnte

Koalitionsvertrag 2025

Angekündigte Regelungen:

ThemaMögliche Regelung
Elektronische ErfassungPflicht
KleinbetriebsklauselMöglich
VereinfachungenFür bestimmte Branchen
Zeitraum2026 erwartet

Mögliche Erleichterungen

Was diskutiert wird:

  • Untergrenze – Ggf. <10 MA vereinfacht
  • Manuelle Erfassung – Für Kleinbetriebe erlaubt?
  • Vertrauensarbeitszeit – Weiter möglich?
  • Branchenausnahmen – z.B. Freie Berufe
  • Aktuell – Noch nicht beschlossen

Praktische Umsetzung für Kleine

Was realistisch ist

Pragmatische Lösungen:

BetriebsgrößePragmatische Lösung
1-3 MAEinfache App, Papier
4-10 MAGünstige Software
10-20 MAStandard-Software

Minimalanforderung

Was mindestens:

  • Beginn und Ende – Jeder Arbeitstag
  • Dokumentation – Nachweisbar
  • Aufbewahrung – 2 Jahre
  • Form – Papier erlaubt (aktuell)
  • Verantwortung – Beim Arbeitgeber

Schnell startklar

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Kosten für Kleinbetriebe

Günstige Optionen

Was es kostet:

LösungKosten
Papier-StundenzettelPraktisch kostenlos
Excel-Tabelle0€ (wenn Office vorhanden)
Kostenlose App0€ (begrenzte Funktionen)
Günstige Software2-5€/User/Monat

Aufwand realistisch

Tatsächlicher Aufwand:

  • Einrichtung – 30-60 Minuten
  • Tägliche Erfassung – 1-2 Minuten/MA
  • Monatliche Auswertung – 15-30 Minuten
  • Jährliche Kosten – 0-300€ (je nach Lösung)
  • Nutzen – Rechtssicherheit

MiLoG-Dokumentation

Zusätzliche Pflicht

Nicht vergessen:

AspektRegelung
Gilt fürBestimmte Branchen, Minijobs
Frist7 Tage nach Arbeitstag
Aufbewahrung2 Jahre
KontrolleZoll prüft

Synergie nutzen

Eine Lösung für beides:

  • Zeiterfassung allgemein – BAG-Pflicht
  • MiLoG-Dokumentation – Zusätzliche Pflicht
  • Synergie – Eine Erfassung für beides
  • Inhalt – Beginn, Ende, Dauer
  • Vorteil – Kein doppelter Aufwand

Argumente für freiwillige Erfassung

Auch ohne Gesetz sinnvoll

Warum trotzdem erfassen:

VorteilNutzen
NachweisBei Streit belegbar
FairnessÜberstunden dokumentiert
PlanungAuslastung sichtbar
AbrechnungFür Kundenprojekte
ProfessionellSeriöser Auftritt

Häufige Fragen

Wenn Sie selbstständig ohne Angestellte arbeiten, gilt die Pflicht nicht – sie betrifft Arbeitgeber. Sobald Sie auch nur einen Mitarbeiter (inkl. Minijobber) haben, müssen Sie dessen Zeit erfassen. Für sich selbst als Selbstständiger gibt es keine Pflicht.
Nein, auch Familienmitglieder, die als Arbeitnehmer beschäftigt sind, unterliegen der Zeiterfassungspflicht. Eine Ausnahme gilt nur, wenn sie als Selbstständige oder mithelfende Familienangehörige ohne Arbeitsvertrag tätig sind.
Nach aktuellem Stand ja. Das BAG-Urteil schreibt keine elektronische Erfassung vor. Ein Papier-Stundenzettel mit Beginn, Ende und Unterschrift reicht aus. Das geplante Gesetz könnte das ändern – für kleine Betriebe werden aber Vereinfachungen diskutiert.
Von kostenlos (Papier, Excel) bis wenige Euro pro Mitarbeiter und Monat. Günstige Software-Lösungen starten ab 2-3€ pro User. Der Aufwand für die tägliche Erfassung beträgt 1-2 Minuten pro Mitarbeiter.
Möglicherweise. Der Koalitionsvertrag erwähnt Vereinfachungen, konkrete Regelungen sind noch nicht bekannt. Kleinbetriebe unter 10 Mitarbeitern könnten vereinfachte Anforderungen bekommen. Bis dahin gilt das BAG-Urteil ohne Ausnahmen.

Fazit

Aktuell gibt es keine Ausnahme von der Zeiterfassungspflicht für Kleinbetriebe – das BAG-Urteil gilt für alle Arbeitgeber. Das geplante Gesetz könnte Erleichterungen für kleine Unternehmen bringen, ist aber noch nicht beschlossen. Die gute Nachricht: Zeiterfassung muss nicht aufwändig oder teuer sein. Einfache Lösungen von Papier bis günstige App erfüllen die Anforderungen. Der Aufwand ist überschaubar – und die Rechtssicherheit ist es wert.

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