Zum Hauptinhalt springen

Zeiterfassung: Betriebsrat richtig einbeziehen

Betriebsrat und Zeiterfassung: Mitbestimmungsrechte, Abstimmung und erfolgreiche Einführung.

5 Min. Lesezeit
Betriebsratssitzung zur Zeiterfassung

Zeiterfassung: Betriebsrat richtig einbeziehen

Zeiterfassung einführen? Ohne Betriebsrat geht es nicht – so gelingt die Zusammenarbeit.

Das Wichtigste in Kürze

  • Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Zeiterfassung
  • Frühzeitige Einbeziehung spart Konflikte
  • Betriebsvereinbarung als Grundlage
  • Interessen beider Seiten berücksichtigen
  • Gemeinsame Einführung erhöht Akzeptanz

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Mitbestimmungsrechte

Wo der Betriebsrat mitbestimmt

Nach BetrVG § 87:

BereichMitbestimmung
Beginn/Ende ArbeitszeitJa (§ 87 Abs. 1 Nr. 2)
Verteilung ArbeitszeitJa (§ 87 Abs. 1 Nr. 2)
Technische ÜberwachungJa (§ 87 Abs. 1 Nr. 6)
ArbeitszeitkontenJa (§ 87 Abs. 1 Nr. 2)
ZeiterfassungssystemJa

Was das bedeutet

Konsequenzen:

  • Keine einseitige Einführung – Arbeitgeber kann nicht allein entscheiden
  • Einigung erforderlich – Oder Einigungsstelle
  • Betriebsvereinbarung – Typische Regelungsform
  • Informationspflicht – Vollständig informieren
  • Anhörung – Bedenken ernst nehmen

Betriebsrat-freundlich

MyTimeTracker lässt sich an Betriebsvereinbarungen anpassen.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
Kostenlos testen

Ablauf der Einbeziehung

Schritt für Schritt

Wie vorgehen:

PhaseAktivität
1. InformationBR über Vorhaben informieren
2. AnhörungBedenken und Wünsche aufnehmen
3. EntwurfGemeinsam BV erarbeiten
4. VerhandlungDetails klären
5. AbschlussBV unterzeichnen
6. EinführungGemeinsam kommunizieren

Früh einbeziehen

Warum wichtig:

  • Akzeptanz – BR kann intern vertreten
  • Praxiswissen – BR kennt Bedenken der Belegschaft
  • Zeitgewinn – Keine nachträglichen Änderungen
  • Vertrauen – Keine Hinterzimmer-Einführung
  • Konfliktvermeidung – Streit kostet mehr Zeit

Betriebsvereinbarung

Was regeln

Typische Inhalte:

PunktRegelung
ZweckWofür Zeiterfassung
SystemWelches System
ErfassungWas wird erfasst
ZugriffWer sieht was
AuswertungWelche Reports
SpeicherungWie lange
KorrekturWie ändern

Muster-Gliederung

Aufbau:

  • Präambel – Ziel und Grundsätze
  • Geltungsbereich – Wer ist betroffen
  • System und Technik – Was wird eingesetzt
  • Erfassung – Was, wann, wie
  • Datenzugriff – Berechtigungen
  • Auswertungen – Erlaubte Reports
  • Speicherung und Löschung – Fristen
  • Kontrolle – Was ist erlaubt
  • Schulung – Einweisung MA
  • Inkrafttreten – Datum, Kündigung
  • Unterschriften

BV-konform einrichten

MyTimeTracker konfiguriert sich nach Ihrer Betriebsvereinbarung.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
14 Tage kostenlos testen

Typische Streitpunkte

Was diskutiert wird

Häufige Themen:

ThemaBR-PositionAG-Position
DetailgradWeniger ist mehrMehr Transparenz
AuswertungenNur aggregiertIndividuell
GPSKritischFür Außendienst
KontrolleNicht zur ÜberwachungMissbrauch verhindern

Lösungsansätze

Wie einigen:

  • Zweckbindung – Nur für X, nicht für Y
  • Zugriffsrechte – Klare Rollenverteilung
  • Anonymisierung – Aggregierte Auswertungen
  • Informationsrecht – BR erhält Zugang
  • Evaluation – Nach X Monaten prüfen

Wenn keine Einigung

Einigungsstelle

Der Weg:

SchrittWas passiert
ScheiternVerhandlungen erfolglos
AnrufungEinigungsstelle wird eingerichtet
VorsitzUnparteiischer Vorsitzender
VerhandlungErneute Diskussion
SpruchEntscheidung der Einigungsstelle
BindungErsetzt Betriebsvereinbarung

Praxis-Tipps

Für Arbeitgeber

Empfehlungen:

TippWarum
Früh informierenVertrauen aufbauen
Transparent seinKeine versteckten Absichten
KompromissbereitNicht auf Maximalposition
GeduldProzess braucht Zeit
ExpertiseRechtliche Beratung holen

Für Betriebsräte

Empfehlungen:

  • Sachlich bleiben – Nicht reflexhaft ablehnen
  • Eigene Vorschläge – Konstruktiv mitgestalten
  • Belegschaft fragen – Was sind echte Bedenken
  • Schulung – Rechtliche Grundlagen kennen
  • Dokumentieren – Verhandlungen festhalten

Häufige Fragen

Nein, wenn ein Betriebsrat existiert. Die Einführung eines Zeiterfassungssystems unterliegt der Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Eine einseitige Einführung ist rechtswidrig und kann vom Betriebsrat untersagt werden.
Dann kann die Einigungsstelle angerufen werden. Sie entscheidet verbindlich. Die Zeiterfassungspflicht (BAG-Urteil) könnte auch ein Argument sein – der Arbeitgeber muss erfassen, der BR muss konstruktiv mitwirken. Meist ist Einigung besser als Einigungsstelle.
Der BR hat ein Informationsrecht, aber keinen automatischen Zugriff auf Einzeldaten. Typisch: Aggregierte Auswertungen, Statistiken. Individualdaten nur bei konkretem Anlass (z.B. Beschwerden). Das sollte in der BV geregelt werden.
Bei wesentlichen Änderungen ja. Kleine Updates (Bugfixes) nicht. Neues System, andere Erfassungsmethoden, geänderte Auswertungen – das sind Änderungen, die Mitbestimmung erfordern. Im Zweifel: Lieber einmal zu viel abstimmen.
Im Rahmen der Mitbestimmung kann vereinbart werden, welche Auswertungen erlaubt sind. Reine Leistungsüberwachung ist kritisch. Auswertungen für Lohnabrechnung, ArbZG-Einhaltung sind unproblematisch. Die Betriebsvereinbarung sollte das klar regeln.

Fazit

Die Einbeziehung des Betriebsrats bei der Zeiterfassung ist nicht nur Pflicht, sondern auch sinnvoll. Frühzeitige Information, offene Kommunikation und Kompromissbereitschaft führen zu besseren Ergebnissen als Konfrontation. Die Betriebsvereinbarung gibt allen Beteiligten Sicherheit. Gemeinsam eingeführt hat die Zeiterfassung bessere Akzeptanz bei den Mitarbeitern.

Zeiterfassung starten

14 Tage kostenlos testen

Kostenlos testen

Zeiterfassung einfach & gesetzeskonform

Starten Sie jetzt mit MyTimeTracker und erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen. 14 Tage kostenlos testen, keine Kreditkarte erforderlich.

  • Sofort einsatzbereit
  • DSGVO-konform
  • Keine Einrichtung nötig
Kostenlos testen