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Zeiterfassung bei Betriebsprüfung und Zollkontrolle

Betriebsprüfung zur Zeiterfassung: Was der Zoll kontrolliert und wie Sie sich vorbereiten.

5 Min. Lesezeit
Prüfung von Arbeitszeitdokumenten

Zeiterfassung bei Betriebsprüfung und Zollkontrolle

Wenn der Zoll die Arbeitszeiten prüft – was Sie wissen und vorlegen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) prüft Arbeitszeitdokumentation
  • Bestimmte Branchen haben erhöhte Prüfpflichten
  • MiLoG-Dokumentation muss 2 Jahre aufbewahrt werden
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 500.000€
  • Gute Zeiterfassung ist beste Vorbereitung

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Wer prüft was

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Zuständigkeit:

BehördePrüfbereich
FKS (Zoll)Mindestlohn, Schwarzarbeit
GewerbeaufsichtArbeitszeitgesetz
BerufsgenossenschaftUnfallverhütung
FinanzamtLohnsteuer

Was geprüft wird

Prüfungsinhalte:

  • Mindestlohn – Wird er gezahlt?
  • Arbeitszeit – Stimmen die Stunden?
  • Dokumentation – Ist alles erfasst?
  • Scheinselbstständigkeit – Wirklich selbstständig?
  • Illegale Beschäftigung – Arbeitserlaubnis vorhanden?
  • Sozialversicherung – Korrekt abgeführt?

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Branchen mit erhöhter Prüfpflicht

MiLoG-Branchen

Besondere Dokumentation:

BranchePrüfpflicht
BaugewerbeErhöht
GastronomieErhöht
PersonenbeförderungErhöht
Spedition/TransportErhöht
GebäudereinigungErhöht
ForstwirtschaftErhöht
FleischwirtschaftErhöht
ProstitutionErhöht

Dokumentationspflicht

Was diese Branchen erfassen müssen:

  • Wer – Minijobber, kurzfristig Beschäftigte
  • Was – Beginn der Arbeitszeit
  • Ende der Arbeitszeit
  • Dauer der Arbeitszeit
  • Wann – Spätestens 7 Tage nach Arbeitstag
  • Aufbewahrung – 2 Jahre
  • Bereithalten – Für Kontrolle

Ablauf einer Prüfung

Wie es abläuft

Typischer Verlauf:

PhaseWas passiert
AnkündigungOft ohne Vorwarnung
Kontrolle vor OrtBetrieb wird besucht
DokumentenprüfungUnterlagen anfordern
BefragungMitarbeiter befragen
AuswertungErgebnisse analysieren
BescheidBußgeld oder Entwarnung

Was vorgelegt werden muss

Unterlagen:

  • Zeiterfassung – Alle Arbeitszeitdaten
  • Arbeitsverträge – Arbeitszeitvereinbarung
  • Lohnabrechnungen – Stundenlohn nachweisen
  • Personalunterlagen – Identitätsnachweise
  • Schichtpläne – Geplante Arbeitszeiten
  • Überstundendokumentation – Mehrarbeit belegen

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Was bei Verstößen droht

Bußgelder

Konsequenzen:

VerstoßBußgeld
Keine DokumentationBis 30.000€
Mindestlohn unterschrittenBis 500.000€
SchwarzarbeitBis 500.000€
ScheinselbstständigkeitSozialabgaben nachzahlen

Weitere Folgen

Neben Bußgeld:

  • Nachzahlung – Sozialversicherung, Steuern
  • Ausschluss – Von öffentlichen Aufträgen
  • Strafverfahren – Bei Vorsatz
  • Reputation – Imageschaden
  • Prüfungsintensivierung – Häufigere Kontrollen

Richtig vorbereiten

Checkliste

Was immer bereit sein sollte:

DokumentStatus
Zeiterfassung vollständig
Arbeitsverträge griffbereit
Lohnabrechnungen sortiert
Personalausweise kopiert
Schichtpläne archiviert

Best Practices

Empfehlungen:

  • Digitale Zeiterfassung – Schneller Export möglich
  • Klare Ablage – Wissen wo was ist
  • Regelmäßige Kontrolle – Selbst prüfen vor Prüfung
  • Schulung – Mitarbeiter informieren
  • Ansprechpartner – Wer spricht mit Prüfern
  • Anwalt – Bei Bedarf hinzuziehen

Rechte und Pflichten

Ihre Pflichten

Was Sie müssen:

PflichtInhalt
MitwirkungUnterlagen vorlegen
ZutrittPrüfer reinlassen
AuskunftFragen beantworten
BereithaltenDokumente vor Ort

Ihre Rechte

Was Sie dürfen:

  • Ausweis verlangen – Prüfer muss sich ausweisen
  • Anwalt hinzuziehen – Keine Pflicht allein auszusagen
  • Protokoll – Alles dokumentieren lassen
  • Kopien behalten – Von beschlagnahmten Dokumenten
  • Beschwerde – Bei Fehlverhalten

Häufige Fragen

Ja, die FKS darf ohne Ankündigung Kontrollen durchführen. Das ist sogar üblich, um Manipulationen zu verhindern. Sie müssen sich aber ausweisen und ihre Befugnisse nennen.
Nicht unbedingt Sie persönlich, aber ein Verantwortlicher muss Zugang zu den Unterlagen gewähren. Es empfiehlt sich, eine Person zu benennen, die bei Prüfungen kompetent Auskunft geben kann.
Das kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Bei Verdacht auf Mindestlohnunterschreitung wird angenommen, dass die Lücken zu Ihren Lasten gehen. Vervollständigen Sie Ihre Dokumentation umgehend.
Nach MiLoG: 2 Jahre. Nach Steuerrecht: 6 bis 10 Jahre für Lohnunterlagen. Die längere Frist gilt im Zweifel. Digitale Archivierung macht das einfach.
Ja, Sie können Einspruch einlegen. Fristen beachten und ggf. einen Anwalt hinzuziehen. Oft lässt sich durch gute Argumentation und Nachlieferung von Dokumentation das Bußgeld reduzieren.

Fazit

Betriebsprüfungen durch den Zoll (FKS) sind in bestimmten Branchen häufig und können ohne Vorwarnung erfolgen. Die beste Vorbereitung ist eine lückenlose, digitale Zeiterfassung, die alle Dokumentationspflichten erfüllt. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Bereiten Sie sich vor: Wissen Sie, wo Ihre Unterlagen sind, wer bei Prüfungen Auskunft gibt, und prüfen Sie selbst regelmäßig die Vollständigkeit Ihrer Dokumentation.

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