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Zeiterfassung bei Jugendlichen und Azubis

Arbeitszeiterfassung für Minderjährige: Was das Jugendarbeitsschutzgesetz vorschreibt.

5 Min. Lesezeit
Auszubildende bei der Arbeit

Zeiterfassung bei Jugendlichen und Azubis

Jugendarbeitsschutz und Zeiterfassung – was bei Minderjährigen gilt.

Das Wichtigste in Kürze

  • JArbSchG gilt für alle unter 18 Jahren
  • Strengere Grenzen als für Erwachsene
  • Dokumentationspflicht besonders wichtig
  • Verstöße werden strenger geahndet
  • Berufsschulzeit zählt als Arbeitszeit

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Rechtliche Grundlagen

Das Jugendarbeitsschutzgesetz

Was das JArbSchG regelt:

RegelungInhalt
GeltungAlle unter 18 Jahren
Max. Arbeitszeit8h/Tag, 40h/Woche
Pausen30min ab 4,5h, 60min ab 6h
RuhezeitMind. 12 Stunden
NachtarbeitGrundsätzlich verboten

Unterschied zu Erwachsenen

Vergleich:

  • Tägliche Höchstarbeitszeit – Erwachsene: 10h möglich
  • Jugendliche: Max. 8h
  • Wöchentliche Höchstarbeitszeit – Erwachsene: 48h Durchschnitt
  • Jugendliche: Max. 40h
  • Pausen – Erwachsene: 30min ab 6h
  • Jugendliche: 30min ab 4,5h
  • Ruhezeit – Erwachsene: 11h
  • Jugendliche: 12h
  • Nachtarbeit – Erwachsene: Mit Zuschlag erlaubt
  • Jugendliche: Verboten (Ausnahmen)

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Arbeitszeitgrenzen

Tägliche Arbeitszeit

Was gilt:

RegelungGrenze
GrundsatzMax. 8 Stunden
Mit BerufsschuleSchule + Betrieb zusammen
ÜberschreitungNicht zulässig
AusnahmenPraktisch keine

Wöchentliche Arbeitszeit

Grenzen pro Woche:

  • Maximum – 40 Stunden
  • 5-Tage-Woche – Grundsatz
  • Samstagsarbeit – In manchen Branchen erlaubt
  • Sonntagsarbeit – Stark eingeschränkt
  • Feiertage – Grundsätzlich frei

Berufsschule

Anrechnung auf Arbeitszeit

Wie Berufsschule zählt:

SituationAnrechnung
Schultag ab 5 Schulstunden8h Arbeitszeit
Zweiter SchultagTatsächliche Unterrichtszeit
Schulwoche (Blockunterricht)40h Arbeitszeit
WegezeitNicht extra angerechnet

Praktische Konsequenz

Was das bedeutet:

  • Ab 5 Unterrichtsstunden – = 8 Stunden Arbeitszeit
  • Kein Betriebseinsatz danach – Ausbildung im Betrieb unzulässig
  • Kürzere Schultage – Restzeit im Betrieb möglich
  • Zeiterfassung – Schulzeit dokumentieren

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Pausen und Ruhezeiten

Pausenregelung

Strenger als bei Erwachsenen:

ArbeitszeitMindestpause
Bis 4,5hKeine Pflicht
4,5 bis 6h30 Minuten
Über 6h60 Minuten

Ruhezeit zwischen Schichten

Längere Erholung:

  • Minimum – 12 Stunden (nicht 11h)
  • Ununterbrochen – Keine Unterbrechung
  • Nach Arbeitsende – Bis zum nächsten Arbeitsbeginn
  • Verstöße – Bußgeld möglich

Nacht- und Wochenendarbeit

Nachtarbeitsverbot

Grundsatz:

RegelungInhalt
VerbotenArbeit zwischen 20-6 Uhr
AusnahmenBestimmte Branchen
Gastronomie (ab 16)Bis 22 Uhr möglich
Schichtbetrieb (ab 16)Bis 23 Uhr möglich

Wochenendarbeit

Einschränkungen:

  • Samstag – Grundsätzlich frei
  • Ausnahmen: Handel, Gastro, etc.
  • Sonntag – Grundsätzlich frei
  • Weniger Ausnahmen als Samstag
  • Ausgleich – Freier Tag in derselben Woche
  • 5-Tage-Woche – Muss gewährleistet sein

Dokumentationspflicht

Was erfasst werden muss

Besondere Anforderungen:

ElementPflicht
Beginn und EndeJa
PausenzeitenJa
BerufsschulzeitenJa
WochenarbeitszeitJa, max. 40h

Aufbewahrung

Fristen:

  • Aufbewahrungspflicht – Während der Beschäftigung
  • Bereithalten – Für Aufsichtsbehörde
  • Form – Schriftlich oder elektronisch
  • Nachweis – Bei Kontrolle vorzeigen

Verstöße und Konsequenzen

Bußgelder

Was droht:

VerstoßKonsequenz
ArbeitszeitüberschreitungBußgeld bis 15.000€
Fehlende DokumentationBußgeld
NachtarbeitsverbotHöhere Strafen
Wiederholte VerstößeStrafrechtlich relevant

Aufsicht

Wer kontrolliert:

  • Gewerbeaufsicht – Zuständige Behörde
  • Kontrollen – Auch unangemeldet
  • Dokumentation prüfen – Zeiterfassung vorlegen
  • Jugendliche befragen – Direkt nach Arbeitszeiten

Praktische Umsetzung

Zeiterfassung einrichten

So funktioniert es:

SchrittUmsetzung
KennzeichnungAzubi als "Jugendlicher" markieren
Grenzen hinterlegenJArbSchG-Limits einstellen
Warnungen aktivierenBei Überschreitung
BerufsschuleAls Arbeitszeit erfassen

Tipps für Ausbilder

Empfehlungen:

  • Früh eingewöhnen – Vom ersten Tag an erfassen
  • Transparenz – Azubi sieht eigene Zeiten
  • Berufsschule – Immer eintragen
  • Grenzen erklären – Warum Schutz wichtig ist
  • Regelmäßig prüfen – Wochenarbeitszeit kontrollieren

Häufige Fragen

Jugendliche unter 18 dürfen keine Überstunden machen – die 40-Stunden-Woche ist eine harte Grenze ohne Ausgleichsmöglichkeit wie bei Erwachsenen. Ab 18 gelten die normalen ArbZG-Regeln.
Bei weniger als 5 Unterrichtsstunden kann der Azubi danach noch im Betrieb arbeiten. Die Schulzeit plus Betriebszeit darf aber 8 Stunden am Tag nicht überschreiten.
Ja, wenn sie unter 18 sind. Auch Schülerpraktikanten oder freiwillige Praktikanten unter 18 unterliegen dem JArbSchG mit allen Schutzvorschriften.
Ja, in der Gastronomie dürfen Jugendliche ab 16 Jahren bis 22 Uhr beschäftigt werden. Dies ist eine der gesetzlichen Ausnahmen vom grundsätzlichen Nachtarbeitsverbot.
Auch versehentliche Verstöße können ein Bußgeld nach sich ziehen. Daher ist eine automatische Zeiterfassung mit Warnfunktion so wichtig – sie verhindert versehentliche Verstöße bevor sie passieren.

Fazit

Die Zeiterfassung für Jugendliche und Azubis unterliegt strengeren Regeln als für Erwachsene. Das Jugendarbeitsschutzgesetz setzt enge Grenzen bei Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten. Die Dokumentation muss lückenlos sein – auch Berufsschulzeiten zählen dazu. Eine digitale Zeiterfassung mit JArbSchG-Warnungen hilft, Verstöße zu vermeiden und die besonderen Schutzvorschriften einzuhalten.

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